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Updated: 18.12.2012 15:51
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Plädoyer gegen Hartz IV

In eigener Sache
Ans
Sozialgericht Hildesheim
Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim

Az.: 33 AS 1071/07

Hintergrund: Auch den Winter 07/08 verbringe ich in meinem Badezimmer. 26. Nov. 2007


Bei Hartz IV ist die Hausgröße unerheblich!

Ein Sozialgericht widersprach nach Mitteilung der ARGE und verurteilte sie, der Mutter und den Kindern Hartz IV zu zahlen (Az: S 11 AS 187/06). Nicht die Wohnfläche des Hauses sei entscheidend bei der Frage, ob ein Haus als Vermögen verwertbar sei, sondern dessen Verkehrswert, teilte das Gericht mit. Dieser Wert trage den zwischen Land und Ballungsräumen variierenden Immobilienpreisen Rechnung. Im vorliegenden Fall bewohnt die Mutter mit ihren Kinder nach der Scheidung ein 197 Quadratmeter großes Haus mit einem Verkehrswert von 185 000 Euro. Die Mutter sei nicht verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Hartz IV das Einfamilienhaus zu verkaufen, um von dem Erlös eine Zeit lang ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, hieß es bla.. bla... bla..

Nicht so, sieht man das im Sozialgericht Hildesheim!

Hier ist man ganz eindeutig damit einverstanden, die hart erkämpften Errungenschaften eines ganzen Menschenlebens enteignen zu dürfen, weil unsere hochanständigen Volksvertreter die soziale Marktwirtschaft durch turbokapitalistischen Größenwahn abgelöst haben.

Na und? Irren ist doch menschlich. Dann nehmen wir es diesem Pöbel eben einfach wieder alles weg. Wo ist das Problem, das haben wir doch schon immer so gemacht? Wenn Justizia mitspielt, dann werden diese dummen Tölpel das nicht einmal bemerken. Und wenn doch? Interessiert doch eh keine Sau.

Das ist eine einfache, verständliche Assoziation politischer Weisheiten im 21 Jahrhundert von den Vätern der PISA Gesellschaft, der sich auch Justizia untergeordnet hat, was gar nicht so ungewöhnlich ist, solange sich Alle direkt und indirekt Betroffenen in Stammtischmanier lediglich verbal und an der Tastatur ihres Rechners dagegen zur Währ setzen.

Sind die Söhne der Verbrecher von damals, die Verbrecher von heute?

Schon bevor die Weltwirtschaftskrise 1929/32 das Sozialsystem der Weimarer Republik bis ins Mark erschütterte, traten Kritiker des Wohlfahrtsstaates auf den Plan, die seine Leistungsfähigkeit in Zweifel zogen und "ähnlich wie heute" mehr Privatinitiative forderten. Einer davon hieß Gustav Hartz und war 1924 für ein paar Monate DNVP-Reichstagsabgeordneter. Klingelt es?

1928 erschien sein Buch Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit, in dem Hartz viele gegenwärtig aktuelle Fragen stellte. Die Geschichte wiederholt sich eben schneller als man denkt.  

Und Justizia? Im Würgegriff der Politik, . natürlich wie immer blind. Steht im Wald und sieht die Bäume nicht.

Selbst der Europarat beanstandet die Exekutivabhängigkeit der Richter in Deutschland, als dem einzigen Mitglied, das er deshalb nicht einmal aufnehmen könnte, wenn es nicht schon lang drin wäre!?!?!?!?

Ich gehöre sicherlich zu einer Minderheit, aber habe nicht das geringste Problem damit, die z. b. die 5 Weisen allesamt als 5 Hornochsen zu bezeichnen, die noch immer nicht begriffen haben weshalb sie eigentlich existieren.

Es sind lediglich die Handlanger dieser kapital orientierten, verblödeten nach Ruhm und Macht strebenden Gesellschaft, die verlernen musste, das es Wichtigeres im Leben gibt.

