Kampf um Anerkennung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW bei Hiro Lift in Bielefeld„… Die Firma Hiro Lift ist nicht tarifgebunden, so dass keine Friedenspflicht besteht. Bereits im März 2017 hat die IG Metall Bielefeld dem Arbeitgeber eine Tarifforderung übermittelt. Die IG Metall fordert die Anerkennung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW. Die Beschäftigten erhalten kein Weihnachtsgeld, arbeiten länger und verdienen weniger als in den branchenüblichen Tarifverträgen. Die Situation hat sich – trotz sehr guter Geschäfte und Gewinne des Unternehmens – seit der Übernahme des Unternehmens durch den Erben Constantin Hein noch mal verschlechtert. Die IG Metall hat viele Anläufe unternommen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider verweigert der Inhaber und Geschäftsführer Constantin Hein jegliche Gespräche mit der IG Metall. Die Beschäftigten möchten mit dem Warnstreik ein Signal setzen, dass sie die Eskalation durch den Inhaber nicht einfach hinnehmen…“ Pressemitteilung der IG Metall Bielefeld vom 17. Dezember 2018 zum Warnstreik bei Hiro Lift, siehe neu: Solidarität mit der kämpferischen Belegschaft von HIRO Lift! Unternehmer hat anti-gewerkschaftliche Homepage geschaltet weiterlesen »
Kampf um Anerkennung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie NRW bei Hiro Lift in Bielefeld"... Die Firma Hiro Lift ist nicht tarifgebunden, so dass keine Friedenspflicht besteht. Bereits im März 2017 hat die IG Metall Bielefeld dem Arbeitgeber eine Tarifforderung übermittelt. Die IG weiterlesen »

Betriebsratswahl ungültig. Gerichtsurteil: Daimler hätte an Standorten in Berlin und Gernsbach eigene Interessenvertretungen bilden müssen
Betriebsratswahlen 2014„Die Betriebsratswahl des zum Daimler-Konzern gehörenden Betriebs »Zentrale Stuttgart«, die im vergangenen März stattgefunden hat, muss aller Voraussicht nach wiederholt werden. Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat die Wahl am Donnerstag für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht ist binnen eines Monats möglich. Von der Entscheidung sind 17.000 Beschäftigte des Betriebs Zentrale betroffen. Sie hatten am 1. März 2018 einen neuen, 39-köpfigen Betriebsrat gewählt. Die IG Metall war mit Abstand als stärkste Kraft aus der Wahl hervorgegangen. Fünf Daimler-Mitarbeiter hatten das Ergebnis im Nachhinein angefochten. (…) »Aus formalen Gründen war nicht anders zu entscheiden«, sagte der Vorsitzende Richter Michael Büchele am Donnerstag. Dem Gericht zufolge habe die Wahl gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts verstoßen. Konkret geht es um den Tatbestand der Verkennung des Betriebsbegriffs. So waren in den räumlich weit von der Konzernzentrale entfernten Betriebsteilen Berlin und Gernsbach keine eigenen Betriebsräte gebildet worden, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht. Statt dessen waren die Arbeiter dazu aufgerufen worden, sich an den Wahlen des Betriebs Zentrale Stuttgart zu beteiligen. Eine effektive Betreuung durch einen Betriebsrat in 100 Kilometern Entfernung zur Zentrale – im Fall des badischen Gernsbach – oder 600 Kilometern im Falle Berlins sei jedoch nicht möglich, so das Gericht. Von insgesamt 36 Beschäftigten an diesen beiden Standorten hatten sich nur sechs an der Betriebsratswahl der Zentrale Stuttgart beteiligt – für das Gericht Beleg dafür, dass sich die Angestellten durch diese nicht repräsentiert sahen. (…) In einem zweiten strittigen Punkt folgte das Gericht der Argumentation des Unternehmens und des Betriebsrats. So hatten die Antragsteller in Zweifel gezogen, ob es sich bei der Zentrale Stuttgart wirklich um einen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt. (…) Die Vertreter von Daimler und dem Betriebsrat argumentierten jedoch, dass die Zentrale sehr wohl der gesetzlichen Definition eines Betriebs entspreche, und begründeten dies damit, dass sie einen gemeinsamen Ansprechpartner für alle Personalbelange habe. Das Gericht folgte dieser Begründung. Dem widerspreche auch nicht die Tatsache, dass unternehmensweite Entscheidungen von Spartenchefs auch die Arbeiter in der Zentrale beträfen. Trotzdem äußerte Richter Büchele auch in diesem Punkt Bedenken angesichts der undurchsichtigen Gesamtstruktur…“ Prozessbericht von Tilman Baur bei der jungen Welt vom 27. April 2019 weiterlesen »
Betriebsratswahlen 2014"Die Betriebsratswahl des zum Daimler-Konzern gehörenden Betriebs »Zentrale Stuttgart«, die im vergangenen März stattgefunden hat, muss aller Voraussicht nach wiederholt werden. Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat die Wahl am Donnerstag für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Beschwerde vor weiterlesen »

