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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Willkür und Schikanen kosten uns demnächst unser Eigenheim bzw. unsere Existenz!

Editorial:

Wir sind fast 50 und 52 Jahre alt und haben zwei Kinder großgezogen, welche diesen angeblichen Sozialstaat mit aufrechterhalten!

Ab 2005 werden wir wie Abfall behandelt und meine Frau folgt den Einladungsaufforderungen der Arge nicht mehr- da sie genötigt wurde, zum medizinischen psychologischen Dienst zu gehen und einen Lebenslauf zu schreiben. Sie ist Bahnassistentin. - hat ihren Job zwecks Kindererziehung aufgeben müssen und arbeitet seit über fünfundzwanzig Jahren geringfügig (400 € Basis) bei einer Reinigungsfirma. Die Firma- in welcher ich tätig war, verlagerte ins Ausland und hat mich entlassen. Mit der Arbeitslosenhilfe konnten wir uns einigermaßen über Wasser halten. Zusätzlich ging ich ebenfalls einer geringfügigen Tätigkeit nach - welche ich übrigens auch schon ausübte (28 Jahre), als ich noch eine Festanstellung hatte.

Wir besitzen eine Eigentumswohnung, welche fast bezahlt ist und somit sind die Zinsen (46 €) niedrig und die Tilgung sehr hoch (265 €). Des Weiteren verschiebt sich das Gleichgewicht Zinsen / Tilgung monatlich.

ARGE Neumünster:

Bei erstmaliger Antragsabgabe ging der Ärger mit der Eigenheimzulage los, welche die Arge anrechnen wollte, obwohl diese an die Bank abgetreten war und bewilligte uns nur zwei Monate ALG2. Dieses führte dazu, dass unsere Antragsverlängerung nicht in dem Zeitraum abgegeben werden konnte, in welchem die Anrechnung des Nebeneinkommens zu unserem Vorteil geändert wurde.

Unser geringes Einkommen müssen wir monatlich angeben, damit dieses angerechnet werden kann und bekommen jeden Monat einen neuen Berechnungsbescheid. Trotzdem mussten wir bis zur nächsten Antragsabgabe warten, um diese relativ verbesserte Möglichkeit nutzen zu können.

265 € müssen wir vom Regelsatz (311 €) für unsere Unterkunft abzweigen, obwohl unsere Wohnung weniger kostet, als eine ortsübliche Miete. Dieses reicht der Arge nicht und bombardiert uns mit Sanktionen ohne Ende. Meine Frau zuckt jedes Mal zusammen, wenn Briefe ( bis zu Vier auf einmal an einem Tag ) im Briefkasten liegen. Dieses wiederholte sich mehrfach im Monat und anschließend wurde ihr Anteil dieser verfassungswidrigen Bedarfsgemeinschaft gestrichen. Ich wurde ebenfalls wieder sanktioniert, da ich die Eingliederungsvereinbahrung abermals nicht unterschrieben habe. Unsere Anwältin erwirkte nach ein paar Monaten eine einstweilige Verfügung, welche die Arge nur teilweise umsetzte, indem die Sanktionen aufrechterhalten- bzw. der einbehaltene Betrag nicht vollständig ausgezahlt wurde. Auf weiteres Klagen verzichteten wir, da die Anwaltskosten diesen Betrag übertroffen hätten.

Es folgten weitere Einladungen, welche meine Frau abermals ignorierte und im August 2007 ging das Spiel von vorn los ( Einladungen ohne Ende - Lebenslauf schreiben - Sanktionen usw. )!

Vom Sozialgericht Schleswig wurde unsere Unterbringungskostenklage abgewiesen und dieses bestrafte uns mit einer gepfefferten Mutwilligkeitskostenrechnung.

Hilfsweise wurde von unserer Anwältin beantragt, uns wenigstens den niedrigsten Mietzins zuzusprechen. Nicht einmal diesen Betrag- welchen wir für eine uns zustehende Mietwohnung hätten bezahlen müssen, wollte dieses Gericht uns zugestehen. Allerdings sind wir in Berufung gegangen- was uns wieder 153 € SB kostete und es hängt diesbezüglich schon eine weitere Klage beim Bundessozialgericht an.

Unsere Anwalts- und Gerichtskosten liegen bis dato bei 459 € (drei Mal 153 € SB / Rechtschutzversicherung) plus jenes was unsere Versicherung bezahlen musste.

