EU-Kommission will Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen
"Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag hat die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission….“ Meldung in Spiegel online vom 27.02.2010 
Vorratsdatenspeicherung: Du kannst dich nicht mehr verstecken
Am 2. März entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung. Frank Rieger, der Sprecher des Chaos Computer Clubs, analysiert, was sich schon jetzt aus unserem alltäglichen Kommunikationsverhalten ohne direktes Abhören erkennen lässt. Artikel von Frank Rieger in der FAZ vom 22.02.2010 . Aus dem Text: „...Die entstandenen Möglichkeiten der detaillierten automatisierten Ausforschung, von politischer Willensbildung bis zu privatesten Aktivitäten, werfen grundlegende Fragen auf. Es gilt für uns alle, über das Prinzip des Umgangs mit derartig brisanten Daten zu entscheiden. Sind die Risiken, die sich durch Zusammenführung und Analyse, Profilerstellung und Normalitätsabgleich, aber auch durch die Gefahr eines Datenverlustes ergeben, nicht schon so groß, dass besser gleich auf die Speicherung verzichtet werden sollte?...“
Bürgerrechtsvereinigungen fordern EU zur Aufhebung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf
„Die Bürgerrechtsvereinigungen European Digital Rights (EDRi) und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fordern von der Europäischen Union, die 2006 beschlossene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten aufzuheben. Falls die Richtlinie nicht ganz aufgehoben wird, fordern sie die Einführung eines Wahlrechts, damit künftig jeder Staat frei entscheiden kann, ob er eine Vorratsdatenspeicherung verlangt oder nicht….“ Pressemitteilung vom 1. Dezember 2009 
Sachverständige warnen vor Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung
„Ein Missbrauch der seit 2008 flächendeckend auf Vorrat gespeicherten Verbindungs-, Positions- und Internetzugangsdaten lässt sich durch Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen. Darin sind sich alle neun der vom Bundesverfassungsgericht befragten Experten und Verbände einig, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universitätsprofessoren, der Chaos Computer Club und zwei Wirtschaftsverbände…“ Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 24.07.2008 
Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Das Gutachten macht deutlich, wie einfach allein schon durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und dichtere Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird. Siehe das Gutachten 
Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist "ungültig"
„Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet. In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz...“ Pressemitteilung des AK Vorrat vom 16.03.2009 
Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung
„Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtsgrundlage der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die am 21. Februar 2006 verabschiedete Richtlinie sei zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen worden, da sie "in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. (…) Der Arbeitskreis, der sich gegen die verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten wehrt, gibt sich in einer Mitteilung nun weiter zuversichtlich. "Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand", sagt FIfF-Vorstandsmitglied Werner Hülsmann, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist…“ Meldung bei Heise-Online vom 10.02.2009 mit allen weiteren Links 
- Patt im Streit um Datenhalden
„Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung geben sich unbeeindruckt. Dennoch ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein Rückschlag: Der hat die Speicherung am Dienstag formal bestätigt…“ Artikel von Uwe Kalbe im Neues Deutschland vom 11.02.2009 
Vorratsdaten - Überwachungstechnik als Wettbewerbsvorteil
In ihrer fast 120 Seiten umfassenden Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesregierung sich nur allzu deutlich demaskiert. Es lohnt sich, einigen Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Artikel von Twister (Bettina Winsemann) auf telepolis
Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet - Protestkampagne gestartet
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20.01.2009 . Aus dem Text: “… Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Glaesernes_Internet ...“
Zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft
- Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar
„An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge. TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen…“ Artikel von Stefan Krempl vom 02.01.2009 bei heise online . Siehe dazu:
