Tarifflucht im Handel bremst die Gewerkschaft ver.di in der Tarifrunde 2019 im Einzelhandel

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!„Mit Real und Kaufhof haben sich jüngst zwei prominente Handelsriesen aus dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels verabschiedet. Die abnehmende Tarifbindung wird Verdi bei den anstehenden Tarifverhandlungen schwer zu schaffen machen. (…) Kurz vor Ostern setzt sich ein tarifpolitisches Schwergewicht in Bewegung: Am 17. April beginnt im Südwesten die Tarifrunde im Einzelhandel, die hierzulande 490 000 und bundesweit 3,1 Millionen Beschäftigte tangiert. Verdi fordert ein Lohnplus von 6,5 Prozent – mindestens aber 163 Euro, mithin ein Euro mehr für jede der 163 tariflichen Stunden im Monat. Zudem soll das Mindesteinkommen künftig 2100 Euro betragen. Dies sieht Verdi eher als eine politische Forderung, um die Dimension der Gehälter im Handel deutlich zu machen. Denn es gibt einige Tarifgruppen, die unter diesem Wert liegen. „Davon kann man nicht leben“, sagt Verhandlungsführer Bernhard Franke. Es sei ein „gesellschaftlicher Skandal, dass ein großer Teil der Beschäftigten trotz Arbeit arm ist“. In einem ordentlichen Tarifvertrag müsste daher das Niveau von 2100 Euro erreicht werden. (…) Franke sieht eine schwierige Tarifrunde aufziehen, bei der es wieder problematisch werden könnte, einen Abschluss zu erzielen. Hauptgrund ist die Tarifflucht, die nochmals an Fahrt gewonnen hat: Nachdem Kaufhof und Real aus dem Flächentarifvertrag ausgestiegen sind, „haben wir es nur noch mit einem kleinen Kreis von Händlern zu tun, die mit uns tatsächlich verhandeln“. (…) Bereits zur Jahrtausendwende hatten sich die Handelsarbeitgeber von der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge verabschiedet und damit die Tarifflucht großen Stils erst ausgelöst. Je mehr diese voranschreitet, desto erbitterter kämpft Verdi darum, zum alten Zustand zurückzukommen…“ Beitrag von Matthias Schiermeyer vom 4. April 2019 bei der Stuttgarter-Zeitung online – siehe neu: Tarifrunde Einzelhandel NRW – Gut gekämpft – mageres Ergebnis weiterlesen »

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!"Mit Real und Kaufhof haben sich jüngst zwei prominente Handelsriesen aus dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels verabschiedet. Die abnehmende Tarifbindung wird Verdi bei den anstehenden Tarifverhandlungen schwer zu schaffen machen. (...) Kurz vor Ostern weiterlesen »

