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Updated: 18.12.2012 16:09

"Lohnwucher" auf dem Arbeitsamt

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Wuppertal: ARGE finanziert Bürgerwehr? new

"Die ARGE Wuppertal finanziert seit einiger Zeit Wachleute, die eine Baustelle sowie einen neu gebauten Fußweg auf einer stillgelegten Bahnstrecke bewachen. Es handelt sich um ein kurzes Teilstück der sogenannten Nordbahntrasse, um die es aus verschiedenen Richtungen schon seit Monaten negative Schlagzeilen gibt. Etwa 20 Personen führen dort Wach.- und Sicherungstätigkeiten aus. Die Wachleute werden von der Wichernhaus Wuppertal gGmbH gestellt. Die Wichernhaus Wuppertal gGmbH ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und betreut eine größere Zahl an 1-Euro Jobbern, außerdem werden zahlreiche Projekte im zweiten Arbeitsmarkt durchgeführt." Bericht von Emil Blume vom 17.08.2010 bei indymedia externer Link

ARGE Schwalm-Eder vermittelt Arbeitslose für zwei Wochen zum "Probe arbeiten". Erst umsonst arbeiten - dann gibt´s vielleicht den Job

"Nicht nur in der Zeitarbeit wird getrickst. Bisweilen ist auch das Zusammenspiel der Agentur für Arbeit und einzelner Unternehmer befremdlich. Wir zeigen Praktiken und sagen, wie Juristen diese bewerten." Artikel vom 12.08.10 im Portal der Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung externer Link. Siehe dazu auch unsere Rubrik "Lohnarbeit ganz umsonst"

Neue Prüfgrenze bei Lohnwucher

Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei "deutlich unter 3 Euro die Stunde" - Massive Kritik von Gewerkschaften. SWR-Meldung vom 01.03.2010 externer Link

Einladung zum Lohndumping

"Laut Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit gelten erst Stundenlöhne von »deutlich unter drei Euro« als sittenwidrig. Schlechte Nachrichten für Geringverdiener: Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) besagt, dass Jobcenter erst aktiv werden müssen, wenn Arbeitgeber einen Stundenlohn von weniger als drei Euro zahlen. Somit ermutigt man Unternehmen förmlich zum Lohndumping." Artikel von Fabian Lambeck im ND vom 02.03.2010 externer Link

Hartz IV Sanktionsdebatte: Warum Argen Firmen, die Dumpinglöhne bezahlen, nicht zur Kasse bitten

Text der Report Mainz-Sendung vom 1.3.2010 externer Link

Sittenwidrige Löhne: Schuften für 1,32 Euro die Stunde

"Lohn-Dumping auf Kosten der Steuerzahler: Das Jobcenter Stralsund verklagt Arbeitgeber, die Mitarbeiter zu schlecht bezahlen. Das könnte Schule machen." Artikel von Thomas Öchsner in Süddeutsche Zeitung vom 04.03.2010 externer Link

Nicht mal 2 Euro Stundenlohn - Jobcenter und Landkreis schauten zu

"Dass mit sogenannten Minijobs viel Schindluder in Form von Lohndumping betrieben wird, sollte mittlerweile allgemein bekannt sein. Ein offenes Geheimnis war es sowohl für das Haldenslebener Jobcenter, als auch für das Amt in Haldensleben des Landkreises Börde / Sachsen-Anhalt, dass der unter anderem dort tätige Kleinbetrieb "Uli´s Partyservice und Kantinenbetrieb" seine "Angestellten" für unglaubliche Hungerlöhne beschäftigt." Bericht von Susan Morena in Linke Zeitung vom 16.09.2009 externer Link

Lohndumping durch Leiharbeit. Leibeigene der Arbeitsagentur

"Die Zentrale der Hamburger Arbeitsagentur bietet seit einigen Wochen ein ungewohntes Bild: mitten in der Behörde wurden Büros von privaten Zeitarbeits-Unternehmen eröffnet. Ganz offen kann man hier besichtigen, wie eng die Zusammenarbeit der Behörde mit jener Branche ist, die Gewinne mit dem Verleih von Billig-Arbeitskräften macht." Flugblatt des Sozialforum Eimsbüttel externer Link pdf-Datei