Im Sinne derer, die aus ihrer bemitleidenswerten Sichtweise ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Proteges zu befriedigen. Irgendwann im Leben, vermutlich während ihres Studiums hatten sie einmal ein dreimonatiges Praktikum auf dem Bau, oder vielleicht im Handwerk, ebenso wie unsere sonstigen Denker, und maßen sich nun an die reale Situation genau einschätzen zu können. Sie werden zu Opfern ihrer eigenen, verlogenen Statistik.

Und anstatt die verbrauchten, ungeliebt und nicht mehr tragbar gewordenen "Experten" ohne eine lebenslange, königliche Pension in den Ruhestand zu schicken, wo sie nur noch bedingt saubeuteln können, macht man sie zu Ehrenbürgern und schickt sie nach Brüssel, wo sie dann europaweit zuständig für den Abbau bürokratischer Hürden sorgen sollen?

Offensichtlich werden die Gummibärchen bald "einzeln" mit Verfalls- und Herkunfts-Merkmalen handgraviert, mit Leberkäse gekreuzt, um dann im Transrapid vom Londoner Flughafen über den Münchner Hauptbahnhof nach Moskau exportiert zu werden.

Seid ihr Halbgötter wirklich der Ansicht, dass der liebe Gott auch besoffen war, als er die Menschen individuell, und folglich mit unterschiedlichen Sichtweisen, Aufgaben und Schicksalen ausgestattet hat? Meint ihr also wirklich ernsthaft ihr hättet eine offizielle Lizenz, so banal und weltfremd über eure Mitmenschen zu urteilen, weil Er euch hat Rechtswissenschaften studieren lassen? Ist diese maßlose, egoistische Annahme kompatibel mit eurem Amtseid, den ihr vor "Ihm" abgelegt habt???

Einschränkung des Rechtsschutzes

Wer sein erstinstanzliches Urteil in einem zweiten Verfahren prüfen lassen will, muss zudem höhere Hürden überwinden. Hartz-IV-Empfänger, die in die Berufung gehen wollen, können dies künftig nur noch tun, wenn sich die Parteien um mindestens 750 Euro streiten. Vorher lag die Grenze bei 500 Euro. Für juristische Personen erhöht sich der Schwellenwert von 5000 auf 10 000 Euro.

Hier werden die Rechte für Menschen einer gewissen Klientel, die man sich durch eine jahrzehntelange miserable Familienpolitik selbst geschaffen hat, einfach kurzerhand abgeschafft. Menschen, die sich verdient gemacht haben in diesem geistig heruntergekommenen Land der ehemals Dichter und Denker.

Rechtsstaat ? Und ihr, die einzigen die diese neoliberaler Entwicklung mindern könntet, ihr unterstützt das auch noch??? Habt auch ihr jetzt schon Angst davor, diesem widerwärtigen Rassismus ausgesetzt zu sein, dem sich etliche von Millionen Menschen in diesem Land täglich stellen müssen, daran verzweifeln, und folglich gigantisch hohe Kosten im Gesundheitswesen etc. verursachen, für die auch ihr mit aufkommen müsst? Werdet ihr in 20 oder vielleicht in 30 Jahren wieder einmal behaupten, ihr hättet von all dem nichts gewusst, oder werden das eure Kinder für euch übernehmen müssen? Oder werdet auch ihr behaupten, wir hatten unsere Vorgaben an die wir uns halten mussten? Gesetze?

Die reichsten zehn Prozent der Deutschen besitzen fast zwei Drittel des gesamten Volksvermögens, die ärmste Hälfte dagegen fast nichts, weil man ihnen im Interesse der vorgeblich sozialen Marktwirtschaft vorsätzlich und permanent Traumwelten verkauft, die sich nicht erfüllen lassen.

Seid auch ihr schon so abgestumpft und verblödet, das ihr diese Entwicklung nicht mehr nachvollziehen könnt? Ein Großer Mann von kleiner Statur hat einmal gesagt: Am Umgang mit Tieren, zeigt sich der Wert einer Gesellschaft. Er hieß Mahatma Gandhi, und an seiner wahrhaftigen Aussage lässt sich unzweifelhaft feststellen, wie schlecht es um dieses Land bestellt ist, das aufgrund seiner manifesten Raffgiermentalität es bis ins 21 Jahrhundert nicht einmal geschafft, den sprichwörtlich "besten Freund des Menschen" als einen Sachwert abzuschaffen. Ein anderer namens Rolf Griesheim sagte ähnliches. Die Güte einer Gesellschaft wird geprägt durch die Größe des Liebes-Bewusstseins seiner Individuen und spiegelt sich wider im Umgang mit seinen Kindern, Alten und Verrückten.