Das ArbG Berlin hat der Gewerkschaft ver.di für einen begrenzten Zeitraum die Durchführung von Partizipationsstreiks in den Karstadt-Warenhäusern untersagt
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„Die Karstadt Warenhaus GmbH ist seit 2013 nicht mehr Mitglied eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels. Gemäß dem zwischen Karstadt und ver.di 2016 abgeschlossenen „Zukunftstarifvertrag Karstadt Warenhaus“ werden Entgelterhöhungen für die Karstadt-Beschäftigten in den Jahren 2017 bis 2020 durch eine paritätisch besetzte Entgelt-Kommission unter Berücksichtigung bestimmter Mindeststeigerungen festgelegt, bei fehlender Einigung ist eine Schiedsstelle anzurufen. Im Übrigen gelten die regionalen Flächentarifverträge. Ab 01.04.2021 finden die regionalen Flächentarifverträge des Einzelhandels wieder in vollem Umfang Anwendung. Darüber hinaus enthält dieser Tarifvertrag eine Vereinbarung zur Friedenspflicht, gemäß der Karstadt wie ein Mitglied des Arbeitgeberverbandes behandelt werden soll, das Flächentarifverträge abgeschlossen hat. Im Rahmen der derzeitigen Tarifauseinandersetzungen betreffend die Flächentarifverträge des Einzelhandels fordert ver.di eine Erhöhung des Tarifentgelts. Zur Durchsetzung der Forderungen hat ver.di auch Karstadt-Kaufhäuser in mehreren Bundesländern bestreikt und zu weiteren Partizipationsstreiks in Karstadt-Warenhäusern aufgerufen. Hiergegen hat sich Karstadt im Rahmen eines Eilverfahrens gewandt und geltend gemacht, diese Streiks verstießen gegen die Friedenspflicht, die sich aus dem Zukunftstarifvertrag ergebe. Das ArbG Berlin hat ver.di weitere Streikmaßnahmen in den Karstadt-Warenhäusern bis zum Abschluss von Flächentarifverträgen für den Einzelhandel, längstens aber bis zum 30.09.2019 untersagt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts verstoßen die von ver.di durchgeführten und auch weiterhin beabsichtigten Partizipationsstreiks gegen die Friedenspflicht, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen gemäß dem Zukunftstarifvertrag besteht. Die Beschäftigten könnten an den Ergebnissen der Auseinandersetzungen nicht partizipieren, weil diese auf die Karstadt-Beschäftigten derzeit keine Anwendung fänden. Aus der tarifvertraglichen Vereinbarung zur Friedenspflicht ergebe sich nichts anderes. Hiernach sei entgegen der Auffassung von ver.di kein Partizipationsstreikrecht für Arbeitskämpfe gegeben, die sich auf Steigerungen des Tarifentgelts nach den Flächentarifverträgen beziehen…“ aus Pressemeldung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 17/2019 vom 28. Juni 2019 zu Az. 4 Ga 7529/19 bei juris – Wegen der grundsätzlichen Rechtsprobleme, die solche spezielle Vereinbarung erzeugt (z.B. Behandlung wie ein Mitglied ohne Mitglied im Arbeitgeberverband zu sein), geht ver.di hoffentlich in Berufung. Siehe dazu: Tarifflucht im Handel bremst die Gewerkschaft ver.di in der kommenden Tarifrunde im Einzelhandel weiterlesen »
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Die Karstadt Warenhaus GmbH ist seit 2013 nicht mehr Mitglied eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels. Gemäß dem zwischen Karstadt und ver.di 2016 abgeschlossenen "Zukunftstarifvertrag Karstadt Warenhaus" werden Entgelterhöhungen weiterlesen »

Ab in die Hängematte!„In Deutschland erhält knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 123.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Januar 2018 bis Ende April 2019 ausgewertet. „Die Wahrscheinlichkeit, ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, ist dabei von mehreren Faktoren abhängig“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mit Abstand am wichtigsten ist die Frage, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.“ Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sind klar im Vorteil: 69 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 36 Prozent. „Die Chance auf ein Urlaubsgeld ist damit in tarifgebundenen Unternehmen fast doppelt so hoch“, so Schulten. „Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung sind somit gleich doppelt im Nachteil: In aller Regel liegen schon die Grundgehälter unter dem entsprechenden Tarifniveau und zusätzlich fehlt ihnen ein tariflich verbriefter Anspruch auf Urlaubsgeld.“ Von den Beschäftigten in Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) gaben in der Lohnspiegel-Erhebung nur 37 Prozent an, Urlaubsgeld zu bekommen. In größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) lag der Anteil mit 61 Prozent wesentlich höher. Außerdem gibt es große regionale Unterschiede: Während im Westen fast die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten einen Zuschuss zur Urlaubskasse bekommen, ist dies in den ostdeutschen Ländern nur bei einem Drittel der Fall (35 Prozent). „Hier wirkt sich die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland spürbar zu Lasten der Beschäftigten aus“, erläutert Schulten. Ein weiterer Faktor ist, dass in Ostdeutschland weniger Großbetriebe angesiedelt sind. Insgesamt erhalten Männer deutlich häufiger Urlaubsgeld (50 Prozent) als Frauen (41 Prozent)…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 28. Mai 2019 zur aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs weiterlesen »
Ab in die Hängematte!"In Deutschland erhält knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr weiterlesen »

Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!Schlechtere Bezahlung, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub: Beschäftigte, die in Münster in einem Unternehmen arbeiten, in dem kein Tarifvertrag gilt, sind im Job klar benachteiligt. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Nach Einschätzung der NGG hält sich mittlerweile ein Großteil der rund 8.100 Betriebe in der Stadt nicht mehr an Tarifverträge. Das hat auch Folgen für die Unternehmen selbst, warnt Gewerkschafter Helge Adolphs: „Tariflose Firmen haben in puncto Motivation und Produktivität der Mitarbeiter meist schlechtere Karten. Auch die Suche nach Fachkräften fällt ihnen schwerer“, so der Geschäftsführer der NGG Münsterland mit Blick auf aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung. Adolphs ruft die Firmen in der Region dazu auf, sich zur Sozialpartnerschaft und zur Mitbestimmung zu bekennen…“ Aus der Pressemitteilung vom 20.5.2019 von und bei NGG-Region Münsterland – der Verein für politische Flüchtlinge (danke für den Hinweis!) dazu: „Dieser Text ist wieder einmal ein gutes Beispiel, warum sich in Münster nichts entwickelt. Statt den Kampf aufzunehmen, bittet man die Unternehmen doch vernünftig zu sein. Aus ihrer Sicht sind sie vernünftig. In Zeiten von Personalknappheit können sie auch etwas sozialer. Aber das Prinzip im Kapitalismus ist Ausbeutung durch unbezahlte Mehrarbeit. Liebe NGG, wir glauben an euch, irgendwann werden ihr es auch verstehen.“ Auch wir geben die Hoffnung nicht auf! weiterlesen »
Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!"Schlechtere Bezahlung, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub: Beschäftigte, die in Münster in einem Unternehmen arbeiten, in dem kein Tarifvertrag gilt, sind im Job klar benachteiligt. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Nach Einschätzung der NGG hält sich mittlerweile ein weiterlesen »

[Tarifrunde Druck 2018] Die Druckmacher. Der Unternehmerverband Druck und Medien will arbeitsrechtlich um Jahrzehnte zurück – oder gar keine Tarifverträge
Tarifrunde Druck 2018Es ist keine »normale« Lohnrunde mit Warnstreiks, nächtlichem Verhandlungsmarathon und einem Kompromiss. In der aktuellen Tarifrunde für die deutsche Druckindustrie zeichnet sich ein größerer Konflikt ab. Tarifflucht greift um sich. Am Donnerstag endete eine neue Verhandlungsrunde ergebnislos. Auslöser einer Zeitenwende ist die Kündigung des Manteltarifvertrags (MTV) für die Branche durch den Arbeitgeberverband Bundesverband Druck und Medien (BVDM). Gewerkschafter im ver.di-Fachbereich 8 (Medien) gehen davon aus, dass der BVDM diesmal aufs Ganze gehen, die Lohnkosten deutlich senken und die Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtern will. Dem Verband schwebt eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 40 Wochenstunden, eine massive Reduzierung der Regeln für die Maschinenbesetzung sowie eine Kürzung von Lohnzuschlägen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld vor. Damit wären Errungenschaften gefährdet, die ältere Generationen in zähen Arbeitskämpfen erreicht haben. Dazu gehören hohe Lohnzulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, also für atypische Arbeitszeiten etwa bei der Zeitungsproduktion. Eine Streichung würde den Betroffenen schlagartig Lohnverluste in zweistelliger Höhe bescheren. Von großer Bedeutung ist die im MTV festgeschriebene 35-Stunden-Woche…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 24.11.2018 beim ND online, siehe für aktuelle Meldungen die Sonderseite bei ver.di und neu: [Tarifergebnis] Manteltarif wieder in Kraft gesetzt Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen in drei Stufen weiterlesen »
Tarifrunde Druck 2018"Es ist keine »normale« Lohnrunde mit Warnstreiks, nächtlichem Verhandlungsmarathon und einem Kompromiss. In der aktuellen Tarifrunde für die deutsche Druckindustrie zeichnet sich ein größerer Konflikt ab. Tarifflucht greift um sich. Am Donnerstag endete eine neue Verhandlungsrunde ergebnislos. Auslöser einer Zeitenwende ist weiterlesen »