Geschäfte mit Hungerlöhnen - Auf Kosten des Steuerzahler

Manuskript der ZDF-Frontal 21-Sendung externer Link pdf-Datei von Wolfgang Kramer, Friedrich Kurz und Rita Stingl vom 28.08.2007

Null-Euro Jobber: Wie Hartz IV-Empfänger zu kostenloser Arbeit gezwungen werden

  • Die Report-Sendung vom 27.08.2007 von Thomas Dauser und Beate Klein ist nun online verfügbar: Text externer Link und Video externer Link(RealVideo (7:15 min))
  • Skandal um ALG-II-Praktika: Bsirske fordert Bundesregierung und BA zum Handeln auf
    "Im Skandal um den unbezahlten Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Praktikanten fordert der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, die Bundesregierung auf, den rechtswidrigen Praktiken umgehend entgegenzutreten." ver.di-Pressemitteilung vom 28.08.2007 externer Link
  • Auf in die Sofort-Maßnahme!
    "Kostenlose Firmenpraktikas erfüllen grundsätzlich den Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 BGB und § 291 StGB und sind grundsätzlich zu verbieten und zu verfolgen. Erst recht sollte man die Arbeitsagenturen und ARGEn an den juristischen Kanthaken nehmen, wenn sie kostenlose Firmenpraktikas unter nötigender Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen und Androhung von Sperrzeiten durchpeitschen wollen." Kommentar von Joachim Kühnel bei Chefduzen.de externer Link
  • Hartz IV-Empfänger werden von Arbeitsverwaltung zu kostenloser Arbeit gezwungen. ver.di Chef Bsirske: "absoluter Skandal"
    "Empfänger von Arbeitslosengeld II werden nach Recherchen von REPORT MAINZ im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen. Bezieher von ALG II müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft sogar monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden. Das berichtet das ARD Politikmagazin in seiner Sendung am Montag, 27.08.07." Presseinformation des SWR vom 27. August 2007 externer Link.

Behörde bietet Schwarzarbeit an

"Marburg. Ein Hartz-IV-Empfänger wirft dem Kreisjobcenter vor, ihm ein illegales Stellenangebot gemacht zu haben. Der Kreis weist den Vorwurf zurück (.) "Ich hätte mich auf das Angebot gar nicht bewerben dürfen." Es sei illegal, denn solche Arbeiten müssten von Innungs-Betrieben ausgeführt werden, sagte der 53-Jährige der OP. Zudem, so Karl. T., sei dies keine Vollzeitstelle, sondern allenfalls ein Arbeitsauftrag. Das sieht man auch bei der Kreishandwerkerschaft so. Karl T. sollte das Material einkaufen, die Installationen planen und ausführen. "Das ist dann eine unberechtigte Handwerksausübung, ich will nicht sagen: Schwarzarbeit", erklärt Lothar Kaiser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. "Das kann und darf nicht sein, zumal es sich zudem um ein sogenanntes gefahrgeneigtes Handwerk handelt."" Artikel von Uwe Badouin in der Oberhessischen Presse vom 21.08.2007 externer Link

Arbeiten für nix. Wie die Agentur für Arbeit Betrug unterstützt

Mit dem bloßen Versprechen, künftig Arbeitsplätze im Bereich der Werbegestaltung schaffen zu wollen, entlockte ein Troisdorfer Kaufmann der Arbeitsagentur Bewilligungen für sogenannte "Trainingsmaßnahmen". Für den Unternehmer eine feine Sache: Seine neuen Arbeitskräfte kosteten ihm keinen Cent…“ Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 30.09.2004 externer Link

Existenzsicherung durch Hilfe bei AlgII-Anträgen?