In diesem Zusammenhang fällt mir Kinderarmut ein, die Neuesten und immer häufiger auftretenden Schlagzeilen über Eltern die ihre Kinder verhungern lassen. Dann denke ich an die katastrophalen Auswirkungen der Pflegeversicherung, und die Tatsache das man mich einweisen wollte, weil ich aufgrund dieser zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten deutlich wie selten zuvor geworden bin. Und ich muss mir dann immer wieder anhören, das die wahrhaft Schuldigen dieser Misere, sich "allesamt" für vollkommen unschuldig halten.

Alle haben immer alles richtig gemacht, und die eigentlich verantwortlichen, die Verursacher solcher Dramen sind unantastbar. Gönnen sich politische Immunität und scheren sich, wie sich anhand der Endwicklung unschwer erkennen lässt, einen Dreck, anstatt sich im Sinne ihres Auftrags um die dringlichen Probleme dieses Landes zu bemühen, da ihnen ansonsten diese 10% die Freundschaft kündigen, und diese Sie mit ihrem gigantischen Medienapparaten wieder auf "kleine Würstchen" Status reduzieren würden.

Stattdessen schwimmen sie wie auch ihr mit im Strom, genießen ihre neuen Aufsichtsratsposten bei z. b. GAZPROM etc. und verkünden dann wenig später Preiserhöhungen von sage und schreibe 60 % !!! Wenn allein diese 10% der Deutschen fast zwei Drittel des gesamten Volksvermögens besitzen, was werden die wohl für eine Partei wählen? Eine, die ihnen von ihrem natürlich "alles ehrlich erwirtschafteten" Vermögen etwas wegnimmt??? Doch ganz sicher nicht, oder?

Über Wahlen kann man folglich keine volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Übrigen 90% erreichen. Pfui Teufel Rechtsstaat Deutschland. Du bist es nicht wert stolz auf dich zu sein.

Die Selbstmordrate der modernen deutschen Armutsgesellschaft nimmt stetig zu. Die Zahl der Menschen, die aufgrund dieser diktatorischen, menschenverachtenden Hartz Gesetzgebung in den Selbstmord gerieben wurden, werden bundesweit inzwischen auf mindestens 2500 geschätzt.

Die moralisch verantwortlichen Mörder dieser Bürger sitzen im Berliner Reichstagsgebäude und anderswo im Land. Jeder kennt sie, und die Mehrzahl ihrer verbeamteten Handlanger sind wie die Robotter mit der Umsetzung ihrer krankhaften Phantasien beschäftigt, die einen großen Teil der bundesrepublikanischen Bevölkerung in die Armut treibt, weil es ihnen seit Beginn der Menschheitsgeschichte an Weitsicht und insbesondere an Feingefühl und Nächstenliebe mangelt, und sie somit immer wieder ihr unbeschreibliches Versagen vertuschen müssen, um nicht entlarvt zu werden.

Und damit sind sie sehr erfolgreich, denn ganz offensichtlich schaut dieses verdummte Volk an diesen erbärmlichen Egomanen auch noch hoch? Charles Darwin hätte sich ein Loch ins Hemd gefreut, wenn er das noch erleben dürfte.

Wann wird das alles auch für euch Juristen ein triftiger Grund sein, eure Loyalität gegenüber euren maßlosen Arbeitgebern einmal ernsthaft zu hinterfragen, statt ihren fragwürdigen Anweisungen blind zu folgen??? Offensichtlich wird das noch sehr lange dauern, denn Hauptsache "Euch allen" geht es gut, richtig? Und mit euren fürstlichen Gehältern, auf "besser schweigen" Nivoue, braucht ihr über diese Dinge ja eh nicht nachzudenken.

