| Verfassungsgerichtshof Berlin entscheidet einstimmig: Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und Kita-Volksbegehren sind zulässig 
Pressemitteilung von Berliner Wassertisch vom 6. Okt. 2009 . Siehe dazu:
Berliner Wasserwirtschaft muss Geheimverträge offenlegen!
Attac-Pressemitteilung vom 6.10.09 . Aus dem Text: „… Das Urteil dürfte auch bundesweit bahnbrechend sein. Der Richterspruch stärkt nicht nur die Rolle von Volksbegehren, sondern enthält auch Ansatzpunkte, die die Forderungen nach einer Offenlegung der Verträge inhaltlich stützen. So hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung festgestellt, dass "die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind. Auch bei Beteiligung privater Dritter dürften die Rechtsgeschäfte daher "nicht dem öffentlichen Recht entzogen" werden. Geheimverträge wie jene in Berlin kommen bundesweit vor und sind ein Schlüsselinstrument beim Ausverkauf öffentlichen Eigentums…“
- Die Begründung des Verfassungsgerichts

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet am 6. Oktober über die Zulassung eines Volksbegehrens zur Offenlegung von Verträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft
„Am Dienstag, dem 6. Oktober 2009, entscheidet der Berliner Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Vor 10 Jahren sind die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert worden. Begleitet wurde die Teilprivatisierung von Verträgen zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE Aqua und Veolia Wasser, über deren Inhalt „absolutes Stillschweigen“ vereinbart worden ist, „soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegungbesteht“ (§ 43 Abs. 1 Konsortialvertrag)…“ Pressemitteilung des Berliner Wassertisch vom 01. Oktober 2009 
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ abgelehnt
- Wortlaut aus der Sitzung des Senats am 4. März 2008
(Pressemitteilung des Landes)
- Rot-Rotem Senat ist die Wahrung der Konzerninteressen wichtiger als Transparenz und Bürgerrechte – Bürgerinitiative will Zulassung des Volksbegehrens vor dem Verfassungsgericht einklagen
Pressemitteilung des BERLINER WASSERTISCHs vom 4. März 2008 
- Willst du Wasser, sei liquid!
„Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren abgelehnt, das sich gegen die Teilprivatisierung der städtischen Wasserwerke richtet. Die Initiatoren wollen sich damit nicht zufriedengeben. Doch ihre Forderungen und die ähnlicher Initiativen greifen ohnehin zu kurz.
War am Ende alle Mühe umsonst? Vor wenigen Tagen erklärte der Berliner Senat das Volksbegehren »Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« aus »verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig«. Dabei hatten die Initiatoren um den »Berliner Wassertisch« und die Grüne Liga statt der erforderlichen 20. 000 genau 36.062 Unterschriften gesamme lt. Doch der Senat stößt sich insbesondere an der Forderung nach einer nachträglichen Veröffentlichung der Kaufverträge. Denn 1999 war beim Verkauf von je 24,95 Prozent der Berliner Wasserwerke an den Energiekonzern RWE aus Essen und den Mischkonzern Veolia aus Frankreich vertraglich festgehalten worden, dass »über den Inhalt des Vertrags absolutes Stillschweigen zu bewahren ist«. Zwar bestreitet niemand mehr, dass in diesem Vertrag den beiden Großkonzernen auf 29 Jahre eine garantierte Rendite von mindestens sechs Prozent auf das eingesetzte Kapital zugesagt wurde…“ Artikel von Christoph Villinger in Jungle World vom 20. März 2008 
Argumentationspapier zum Volksbegehren „Wasser“
Anlage zu den Fakten Wasserbetriebe Berlin mit aktualisierten Zahlen, zusammengestellt von Gerlinde Schermer, Stand 18.06.2007
»Beschäftigte schreien nicht gleich hurra«. Die Forderung nach Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe allein gibt noch keine Antwort auf Zukunft des Unternehmens.
Ein Gespräch mit Thomas Thiele (Vorsitzender des Personalrats Wasserwerke der Berliner Wasserbetriebe und sitzt als Beschäftigtenvertreter in deren Aufsichtsrat) von Wolfgang Pomrehn in junge Welt vom 2.11.06 Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ein Lehrstück in Neoliberalismus
Analyse von Gerlinde Schermer als Broschüre des Donnerstagskreises, Grundsätzliches - Nr. 12 bei WasserInBürgerhand! Siehe dazu auch die neuesten Zahlen über die skandalösen Folgen der neoliberalen Privatisierungspolitik von 1999 – 2006 , zusammengestellt von Gerlinde Schermer, Stand 1.8.2006 Die Berliner Wasserbetriebe - Von Kommerzialisierung und Teilprivatisierung zu einem öffentlich-demokratischen Wasserunternehmen
Studie von Alexis Passadakis  "Berliner-Wassertisch"
Als Teil der sozialen Protestbewegung wurde im Mai 2006 der "Berliner-Wassertisch" gegründet von Initiativen, NGOs und Einzelpersonen, welche die Aufhebung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durchsetzen wollen (Motto: "Wasser gehört uns allen"). Siehe die Homepage der Initiative  Berlin: Ein teures Meisterstück der Privatisierung. Konzerntanz zur Wassermusik
"Vor drei Jahren wurde die Berliner Trinkwasserversorgung privatisiert. Seither müssen Finanzlöcher gestopft werden, und der Wasserpreis wird drastisch steigen..." Artikel von Hermann Werle, Berlin, bei WoZ-Online vom 13.3.2003  Monopoly auf dem Wassermarkt
"Neue Kraft" für Berlin?
"Nachdem am 29.04.1998 das "Gesetz zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" in Kraft trat, ist
eine Menge Farbe in die deutsche Stromwirtschaft gekommen. Großangelegte
Werbekampagnen der marktführenden Stromanbieter buhlen mit
buntem Strom um Kundschaft. Nach Umfragen sollen etwa 28 % der deutschen
Bevölkerung glauben, dass Strom gelb ist. Hinter der farbigen
Fassade verbirgt sich jedoch die völlige Umgestaltung des europäischen
Energiesektors mitsamt seiner Monopolisierung und dem damit verbundenen
Arbeitsplatzabbau...." Artikel
aus MieterEcho Nr. 295 |