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aus:  ak 444 vom 23.11.2000
ak  -  analyse & kritik
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Staatlich organisiertes Lohndumping

Sondertarife bei Hamburger Beschäftigungsgesellschaft

 

Mit 1.600 Beschäftigten ist die kommunale Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB) mit Abstand der größte Beschäftigungsträger für erwerbslose SozialhilfeempfängerInnen in Hamburg. Ende August hat die Geschäftsführung der HAB mit der ÖTV einen Tarifvertrag abgeschlossen, der es in sich hat und den öffentlichen Beschäftigungssektor in Hamburg mächtig durcheinander wirbelt.

Im Rahmen der Tarifrunde 1999 hat die HAB den bis dahin gültigen Tarifvertrag nicht weiter verlängert und auf diese Weise faktisch einen tariflosen Zustand hergesestellt. Dieser ist nun mit dem neuen Vertrag beendet, ein Umstand den die ÖTV bereits an sich als Erfolg feiert. Das Schlimmste sei verhindert worden, die Arbeitsbedingungen bei der HAB sind wieder tarifiert.

Bis heute ist der Tarifvertrag weder von der HAB noch von der ÖTV veröffentlicht worden. Selbst ÖTV-Mitglieder haben ihn bisher auf Anfrage nicht zu Gesicht bekommen. Der Vertrag wird vom Hamburger ÖTV-Chef Wolfgang Rose streng unter Verschluss gehalten. Dennoch sind inzwischen einige wichtige Details bekannt:

Der besondere Clou des HAB-Tarifs betrifft allerdings sog. Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Für sie wird mit Billigung der ÖTV ein regelrechter Sondertarif geschaffen worden. Zusätzlich zu den vorgenannten Verschlechterungen werden sie unabhängig von der konkreten Tätigkeit in die niedrigste Lohngruppe eingestuft. Darüber hinaus erhalten sie die ansonsten übliche Leistungs- bzw. "Bewährungszulage" von 200 DM nicht mehr. Und schließlich werden bei dieser Beschäftigtengruppe die obligatorischen Qualifizierungsanteile an der Gesamtarbeitszeit nur noch zur Hälfte bezahlt. Das entspricht einer Lohnkürzung von 22,5%. Diese Lohnkürzung gilt auch für diejenigen, die überhaupt nicht qualifiziert werden. Der Vertrag spricht hier von "fiktiven Qualifizierungsanteilen", um die der Lohn rigoros gekürzt wird. Jungerwachsene kommen bei der HAB somit in Zukunft nur noch auf einen Monatsbruttolohn von 1.900 bis 2.090 DM, und selbst die ÖTV räumt in ihrer Pressemitteilung ein, sich damit an der untersten Grenze der Tariflöhne zu bewegen. In Zukunft kann es nicht mehr ausgeschlossen werden, dass HAB-Beschäftigte für Reallöhne unterhalb des Sozialhilfesatzes arbeiten müssen.

Dieser Tarifvertrag gilt nur für die befristet bei der HAB beschäftigten SozialhilfeempfängerInnen, also für das "Klientel". Die sog. "Stammbeschäftgten", etwa unbefristet beschäftigte AnleiterInnen, SozialarbeiterInnen etc. werden weiterhin nach dem gültigen BAT des öffentlichen Dienstes bezahlt. Besonders pikant ist der Umstand, dass die eigentlich Betroffenen an den Tarifverhandlungen überhaupt nicht beteiligt waren. Die Aushandlung des Vertrages war im wesentlichen eine Zwei-Personen-Angelegenheit zwischen HAB-Geschäftsführer Detlev Scheele, SPD, und ÖTV-Chef und HAB-Aufsichtsratmitglied Wolfgang Rose, ebenfalls SPD. Die sog. Tarifkommission, die das Verhandlungsergebnis lediglich abzunicken hatte, bestand ausschließlich aus VertreterInnen der ÖTV-Betriebsgruppe, alles Stammbeschäftigte.

Als "tarifpolitischen und sozialpolitischen Skandal" bezeichnete die linksoppositionelle Bürgerschaftsgruppe REGENBOGEN diesen Abschluss, eine Einschätzung, die aus mehreren Gründen zutreffend ist. Unter tarifpolitischen Gesichtspunkten hat die ÖTV in erster Linie einem faktischen Sondertarif für Jungerwachsene zugestimmt und damit das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in Frage gestellt. Über das Geld am Ende des Monats entscheidet bei der HAB nun trotz gleicher Arbeit das Geburtsdatum.

Gleichzeitig beteiligt sich die ÖTV mit diesem Abschluss an der Zerschlagung des bisher im öffentlichen Beschäftigungssektors Hamburgs gültigen Tarifvertrags. Die anderen Beschäftigungsträger in der Hansestadt hatten 1997 den bisher gültigen HAB-Tarif in geringfügigen Modifikationen übernommen, teilweise bereits mit deutlichen Bauchschmerzen zumindest auf Seiten der fortschrittlicheren Träger. Wenn die ÖTV jetzt behauptet, der neue Abschluss gelte nur für die HAB, so ist das in hohem Maße lächerlich. Die Tinte unter dem Abschluss war noch nicht trocken, da forderte die Sozialbehörde bereits "Gespräche" mit den anderen Trägern mit der Stoßrichtung, die dort gezahlten Löhne auf das jetzige HAB-Niveau abzusenken. Und da die Einrichtungen von den Geldern der Behörde abhängig sind, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie auf breiter Front einknicken werden.

Mit diesem Tarifabschluss wird eine Strategie umgesetzt, die sozialdemokratische ArbeitsmarktpolitikerInnen bereits seit 1994 umtreibt. Seit dem ist die Rede davon, dass die Löhne im Zweiten Arbeitsmarkt zu hoch seien, dass sich eine Nische gebildet habe, die es insbesondere Jugendlichen wenig attraktiv erscheinen läßt, sich in die Knochenmühle des Niedriglohnsektors zu begeben. Repressive Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne sollten "eine freiwillige Lebensplanung in und mit den Instrumenten des Zweiten Arbeitsmarktes unattraktiv" machen. Im Frühjahr letzten Jahres hatte HAB-Geschäftsführer Scheele unmissverständlich mit den erzieherischen Vorteilen marktüblicher Niedriglöhne bei der "Nachsozialisation" von Jugendlichen geworben (vgl. ak 428). Eine "motivationsfördernde Arbeitsmarktpolitik", die bei Jugendlichen "Haltungsfragen vermitteln" und "Fehlsozialisationen vermeiden" will, müsse sich von der Vorstellung existenzsichernder Löhne verabschieden, ließ Scheele damals verlauten.

1997 hatten Grüne/GAL und SPD im Koalitionsvertrag einen Niedriglohn-Tarif für Jugendliche bei der HAB dem Prinzip nach bereits beschlossen, die konkrete Ausgestaltung aber den Tarifparteien überlassen. Diesen Job haben HAB und ÖTV nunmehr erledigt. Die Arbeitsmarktpolitik nicht nur in Hamburg wird mit solchen Tarifen zur bloßen Drehscheibe zwischen Erwerbslosigkeit, Sozialhilfebezug und befristeten Billigjobs. Und genau darin liegt auch ihr tieferer Sinn bzw. die Perspektive eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektor unter den Bedingungen des aktivierenden Sozialstaates: Erwerbslosen, insbesondere Jugendlichen soll eingebläut werden, dass sie sich bei Zeiten an eine unsichere Existenz in schlechten und schlecht bezahlten Billig-Jobs zu gewöhnen haben. Bei dieser Art schwarzer Pädagogik hat die ÖTV kräftig mitgeholfen.

dk.


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