Lüneburger Richter urteilen zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen!

Sozialticker: ALG II - Lüneburger Richter urteilen zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen

§ 22 Abs. 1 SGB II findet auch für die Übernahme von Nachzahlungsbeträgen aus Nebenkostenabrechnungen Anwendung. Für die Pauschalierung von Heizkosten gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage. Von einer Unangemessenheit der Heizkosten kann nur bei unsachgemäßer Bedienung der Heizanlage oder einem verschwenderischen Heizverhalten (z.B. Heizen bei geöffnetem Fenster) ausgegangen werden (SG Aachen, Urteil vom 01.02.06 - S 11 AS 99/05; Thüringer LSG, Beschluß vom 07.07.05 - L 7 AS 334/05 ER SG Aurich, Beschluß vom 10.02.05 - S 15 AS 3/05 ER - SG Lüneburg, Urteil vom 09.11.2006 - S 25 AS 895/06 bla.. bla.. bla..

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen.

Jeder Einzelne eurer hoch geachteten Amtskollegen der diesem Gesetz zugestimmt hat, hat meines Erachtens das Recht eine Robe zu tragen für immer verwirkt! Jeder Einzelne dieser mathematischen Genies mit Gott Status gehört meines Erachtens schon aufgrund dieser fatalen Einschätzung vor ein Volkstribunal! Schuldig im Sinne der Anklage!!!

Nicht so, sieht man das im Sozialgericht Hildesheim!

Dem Urteil zufolge, weshalb Menschen wie ich über Jahre die kalten Wintermonate in ihrem Bad verbringen müssen, sitzt eine Sozialrichterin mit Namen XXX offensichtlich permanent an meiner Seite, und kommt dabei zu folgendem Schluss.

Az.: S 13 AS 829/05
Quelle: http://heizkostenbeschlusssozialgericht.blogspot.com/ externer Link

(Auf Wunsch einer lieben Person habe in den Namen der hier bezeichneten Richterin entfernt, wobei ich Ihn persönlich lieber genannt hätte, denn nur wenn man diese Richterin mit ihrem Fehlverhalten deutlich konfrontiert, hat Sie eine reale Chance das auch als ein solches zu erkennen. Aber man muss eben Kompromisse eingehen in dieser Welt, damit wenigsten einigen Leutchen ein Licht aufgeht. Ich jedenfalls habe keine Angst mehr die Wahrheit zu sagen! Lass sie doch kommen mit ihrem verlogenen Apparat, na und? Ich bin nicht käuflich!)

Frage: Wozu gibt es überhaupt Gerichte? Wozu Richter, und Richterinnen? Wieso klagt man überhaupt noch gegen die Erlasse derartig kompetenter Hellseher, wenn man es doch so einfach haben kann, wie Sie verehrte Frau Richterin XXX es sich machen??? Ich lade Sie gern einmal zu mir nach Hause ein, dann können sie sich ein reales Bild von den Lebensumständen machen, über die sie ansonsten so arrogant und selbstherrlich vom Schreibtisch aus urteilen. Es ist das Vermächtnis ihrer Arbeitgeber, das Sie zwingt, nicht mehr nachdenken zu müssen über das was sie da täglich tun! Wo soll das hinführen, wenn nicht einmal mehr "Ihr" zwischen Gut und Böse, richtig und falsch, zwischen gerecht oder ungerecht unterscheiden könnt?

Nicht Wir Arbeitssuchenden schaffen die Vorraussetzungen unter denen ihr im Akkordnivoue über menschliche Schicksale urteilen müsst, sondern eure selbstherrlichen Arbeitgeber, die noch immer nicht begreifen wollen, das "Sie Selbst" aufgrund ihrer mangelhaften Sichtweite, globale Veränderungen frühzeitig zu erkennen, diese Situation durch fatale Fehleinschätzung, und vorrangig blindem parteispezifisch kollegialen Aktionismus geschaffen haben! Sind sie nicht gewählt, um Schaden vom Volk abzuwenden??? Geschaffen haben sie das Gegenteil, und selbst den Schaden halten sie egoistisch wie sie nun einmal sind, lediglich von sich selbst fern.