Betriebskultur: In Windeln zur Arbeit
Chef„… Unter dem zunächst irritierenden, paradox klingenden Titel »Private Regierung« hat die Sozialphilosophin Elizabeth Anderson, die an der Universität Michigan lehrt und forscht, gerade ein spannendes Buch über Arbeitsbeziehungen vorgelegt. Die Autorin meint damit, dass betriebliche Entscheidungsstrukturen willkürlich und ohne Rechenschaftspflicht von den Kapitaleignern dominiert werden. Wie die Beispiele zeigen, ist das in Amerika noch viel stärker der Fall als in Europa. »Die Entmachtung der Arbeitnehmer ist eine Gefahr für die Demokratie«, warnt Anderson. Die Verhältnisse in vielen US-Unternehmen seien »Tyrannei«, eine »Diktatur«, so lautet ihre plakativ formulierte Kernthese. Die Mitarbeiter hätten kaum Chancen zur Mitsprache und Partizipation. Anders als Politiker, die ihr Handeln immer wieder in Wahlen legitimieren müssen, könnten mächtige ökonomische Akteure von oben herab autoritär ihren Willen durchsetzen und quasi »privat regieren«. Für eine »großartige Idee« hält Anderson deshalb, im Kontrast zum von ihr so genannten »Arbeitskräftemissbrauch« in den USA, das deutsche System der betrieblichen Mitbestimmung. Vehement widerspricht sie der Behauptung, die Existenz von Betriebsräten und die Einflussnahme der Arbeitnehmerseite in Aufsichtsräten mindere den ökonomischen Erfolg von Unternehmen. (…) Ein besonderes Anliegen ist es der Philosophin, den Mythos vom freien Markt ideengeschichtlich aufzulösen. Die Zeiten von Adam Smith seien schon lange vorbei, seine damals wegweisenden Gedanken das »Überbleibsel einer früheren Ära«. (…) Die politische Rhetorik der Neoliberalen kenne nur zwei Alternativen, den freien Markt und die staatliche Kontrolle. »Die Firma« mit ihren undemokratischen Strukturen komme in diesem ideologischen Gebäude dagegen kaum vor – obwohl die Arbeitnehmer in der Fabrikhalle wie im Großraumbüro auf ihre republikanischen Mitwirkungsrechte weitgehend verzichten. Verdeckt bleibe so, dass »die meisten Menschen einen Großteil ihrer wachen Stunden unter der Aufsicht dieser kleinen privaten Regierungen verbringen«.“ Rezension von Thomas Gesterkamp bei neues Deutschland vom 20. April 2019 (Elizabeth Anderson’s „Private Regierung. Wie Arbeitgeber über unser Leben herrschen (und warum wir nicht darüber reden)“ erschien Februar 2019 beim Suhrkamp Verlag (260 Seiten) zum Preis von 28 €) weiterlesen »
Chef"... Unter dem zunächst irritierenden, paradox klingenden Titel »Private Regierung« hat die Sozialphilosophin Elizabeth Anderson, die an der Universität Michigan lehrt und forscht, gerade ein spannendes Buch über Arbeitsbeziehungen vorgelegt. Die Autorin meint damit, dass betriebliche Entscheidungsstrukturen willkürlich und ohne Rechenschaftspflicht von den weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„Gestern und heute kämpft die bisherige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Firma Frischpack in Mailing, Monika Anzill, vor Gericht gegen ihre fristlose Kündigung und den Ausschluss aus dem Betriebsrat. Monika Anzill … verteilte vor dem Betriebstor ein Flugblatt. Es trug die Überschrift: „Nicht den Profit – das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt!“ Darin prangerte die Kollegin Leiharbeit, Werksverträge und Befristungen bei Frischpack an. Daraufhin kündigte die Frischpack-Geschäftsleitung ihr fristlos und belegte sie mit Hausverbot. Aus dem Betriebsrat wurde sie infolge ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Betriebsrat angewiesen haben, Überstunden zu genehmigen. Obwohl die Vernichtung von 50 der 220 Arbeitsplätze im Raum stand. Dieses Vorgehen kritisierte Monika Anzill. (…) Nach ersten Berichten ihres Anwalts ist das Verfahren gegen Frischpack gestern vor dem Arbeitsgericht Rosenheim „sehr positiv“ verlaufen. Mit dem Urteil ist aber erst in den nächsten Tagen zu rechnen. In dem Verfahren heute ging es um eine einstweilige Verfügung zur weiteren Betriebsratstätigkeit bei Frischpack. Die Kündigung und der Ausschluss aus dem Betriebsrat müssen vom Tisch. Die volle Solidarität mit Monika Anzill ist gefragt.“ Bericht vom „Unterstützerkreis für die Wiedereinstellung von Monika Anzill“ vom 19. April 2018 bei Rote Fahne News. Siehe dazu: Frischpack gegen engagierte Mitarbeiterin: A. erneut gekündigt worden weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"Gestern und heute kämpft die bisherige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Firma Frischpack in Mailing, Monika Anzill, vor Gericht gegen ihre fristlose Kündigung und den Ausschluss aus dem Betriebsrat. Monika Anzill ... verteilte vor dem Betriebstor ein Flugblatt. Es trug die weiterlesen »