- Bundesregierung wirft Gegnern der Vorratsdatenspeicherung "systematische" Fehler vor
„Die Bundesregierung blickt dem Verfahren um die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung offiziell gelassen entgegen. Wie aus ihrem knapp 120 Seiten langen Verteidigungsschriftsatz hervorgeht, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sie eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gegeben. Die angegriffenen Normen im Telekommunikationsgesetz entsprächen den "verpflichtenden Vorgaben" der entsprechenden EU-Richtlinie, heißt es zur Begründung. Damit entzögen sie sich "einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes"…“ Meldung vom 02.01.2009 bei ct 
- Der "Verteidigungsschriftsatz"
dokumentiert beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Bundesgerichte kritisieren Vorratsdatenspeicherung - Aufruf zu Protest im Internet
„Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert die von CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf. (..) Um gegen die am 01.01.2009 zwingend in Kraft tretende verdachtslose Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Konten zu protestieren, ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: "Zum Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!"..“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 29.12.2008 
- Aufwandsentschädigung für Telefonfirmen: Die Betriebskosten der Überwachung
Telefon- und Internetfirmen, die der Polizei helfen, bekommen bald mehr Geld. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das nur noch durch den Bundesrat muss. Artikel von Christian Rath in der Taz vom 01.01.2009 . Siehe dazu:
Riskante Entschädigung für die Ermittlungshilfe von Unternehmen: Wenn Überwachung sich lohnt
„Selten waren sich Bürgerrechtler und Lobbyverbände der Industrie so einig: Die Kosten der Vorratsdatenspeicherung müssen den Unternehmen ersetzt werden. Doch dabei ist außer Blick geraten, dass die Firmen am Ende gar ein Interesse an mehr staatlicher Überwachung bekommen könnten…“ Kommentar von Christian Rath in der Taz vom 01.01.2009 
Arbeitskreis ruft Anbieter zum Boykott der Vorratsdatenspeicherung auf
“Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler und Datenschützer rufen alle Telekommunikationsunternehmen auf, die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung zu boykottieren. Der Arbeitskreis hat heute den ungekürzten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin veröffentlicht, mit dem letzte Woche der erste Telekommunikationsanbieter von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit wurde…“ Pressemitteilung vom 23.10.2008 . Siehe dazu auch den dort dokumentierten Beschluss 
Wenn "gestohlene Daten" gesichert werden...
„Das Thema der 17 Millionen T-Mobile-Datensätze, die unrechtmässig kopiert und veräußert wurden, mutiert von der einfachen Posse zur Groteske. Und lässt so manchen angesichts der Vorratsdatenspeicherung schaudern. Die Vorratsdatenspeicherung, so heißt es oft, sei "nicht bedrohlich, da die Daten ja nicht zentral vom Staat, sondern von Privaten (den Providern) gespeichert werden". Hierbei wurde einmal öfter unterschlagen, dass es letzten Endes egal ist, wer die Daten speichert, solange sie überhaupt gespeichert werden. Ob die Strafverfolgung (u.a.) im Zuge eines Gesetzes nun selbst die Daten bei sich aufhebt, oder sie den Umweg über die Provider geht, ist für die Gesamtbetrachtung der VDS unerheblich. Diese wird ja nicht deshalb abgelehnt, weil die Provider zur Speicherung verpflichtet werden sollen (auch wenn dies, finanziell gesehen, natürlich ein Argument der Provider ist), sondern in datenschutz- und bürgerrechtlicher Sicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, des Panoptikumeffektes u.a. mehr…“ Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 13.10.2008 
Umsetzungswirren bei der Vorratsdatenspeicherung
„Netzpolitik.org hat 16 Telekommunikationsanbieter und Internetprovider befragt, wie sie mit der Umsetzung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung umgehen…“ Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti in heise online vom 21.08.2008 . Siehe dazu:
- Vorratsdatenspeicherung: Umsetzung und Kosten
Doku bei netzpolitik vom 19. August 2008 
Erpressbarkeit und Verhaltensänderungen
Interview von Peter Mühlbauer mit Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in telepolis vom 5.6.08
Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung ist Gebot der Stunde
Die Telekomaffäre hat der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung neuen Auftrieb gegeben. Für den Bundesinnenminister gibt es jedoch weiterhin keinen Grund, an der umstrittenen Datenspeicherung zu zweifeln. Ganz anderes sieht dies Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Zentrum für Datenschutz. Interview von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 04.06.2008 