Und wie immer in der Geschichte, wenn diesen Herrenmenschen die Argumente ausgehen, sind es die Ärmsten der Armen, die für die Zeche dieser bornierten, weltfremden Klugscheißer ohne Charakter und Moral, einstehen müssen! Immer dann wird deutlich, das keine Asse sondern Luschen am Werk sind!!!

Pauschalierung von Heizkosten nicht statthaft, wenn eine konkrete und
nachvollziehbare Berechnung vorliegt.

Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den notwendigen Bedarf sicherzustellen - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11/93 - BVerwGE 97,110). Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER -; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.). Dabei muss gewährleistet sein, dass nach der Struktur des örtlichen Wohnungsbestandes die Hilfeempfänger tatsächlich die Möglichkeit haben, mit den als angemessen bestimmten Beträgen eine bedarfsgerechte und menschenwürdige Unterkunft anmieten zu können. Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, s.o.; Berlit in: LPK-SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rdnr. 31; HLSG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER -, vom 17. Februar 2006 - L 7 AS 96/05 ER - und vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER).

Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften (§ 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 Abs. 1 - 5 Wohnraumförderungsgesetz) beantwortet werden (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11/93 BVerwGE 97, 110 und Urteil vom 21. Januar 1993 - 5 C 3/91 - BVerwGE 92, 1, 3). Nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien zur sozialen Wohnungsraumförderung vom 20. Februar 2003 (StAnz S. 1346), geändert durch die Richtlinien vom 19. Januar 2004 (StAnz S. 628) ist eine Wohnungsgröße für eine Person bis 45 m², für zwei Personen bis 60 m² und für jede weitere Person 12 m² angemessen.

(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/05 ER; Beschluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER). LSG Hessen AZ L 7 AS 126/06 ER - Der Beschluss vom 5.10.2006 ist unanfechtbar. Bla.. bla.. bla..

Nicht so, die Urteilsbegründung im Sozialgericht Hildesheim!

Dort entscheidet man nach persönlichen Empfindungs- bzw. Glaubhaftigkeitskriterien. Hier stellt man die eidesstattlichen Aussagen der Antragsteller in Frage, bezeichnet diese als unglaubwürdig, und reduziert sie auf das Mindestmaß im Sinn und Zweck der eigenverantwortlichen Sparrwahnverodnungen der Optionskomunen, während sich die Vertreter dieser Klientel, unmoralisch und dreist, die ach so notwendigen Diäten erhöht.

Auch hier wird wieder einmal deutlich. Recht haben, und Recht bekommen, ist abhängig von dem mentalen Zustand des jeweilig zu beurteilenden Richters bzw. Richterin. In Strafgerichten längst gängige und notgedrungen, akzeptierte Praxis für jeden zu Unrecht verurteilten. Eh schlimm genug. Für ein Sozialgericht jedoch ein unhaltbarer, höchst blamabler Zustand.

Rechtsstaat??? Definitiv Nein, sondern höchst anerkannter, leider kaum in Frage gestellter Bestandteil eines Verwaltungsapparat im Auftrag des Bundes. Zuständig dafür, die teils wahnhaften, krankhaften Ideologien und gestörten Werteverhältnisse einer völlig unrepräsentativen Klicke von vorgeblichen Experten umzusetzen. Unrepräsentativ deshalb, weil die Verdrossenheit gegenüber derartig vandalistisch agierenden Politbanausen immer manifester wird. Gleiches gilt für eure Fraktion.

Stromkosten

Stromabschlagszahlungen über 20,74 Euro sind KdU

Nachdem der Gesetzgeber im Fortentwicklungsgesetz zum 1. August 2006 die Kosten für Strom als Bestandteil des Eckregelsatzes reglementiert hat, hat nun das SG Frankfurt am Main mit dem Urteil "S 58 AS 518/05" vom 29.12.2006 für neuen Zündstoff in der Frage von Stromkosten und den resultierenden Stromnachzahlungen über die bisher geleisteten Stromabschlagszahlungen von 20,74 Euro gegeben. Das Gericht urteilte, dass in der monatlichen Regelleistung von 345,-- Euro die Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten sind.
Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag - ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.

