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Updated: 18.12.2012 16:09

Krankheit und Armut in der Sozialversicherung

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Hartz IV: Manche Kassen erheben Zusatzbeitrag new

"Hartz IV: Manche Kassen erheben trotzdem einen Zusatzbeitrag von ALG II Beziehern, weil keine Satzungsänderung durchgeführt wird. ALG II-Bezieher müssen die Zusatzbeiträge unter Umständen vom Regelsatz bezahlen." Meldung vom 12.01.2011 bei gegen-hartz.de externer Link

Wer soll's bezahlen? Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger

"Nach dem Karlsruher Urteil zu den Regelsätzen bei ALG II können diejenigen, die privat krankenversichert sind, Hoffnung schöpfen. Ihr bisher teilweise selbst zu leistender Krankenversicherungsbeitrag könnte als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt werden." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis 18.03.2010 externer Link

Hartz IV schafft Kranke zweiter Klasse

"Experten erwarten, dass spätestens 2011 alle gesetzlichen Kassen Extrabeiträge fordern müssen, weil das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr reicht. Arbeitslose müssen Zusatzbeiträge für Kassen selber zahlen / Ausnahmen nur in Härtefällen / Sozialverbände fordern Kostenübernahme durch den Staat." Artikel von Christian Siepmann und Timot Szent-Ivanyi in der Berliner Zeitung vom 26.01.2010 externer Link

Aufklärung: Gesundheitsvorsorge erreicht Arme kaum

Artikel von Steven Geyer und Michael Bergius in Frankfurter Rundschau vom 20.01.2010 externer Link

Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt !?

  • Krankenhausverpflegung soll künftig nicht mehr mit ALG II verrechnet werden
    "Nach den Plänen der Bundesregierung soll Krankenhausverpflegung künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden. Das teilt sie in ihrer Antwort (16/10714) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/10418) mit." hib-Meldung vom 31.10.2008 externer Link

  • Petitionsausschuss des Bundestages: Keine Kürzung der Hartz IV-Regelleistung bei Krankenhausaufenthalt
    "Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. begrüßt eine entsprechende Empfehlung des Petitionsausschusses an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und weist auf die systematische Ungleichbehandlung von Personen hin, die auf Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter angewiesen sind." Pressemitteilung vom 16.10.07 externer Link
  • Petitionsausschuss: Keine Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt
    "Gegen die Kürzung der Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Daher beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) "zur Erwägung" zu überweisen." hib-Meldung 250/2007 vom 10.10.2007 externer Link
  • Regierung: Alg II darf bei stationärem Krankenhausaufenthalt gekürzt werden
    "Das Arbeitslosengeld II (Alg II) darf bei einem stationären Krankenhaushalt bei Vollverpflegung um bis zu 35 Prozent gekürzt werden. Darauf habe sich das frühere Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geeinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/1838) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1730). Grundlage dafür sei das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach die Regelleistung dann zu mindern ist, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist. Deshalb halte sie die Kürzung auch für rechtlich zulässig, schreibt die Regierung weiter." hib-Meldung vom 21.6.06 externer Link. Siehe dazu

Krankenkassen: Höhere Beiträge für Hartz IV

"Die Krankenkassen haben Pläne von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Entlastung von Hartz-IV-Empfängern begrüßt. Mehr Steuermittel für die Krankenversicherung könnten diese rund 3 Millionen Beitragszahler um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten, berichteten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung. Schmidt hatte sich dafür ausgesprochen, die Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger um 50 Euro pro Monat auf etwa 160 bis 170 Euro zu erhöhen." dpa-Meldung vom 13. Februar 2008 externer Link

Urteil zur Kostenübernahme des Sozialgerichts Lüneburg: Medizinische Grundversorgung für Hartz IV-Empfänger

"Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen. Auf diese Entscheidung macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam." Meldung im Handelsblatt vom 1. Februar 2006 externer Link