Nach Informationen eines Lesers unterbreitet die AA Berlin momentan ein Stellenangebot der Fa BEQUIT GmbH, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in Tempelhof mbH, gefördert durch die Arbeitsämter Berlin Süd und Berlin Südwest, die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen etc. Gesucht wird eine Bürokraft in Vollzeit, die eine Fremdsprache fließend spricht, zur Mithilfe beim Ausfüllen der HARTZ IV-Anträge. Gehalt: 1100 Euro Brutto !!! Die Firma BEQUIT arbeitet in Berlin eng mit dem AA zusammen und stellt sich in ihrem Internet-Auftritt externer Link wie folgt vor: „Unser Leitbild orientiert sich am Begriff der Arbeit in unserer Gesellschaft. Arbeit dient dazu, die materielle Existenz, die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, die soziale Beteiligung und die soziale Stellung des Einzelnen in der Gesellschaft zu sichern.“

BA lässt zum Dumpinglohn arbeiten.

Reinigungskräfte in Arbeitsagenturen putzen unter Tarif. “Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt in ihren Agenturen Reinigungsfirmen, die den allgemein verbindlichen Tariflohn des Gebäudereinigerhandwerks unterlaufen. Das berichtete das Wirtschaftsmagazin WISO am Montag. Vorausgegangen war eine Ausschreibung der Reinigungsarbeiten in den Arbeitsagenturen. Den Zuschlag bekamen die Firmen Kattenbeck GmbH, Nürnberg, und Clean up GmbH, Merseburg. Diese haben bevorzugt Arbeitslose eingestellt, die laut Sozialgesetzbuch 165 Euro im Monat dazuverdienen können, ohne Abstriche beim Arbeitslosengeld hinnehmen zu müssen. Ein Verdienst von 165 Euro entspricht bei einem allgemein verbindlichen Tariflohn von 6,18 Euro pro Stunde in Ostdeutschland einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 27 Stunden. In Westdeutschland dürften bei einem Mindesttariflohn von 7,68 Euro etwa 21,5 Stunden gearbeitet werden. Diese Stundengrenzen werden von den Reinigungskräften regelmäßig überschritten. Das belegen eidesstattliche Versicherungen, die WISO vorliegen….“ Meldung zur Sendung des Wirtschaftsmagazin WISO externer Link vom 28.06.2004 beim ZDF

„Fachgemeinschaft Bau: Arbeitsamt vermittelt unter Mindestlohn“

Berliner Arbeitsämter sollen nach Angaben der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg Bauarbeiter unter dem vorgeschriebenen Mindestlohn vermitteln. Auf ihrer Jahrespressekonferenz legte die Fachgemeinschaft am Dienstag Unterlagen vor, wonach das Arbeitsamt Berlin-Mitte Anfang März einen Zimmerer zur Bewerbung bei insgesamt drei Firmen aufgefordert hatte. Die in den Unterlagen vermerkten und von den Firmen angebotenen Stundenlöhne lagen zwischen 10,00 und 11,25 Euro.Der vorgeschriebene Mindestlohn 2 für Berlin liegt bei 12,47 Euro…. ddp-bln-Meldung vom 16. März 2004.externer Link Allerdings fordert diese Fachgemeinschaft im gleichen Atemzug die „deutliche Senkung der Lohnzusatzkosten“…

