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Updated: 15.01.2009 11:32

Mindestlohntarifvertrag


Mindestlohn "light" für Leiharbeiter - Gewerkschaften protestieren new

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich der Koalitionsausschuss auf einen neuen Anlauf für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geeinigt. Der Kompromiss stieß sofort auf Kritik der Gewerkschaften. In der Langfassung der Koalitionsbeschlüsse zum Thema "Einsatz für Arbeit" ist der Leiharbeit ein eigenes Kapital gewidmet. Darin heißt es: "Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der BA zur Verfügung gestellt. Wir wollen bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, das für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt." Beobachter werten diese Festlegung als eine Entscheidung gegen die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Es würde also nicht der Weg eingeschlagen, die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge im Leiharbeitssektor für allgemeinverbindlich zu erklären, sondern für die Leiharbeit würde eine eigene Mindestlohnregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz etabliert…“ Artikel von Sylvia Erwin bei LexisNexis vom 14.01.2009 externer Link. Siehe dazu:

  • Unbefriedigender Koalitionskompromiss zum Entsendegesetz. Nur eine Teillösung – gesetzlicher Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung
    Pressemitteilung der HBS vom 13.01.2009 externer Link pdf-Datei
  • Bundesregierung schafft Mogelpackung für Leiharbeit
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Zeitarbeitsbranche erneut nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurde. „Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt eine „Lösung“ gefunden, die in Wahrheit eine Mogelpackung ist. Der zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Mindestlohn findet keine Berücksichtigung. Damit ist dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn…“ Pressemitteilung vom 13.01.2009 externer Link

Mindestlohnkampagne des DGB ist Quatsch!

Zum Thema Mindestlohnforderung des DGB, insbesondere beim Thema Zeitarbeit, läuft aktuell bei chefduzen.de im Forum zu Leiharbeit eine höchst interessante Debatte externer Link. Entzündet hat sie sich an einem Flugblatt pdf-Datei, das auch vom Jour Fixe / Gewerkschaftslinke Hamburg verbreitet wurde: "Randstad, Adecco, Tuja... Ihr mich auch!! Der DGB-Mindestlohn für die Zeitarbeit ist Verarschung!!"

Billigjobs im Namen Jesu

Zeitarbeit: In der Branche geben sich "christliche" Mindestlohn-Gegner als Hüter des Grundgesetzes. Artikel von Berthold Paetz in Freitag vom 22.02.2008 externer Link

Erster Schritt zum Mindestlohn in der Zeitarbeit. Arbeitgeberverbände haben die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt - IG BCE fordert gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

„Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche rückt näher. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) beantragten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Aufnahme des Wirtschaftszweigs mit annähernd 700 000 Beschäftigten in das Entsendegesetz. Grundlage des Antrages ist ein Mindestlohntarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus dem Jahr 2006. Dieser sieht Mindest-Stundenlöhne in Höhe von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor…“ Artikel von Flora Wisdorff in Die Welt vom 12. Februar 2008 externer Link. Siehe dazu:

Mindestlohn bringt Zwist für Gewerkschaften

„Nach dem Streit um die Einführung eines Postmindestlohns droht in der Zeitarbeitsbranche der nächste große Schlagabtausch…“ Artikel von Monika Dunkel in der FTD vom 07.12.2007 externer Link

Zeitarbeit braucht Mindeststandards. IAT-Expertise unterstützt die Forderung der Zeitarbeitsverbände iGZ und BZA nach einer Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mindeststandards in der Zeitarbeit sind sinnvoll und notwendig, um Lohndumping durch aus- und inländische Anbieter zu unterbinden. Denn Niedrigstlöhne in der Zeitarbeit sind aus sozial- und ordnungspolitischer Sicht besonders problematisch, weil sie nicht nur das Lohnniveau in der Zeitarbeitsbranche selbst unter Druck setzen, sondern auch Rückwirkungen auf andere Branchen haben. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Expertise des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen)…“ Pressemitteilung vom 07.11.2006 externer Link. Siehe dazu: Mindestbedingungen für die Zeitarbeitsbranche? Expertise externer Link pdf-Datei im Auftrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) von Dr. Claudia Weinkopf vom November 2006

Mindestlohntarifvertrag in der Zeitarbeit vereinbart. Änderungen im Tarifwerk BZA beschlossen

„Der Verhandlungsführer des BZA, Dieter Scheiff, und die Tarifverhandlungskommission haben am Dienstag, den 30.05.2006 zusammen mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem IGZ einen Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen…“ BZA-Meldung vom 31.05.06 externer Link.

  • Mindestlohn-Tarifvertrag vom 30.05.2006 externer Link pdf-Datei als Dokument bei der BZA (und nur dort!)
  • Bewertung: Es ist ein "Armut-Mindestlohn-TV" mit einer unverständlichen Differenzierung nach neuen und alten Bundesländern:
    2006 = 6,10 Euro/Std. in den NBL und 7,00 Euro/Std. in den ABL
    2007 = 6,22 Euro/Std. in den NBL und 7,15 Euro/Std. in den ABL
    (Erhöhung = 11 Cent in den NBL und 15 Cent in den ABL) 2008 = 6,36 Euro/Std. in den NBL und 7,31 Euro/Std. in den ABL (Erhöhung: 14 Cent in den NBL und 16 Cent in den ABL)
    Sollte dieser Mindestlohn dann zum 01.01.2007 als allgemeinverbindlich erklärt werden, würden Leiharbeiter im Jahr 2007 einen geringeren Mindestlohn bekommen, als jetzt im IGZ- und BZA-TV vereinbart. Vor 2009 (also erst in 2 1/2 Jahren) wird der vom DGB geforderte Mindestlohn von 7,50 Euro/Std. also NICHT in der ZA-Branche für LAN gelten… Dies sind lediglich die Ergebnisse der Mindestlohntarifvereinbarungen, die auch erst greifen, wenn die Regierung die Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufnimmt und diese Ergebnisse für allgemeinverbindlich erklärt. Siehe dazu eine sehr kritische Debatte externer Link beim Zoom
  • Mindeststandards für die Zeitarbeitsbranche vereinbart „Der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Reinhard Dombre, äußerte sich am Mittwoch positiv zu dem Verhandlungsergebnis: "Es ist uns gemeinsam gelungen, Mindeststandards zu definieren. Damit haben wir für Tarif- und Sozialstandards in der Branche eine untere Haltelinie eingezogen. (…) "Die Tarifvertragsparteien", so Dombre weiter, "haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, in der sich dynamisch entwickelnden Branche zukunftsweisende Tarifverträge abzuschließen"." Eine ganz und gar unkritische DGB-Pressemeldung vom 31.5.06 externer Link

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