Krank sein in den Zeiten von Hartz IV

Ende August 2005 erschien eine vierzigseitige Broschüre mit gleichnamigem Titel. In ihr wird das Geflecht von Gesetzlicher Krankenversicherung (SGB V), Hartz IV (SGB II) und neuer Sozialhilfe (SGB XII) unter die Lupe genommen. Der Autor Siegfried Dierke beschreibt die Konsequenzen für den Krankenversicherungsschutz bzw. die Kostenübernahme im Krankheitsfall, die je nach Art des Leistungsbezugs, Familienstatus bzw. Zurechnung zu einer Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich sein können. Zur Schätzung einer realistischen Höhe der Auflage bitten wir Sie/Euch um Vorbestellungen für eine verbindliche Abnahmegarantie, da der Druck nicht gefördert wird. Die Schutzgebühr beträgt 3 EUR, bei geringer Stückzahl zzgl. Versandkosten. Der Umfang beträgt 40 Seiten, DIN A 4.

  • Auswirkungen der Sozialreformen auf die gesundheitliche Versorgung und den Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Versicherungsschutz
    "Die Gesundheitsreform 2004 (GMG) sowie die Sozialreformen (Hartz IV) haben für viele Menschen eine extreme Verschlechterung ihrer Versorgung im Erkrankungsfall mit sich gebracht. Für viele Menschen sind die schmerzlichen Folgen der Ausschluss aus der GKV oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Das GMG (Gesundheitsreform 2004) sowie der Verweis im SGB XII auf den Leistungsumfang der GKV bedeuten zudem Einschränkungen des Leistungsumfangs bzw. finanzielle Überforderungen im Krankheitsfalle. Darüber hinaus treten für einige Personenkreise Zuordnungsproblematiken auf, die wiederum auch zu negativen Konsequenzen hinsichtlich der Regelung der Krankenbehandlung führen können. So bestehen dringliche Regelungs- und Änderungsbedarfe zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.." Konzept für einen Forderungskatalog zu Krankenversicherung pdf-Datei

  • Kapitel 13.: Fazit und Regelungsbedarf pdf-Datei

  • Bestellungen bitte an: Siegfried Dierke (email: s.dierke@web.de) oder Anne Allex (email: anne.allex@web.de)
  • Weitere Informationen und das Inhaltsverzeichnis im Flyer pdf-Datei

Krankenversicherungsschutz und Gesundheitskosten im Alg II-Bezug sind geregelt!

Kleine Handlungshilfe von Siegfried Dierke und Anne Allex externer Link pdf-Datei

Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Arbeitslose ohne Krankenversicherungsschutz ?

Das Sozialgericht Dortnund hat entschieden, dass Arbeitslose auch dann Krankenversicherungsschutz durch das Arbeitslosengeld II (Alg II) genießen, wenn sie möglicherweise nicht erwerbsfähig sind. Damit untersagte das Gericht der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) die Pflichtversicherung eines Alg-II-Beziehers zu ignorieren. Siehe dazu die Presseerklärung im NRW Justizportal externer Link vom 27.10.2005

ALG II: Der Krankenversicherungsschutzterror

Herbert Masslau hat einen Artikel zum Thema "An- und Abmeldung von ALG II-Beziehern bei Krankenkassen" geschrieben. Er beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen und viel interessanter, mit den Hintergründen. Der Artikel vom 05.08.05 auf seiner Homepage externer Link. Dazu passend die folgende Meldung:

Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software

"Durch einen Fehler in der Software A2LL kommt es derzeit zu falschen Krankenkassen-Meldungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. In mehreren hunderttausend Fällen seien Meldungen zur Krankenversicherung, also Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungsmitteilungen, von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ohne Grund automatisch storniert worden." Herbert Masslau kann beruhigt sein, denn "Die BA sei für die Probleme mit der A2LL-Software nicht verantwortlich, entschuldigt sich aber "ausdrücklich für alle Unannehmlichkeiten", so zitiert die Meldung auf Heise news vom 08.08.2005 externer Link

Hauptsache, nicht krank

"Durch die Hartz-Reformen steigt die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung: Sie verlieren schnell jeden Schutz, und nur wenige Ärzte kümmern sich um sie." Artikel von Sebastian Jost externer Link in der Süddeutschen Zeitung vom 27.05.2005

Krankenversicherungsschutz und Gesundheitskosten im Alg II-Bezug sind geregelt!

