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Updated: 18.12.2012 15:51
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Fordern und praktisch im Kampf durchsetzen - mehr als (nur) die Reproduktionskosten.

Auch weiterhin gilt: Überwindung von "Hartz"; Anhebung der Sozialleistungen; keine Hungerlöhne, Billiglöhne, Niedriglöhne.

Bezug: Forderung von Ver.di den Regelsatz auf 420 Euro anzuheben (Flugschrift Nr. 17, vom August 2007).

Mit ihrer Forderung einer Anhebung auf 420,- Euro hinkt Ver.di und der DGB den Forderungen der Hartz-Opfer und der Sozialbewegung hinterher. Diese Anhebung wurde seit Jahren gefordert und ist aufgrund der Kostenentwicklung bereits überholt. Dies gilt auch für die fortgesetzte Forderung nach einem gesetzlichem Mindestlohn von 7,50 Euro bzw. 8,44 Euro. Auch hier muss die tatsächliche Preisentwicklung - für die armen sozialen Schichten der Bevölkerung - berücksichtigt werden! Die Anhebung des Regelsatzes auf 520,- Euro ist überfällig; ebenso, wie die Anhebung und Durchsetzung - nicht nur durch verbale Forderung - nach einem Mindestlohn von 10,- Euro und die Durchsetzung durch gesamtgewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, flächendeckend und bundesweit!

Die Aufschlüsselung der bisherigen Regelleistung, mit Zusatz von 2,00 Euro seit 01.07.2007, ergibt sich aus der Tabelle (siehe unten). Bei der Tabelle handelt es sich um die Erweiterung der Darstellung der Aufschlüsselung der Regelleistung durch KollegInnen der IG Metall.
Aus der Aufschlüsselung ergibt sich bereits, dass die Regelsatz-Leistungen unterbewertet und (vorsätzlich) falsch bestimmt und festgelegt wurden.
So weisen die IG Metall Kollegen bereits in ihrer Berechnung (vom August 2006) nach, dass für Wohnen, Gas, Strom, ein Minusbetrag von mehreren Euros in der staatlich gewährten Regelleistung besteht, - ebenso für Gesundheitspflege und Verkehr!

Rückwirkend und aktuell, insbesondere für Fahrkosten und besonders für Energiekosten (Strompreisentwicklung bei Vattenfall: 15 - 21 % in 2007), sind die vergangenen Berechnungen erneut überholt und bedürfen einer deutlichen Korrektur nach oben - und vor allem ihre praktische Durchsetzung (Aufklärung und Aktion). 

Regelleistung  347,00 Euro 

Die Berechnung erfolgte auf der Berechnungsgrundlage von 345,00 € aus dem Jahr 2003.
Die Regelleistung wurde um  2,00 Euro am 01.07.2007 angehoben. Der Tagessatz um 0,06666 € bzw. um 6,66 Cent. (Unter Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung staatsoffiziell und sozialpolitisch weiterhin abgesenkt!).

Aufschlüsselung der ,Regelleistung' ( ALG II und Hartz IV)

 
 Abteilung  
in Euro (monatlich)  Tagessatz  (30 Tage)
1.
 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren     
       
132,51  4,42 €  
2.   Bekleidung, Schuhe                34,08  1,14 €
3.   Wohnen (Reparatur/Instandsetzung), Strom - (plus 15/21%), Gas          26,83  0,89 €
4.   Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, 
 Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt 
27,73  0,92 €
5.   Gesundheitspflege 13,19  0,44 €
6.   Verkehr (Sozialticket in Berlin: 33,50 €) 19,18  0,64 €
7.   Nachrichtenübermittlung  22,35  0,75 €
8.  Freizeit, Unterhaltung und Kultur 38,66  1,29 €
9.
  Beherbergungs - und Gaststättenleistungen
10,31  0,34 €
10.
 Andere Waren und Dienstleistungen   
20,16  0,67 €
  Insgesamt: 345,00
 (347,00)
Abweichung 11,50 bzw. 
11,57 €

Quelle: Regelsatzverordnung (DVO zu § 28 SGB XII), zitiert nach Brühl, Albrecht / Hofmann, Albert: Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende, 2004, S. 109
Anmerkung:
Der Regelsatz von 345,00 Euro wurde im Jahr 2003 vorsätzlich falsch berechnet.
Der reale Zeitwert der 'Hilfe zum Lebensunterhalt', zur Zeit in Höhe von 347,00 Euro, liegt unter 300,00 Euro; unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerung für die Sozial- und Gesellschaftsopfer der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung! 
Bei den anstehenden Mieterhöhungen in Berlin und ohne Anhebung der Mietpauschale, von derzeit 360,- Euro, liegt auch hier der Zeitwert der 'Mietpauschale' unter 300,00 €.
Um den Verlust auszugleichen müsste der Regelsatz, von derzeit 347,00 Euro, auf 420,00 € angehoben werden.
Der seit Jahren propagierte Forderungsbetrag, bisher 420,00 Euro, müsste die Höhe der berechtigten sozialen Forderung von monatlich 520,00 Euro (Regelsatz) beinhalten!
 
Zugleich muss die Mietuntergrenze auf 400,- Euro angehoben werden.

Bei der überfälligen Abschaffung von "Hartz IV", und die damit verbundenen staatlichen und behördlichen Repressionsmaßnahmen und Sozialverbrechen, darf es zu keiner abfallenden Neuberechnung unter entsprechende Zahlenwerte kommen, - auch nicht durch staatliche Dumpingtricks, u.a. mit Sanktionsmaßnahmen und dem Ausspielen der Unterbezahlten (Hungerlöhne, Billiglöhne, Mini-Mindestlöhne). - Hier sind nicht nur die Gewerkschaften gefordert.

Artikel von Reinhold Schramm vom 27.01.2008


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