[Tarifbindung in Bremens Hotel- und Gaststättengewerbe] Tarifgehälter – schwer gemacht
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht bei Niedriglohn-Vergleichen in der Regel auf Platz eins. So verdienten hier im Jahr 2016 rund 67 Prozent der Beschäftigten weniger als 10,44 Euro pro Stunde. Viele Kneipen und Hotels zahlen nicht nach Tarif. In Bremen allerdings ist das seit einigen Monaten anders. Dort ist es gelungen, den gesamten Gehaltstarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Zu verdanken ist dies der dortigen Gewerkschaft NGG und dem Arbeitgeberverband Dehoga. In Bremen seien über Jahre immer mehr Betriebe auf den Markt gedrängt, die nicht tarifgebunden sind, sagte Thomas Schlüter, Hauptgeschäftsführer der Dehoga Bremen, dem »nd«. Diese Firmen konnten dank niedrigerer Löhne mit niedrigeren Preise kalkulieren – und hatten damit einen Wettbewerbsvorteil. Darum hat die Dehoga zusammen mit der NGG beantragt, den Entgelt-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, was auch geschehen ist. Seit Juli 2018 müssen alle Hotel- und Gaststättenbetriebe des Stadtstaats nach Tarif zahlen – mit einigen Ausnahmen wie der Systemgastronomie, die eigene Tarifverträge hat. Die Vorschrift scheint zu wirken. So erhielten Un- und Angelernte mit Vollzeitjob Ende 2017 im Schnitt 1706 Euro brutto im Monat, ein Jahr später waren es 93 Euro mehr (…) Einige regionale Arbeitgeberverbände wollen dem Bremer Beispiel folgen, etwa im Bezirk Weser-Ems und in Schleswig-Holstein. (…) Um die Allgemeinverbindlichkeit zu erreichen, müssten die zuständige Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband der Branche gemeinsam einen Antrag stellen – und diesen gut begründen. In Bremen habe man zum Beispiel darauf verwiesen, dass viele Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, so Gewerkschaftssekretärin Münkel. Es sei aber nicht im öffentlichen Interesse, dass eine Branche auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist...“ Artikel von Eva Roth vom 9.3.2019 beim ND online weiterlesen »
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht bei Niedriglohn-Vergleichen in der Regel auf Platz eins. So verdienten hier im Jahr 2016 rund 67 Prozent der Beschäftigten weniger als 10,44 weiterlesen »

[Petition] OBI braucht den Tarifvertrag
[Petition] OBI braucht den TarifvertragEine tolle Bescherung! Von einer großen und gerechten Lohnerhöhung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Kein Mitarbeiter im Unternehmen wird schlechter gestellt sein als der andere. Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, wenn die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber mutwillig falsch eingruppiert und die Betriebsjahre nicht richtig beachtet werden. So kann man natürlich auch eine Lohnerhöhung versprechen und dabei nochmal richtig Geld sparen. Liebe Geschäftsführung von OBI, halten Sie sich endlich an ihr Versprechen und geben den Mitarbeitern das, was sie verdienen! Wir fordern eine Bezahlung nach Einzelhandelstarifvertrag! Nach Gesprächen zwischen der Geschäftsführung von Obi und Gesamtbetriebsrat, wurde festgelegt, dass bis Ende 2019 alle Mitarbeiter von Obi mindestens zu 96% vom Tarif bezahlt werden. Diese Lohnerhöhung ist schon längst überfällig. Der Örtliche Betriebsrat hat mit dem zuständigen leitenden Angestellten die Eingruppierungslisten bearbeitet. Diese werden jedoch von der Geschäftsführung bewusst ignoriert !!!“ Petition an OBI und Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei open Petition, siehe Hintergründe im OBI – ver.di Infoblog weiterlesen »
[Petition] OBI braucht den Tarifvertrag"Eine tolle Bescherung! Von einer großen und gerechten Lohnerhöhung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Kein Mitarbeiter im Unternehmen wird schlechter gestellt sein als der andere. Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, weiterlesen »