Mitbestimmung bei Alnatura: Fair sind hier nur die Produkte

Dossier

Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion ArbeitsunrechtIn einer Bremer Filiale der Biosupermarktkette scheitert der Versuch, eine Betriebsratswahl einzuleiten – an der Geschäftsleitung, sagen Beschäftigte. Für die MitarbeiterInnen des Alnatura-Biosupermarkts in Bremen waren schon die Worte auf dem Schild „bezeichnend“: Wegen einer „technischen Störung“ müsse man zwei Stunden früher schließen, informierte die Filialleitung die Kunden. Doch weder ein Stromausfall noch defekte Kassen machten Ärger – die MitarbeiterInnen wollten nur einen Betriebsrat gründen. Das Betriebsklima sei immer schlechter geworden, erklärt einer der Filial-Mitarbeiter der taz. In den letzten Monaten sei der Druck gestiegen, es habe Versetzungen und Entlassungen gegeben. An jenem Abend vor gut einer Woche aber scheiterte die Aufstellung eines Wahlvorstand für die Betriebsratswahl. Durch das Wirken der Filial- und Gebietsleitung, sagen mehrere MitarbeiterInnen…“ Artikel von Jean-Philipp Baeck vom 1.11.2015 bei der taz online und weitere Infos. Neu: Fragwürdige Hilfe im Arbeitskampf: Alnatura beschäftigt AfD-nahen Anwalt weiterlesen »

