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Die Berichterstattung von NGOs und Gewerkschaften über Betriebsrätemobbing und Union Busting vor den Arbeitsgerichten ist häufig einseitig geprägt. Es dominiert die Erzählung von den UnrechtsanwältInnen, die ein Kündigungsverfahren nach dem anderen einleiten, um Druck auf die Betroffenen auszuüben; dabei aber ein Verfahren nach dem anderen verlieren. Es entsteht der Eindruck, dass Betriebsrätemobbing und Union Busting zwar zum Himmel schreiendes Unrecht sind, das für die Betroffenen psychisch wie physisch stark belastend ist, sich aber vor Gericht die Gerechtigkeit immer durchsetzen wird. Vor dem Hintergrund dieser auf Skandalisierung setzenden Berichterstattung und entsprechender Begleitkampagnen, die oft auf eine juristische Klärung orientieren, werden im Folgenden Erfahrungen mit den Arbeitsgerichten in Fällen von BR-Mobbing und Union Busting dargestellt und strukturelle Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen aufgezeigt. Diese reichen von einem nicht hinreichenden oder zu spät einsetzenden Rechtsschutz bis hin zu kaum noch verborgener Unterstützung einzelner ArbeitsrichterInnen für Union Buster und Mobber…“ Artikel von Patrick Fütterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 11/2016
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Die Berichterstattung von NGOs und Gewerkschaften über Betriebsrätemobbing und
Union Busting vor den Arbeitsgerichten ist häufig
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