Widerspruch gegen eine Sperrzeit erfolgreich - Arbeitsangebot nicht zumutbar

Der BAG-SHI liegt ein erfolgreicher Widerspruch eines Braunschweiger Arbeitslosenhilfebeziehers gegen eine Sperrzeit wegen vermeintlicher unzulässiger Ablehnung eines vermeintlich zumutbaren Arbeitsangebots vor. Nach Angaben des eingeschalteten Rechtsanwalts hat das Arbeitsamt Braunschweig den Widerspruch im vollem Umfang anerkannt. Die Widerspruchsstelle ist demnach auch der Feststellung gefolgt, dass eine Stundenvergütung in Höhe von 6.50 € (brutto) ohne Zuschläge für Sonntagsarbeit, Rufbereitschaft, Nachtarbeit etc. für eine Tätigkeit bei der Straßenreinigung/Winterdienst gegen § 36 I SGB III verstößt, weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Im vorliegenden Fall hat das Beschäftigungsangebot der Firma Adecco gegen die guten Sitten verstoßen, die vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeit war nicht begründet. Der besagte Widerspruch liegt der BAG-SHI vor (leider nur in Papierform) Jetzt zum download pdf-Datei im LabourNet und kann als Handlungshilfe in der Geschäftsstelle per Fax oder E-Mail angefordert werden. Bitte, wenn möglich, ein Faxnummer angeben, um den Bearbeitungsaufwand gering zu halten. BAG-SHI, Moselstraße 25, 60329 Frankfurt/Main. Fax: 069-27 22 08 97, Email: bagshi-frankfurt@web.de

Lohndumping vorerst ohne Strafe

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Zeitarbeitsfirmen ein. "Der Versuch der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA), mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Darmstadt Lohndumping bei Zeitarbeitsfirmen zu unterbinden, ist vorerst gescheitert. Die GALIDA hatte gegen zwei Darmstädter Zeitarbeitsfirmen wegen extrem niedriger Löhne - sog. Lohnwucher - am 15.07.02 Strafanzeige erstattet. In einem Schreiben teilt die Staatsanwaltschaft nun mit, dass sie die Ermittlungen nicht weiterführen wird. Grund hierfür ist der Umstand, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein konkreter Fall, also ein aktives Arbeitsverhältnis in einer der beklagten Firmen, sondern nur ein Stellenvorschlag des Arbeitsamtes Darmstadt der Anzeige zu Grunde lag...." Galida-Meldung vom 21.10.02 externer Link

"Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.07.2002"

die Antwort der Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsamt Darmstadt, an Helmut Angelbeck, GALIDA Darmstadt. Die Anzeige, auf die hier Bezug genommen wird, s.u. Wesentlich an diesem Schreiben ist folgende Argumentation:
"Zur Feststellung der Ortsüblichkeit der Entlohnung für gewerbliche Helfer in Verleihunternehmen kann der Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Firma Randstad herangezogen werden. Hiernach wird ein Grundlohn konventionell pro Stunde ab 01.10.2001 für gewerbliche Helfer in Höhe von 6,20 € gezahlt. Dieser Lohn kann gem. Ziffer 4.3.2 für zuvor arbeitslose Bewerber generell mit einem Lohnabschlag versehen werden. (...) Selbst wenn der Randstad-Tarif in ungekürzter Höhe von 6,20 EUR zugrunde gelegt wird, wäre die Grenze der Sittenwidrigkeit erst bei einem Stundenlohn von 4,13 € erreicht. Wird der nach dem Randstad-Tarif festgelegte Mindestlohn von 5,11 EUR berücksichtigt, läge Sittenwidrigkeit erst bei einem Lohn von 3,41 EUR vor. Die gebotenen Stundenlöhne von 5,37 € und 5.50 € lagen erheblich darüber. Keineswegs handelte es sich um ein sittenwidriges Lohnangebot...."
Angesichts der aktuellen Rechtsprechung zu sittenwidrigen Löhnen in Anlehnung an bestehende Tarifverträge (erst ab einem Drittel unter einem vergleichbaren Tarifvertrag! Wird im o.g. Schreiben ausgeführt) - und mit Blick auf die begonnenen "Sondierungsgespräche" zwischen ver.di, IG Metall und der Interessensgemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (lt. Ver.di-News 12 vom 26.8.02) - wenden wir uns mit einer besonderen Bitte an unsere Leserschaft: Wir bitten um alle bekannten Tarifverträge mit Stundenlöhnen unter 9,00 €, Spezialtarife mit Zeitarbeitsfirmen, in Beschäftigungsfirmen und Spezialtarife, mit denen die Arbeitslosen "eingegliedert" werden sollen, Firmen mit tatsächlich bezahlten Löhnen, die 30% unter Tarif bzw. unter 7€/Std. liegen. Wir danken für alle Infos im Voraus! Die Adressen der Redaktion (auch Fax und Post)

Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs - GALIDA schaltet Staatsanwaltschaft ein.

