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Updated: 18.12.2012 15:51
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"Richtig rechnet hier nur wohl Herr Westrick!"

Anmerkungen und Rechnungen von Andreas Müller zu "5,8, 3,2 oder 3,0 Prozent? Tarif-PISA aktuell oder wenn "Linke" rechnen"

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

zu obigem Artikel folgende Anmerkungen und Rechnungen.

Erstens gebe ich zu dass, das Rechnen nicht so einfach ist, ich habe auch mehrere Anläufe bis zum richtigen Ergebnis gebaucht. Der Autor lässt ja durchblicken, dass er es anders sieht und dass tatsächlich mehr als 3,0% oder 3,2% rauskommen.

Nun sollte man aber auch mal richtig nachrechnen: "Rechnen wir einmal durch: (12 Monate mal 4,1) plus (7 Monate mal 1,7) ergibt eine Erhöhung von 61,1 geteilt durch 19 Monate macht durchschnittlich 3,2 Prozent." Hier liegt der Fehler darin, dass die 4,1 % nicht nach 12 Monaten wegfallen und es dann nur noch 1,7 % für 5 Monate gibt.

Richtig rechnet hier nur wohl Herr Westrick! Wer ist Westrick? Was ist die Westrick-Formel? Ludger Westrick, 1963 bis 1966 Staatssekretär im Bundeskanzleramt - auch Schlichter in Tarifverhandlungen.
Die Westrickformel dient zur Vergleichbarmachung und Umrechnung von Tarifabschlüssen, wenn ein Tarifvertrag nicht für einen gesamten Jahreszeitraum, sondern über eine "krumme" Laufzeit vereinbart wurde.

Der Gedanke dahinter ist, die prozentuale Erhöhung für den "Normalfall", also für einen zwölfmonatigen Zeitraum, zu ermitteln und damit den Betrag, den die Arbeitnehmer mit Geltung des neuen Tarifvertrages im Jahr tatsächlich als Lohnerhöhung erhalten.

Beispiele "Westrickformel"

Beispiel 1:

Tarifabschluss von 3,9 % für 15 Monate:
(3,9 % : 15) x 12 = 3,12 %

Beispiel 2:

Tarifabschluss von 3,0 % für 4 Monate und 4 % für weitere 8 Monate: ( 3,0 % x 4) + (4,0 % x 8) : 12 = 3,66 %.

Beispiel 3: ÖD-Abschluß 2002/2003

7,5 % + (2,4 % x 12) + (1 % x 4) + (1 % x 9) : 27 = 1,83 %
Einmalzahlung + (1.1. - 31.12.03) + (1.1. - 30.4.04) + (1.5.04 - 31.01.05 )

Auf die IG Metall bezogen ergibt sich folgende Rechnung:

Die 4,1 % gelten für die restlichen 17 Monate der Laufzeit, die Gesamtlaufzeit ist 19 Monate.
Die Einmalzahlung entspricht 8 % der Ecklohngruppe, unterhalb der Ecklohngruppe sind es mehr Prozent.
Somit ergibt sich mathematisch folgende Rechnung :
((8% Einmalzahlung) + (4,1% * 17 Monate) + (1,7% x5) +(0,7x5)) / 19 Monate= 4,72 % auf 12 Monate ( 8 + 6 9 , 7 +8,5+3,5)/19 = 4,72 % effektive Tariferhöhung auf 12 Monate und eine 5,8 % am Ende der Laufzeit erhöhte Tabelle. Von dort aus wird weiterverhandelt, dass ist ganz wichtig.

Falls im Betrieb die 2. Stufe verschoben wird, kann man die letzte Erhöhung entsprechend verschieben. Was bei der max. möglichen Verschiebung von 4 Monaten dann immer noch einer effektiven Erhöhung von 4,22 % entsprechen würde.

Viel Spass beim nachrechnen.
Viele Grüße
Andreas Müller


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