Umfrage: Vorratsdatenspeicherung verursacht weitreichende Kommunikationsstörungen
„Die zum 1. Januar 2008 in Deutschland eingeführte flächendeckende Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten behindert in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 04.02.2008 
Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse
„Ist durch die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit in Gefahr? Die Journalistenverbände jammern, das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung degradiere sie zu "Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse", "kastriere" die Pressefreiheit, unterhöhle den Informantenschutz und lasse die Quellen versiegen. Wahr ist das nicht unbedingt - und die notwendigen Konsequenzen zieht auch kaum jemand…“ Artikel von Burkhard Schröder auf Telepolis vom 04.01.2008. (Dieser Beitrag ist gespiegelt unter Branchen > Medien u. IT > Medien als Beruf)
Vorratsdatenspeicherung: Big Brother darf loslegen
„Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung unterzeichnet. Sein Sprecher Martin Kothé sagte am Mittwoch, der Bundespräsident habe das Gesetz intensiv geprüft: "Es lagen keine durchgreifenden Gründe vor, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten..." Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 27.12.2007 
Anleitung zum Ausbruch. Tipps fürs anonyme Surfen
„Wollen Sie nicht, dass der Staat Ihre Spur im Internet verfolgen kann? Dann folgen Sie dem Beispiel von Kusine Sarah und der Rheumaliga. Sie werden sehen: Es ist nicht schwer, sich zu schützen…“Artikel von Padeluun in der taz vom 12.11.07 
Vorratsdatenspeicherung mit 366 Ja- gegenüber 156 Nein-Stimmen „perfekt“
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs
„Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen, obwohl sie in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird und gegen die Verfassung verstößt. (…) Das Gesetz erwartet nun die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde wird eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. (…) Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird der Arbeitskreis neben der Verfassungsbeschwerde auch auf das Angebot technischer Instrumente und Dienste setzen, die eine weiterhin freie und unbefangene Telekommunikation in Deutschland ermöglichen sollen. Daneben wird der Arbeitskreis seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. So wird ein bundesweites Filmfestival der Aktion Mensch mit Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet. Das Netzwerk "Freiheitsredner" bietet ehrenamtliche Vorträge zum Thema Privatsphäre an. Auch die Veranstaltung weiterer Demonstrationen und die Fortsetzung der lokalen Aktivitäten in den inzwischen über 50 Ortsgruppen des Arbeitskreises ist geplant.“ Pressemitteilung vom 09.11.2007 
- TKÜ: Chance für die Pressefreiheit vertan
„Als „verpasste Chance für die Pressefreiheit“ bewertet Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di die heutige Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung , bei der trotz nachdrücklicher und ausführlicher Hinweise aller Medienorganisationen die besonderen Schutzbedürfnisse der Journalisten, der Informantenschutz und der Schutz des Redaktionsgeheimnisses, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien…“ dju-Pressemitteilung vom 09.11.2007 
- TKÜ-Gesetz: DJV prüft Verfassungsklage
„Der Deutsche Journalisten-Verband prüft die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das umstrittene Gesetz verabschiedet. Mit der Entscheidung des Parlaments seien Journalistinnen und Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren…“ djv-Pressemitteilung vom 09.11.2007 
- In nur 30 Minuten. Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag [9.11.07] "durchpeitschen"
„Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung…“ Artikel vom 6. November 2007 bei ngo-online 
BigBrotherAward 2007 in der Kategorie „Kommunikation“ für Vorratsdatenspeicherung
Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie „Kommunikation“ geht an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Mit diesem Gesetzentwurf soll in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten eingeführt werden. Die Justizministerin ignoriert damit bewusst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 1983 im Volkszählungsurteil festgelegt hatte, dass die Sammlung von nicht anonymisierten Daten zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Siehe die Laudatio 
Informantenschutz am Ende? Die von der großen Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung sorgt in der Medienbranche für Aufregung