Druckereien mogeln sich aus dem Tarifvertrag
Tarifrunde Druck 2018Innerhalb kurzer Zeit haben sich drei Druckbetriebe aus der Tarifbindung gestohlen: die Frankfurter Societäts-Druckerei, das Druckhaus Ulm-Oberschwaben und die Druckerei der Augsburger Allgemeinen. Für die Altbeschäftigten gilt der Tarifvertrag weiter. Es sei denn, der Unternehmer zwingt ihnen neue Arbeitsverträge auf. Neueingestellte profitieren nicht mehr vom Tarif. Was heißt das: OT – Ohne Tarifbindung? Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, sich aber laut Wikipedia aus dem »Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden« – aus den Tarifverhandlungen – herausgemogelt hat. Sind Mitgliedschaften Ohne Tarifbindung erlaubt? Leider ja. Das Bundesarbeitsgericht hat schon 2006 in einem Verfahren beschlossen (Aktenzeichen: 1 ABR 36/05), dass eine OT-Mitgliedschaft grundsätzlich erlaubt ist; das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde dagegen abgelehnt. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Für Neueingestellte gilt der Tarifvertrag nicht. Die Folge: Je länger ein Arbeitgeber OT-Mitglied ist und je mehr Leute er einstellt, umso größer wird die Spaltung zwischen Altbeschäftigten und Neubeschäftigten. Aber auch die Altbeschäftigten haben Nachteile: Von kommenden Verbesserungen, die die Gewerkschaft in einem Tarifvertrag durchsetzt, haben auch sie nichts mehr. Aber der Tarifvertrag ist für Altbeschäftigte sicher? Nur solange ihnen der Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag aufdrängt. Und genau das werden Arbeitgeber versuchen. Denn ihr Ziel ist nicht nur, den Tarifvertrag loszuwerden, sondern auch die Kosten zu senken: Die Belegschaft länger fürs gleiche Geld arbeiten zu lassen, weniger Zuschläge zu zahlen, Weihnachts- und Urlaubsgeld zu kürzen. Arbeitgeber werden die Belegschaften in neu- oder ausgegründete Betriebe verfrachten, für die kein Tarifvertrag gilt. Des Weiteren werden sie versuchen, schlechtere Arbeitsverträge durchzusetzen. Deshalb gilt die Regel: Nicht unterschreiben! Und ver.di informieren…“ Beitrag von Friedrich Siekmeier vom 03.12.2018 in ver.di Branchenzeitung Druck und Papier online weiterlesen »
Tarifrunde Druck 2018Innerhalb kurzer Zeit haben sich drei Druckbetriebe aus der Tarifbindung gestohlen: die Frankfurter Societäts-Druckerei, das Druckhaus Ulm-Oberschwaben und die Druckerei der Augsburger Allgemeinen. Für die Altbeschäftigten gilt der Tarifvertrag weiter. Es sei denn, der Unternehmer zwingt ihnen neue Arbeitsverträge auf. Neueingestellte weiterlesen »

Tarifflucht von Real

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Ausstieg der SB-Warenhauskette Real, einer Tochter des Metro-Konzerns, aus der Tarifbindung des Einzelhandels scharf kritisiert. „Nach dem Verkauf der Kaufhof Warenhäuser plant die Metro offenbar den nächsten Schritt, den Konzern radikal umzustellen. Wenn damit das Ziel verbunden wird, mit einem harten Sanierungskurs Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und die bisher geltenden Konditionen des Flächentarifvertrages abzusenken, werden wir das nicht einfach hinnehmen“…“ Aus der ver.di-Meldung vom 17.06.2015 und weitere Infos. Neu dazu: Protest gegen Tarifflucht: Tausende Mitarbeiter der Supermarktkette Real demonstrierten am 26.11. vor der Konzernzentrale weiterlesen »

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Ausstieg der SB-Warenhauskette Real, einer Tochter des Metro-Konzerns, aus der Tarifbindung des Einzelhandels scharf kritisiert. „Nach dem Verkauf der Kaufhof Warenhäuser plant die Metro offenbar den weiterlesen »

» » »
Plötzlich kirchlich: Kreuznacher Diakonie übernimmt städtisches Klinikum in Neunkirchen und beseitigt sofort Betriebsrat und Tarifbindung
Medizin und Ökonomie„Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. Die neuen weisen die Einrichtung als »Diakonie Klinikum Neunkirchen« aus. Und noch etwas ist anders: Es gibt keinen Betriebsrat mehr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) soll nicht mehr gelten. Dagegen gingen am Dienstag rund 60 Beschäftigte und Unterstützer auf die Straße…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 16. März 2016, siehe zum Hintergrund die Kampagne gegen die Privatisierung beim ver.di-Bezirk Region Saar Trier in 2015. Neu: Kreuznacher Diakonie übernimmt und spricht erste Kündigungen im Neunkircher Krankenhaus aus weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. weiterlesen »

Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldDas hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. (…) Nun sind die 3,1 Prozent ein Durchschnittswert über alle Branchen, die vom WSI-Tarifarchiv ausgewertet wurden. Da ist zum einen das obere Ende, wo die 3,1 Prozent übertroffen werden: »Besonders hoch fallen die Tarifzuwächse in diesem Jahr in den großen Tarifbranchen aus … Der Spitzenreiter ist dabei das Bauhauptgewerbe mit einer jahresbezogenen Tariferhöhung von 5,2 Prozent. In der Metallindustrie steigen die Tariflöhne um 4,0 Prozent und beim öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden) ergibt sich ein durchschnittlicher Zuwachs von 3,4 Prozent.« Aber es gibt auch das untere Ende. Dort findet man mit 1,3 Prozent in diesem Jahr die Banken und mit 1,8 Prozent die Versicherungen. Zahlreiche andere Branchen bewegen sich in einem schmalen Band zwischen 2,5 bis 2,8 Prozent Nominallohnzuwachs unter dem Durchschnittswert von 3,1 Prozent. (…) Nun muss man gewisse Einschränkungen bei der Bewertung der Zahlen zur Kenntnis nehmen. Da ist nicht nur die Fortschreibung eines durchschnittlichen Ansteigt der Verbraucherpreise in Höhe von 1,7 Prozent auf das ganze laufende Jahr – das kann auch höher ausfallen (…) Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedeutsamer ist die zweite Einschränkung – hier werden „nur“ die Tarifverdienste betrachtet, was voraussetzt, dass die Arbeitnehmer nach tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Das aber ist nur für einen Teil der Lohnabhängigen der Fall. Für rund 43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer gab es 2017 keinen Tarifvertrag. In Ost- wie in Westdeutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig….“ Beitrag vom 1. August 2018 von Stefan Sell bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. (...) Nun sind die 3,1 Prozent ein Durchschnittswert über alle Branchen, die vom weiterlesen »

[Konferenz am 27.4.18] Initiative für ein Neues NormalarbeitsverhältnisGemeinsam Druck machen für höhere Löhne, Tarifbindung und Arbeitszeitverkürzung. Gewerkschaftspolitische Herausforderungen unter der 3. Großen Koalition. Es wird Zeit für einen gesellschaftlichen Aufbruch für «gute Arbeit für alle.» Prekäre Arbeit ohne Tarifvertrag, Niedriglöhne, «Teilzeit-Falle», Arbeitsverdichtung und Dauerstress sind für Millionen Beschäftigte zur Normalität geworden. Von der Großen Koalition sind hier höchstens kleine Korrekturen statt grundlegender Weichenstellungen zu erwarten. Wie können wir in einer veränderten politischen Lage dem Kampf um «gute Arbeit für alle» Schwung verleihen? Es braucht gemeinsame Anstrengungen von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen, und anderen interessierten Gruppen. Deshalb lädt die Rosa-Luxemburg-Stiftung am 27. April 2018 Aktive aus Betrieben und Gewerkschaften, Parteien und Bewegungsinitiativen, kritische ArbeitsforscherInnen und alle Interessierten zu einer Konferenz ein, um über gemeinsame Perspektiven im Kampf gegen prekäre Arbeit und Dauerstress, für die Stärkung der Tarifbindung sowie eine neue Arbeitszeitinitiative zu diskutieren…“ Einladung von und bei Rosa-Luxemburg-Stiftung zur Konferenz in Berlin, siehe nun Berichte weiterlesen »
[Konferenz am 27.4.18] Initiative für ein Neues Normalarbeitsverhältnis"Gemeinsam Druck machen für höhere Löhne, Tarifbindung und Arbeitszeitverkürzung. Gewerkschaftspolitische Herausforderungen unter der 3. Großen Koalition. Es wird Zeit für einen gesellschaftlichen Aufbruch für «gute Arbeit für alle.» Prekäre Arbeit ohne Tarifvertrag, Niedriglöhne, «Teilzeit-Falle», Arbeitsverdichtung weiterlesen »

