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In der nächsten Woche werden von dem SPD-geführten Arbeits- und Sozialministerium drei Gesetzesvorhaben in den Bundestag gejagt: das Regelbedarfsermittlungsgesetz und des SGB XII, Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz und das Gesetz zum Ausschluss von insbesondere arbeitsuchenden UnionsbürgerInnen aus dem SGB II/XII (Unionsbürgerausschlussgesetz). Die Bundesregierung unterhöhlt mit allen drei Gesetzen gezielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum…“ Aus dem Thomé Newsletter 37/2016 vom 26.11.2016 auf den wir für aktuelle Stellungnahmen verweisen, uns seiner Einschätzung vollumfänglich anschliessend! Um die Tragweite der Gesetzesvorhaben zu verdeutlichen, zitieren wir hieraus…
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