„Am Montag beschäftigten sich mehr als 150 Medienvertreter und Bürgerrechtler mit den Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung. Die ARD, das ZDF, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, die Deutsche Journalistenunion, der Deutsche Journalistenverband und der Deutsche Presserat waren sich mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Werneke, einig, dass die Datenspeicherung ein "Angriff auf die Pressefreiheit" ist…“ Artikel von Peter Nowak auf telepolis vom 19.09.2007 
Generalanwältin bezweifelt Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten
„Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott bezweifelt in einer Stellungnahme vom Mittwoch, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat mit den Grundrechten vereinbar ist. Sie weist auf europäische Vorgaben für die Nutzung von Kommunikationsdaten hin, mit denen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht im Einklang steht…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20. Juli 2007 . Siehe auch Details zur Stellungnahme der Generalanwältin 
Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
„Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht, so die gemeinsame Stellungnahme der Organisationen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 16. Juli 2007 . Siehe dazu:
Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Stellungnahme vom 13. Juli 2007 von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien e.V. und Neue Richtervereinigung e.V.
Kontroverse Debatte im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung
„Zu einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der großen Koalition und der Oppositionsparteien kam es am heutigen Freitag im Bundestag bei der 1. Lesung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Politiker der Linken und der Grünen warfen der Bundesregierung vor, gerade mit der geplanten Umsetzung der umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten den Bereich des Rechtsstaates verlassen zu haben. Der Rechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, machte dagegen deutlich, dass der Entwurf den "Notwendigkeiten" wohl noch hinterher hinke…“ Artikel von Stefan Krempl vom 06.07.2007 bei heise news 
Eine verpasste Chance für die Stärkung der Grundrechte. Humanistische Union kritisiert geplante Reform der Telefonüberwachung und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Pressemitteilung der HU vom 6. Juli 2007 
Dammbruch bei Telekommunikationsdurchleuchtung droht
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 6. Juli 2007 
Innere Sicherheit: Kabinett beschließt Datenspeicherung
„In Deutschland sollen künftig sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Sicherheitsbehörden hoffen auf mehr Erfolge beim Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Datenschützer befürchten dagegen eine nachhaltige Beeinträchtigung von Grundrechten..“ Meldung in FR online vom 18.4.07 . Siehe dazu auch:
- Risiken der Vorratsdatenspeicherung ernst nehmen - und keine Fakten schaffen! Kampagne "SPD, CDU und CSU gegen Vorratsdatenspeicherung" gestartet
„Den heutigen Beschluss des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung kontert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer neuen Kampagne: Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen der Volksparteien SPD, CDU und CSU sollen sich öffentlich gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aussprechen. (…) Mitglieder von SPD, CDU und CSU können den Aufruf ab sofort auf der Internetseite http://spdcducsu.vorratsdatenspeicherung.de unterzeichnen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 18. April 2007 
Das Ende des Datenschutzes? Die geplante Umsetzung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
Artikel von Miroslav Angelov in den HU-Mitteilungen Nr. 196 vom 9. April 2007
EG-Kommission fuerchtet um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
„Die EG-Kommission hat den Zugang zu Dokumenten abgelehnt, die die Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten betreffen. Bürgerrechtler werten die Entscheidung als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Brüsseler Behörde in Bezug auf eine laufende Klage gegen die Richtlinie…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Sonntag, den 25.03.2007 
Bundesregierung verteidigt Telekommunikationsüberwachung in Karlsruhe
„Die gesetzliche Identifizierungspflicht für Telefon- und Handynutzer steht auf dem Prüfstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegenüber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern lassen…“ Pressemitteilung der Initiative daten-speicherung.de vom 23.03.2007 mit weiteren Informationen
Vorratsdatenspeicherung, Zwangsidentifikation im Internet, Telekommunikationsüberwachung und sonstige verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