Die Begründung des Gerichtes lautet:

Aus § 20 SGB II sowie der Gesetzesbegründung ist ersichtlich, dass für die Höhe der Regelleistung die Vorschriften des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) über die Regelsätze einschließlich der Regelsatzverordnung (RSV) maßgeblich sind. Diese wurden vom Verordnungsgeber - der Verordnungsbegründung zufolge - auf der Grundlage der Verbrauchsangaben der untersten 20 v. H. nach der ihren Nettoeinkommen geschichtete Haushalte der zum 1.Juli 2003 hochgerechneten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 des Statistischen Bundesamts unter Mitwirkung von Sachverständigen ermittelt.
Die Verordnungsbegründung lässt eine exakte Bezifferung der Beträge, die jeweils einzelnen Bedarfen zuzuordnen sind, nicht zu. Dort wird lediglich angegeben, welcher Prozentsatz des so genannten Eckregelsatz auf welche Ausgabenabteilung nach der EVS entfällt. Für die Abteilung 04 "Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe", der der verfahrensgegenständlichen Warmwasser- und Energiebedarf zuzuordnen ist, wird ein Satz von 8% (dies entspricht 27,60 Euro) angegeben.
Darin sind allerdings neben den laut Verordnungsgeber lediglich "weitgehend" - und eben nicht in vollem Umfang - zu berücksichtigenden Stromkosten gemäß EVS auch die "voll" anzuerkennenden Positionen für Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung enthalten. Nach der Veröffentlichung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie nach Roth/Thome, Leitfaden Sozialhilfe schließlich können die Stromkosten - und damit die im Regelsatz berücksichtigten Energiekosten - aus der fortgeschriebenen EVS 1998 mit 20,74 Euro ( die Reparaturen mit 3,50 Euro und die Instandhaltung mit 1,69 Euro) berechnet werden.

Es ist mithin davon auszugehen, dass von den Stromkosten des Klägers dieser Betrag von 20,74 € bereits in der Regelleistung umfasst ist. Der darüber hinausgehende Anteil ist von der Beklagten zu übernehmen.
Eine Berufung war nicht zugelassen, da keiner der in § 144 Abs. 2 SGG genannten Zulassungsgründe vorliegt.

Demnach müssen auch Stromnachzahlungen, die sich aufgrund dieser Eckregelsatzregelung ergeben, entgegen der jetzigen Bearbeitungsweise der ALG-Leistungen nicht als Darlehen abzudecken, sondern unter Kosten der Unterkunft, die in angemessener Höhe vom Amt übernommen werden müssen, abgegolten werden ! bla.. bla.. bla..

Nicht so, die Urteilsbegründung im Sozialgericht Hildesheim! Justizwillkür & Behördenwillkür = Bürgerentrechtung.

Und daher bestehe ich auf die Aufhebung des Urteils vom 22. Jan. 07, und auf ausnahmslos Alle bisher verweigerten Leistungen!

Aufgrund dieser inzwischen auch in Sozialgerichten gängigen Praxis, müssen Menschen wie ich, ihr eh schon bescheidenes Leben auch die kommenden Wintermonate in Abstellkammern oder Toiletten etc. verbringen.

Von euch sollte man wirklich mehr erwarten dürfen, als das, was man inzwischen gewohnt ist. Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom! Herzlichen Dank verehrte Frau Richterin XXX.

Und auch auf die Gefahr hin, das sich meine Vermutung ein weiteres Mal bestätigt, und sich herausstellt, das im Sozialgericht Hildesheim menschenähnliche Verwaltungsrobbotter Dienst tun, Einschüchterer, die im Auftrag dieser unrepräsentativen, realitätsfremden Chaotenklicke mit der Ausschuss-Auslese ungeliebter Individuen beschäftigt sind, und Menschen wie mich in Folge dessen im sprichwörtlichen Kalten sitzen lassen, ich werde Euch auch künftig in euren Spiegel sehen lassen!