Zwischenzeitlich wurde mir auch schon wieder angedroht, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht in den nächsten vierzehn Tagen nicht nachkomme bzw. einen Tilgungsplan ( liegt der Arge seit 2005 vor ) übersende, die restliche "Leistung" ebenfalls einzustellen.

Meine unberechtigten Sanktionen für eine nicht unterschriebene Eingliederungsvereinbarung ( 01.09.06 bis 30.11.06 und 01.02.2006 bis 01.04.2007) wurden zwischenzeitlich zurückgenommen und es wurden am 25.06.2007- und 31.08.2007 jeweils 279 € an uns überwiesen.

Der Arge ist bekannt, dass wir durch die volksfeindlichen Hartz IV-Gesetze weit unter dem Existenzminimum leben müssen, obwohl wir beide eine Nebentätigkeit ausüben und dieses definitiv nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Trotzdem wird es gebilligt, dass wir unsere Unkosten nicht mehr decken können bzw. unsere Wohnung- obwohl diese fast bezahlt ist, verkaufen müssen.

Bei einem Gespräch (Meldtermin) ließ man mich wissen, dass meine Bemühungen Arbeit zu finden definitiv sehr überdurchschnittlich sind- Sanktionen aber sein müssen, da meine Frau nicht macht, was die Arge will.

Nachfolgendes wird in Neumünster als "Fordern und Fördern" definiert:

Arbeitssuchende Aktionen finden meinerseits bis ins Ausland (Dänemark - Norwegen - Schweiz usw.) statt und seitens der ARGE übt man sich in Geduld! Es dauert länger als vier Wochen, bis vorgestreckte Fahrkosten erstattet werden. Wichtige Fragen können nicht umgehend geklärt werden, da in den meisten Fällen telefonisch Niemand erreichbar ist und Vorort auf Termine verwiesen wird.

Des Weiteren wird sich sehr bemüht, verfassungswidrige Sanktionen zu verhängen um einen zweiundfünfzigjährigen "deutschen Staatsbürger" die Möglichkeit zu nehmen, seine Arbeitslosigkeit zu beenden.

§ 31 SGB II verstößt in seiner aktuellen Fassung gegen das Gleichbehandlungsgebot bzw. ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

Leistungskürzung nach "§ 22 SGB II"- welche die Kosten der Unterkunft betreffen, ist ebenfalls unzulässig.

Es wird gegen Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 25 GG, verstoßen und dem Bedürftigen seine Rechte zwangsweise aberkannt!

Eine Leistungskürzung, welche die Kosten der Lebenshaltung nach § 20 SGB II umfasst, ist unzulässig, sofern nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt wird, dass der Grundbedarf nach § 20 SGB II anderweitig durch Sachleistungen sichergestellt ist.

Wie empfohlen, haben wir Altersvorsorge betrieben, indem wir uns eine Eigentumswohnung erarbeitet haben. Heute heißt es Riester usw. - was fällt den Regierenden als nächstes ein, um den Bürger enteignen - und entmündigen zu können?

Am 03.09.2007, informierte uns unsere Anwältin, dass weiteres Klagen bezüglich meiner Frau keine Aussicht auf Erfolg hat und somit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis wir auf der Straße liegen! Unseren Stolz bekommen diese Arge-Schergen einer korrupten Regierung aber definitiv nicht, denn wir werden keine Sippenhaft akzeptieren, sondern unsere Wohnung verkaufen und Deutschland mit aufrechtem Gang verlassen!

Ein leider allzu alltäglicher Bericht vom September 2007 (Namen der Redaktion bekannt)

Eine leider unerfreuliche Aktualisierung vom 1. Oktober 2007:

Der Terror geht trotzdem weiter:

Um den Schikanen ( medizinischen psychologischen Dienst / Lebenslauf ) nicht weiterhin ausgesetzt zu sein, verzichtet meine Frau auf ihren Anteil einer nicht verfassungskonformen Bedarfsgemeinschaft.

Dieses reicht der Arge immer noch nicht und es wird NICHT nur sie, sondern auch ICH weiterhin wie folgt terrorisiert:

Obwohl schon über den Bedarfsanteil meiner Frau hinaussanktioniert wurde, ereichten uns am 26.09.2007 zwei Briefe, welche weitere Sanktionen ankündigten. Des Weiteren wurden für Oktober nur 326,53 € überwiesen, was nicht einmal dem Regelsatz einer Person entspricht!

