| »Das politische Streikrecht«, wie wir es verloren haben und warum wir es gerade jetzt brauchen 
Rund 100 Aktive aus Gewerkschaften und Betrieben waren am 30./31. Oktober letzten Jahres dem Aufruf der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken zu ihrem elften Kongress »Gewerkschaftspolitik in der Krise – Kämpfen statt verzichten« in Stuttgart gefolgt. Das dort gehaltene Referat von Werner Sauerborn zum Thema politische Streiks dokumentieren wir im Folgenden in leicht überarbeiteter Form als Beitrag zur Diskussion über gewerkschaftliche Antworten auf die Krise. Weitere Beiträge zu der Tagung sowie die Abschlusserklärung können in dem mittlerweile erschienenen und im Labournet Germany verfügbaren Kongressreader nachgelesen werden, so die Referate von Bernd Riexinger zur Tarifpolitik in der Krise am Beispiel des ErzieherInnen-Streiks, von Christa Hourani zum Selbstverständnis der Gewerkschaftslinken, von Matthias Fritz zu betrieblichen Auseinandersetzungen im Jahr eins nach der Krise und von Daniel Behruzi über Strategien der Arbeitszeitverkürzung. Das Referat von Werner Sauerborn, erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 1/10
Politischer Streik und Gewerkschaften. Als erste DGB-Gewerkschaft hat die IG BAU das Kampfmittel des Politischen Streiks in ihrer Satzung aufgenommen.
„Heute hat die IG BAU (Industriegewerkschaft Agrar Umwelt Bauen) bei ihrem Gewerkschaftstag in Berlin den Politischen Streik als Kampfmittel veraschiedet. Das ist insoweit interessant, da es nach über 70 Jahren die erste Gewerkschaft in Deutschland, die dies einfordert. Die Delegierten KollegInnen der IG BAU stimmten heute fast einstimmig der Aufnahme des Politischen Streiks (neben dem ganz normalen Streik bei Tarifauseinandersetzungen) zu und das Ganze auch noch gegen dem Votum des hauptamtlichen Bundesvorstands…“ Meldung von tachekre vom 15.09.2009 bei indymedia .
Bananenrepublik Deutschland: Vordemokratisches Streikrecht
„Verwaiste Baustellen, menschenleere Fabriken, zunehmende Arbeitslosigkeit. Doch wenn in Deutschland gestreikt wird, dann geht es um Tariflöhne und -gehälter, um Arbeitszeiten und Beschäftigungsbedingungen. Dagegen wird das Thema „Politischer Streik“ in den Parteien, Institutionen, Medien und in der Öffentlichkeit tabuisiert und auch bei den Gewerkschaften unter der Decke gehalten…“ Artikel von Veit Wilhelmy in NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Online-Flyer vom 24.06.2009
Rebellion ist berechtigt
Politischer Streik als »kalkulierte Regelverletzung«: Früherer IG-Medien-Vorsitzender sieht »Zeitfenster« für Offensivaktionen zur Ausweitung von Beschäftigtenrechten. Business Crime Control dokumentiert einen Bericht von Jörn Boewe über die Rede von Detlef Hensche bei der Konferenz “Arbeits-Unrecht in Deutschland”
Recht auf politischen Streik. Öffentliche Petition zum Arbeitskampfrecht in der Bundesrepublik Deutschland
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen den politischen Streik, hilfsweise den politischen Demonstrationsstreik gemäß dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen Menschenrechts- und Sozialcharta, den Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit) und 98 (Versammlungsfreiheit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) per Gesetz den Gewerkschaften zu ermöglichen…“ öffentliche Petition von Veit Wilhelmy beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Ende der Mitzeichnungsfrist ist am 26. November. Siehe dazu:
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»Parlamente brauchen Druck der Straße«. Petition zu politischem Streik findet breites Echo und facht Diskussion neu an
„Die vom Wiesbadener IG BAU-Sekretär beim Bundestag eingereichte Petition für ein Recht auf politischen Streik findet breite Unterstützung. Seinem Ziel ist der Gewerkschafter dadurch ein Stück näher gekommen: Es wird wieder mehr über das in Deutschland faktisch verbotene Kampfmittel diskutiert…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger im ND vom 07.11.2008 . Aus dem Text: „..Zur Unterstützung von Wilhelmys Petiton hat auch die ver.di-Jugend aufgerufen. Dies deckt sich mit einem Beschluss des ver.di-Bundeskongresses 2007, der den Bundesvorstand aufforderte, sich für ein allumfassendes Streikrecht einschließlich des politischen Streiks und des Generalstreiks einzusetzen. Dies deckt sich mit einem Beschluss des ver.di- Bundeskongresses 2007, der den Bundesvorstand aufforderte, sich für ein allumfassendes Streikrecht einschließlich des politischen Streiks und des Generalstreiks einzusetzen…“
Der politische Streik. Materialien zu einem Tabu
Das kürzlich erschienene Buch von Veit Wilhelmy (Fachhochschulverlag Frankfurt 2008, ISBN 978-3-940087-17-1, 16 Euro) behandelt eines unserer Lieblingsthemen. Siehe dazu:
- Infos beim Verlag