"Nach einer am 12. Juli im Stellen-Informations-Service (SIS) des Arbeitsamts Darmstadt durchgeführten Recherche der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) und der Stadtverordnetenfraktion OS/3, vermittelt das Amt Arbeitslose in nicht existenzsichernde, juristisch gesehen "sittenwidrige" Arbeitsverhältnisse. Die Löhne der vom Arbeitsamt angebotenen Arbeitsstellen, insbesondere im Bereich Leiharbeit, unterschreiten in vielen Fällen die Grenze zur Sittenwidrigkeit. Sittenwidrig und damit unzulässig, ist nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und auch des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. April 1997, Az. 1StR701-96) ein Arbeitsverhältnis dann, wenn die Lohnhöhe ein Drittel unter dem vergleichbaren Tarif liegt...." Galida-Bericht samt Anzeige, Hintergründen sowie Pressespiegel externer Link

Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter Arbeitsamtes

"Am 15.Juli 2002 erstattete die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) Anzeige gegen zwei Zeitarbeitsfirmen wegen des Verdachts des Lohnwuchers. Gleichzeitig erhoben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Arbeitsamtes Darmstadt wegen der ungeprüften Weitergabe dieser Stellenangebote an Arbeitslose. Diese Aktivitäten veranlassten uns Anfang August 2002 in Frankfurt/M. ebenfalls eine kleine Recherche im Stelleninformationssystem (SIS) durchzuführen...." Bericht von Harald Rein (FALZ) im BAG-Info 9/02 externer Link

Von Lohnwucher, Arbeitsämtern und Zeitarbeit

Warum dem Zwang in den Niedrigstlohn nur auf gerichtlichem Wege beizukommen ist. Artikel von Frank Jäger im BAG-E INFO 05/02 externer Link und Links zu den Anlagen zum Artikel (rtf-Dateien):

Grundinfos

Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar "Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar, dass urteilte das SG in Aachen in seiner Sitzung vom 22.03.2007 - S 9 AS 32/07 ER . Demnach sind Sanktion seitens des Sozialhilfeträgers rechtswidrig, welche dem Hilfebedürftigen wegen Abbruch eines Praktikums, mit 30 % Senkung der ALG II Leistungen auferlegt wurde. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass eine Einarbeitung zwar im Rahmen eines Probearbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag mit Probezeit) oder einer befristeten Beschäftigung stattfinden kann, aber dann auch zu entlohnen ist. Eine unentgeltliche Arbeit ist daher als nicht zumutbar anzusehen." das ganze Urteil (SG Aachen S 9 AS 32/07 ER vom 22.03.2007) externer Link im Sozialticker-Forum

(Noch) Weniger sollten Sie nicht verdienen.
Aktueller Tarifspiegel: Unterste Tarifvergütungen nach Branchen externer Link als Orientierungshilfe zu Arbeitslosengeld II. Aktueller Tarifspiegel im WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung mit einem Überblick über die untersten Tarifvergütungen für ArbeiterInnen und Angestellte in über 30 Branchen mit über 250 regionalen Tarifbereichen.

siehe auch

Niedriglohn und wir haben jetzt schon genug Niedriglöhne!

Lohnabstandsgebot - eine erneut falsche Debatte

Lohnarbeit ganz umsonst

Kostenlose PraktikantInnen bei Plus-Mühlheim unter Branchen > Dienstleistungen > Einzelhandel > Plus

Hartz IV und Niedrigstlohn: 1€-Jobs

Eingliederungs- vereinbarung

Mindestlohn

Entlohnung


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