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| Updated: 15.01.2009 11:32 | |
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Mindestlohn "light" für Leiharbeiter - Gewerkschaften protestieren „Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich der Koalitionsausschuss auf einen neuen Anlauf für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geeinigt. Der Kompromiss stieß sofort auf Kritik der Gewerkschaften. In der Langfassung der Koalitionsbeschlüsse zum Thema "Einsatz für Arbeit" ist der Leiharbeit ein eigenes Kapital gewidmet. Darin heißt es: "Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der BA zur Verfügung gestellt. Wir wollen bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, das für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt." Beobachter werten diese Festlegung als eine Entscheidung gegen die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Es würde also nicht der Weg eingeschlagen, die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge im Leiharbeitssektor für allgemeinverbindlich zu erklären, sondern für die Leiharbeit würde eine eigene Mindestlohnregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz etabliert…“ Artikel von Sylvia Erwin bei LexisNexis vom 14.01.2009
Mindestlohnkampagne des DGB ist Quatsch! Zum Thema Mindestlohnforderung des DGB, insbesondere beim Thema Zeitarbeit, läuft aktuell bei chefduzen.de im Forum zu Leiharbeit eine höchst interessante Debatte Billigjobs im Namen Jesu Zeitarbeit: In der Branche geben sich "christliche" Mindestlohn-Gegner als Hüter des Grundgesetzes. Artikel von Berthold Paetz in Freitag vom 22.02.2008 Erster Schritt zum Mindestlohn in der Zeitarbeit. Arbeitgeberverbände haben die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt - IG BCE fordert gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit „Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche rückt näher. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) beantragten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Aufnahme des Wirtschaftszweigs mit annähernd 700 000 Beschäftigten in das Entsendegesetz. Grundlage des Antrages ist ein Mindestlohntarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus dem Jahr 2006. Dieser sieht Mindest-Stundenlöhne in Höhe von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor…“ Artikel von Flora Wisdorff in Die Welt vom 12. Februar 2008
Mindestlohn bringt Zwist für Gewerkschaften „Nach dem Streit um die Einführung eines Postmindestlohns droht in der Zeitarbeitsbranche der nächste große Schlagabtausch…“ Artikel von Monika Dunkel in der FTD vom 07.12.2007 Zeitarbeit braucht Mindeststandards. IAT-Expertise unterstützt die Forderung der Zeitarbeitsverbände iGZ und BZA nach einer Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz „Mindeststandards in der Zeitarbeit sind sinnvoll und notwendig, um Lohndumping durch aus- und inländische Anbieter zu unterbinden. Denn Niedrigstlöhne in der Zeitarbeit sind aus sozial- und ordnungspolitischer Sicht besonders problematisch, weil sie nicht nur das Lohnniveau in der Zeitarbeitsbranche selbst unter Druck setzen, sondern auch Rückwirkungen auf andere Branchen haben. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Expertise des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen)…“ Pressemitteilung vom 07.11.2006 Mindestlohntarifvertrag in der Zeitarbeit vereinbart. Änderungen im Tarifwerk BZA beschlossen „Der Verhandlungsführer des BZA, Dieter Scheiff, und die Tarifverhandlungskommission haben am Dienstag, den 30.05.2006 zusammen mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem IGZ einen Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen…“ BZA-Meldung vom 31.05.06
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