- Inhaltsverzeichnis

- Vorwort

- Der politische Streik: berechtigtes Kampfmittel gegen Raubtierkapitalismus? oder illegale Vision für neue Formen der politischen Auseinandersetzung?
Leseprobe 
- »Tabu politischer Streik?«, eine Materialsammlung zur Diskussion eines »Verbots«
- Rezension von Joachim John, ver.di Wiesbaden, in: express 4/2008

- Das Tabu in der Praxis überwinden. Veit Wilhelmys Buch erörtert das Instrument des politischen Streiks
IG-BAU-Sekretär Veit Wilhelmy hat ein Buch herausgegeben, das eine breitere Debatte um das Instrument des politischen Streiks anstoßen will. Rezension von Hans-Gerd Öfinger im ND vom 29.08.2008 
Streikrecht und politischer Streik in Deutschland
Beim monatlichen Dienstag-Treffen des Forums Betrieb, Gewerkschaft und Soziale Bewegung Berlin am 30. Oktober 2007 wurde das Thema Streikrecht und politischer Streik in Deutschland diskutiert. Anlass war die öffentliche Diskussion in gewerkschaftlichen und politischen Kreisen um den politischen Streik bzw. das politische Streikrecht, sowie die aktuellen Ereignisse des GDL-Streiks. Siehe die Zusammenfassung der Diskussion . Siehe auch Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken > Profile der vertretenen (regionalen) Gruppen > Berliner Gewerkschaftslinke
Streik um tariflichen Sozialplan
„Gewerkschaften dürfen zu Streiks für einen Tarifvertrag aufrufen, in dem wirtschaftliche Nachteile aus einer Betriebsänderung ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Für die Aufstellung betriebsbezogener Sozialpläne sind zwar nach §§ 111, 112 Betriebsverfassungsgesetz Arbeitgeber und Betriebsrat zuständig. Das Betriebsverfassungsgesetz schränkt jedoch die Regelungsbefugnis von Tarifvertragsparteien nicht ein. Typische Sozialplaninhalte - wie Ansprüche auf Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen - sind zugleich tariflich regelbare Angelegenheiten. Ist der Arbeitgeber(verband) zum Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nicht bereit, darf hierfür gestreikt werden. Die Gewerkschaften können mit dem Streik auch sehr weitgehende Tarifforderungen verfolgen. Der Umfang einer Streikforderung, die auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist, unterliegt wegen der durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit einer Gewerkschaft und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie keiner gerichtlichen Kontrolle…“ Pressemitteilung Nr. 27/07 zum Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 24. April 2007 - 1 AZR 252/06. Siehe dazu auch:
"Bundesarbeitsgericht legalisiert Streiks für Sozialtarifverträge - Forderung nach dem vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht aktueller denn je"
Kommentar bei Rote-Fahne-News vom 26.04.07 
Ist das politische Streikrecht mit einer demokratischen Verfassung vereinbar? Eine kritische Bestandsaufnahme des Art. 9 Abs. 3 des GG
Hausarbeit von Jochen Gester an der Freien Universität Berlin, Fachbereich Politische Wissenschaften im WS 1994/95
Antrag zum Politischen Streik
„Der politische motivierte Streik als Freiheitsrecht, gemäß der Koalitionsfreiheit für ge-werkschaftliche Widerstandsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, ist wieder wahrzunehmen…“ Antrag der Fachbereichskonferenz FB 8 Frankfurt am Main und Region, beschlossen von der Landesfachbereichskonferenz Medien in Hessen am 28.1.07
Der politische Streik in Deutschland
Die Demonstrationen der IGM während der Arbeitszeit haben die Auseinandersetzung um die Frage des politischen Streiks neu entfacht. Die Unternehmerverbände bezeichnen die Protestaktionen als illegal. In einigen Betrieben haben Vorgesetzte Kolleginnen und Kollegen mit Abmahnungen bedroht, weil es gesetzwidrig sei, während der Arbeitszeit zu demonstrieren. Der IGM-Vorsitzende Peters konterte die Angriffe mit den Worten: "Das Demonstrationsrecht als ein sehr hohes, ausdrücklich geschütztes Gut ist nicht am Werkstor abzugeben". Trotz dieser Aussage wird der politische Streik selbst in den Gewerkschaften kontrovers diskutiert. Lucy Redler hat im Jahr 2004 ihre Diplomarbeit zum Thema "Der politische Streik in Deutschland nach 1945" geschrieben. In der Einleitung dazu heißt es: "Die zentrale Fragestellung ist, in welchen historischen Situationen die Arbeiterklasse ihrem Kampf eine politische Richtung gab und welche gesellschaftlichen Umstände die Existenz und das Ausmaß politischer Streiks begünstigten oder negativ beeinflussten". Neben einer theoretischen Auseiandersetzung mit der Frage enthält die Arbeit eine historische Chronologie politischer Streiks vom Generalstreik 1948 bis zu den Protesten gegen die Aushebelung der Tarifautonomie im Herbst 2003. Im Schlussteil wird untersucht, warum es in Deutschland noch keine mit anderen europäischen Ländern vergleichbare Streikbewegungen gibt und unter welchen Bedingungen sich dies ändern könnte. Siehe:
Der politische Streik in Deutschland nach 1945 (2004)
Diplomarbeit von Lucy Redler an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (Erstprüferin: Prof. Dr. phil. Frigga Haug, Zweitprüfer: Dr. rer. pol. Rainer Volkmann Abgabe: 18.06.2004) |