Am 28.09.2007 erhielt meine Frau abermals eine Einladung inkl. Belehrungsschreiben auf die Mitwirkungspflicht bzw. dass weitere Sanktionen folgen, wenn sie der Einladung nicht Folge leistet.

Am 20.09.2007 habe ich ein Vorstellungsgespräch in Duisburg / Düsseldorf wahrgenommen und den Antrag für die Fahrtkosten umgehend abgegeben. Da die vorgestreckten Benzinkosten erheblich waren - wir durch Tilgung / Sanktionen finanziell sehr behindert werden- fragte ich, ob man die Erstattung etwas beschleunigen könnte. "Ich leite es umgehend weiter, aber es wird ebenso lange dauern wie beim letzten Mal. - wir sind total überlastet", war die Antwort. Soviel noch einmal zum Fördern und Fordern!

Meinerseits info rmierte ich die Arge via Telefon, dass unser Tilgungsplan seit 2005 vorliegt und die Nebenkostenabrechnung nach der Eigentümerversammlung (Oktober) umgehend überreicht wird . Trotzdem erhielt ich nach wenigen Tagen einen weiteren Brief, welcher mich auf meine Mitwirkungspflicht aufmerksam machte bzw. dass die restlichen Leistungen vorläufig eingestellt werden, wenn ich dieser nicht bis zum 07.10.2007 nachkomme.

Somit sind wir genötigt, einen Anwalt zu kontaktieren, was abermals unnötige Kosten für uns bedeutet!

Eine erneut unerfreuliche Aktualisierung vom 18. Dezember 2007

Anwalt wird umgehend (14.10.2007) tätig:
Allerdings werden ab dem 28.09.2007 nur noch Beträge überwiesen, welche nicht einmal meine Strom- und Nebenkosten decken und ich hoffe, dass das Gericht demnächst ein Urteil spricht ( Einstweilige )!

Meine Frau teilte der Arge abermals schriftlich mit, dass Sie auf ihre Leistungen verzichtet - noch NIE welche verlangte, sondern zu diesen genötigt wurde und sich Briefe bez. dieser VERFASSUNGSWIDRIGEN Angelegenheit verbietet. Als Antwort wieder eine Einladung und weitere Sanktionen - DREISTERWEISE rechnet die Arge ihr geringes Einkommen (340 €) weiterhin an. Obwohl ich mittlerweile ebenfalls unberechtigt mitsanktioniert werde bzw. nicht einmal mehr den Regelsatz bekomme, wurde meine Frau am 14.12.2007 mit weiteren Briefen belästigt, welche das Fass zum überlaufen brachten - sie sandte diese mit der Aufschrift "Annahme verweigert" an die Arge zurück.

Einen weiteren Eingliederungsvertrag werde ich nicht unterschreiben, da solche Verträge seitens der Arge nicht eingehalten werden:
Vermittlungsversuche gibt es definitiv keine und meine Aktivitäten werden behindert, indem beim privaten Arbeitsvermittler angerufen wird; um eventuell das Fahrgeld nicht bewilligen zu müssen - ebenfalls wurde behauptet, dass ich nur unnötig durch die Gegend fahre. Nachdem mein Arbeitsvermittler der Arge unmissverständlich übermittelt hatte, dass mein Erscheinen zu einem Gespräch angeordnete wurde- wurden mir nach mehr als einem Monat, nicht einmal die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bewilligt bzw. ich musste einen Teil der Kosten vom mir nicht einmal verbleibenden Regelsatz decken - wie erwartet, wurde mein Widerspruch abgelehnt.

Da jede unnötige Einladung zur Arge Kosten verursacht, fragte ich bei jeder Vorsprache nach einer Fahrgelderstattung; welche ebenfalls- trotz bestehendem Urteil, abgelehnt wurde.

Mein Hinweis auf ein neueres Urteil vom Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 14/7b AS 50/06 R) bewirkte, dass die Einladungsintervalle noch kürzer wurden. Am 20.11.2007 hatte ich letztmalig vorgesprochen und bekam am 14.12.2007 die nächste Einladung zum 14.01.2008 - via eMail fragte ich, ob es eventuell ein Versehen war.

Antwort am 18.12.2007 via eMail:
Bezüglich der Erstattung der Fahrtkosten sind wir an die aktuelle Weisungslage gebunden (Bagatellgrenze 6,00 Euro). Erst wenn die Weisungen aus Nürnberg geändert werden, ist das Urteil für uns bindend.

Nächste Einladung ist bindend bzw. KEIN Versehen!


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