Und wisst ihr wie die moderne Psychologie einen Einschüchterer assoziiert?

Zitat: Für Einschüchterer ist die Welt unberechenbar explosiv und gewalttätig. Sie nehmen eine Realität wahr, in der jeder absolut auf sich selbst angewiesen ist, von allen zurückgestoßen wird und in der niemand Mitgefühl zeigt -, was natürlich dazu führt, dass sich die Vorstellungen des Einschüchterers im Lauf seines Lebens immer wieder bewahrheiten. Zitat Ende.

Fatale Aussichten für dieses Land, wenn nicht sehr bald die Routine durch den Verstand abgelöst wird.

Ich wünsche dennoch ein gesegnetes, frohes Weihnachtsfest im heimischem, Gut beheizten, gemütlichem Wohnzimmer, und ein glückliches, vor allem "besinnliches" neues Jahr 2008.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Steinbeck & Hund

Nimm dir Zeit zum Denken - es ist die Quelle der Kraft.
Nimm dir Zeit zum Planen - damit du für alles andere Zeit genug hast.
Nimm dir Zeit zum Spielen - es ist das Geheimnis ewiger Jugend.
Nimm dir Zeit zum Lesen - es ist der Brunnen der Weisheit.
Nimm dir Zeit, freundlich zu sein - es ist der Weg zum Glück.
Nimm dir Zeit zum Träumen - es bringt dich den Sternen näher.
Nimm dir Zeit zu lieben und geliebt zu werden - es ist das Privileg der Götter.
Nimm dir Zeit dich umzuschauen - der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein.
Nimm dir Zeit zum Lachen - es ist die Musik der Seele.
(Irisches Gebet)

Ergänzend: Nimm Dir Zeit über Dich selbst nachzudenken - es ist die erkenntnisreichste Erfahrung von allen! Sie leert dich zu begreifen, das "DU" dich "lediglich rein optisch" von deinen Mitmenschen unterscheidest!


Fazit

So ein schriftliches, öffentliches Plädoyer hat den Vorteil, das es jeder der will auch mitempfinden kann, der nicht nur Paragrafen, Gesetzestexte und die Interessen seines Vorgesetzen im Hirn hat, sondern auch Mitgefühl und Verstand.

Ein Richter bzw. eine Richterin kann sich diesen Aussagen nur im Rahmen sonstiger Verfahrensweisen seiner beruflichen Möglichkeiten entziehen, indem Er / Sie den Kläger gar nicht erst an sich heran lässt, wie das üblicher Standart in deutschen Sozialgerichten ist. Auf dieser Grundlage bleibt Ihm / Ihr erspart, sich mit der Wahrheit auseinandersetzen zu müssen.

Er oder Sie haben bezüglich dieser Form eines öffentlichen Plädoyers somit keinerlei Möglichkeiten dem Kläger das Wort zu entziehen, weil das zum einen nicht ins vorgegebene, berufsspezifische Konzept eines beurteilenden Richters oder einer Richterin passt, (Zeitfaktor) und zum anderen somit erforderlich werdendes Einzelfalldenken verhindert werden kann.

Was hierzulande der Wahrheit entspricht, entscheidet eben ausnahmslos dieser Richter oder die Richterin, und Niemand sonst! Und diese wiederum wird von unseren "Experten" in Gesetzestexte gepackt, an die sich der jeweils zu beurteilende Richter, oder die Richterin dann explizit halten muss. Soviel zu dem schönen Begriff "Wahrheit", und zur Selektion dieses schönen Wortes, das wie viele andere ohne jeden Wert verkommen.

Ich verweigere inzwischen seit ca. einem Jahr Zahlungen von Grund- und Hundesteuer. Auch fühle ich mich bezüglich der üblichen Pflichten eines Hauseigentümers, wie etwa den kommunal üblichen Reinigungs- und Schnee Räumungsauflagen etc. nicht mehr verantwortlich.

Der erforderliche Aufwand zwecks Anschaffung und Instandhaltung um derartigen Pflichten gerecht werden zu können, ist im Grundsicherungsetat eines Hartz Vierlers nicht vorgesehen, des weiteren wurde die Zwangsverwertung meiner Alterssicherung bereits schriftlich angekündigt!