Unter dem Deckmantel der Gastfreundschaft. Verspätete Gäste, längere Feiern – das Gastgewerbe will solche Unwägbarkeiten der Branche auf seine Beschäftigten abwälzen
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht ähnlich funktioniert: das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga trommelt seit Jahren intensiv für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, das, wenn man ihm glaubt, der größte Feind der Gastfreundschaft zu sein scheint. (…) Das Gastgewerbe verdeutlich damit ziemlich genau, worum es bei den andauernden Angriffen auf das Arbeitszeitgesetz eigentlich geht. Schwankende Nachfrage, Veranstaltungen, die länger dauern, launisches Wetter oder andere Unwägbarkeiten fordern die Planung der Betriebsabläufe heraus. Die Risiken dafür will jedoch nicht der Chef, sondern sollen die Beschäftigten tragen. Nichts anderes bedeutet eine Umstellung von täglichen auf wöchentliche Arbeitszeitlimits. (…) Der Koalitionsvertrag kommt mit seiner Öffnungsklausel für das Arbeitszeitgesetz den Forderungen der Arbeitgeber entgegen. Dennoch ist die Dehoga enttäuscht. Denn von den Vorgaben abweichen dürften nur Betriebe mit Tarifvertrag, was zugleich ein Anreiz für Tarifbindung sein soll. Dies sei eine »schallende Ohrfeige für alle kleinen und mittleren Betriebe, die gar keinen Betriebsrat haben«, beklagt Dehoga-Chef Guido Zöllick. Für eine Niedriglohnbranche wie das Gastgewerbe ist ein Tarifvertrag offenbar immer noch schlimmer als das Arbeitszeitgesetz.“ Artikel von Ines Wallrodt im ND online vom 15.03.2018, siehe zum Hintergrund das Dossier: Weißbuch Arbeiten 4.0 des BMAS – Flexibilisierung 4.0? Neuer Angriff auf das Arbeitszeitgesetz weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht weiterlesen »

Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)
Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)„Die Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft streiken. Der Streik hat heute [2. Januar] um 6 Uhr begonnen und wird bis Montag, 8. Januar, 6 Uhr, andauern. Mit der Arbeitsniederlegung bekräftigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Forderungen nach einem Haustarifvertrag, der dem Flächentarifvertrag entspricht. Die Gewerkschaften DJV-NRW und ver.di hatten gemeinsam am Freitag zu dem dritten Warnstreik in der Auseinandersetzung um einen Haustarif aufgerufen. (…) Die siebte Runde der Haustarifverhandlungen ist für Mittwoch, 10. Januar 2018, vereinbart.“ Tarifmitteilung der Zeitungsmacher Köln vom 2. Januar 2018 auf der Aktionsseite „Wir machen die Zeitung“, dort aktuelle Informationen/Hintergründe sowie Solidaritätswerklärungen. Bei der RRG handelt es sich um ein Tochterunternehmen des Medienhauses DuMont Rheinland (Kölner Stadt-Anzeiger) und des Heinen-Verlag (Kölnische Rundschau). Die Rheinische Redaktionsgemeinschaft GmbH ist bislang tariflos. Mitte 2014 hatten die beiden Kölner Verlage die Außenredaktionen von „Kölnischer Rundschau“ und „Kölner Stadt-Anzeiger“ zusammengelegt und in die RRG ausgegliedert. Siehe weitere Details und Hintergründe weiterlesen »
Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)"Die Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft streiken. Der Streik hat heute [2. Januar] um 6 Uhr begonnen und wird bis Montag, 8. Januar, 6 Uhr, andauern. Mit der Arbeitsniederlegung bekräftigen weiterlesen »

[Tarifrunde 2017] ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle – Tarifverträge, die für alle gelten!“

Dossier

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Unter dem Motto „Einer für alle“ startet ver.di heute (9. März 2017) eine bundesweite Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. „Wir wollen damit erreichen, dass die Tarifverträge in der Handelsbranche nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern branchenweit für alle Beschäftigten gelten. Tarifflucht darf sich nicht länger auszahlen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger, zuständig für den Handel, heute in Düsseldorf. Hintergrund der Kampagne ist die starke Tarifflucht der Unternehmen im Einzel- und Versandhandel, aber auch im Groß- und Außenhandel in den letzten Jahren. Nur noch etwa 30 Prozent der Branche sind tariflich gebunden. (…) Der Einzelhandel mit seinen 3 Millionen Beschäftigten ist eine Frauenbranche. Diese Branche ist geprägt von vielen Teilzeit- und Minijobs, was sich dramatisch auf die Renten der Beschäftigten auswirkt. Die Tarifflucht der Handelsunternehmen erhöht und verschärft das Risiko der Altersarmut der Beschäftigten zusätzlich…“ ver.di-Pressemitteilung vom 09.03.2017 und nun dazu neu: Ein schlechter Erfolg? Zur Kritik am Tarifabschluss im Einzelhandel 2017 weiterlesen »

Dossier

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Unter dem Motto "Einer für alle" startet ver.di heute (9. März 2017) eine bundesweite Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. „Wir wollen damit erreichen, dass die weiterlesen »

nach oben