Kleine Handlungshilfe von Siegfried Dierke, Berliner Sozialforum und Anne Allex, Berliner Kampagne gegen Hartz IV

Unklarheiten bei der Krankenversicherung im
SGB II

ALG II - Leistungsempfänger haben derzeit keine gültige Krankenversicherungskarte. Tacheles versucht eine erste Hilfe zu geben – siehe die Sonderseite bei Tacheles externer Link

Zuzahlungen im Gesundheitssystem und SGB II /
SGB XII

Aufgrund der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Zusammenlegung der Leistungen für die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe mit der der "arbeitsfähigen" bisherigen Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe nach dem BSHG durch das neue SGB II, ferner aufgrund der Neugestaltung der bisherigen Sozialhilfe nach dem BSHG durch das neue SGB XII ergibt sich seit dem 1. Januar 2005 eine neue Rechtslage, die die Neufassung dieses Artikels notwendig machte….Artikel von Herbert Masslau externer Link in der Neufassung vom 28. Dezember 2004

Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung in der Sozialhilfe

  • Weitere Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung bei der Sozialhilfe
    Artikel von Von Helga Spindler / Teil II, erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 4/04. Während Helga Spindler in Teil I die Streichungen für Sozialhilfebezieher und die Änderung der Regelsatzverordnung beschrieben hat, schildert sie in Teil II nun die Folgen dieser Maßnahmen – nicht nur für Sozialhilfebezieher, sondern auch und besonders für Bezieher niedriger Einkommen.
  • Artikel von Helga Spindler / Teil I, erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 3/04

Gibt es „Arme erster und zweiter Klasse”?

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz benachteiligt Arbeitslosenhilfeempfänger. Stellungnahme von und bei Tacheles e.V. externer Link

Arme Menschen werden seltener zum Arzt gehen

Der Gesundheitswissenschaftler Rolf Rosenbrock über das Säbelrasseln bei der Durchsetzung der Gesundheitsreform und die Frage, ob gewachsene Solidarsysteme einfach verschleudert werden sollten. Interview in Freitag vom 06.02.2004 externer Link

"Gesundheitsreform macht krank!" Armutskonferenz will Befreiung für Bezieher niedriger Einkommen

"Als ausgesprochen gesundheitsschädlich hat die Saarländische Armutskonferenz (SAK) die derzeitigen Regelungen der Gesundheitsreform für einkommensschwache Personengruppen bezeichnet. Es sei unverständlich und unverträglich, wenn z.B. SozialhilfebezieherInnen, ArbeitslosenhilfebezieherInnen, KleinrentnerInnen etc. nicht generell und direkt von den Zuzahlungen für Medikamente und der Praxisgebühr befreit würden…" Presseerklärung vom 16.1.2004 pdf-Datei

Kollateralschäden werden billigend in Kauf genommen!

Bist Du gesund oder bettelst Du schon? Die »Gesundheitsreformer« zerstören den Sozialstaat

Flugblatt der AG Soziale Sicherungssysteme bei attac zur Gesundheitsreform externer Link pdf-Datei

Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger
siehe auch

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im SGB II - Durchführungs- hinweise der BA bei Tacheles externer Link

Arbeitsmigration: Krankenversorgung ohne Papiere

Hartz IV im LabourNet

Medizin und Ökonomie

Neue und alte Armut


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