Wenn diese Gesellschaft mich Selbst, und Millionen weitere Bürger mit dieser neoliberalen Akribie auf eine so schäbige Art u. Weise zu isolieren versucht, um vom eigenem Fehlverhalten abzulenken, dann sollte man ihr die logische Konsequenz ihres eigenen Verhaltens auch deutlich vor Augen führen dürfen!

Letztendlich wird man bez. meiner Person getreu im Sinn und Zweck der folglich üblichen Strafverfolgungsmaßnamen rechtsstaatlicher Handlungsweisen entsprechend verfahren müssen, und mich am Ende aufgrund zwingend erziehungsrelevanter Gründe wegsperren.

Das dies allerdings günstiger für den Steuerzahler sein soll, als einfach nur die gesetzlichen Ansprüche auf "angemessene" Heizkosten etc. zu erfüllen, ist mit meinem Rechenschieber, und meinem IQ völlig inkompatibel.

Ein Tag in der JVA (JVA = Justizvollzugsanstalt - Knast) kostet dem Steuerzahler ca. 125,00 Euro !!! Folglich entsprächen die monatlich maximal zu gewährenden Heizkosten dem Tagessatz eines JVA Aufenthaltes!

Auch meinen auf 6 Monate befristeten Job in Bad Grund habe ich zur Zufriedenheit aller Verantwortlichen mir erstklassiger Referenz, und trotz völlig gegensätzlicher Aufgabenstellungen bezüglich meines Berufsbildes, erfolgreich abgeschlossen, ohne auch nur an einem einzigen Tag gefehlt zu haben.

Das aber widerspricht jeder Argumentation von Politik und sonstigem Expertentum in diesem Land, das uns Arbeitssuchende allesamt für arbeitsscheu, versoffen und dumm hält, und uns kurzum zu Parasiten erklärt hat, die es auszusondern gilt.

Dennoch bin ich "nach wie vor" wieder ohne Beschäftigung, und gezwungen mich in meinem Badezimmer aufzuhalten, da man mich im "Namen des Volkes", und aufgrund eines Antrags der Optionskommune Osterode am Harz, aufgrund meiner Sparmaßnamen von zuvor gewährten 77,00 Euro auf 28,00 Euro Heizkosten reduziert hat.

Anhand dieses Plädoyers sollte doch deutlich werden, das unsere ach so christdemokratischen Volkszertreter nicht einmal das kleine Einmaleins beherrschen.

Eine weitere Auflistung ihrer Verbrechen an der Menschlichkeit erspare ich mir, da man vermutlich auch in ihrem hohen Hause zu arrogant und zu voreingenommen ist, um nicht einmal "diese Fakten" an sich heran zu lassen.

Zu Erinnerung - Die reichsten zehn Prozent der Deutschen besitzen fast zwei Drittel des gesamten Volksvermögens, die ärmste Hälfte dagegen fast nichts !!! Wenn dieser Zustand euren Vorstellungen von Gerechtigkeit, Freiheit und Brüderlichkeit eher entspricht, dann seid "IHR", eure Vorgesetzten, und deren Arbeitgeber wohl besser geeignet, zu Dumpinglöhnen an bundesrepublikanischen Fliesbändern zu arbeiten etc.

In Anbetracht dieses eklatanten Ungleichgewichts kann man wohl kaum von einer Neiddebatte sprechen, denn Neid verspüren sollten eher die zehn Prozent, die ihre menschlichen Werte entweder mit dem Amtseid, oder etwa Eigenschaften wie Gleichgültigkeit, oder Raffgier abgegeben haben, denn mit all eurem scheiß Geld etc. könnt ihr euch nichts von dem kaufen, was einen liebens- und achtungswerten Menschen ausmacht!

Konfuzius wusste: "Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste. Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste.

Und ich habe mich für den bittersten entschieden, da der Erfolg versprechender ist. Und mein Hund ist damit einverstanden.

BG: Rüdiger Steinbeck & Hund


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