„…Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betont erneut, dass die Vorratsdatenspeicherung deutschem Verfassungsrecht widersprechen würde. (…) Die geplante Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung geht weit über die europarechtliche Umsetzungsverpflichtung hinaus und wäre ein zusätzlicher unverhältnismäßiger Eingriff in die Kommunikationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger…“ Entschließung der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 08. bis 09. März 2007 in Erfurt
Ein vager Verdacht genügt
Interview von Friederike Rüll in Freitag vom 23.2.07 mit Bettina Winsemann und Carsten Giesenfeld von der Organisation "Stop 1984" über den Staatsbürger, der das Verfügungsrecht über seine eigenen Daten verliert
Archive der Datenschatten. Die Vorratsdatenspeicherung leitet ein neues Kapitel im Umgang mit den Daten der Bürger ein
„Am 1. 1. 2007 einen Neujahrsgruß aus dem Urlaub per SMS verschickt? Aha, der Absender war in der Türkei und die Roaming-Kosten haben ihn nicht abgeschreckt. Die Empfängerin scheint ihm also wichtig zu sein. Wie viele Kontakte gab es denn in den letzten vier Monaten? - Vom Festnetztelefon aus mit einer ausländischen Botschaft gesprochen, und das zum dritten Mal in fünf Wochen? Moment! Wo will der hin? - Schon die dritte E-Mail an eine Beratungsstelle für psychosoziale Hilfe gesandt? Na, die Zuverlässigkeit der Absenderin für den öffentlichen Dienst überprüfen wir noch mal!...“ Artikel von Sebastian Lovens in Freitag vom 26.01.2007 
Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet). Theorie und Praxis bei 1&1, GMX und Versatel
„Ende Dezember befragte Telepolis Flatrate-Anbieter wie sie das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt haben. 12 Anbieter gaben offen zu, dass sie speichern, 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Weil Unternehmen jedoch PR-Abteilungen haben, war zu erwarten, dass es manche Provider mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Und auch wenn die "Schwarmintelligenz" ein Phänomen mit vielen Seiten ist, so ergeben die Stimmen von Betroffenen manchmal doch ein interessantes Korrektiv zur PR der Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Aber auch bei vielen anderen Providern besteht noch Klärungsbedarf…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 24.01.2007 
EU-Vorratsdatenspeicherung: Überwachung 2.0
„Ab Herbst 2007 tritt die EU in eine neue Stufe der Überwachung. Sämtliche Telekommunikationsunternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Daten über die Kommunikation all ihrer Kunden verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll leicht nachzuvollziehen sein, wer mit wem im letzten halben Jahr per Telefon, Handy, E-Mail oder IP-Telefonie in Verbindung stand. Bei Handy-Telefonaten und SMS würde auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Zudem soll die Nutzung des Internets einsehbarer werden. Gegen diese orwellianische Entwicklung regt sich Widerstand aus der Netz- und Datenschützer-Szene. Die "üblichen Verdächtigen" der Polit-Aktivisten sollten sich dieser krassen Entwicklung bewusst und ebenfalls aktiver werden. Am 29. Januar wird es im Rahmen des ersten "europäischen Datenschutztages" in Berlin verschiedene Aktionen zum Thema geben…“ Grundlegender Artikel von datenschuetzer vom 14.01.2007 bei indymedia
Ministerin Zypries treibt verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung voran
„Mit dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die langfristige Protokollierung von Telefon-, Handy-, Email- und Internetdaten durchsetzen, obwohl anhängige Gerichtsverfahren voraussichtlich deren Verfassungswidrigkeit ergeben werden. "Damit nimmt Frau Zypries einen Verfassungsbruch bewusst in Kauf", protestiert der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 08.11.2006 
FoeBuD entwickelt "PrivacyDongle" gegen Vorratsdatenspeicherung
„Die geplante Vorratsdatenspeicherung bedeutet langfristig, dass in Zukunft sämtliche Kommunikationsverbindungen von Telefon, Handy, SMS und Internet (wer, wann, wo, mit wem) gespeichert werden sollen. Diese Maßnahme betrifft eben nicht Terroristen, sondern 80 Millionen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Der FoeBuD e.V. engagiert sich seit langem gegen die Vorratsdatenspeicherung, denn diese ist eine Bedrohung für unsere Demokratie. Deswegen hat der FoeBuD mit dem "PrivacyDongle" ein Werkzeug geschaffen, das das anonyme Surfen auch für technisch nicht so bewanderte Menschen einfach möglich macht…“ Pressemitteilung von FoeBuD e.V. vom 9.11.2006 . Der "PrivacyDongle" kostet 20 Euro und wird im FoeBuD-Shop vertrieben (der FoeBuD-Shop wird ehrenamtlich betrieben, alle Einnahmen kommen der Arbeit des FoeBuD zugute)
Terror und Kinderpornographie – Argumente für Kontrolle?
