letzte Änderung am 8. März 2004

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3. Unsicherheitsfaktor Arbeitsvertrag

Die Bewerbungen bei Maatwerk finden in der Regel in Form eines Gruppengesprächs, dem meist Einzelgespräche zur Vertragsunterzeichnung folgen. Fast alle InformantInnen berichten, dass es schwer ist, auf ihre Fragen zu den Vertragsbedingungen konkrete Antworten zu bekommen. Fehlende Berücksichtigung der Qualifikation, rückdatierte Verträge, geschummelter Urlaub, ungeklärte Fahrtkosten und Pendelbereich - das sind häufig genannte Probleme schon mit dem Arbeitsvertrag. Siehe als Beispiel einen Standard-Vertrag von Maatwerk (pdf, Anhang 5). Dieser Vertrag ist wie alle befristet auf 9 Monate[1] und sieht eine Probezeit von 3 Monaten vor, mehrfach ist uns aber auch eine Probezeit von 6 Monaten genannt worden.

Folgendes schilderten uns unsere InformantInnen zu den Vorstellungsgesprächen und den Problemen mit dem Arbeitsvertrag:

Insgesamt scheint es, als ob Informationen knappes und kostbares Gut bei Maatwerk waren, auch die selbstverständlichsten Informationen. als Beispiel für die "Informationsfreude" möge ein detailliert protokolliertes Vorstellungsgespräch dienen:

Allen zukünftigen potentiellen Opfern einer PSA legen wir daher den "Musterbrief bei Vermittlung in Leiharbeit" der KOS empfehlen. Es ist eine schriftliche Bestätigung des Vorstellungsgesprächs samt der Liste auszuhändigender Unterlagen.[2] Doch die Informationen bei Maatwerk waren nicht nur knapp, oft auch falsch - falsch wie rückdatierten Arbeitsverträge[3]:

Es gab aber auch Probleme mit allen anderen verwaltungstechnischen Angelegenheiten:

Dieses "Gebaren" hat sich bei vielen Arbeitsämtern herumgesprochen, es gab wiederholt Kontrollen, was folgende "Blitz-Korrekturen" an den Unterlagen belegen:

Maatwerk war auch zu anderem nicht fähig, wie die nachfolgenden Kapitel zeigen werden...

Anmerkungen

1) Der Grund für die 9-Monate-Befristung ist sehr wahrscheinlich finanzieller Natur: "Die PSA finanzieren sich aus den Entleihgebühren und der Förderung der Bundesanstalt für Arbeit. Das von den Arbeitsämtern für die PSA-Tätigkeit gezahlte Honorar besteht aus einer Fallpauschale während der ersten neun Monate der PSA-Beschäftigung sowie einer Erfolgsprämie im Fall der Vermittlung. Beide Honorarbestandteile sinken mit der Dauer der Beschäftigung in der PSA." Aus: Vergabeverfahren für PSA beginnt, BA-Presse Info Nr. 03 vom 03/01/2003

2) Erhältlich auf der Homepage der KOS als rtf-Datei

3) Zu den Rückdatierungen und ihren Gründen siehe Kapitel 8: "Wo bleibt mein Geld?", dort wird die Finanzierung einer PSA beschrieben

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