„Es sind immer wieder die gleichen Schlagworte die genutzt werden um stärkere Kontrollen zu rechtfertigen. Aber wem nutzen Forderungen wie das Speichern von Verbindungsdaten?...“ Artikel von Ingo Jäckels
Bundestags-Gutachten bezweifelt Rechtmäßigkeit einer Protokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung)
„Zu den Regierungsplänen einer sechsmonatigen Protokollierung der Benutzung von Telefon, Handy, Email und Internet (Vorratsdatenspeicherung) hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geäußert werden…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 17.08.2006 . Siehe dazu auch: Neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung. Artikel von Stefan Krempl in Heise news vom 16.08.2006 
Die Spitzelrichtlinie. Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen
„Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten (Richtlinie 2006/24/EG). Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat (RL 2002/58/EG). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total. Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles…“ Artikel von Franz Schmidbauer in telepolis vom 05.05.2006 
2006 – da sind wir völlig machtlos. Und keiner will es gewesen sein...
„Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung freigemacht. Doch die Verantwortung hierfür weist man, ähnlich dem EU-Parlament, weit von sich und übt sich stattdessen in Machtlosigkeitskoketterie. Mit fast allen Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag, dem 16. Februar 2006, den Weg für die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland geebnet. Lediglich ein Abgeordneter, Siegfried Kauder, votierte dagegen, jedoch aus formalen Gründen. Die Bürgerrechte spielten bei seinem Entschluss keine Rolle…“ Artikel von Twister (Bettina Winsemann) vom 20.02.2006 in telepolis . Hieraus unser Unzitat des Tages (21.2.06):
„Ich halte das in der Tat für einen Anschlag auf Bürgerrechte und auf Datenschutz in Europa, der inakzeptabel ist; da stimme ich den Kritikern zu. Mit dieser Bewertung komme ich jetzt aber nicht weiter. Wir haben diese Richtlinie nun einmal umzusetzen. Würden Sie deswegen nicht auch konstatieren, dass sich hier etwas an der Lage geändert hat? Wir müssen eine Richtlinie umsetzen, ob sie uns gefällt oder nicht. “
Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD
EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation
„Wer in einem EU-Land Anrufe tätigt, E-Mails verschickt, im Web surft oder andere Dienste im Internet nutzt, muss in Zukunft davon ausgehen, dass seine elektronischen Spuren zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert werden. Die bei den 450 Millionen EU-Bürgern anfallenden gigantischen Informationshalden dürfen Polizeien und Geheimdienste mit Data-Mining-Techniken auf Verknüpfungen zwischen Kommunikationspartnern hin untersuchen. Damit wird potenziell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer sich wann im Internet aufgehalten hat. Jeder ist damit künftig verdächtig und potenziell im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden…“ Meldung bei heise news vom 14.12.2005 . Siehe auch:
Vorratsspeicherung: Alle unter Verdacht
Europas Netzanbieter sollen künftig Internet- und Telefondaten systematisch speichern. Nach EU-Kommission und Ministerrat hat nun auch das Europäische Parlament eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Kritiker fürchten den Überwachungsstaat. Artikel von Stefan Krempl in die ZEIT online vom 13.12.2005 
Analysen zur Vorratspeicherung von TK-Verbindungsdaten stehen noch aus
„Heute entscheidet das EU-Parlament in Straßburg über die Einführung der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Gleichzeitig steht der Nachweis für die Notwendigkeit der Datensammelei noch aus. In Wiesbaden arbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) derzeit noch an der Zusammenfassung von Umfrageergebnissen unter deutschen Dienststellen: Die Rechtstatsachensammelstelle sollte durch die bundesweite Umfrage den Bedarf für längere Speicherfristen ermitteln…“ heise-onliene-Meldung vom 14.12.2005 
Der BigBrotherAward 2003 in der Kategorie "Kommunikation" geht an die T-Online Aktiengesellschaft für ihre datenschutzwidrige Langzeitspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.
"Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten nur gespeichert werden, wenn und solange sie für Abrechnungszwecke benötigt werden. Zweck dieses Verbots einer Vorratsdatenspeicherung ist es zu verhindern, dass auch noch nach Monaten an Hand der elektronischen Spuren nachvollzogen werden kann, was ein Nutzer im Internet gemacht hat. (...) Was T-Online mit seiner IP-Adressenspeicherung bewirkt, ist offensichtlich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre seiner Kundinnen und Kunden. Die anonyme Internet-Nutzung, vom Gesetz ausdrücklich zugesichert, wird dadurch untergraben...." Laudatio mit weiteren Informationen 
Liberties lost: Vom Verlust alter und neuer Freiheiten.
Datenspeicherungspläne standen im Mittelpunkt der ersten "Central European Cyber Liberties Conference" in Wien. "In Wien diskutierten Cyber-Liberty-Aktivisten aus Ost- und Westeuropa über die Datensammlungswut, die im Windschatten der Anschläge vom 11. September 2001 in Europa ausbrach. Unterstützung erhielten sie von Wirtschaftsvertretern, die den jüngsten Anwandlungen der Sicherheitsbehörden und Gesetzgeber in den einzelnen Ländern skeptisch gegenüber stehen...." Bericht von Brigitte Zarzer in telepolis vom 26.10.2002 
Die Datenschützer läuten wieder einmal die Alarmglocken. "Die europäischen Datenschutzkommissare zweifeln offen die "Legitimität und Legalität" des aktuellen Datenspeicherwahns an
Im Zuge der 24.internationalen Konferenz der Datenschutzkommissare, die letzte Woche in Cardiff über die Bühne ging, haben sich die europäischen Kommissare auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, in welcher man sich wegen der jüngsten EU-Richtlinien zur präventiven und systematischen Speicherung von Verkehrsdaten aus der Telekommunikation äußerst besorgt zeigt..." Artikel von Nathalie Roller bei telepolis vom 23.09.2002 
Widerstand auch in USA: "Groups Urge Secret Appeals Court to Reject Expanded Spying Powers".
Eine grosse Zahl unterschiedlicher Gruppen hat in den USA die Initiative ergriffen, gegen die Anwendung von Bushs neuer "Nationalen Sicherheitspolitik" auf Internet und Datensammlungen zu protestieren - diese Vorhaben seien verfassungsfeindlich. Bericht von EPIC ( Electronic Privacy Information Center) 
Statewatch
Die englische Organisation "Statewatch" fasst Bedeutung und Verlauf der EU-Debatte um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einem aktuellen Beitrag zusammen. Es geht um die weitere Existenz der europaeischen Datenschutzrichtlinie von 1997. "European Parliament caves in on data retention" vom 30. Mai 2002 
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