Dossier

Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion Arbeitsunrecht"In einer Bremer Filiale der Biosupermarktkette scheitert der Versuch, eine Betriebsratswahl einzuleiten – an der Geschäftsleitung, sagen Beschäftigte. Für die MitarbeiterInnen des Alnatura-Biosupermarkts in Bremen waren schon die Worte auf dem Schild „bezeichnend“: weiterlesen »

neupack_was_glaubt_ihr_kl„“Union Busting“ heißt so viel wie „Gewerkschaftszerschlagung“. Die teilweise robusten Methoden sind Ende des 19. Jahrhunderts in den USA entstanden. Anwälte und Firmenberater entwickelten Strategien, mit deren Hilfe sie die Macht der Arbeitnehmerorganisationen zu brechen suchten. Dieser „Arbeitskampf von oben“ ist inzwischen auch in Deutschland angekommen. Das Spektrum der teils legalen, halblegalen und manchmal auch bewusst illegalen Methoden ist vielfältig. Mal werden Betriebsratswahlen sabotiert, mal Mitarbeiter gezielt gegen ihre Interessensvertreter aufgewiegelt. Und wenn es richtig knallen soll, werden Betriebsräte Mobbing und Isolation im Betrieb ausgesetzt – eine Methode, die sich „sozialer Tod“ nennt. Das ist strategische Kriegsführung im Betrieb.“ Feature von Claas Christophersen und Norbert Zeeb vom 17. März 2019 bei NDR Info. Die Sendung behandelt drei Fälle von union busting: a) neupack, b) ethecon, d) einem altenheim in niedersachsen, die Hauptrolle spielt Neupack – siehe unser Dossier Neupack in Hamburg und Rotenburg und v.a. das Dossier Neupack Hamburg gegen BRV Murat Günes weiterlesen »
neupack_was_glaubt_ihr_kl""Union Busting" heißt so viel wie "Gewerkschaftszerschlagung". Die teilweise robusten Methoden sind Ende des 19. Jahrhunderts in den USA entstanden. Anwälte und Firmenberater entwickelten Strategien, mit deren Hilfe sie die Macht der Arbeitnehmerorganisationen zu brechen suchten. Dieser "Arbeitskampf von oben" ist inzwischen weiterlesen »

Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion ArbeitsunrechtBetriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern („Union Busting“) ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB fordert deshalb seit Langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte. Die Gewerkschaften in Augsburg haben jetzt das Gespräch mit der örtlichen Staatsanwaltschaft gesucht. (…) In Augbsurg haben die DGB-Gewerkschaften jetzt die Initiative ergriffen und sich mit der Staatsanwaltschaft Augsburg getroffen, um diese Problematik zu besprechen. Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Region Schwaben sowie von IG Metall, IG BCE und ver.di Augsburg wollten so die Behörde für das Thema „Union Busting“ sensibilisieren und ein stärkeres Engagement in diesem Bereich einfordern. Denn auch in Augsburg ist „Union Busting“ ein Problem: Die IG Metall Augsburg etwa berichtet, dass im Handwerk jede zweite Betriebsratswahl nicht ohne Probleme laufe. (…) Das Ergebnis des Gesprächs der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit der Staatswanwaltschaft: Zwar wird es auch in Augsburg vorerst keine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu „Union Busting“ geben. Aber: Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Wirtschaftskriminalität“ sollen betroffene Betriebsräte künftig einen festen Ansprechpartner bekommen – ein erster Erfolg.“ DGB-Meldung vom 27.02.2019 weiterlesen »
Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion Arbeitsunrecht"Betriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern ("Union Busting") ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB weiterlesen »

Niedriglohn bei Neupack? Nicht mehr mit uns!„Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu sehen. Aber was heißt das im Detail? Gibt es Grenzen, die der Datenschutz setzt? (…) Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits im Jahr 2014 entschieden, dass der Betriebsrat das Recht hat, dabei auch die Namen der Arbeitnehmer zu erfahren. Er muss sich also nicht mit anonymisierten Listenzufrieden geben. (…) Datenschutzrechtliche Belange sah das Bundesarbeitsgericht nicht verletzt. Allerdings: Damals galt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch nicht. Deshalb stellt sich jetzt die Frage, ob sich durch sie etwas geändert hat. Dies ist der Hintergrund, vor dem sich das vorliegende Verfahren abspielt. (…) Eine große Arbeitgeberin will erreichen, dass die vorhandene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts am Maßstab der DSGVO nochmals überprüft wird. (…) Im Kern geht der Streit – so das Gericht zutreffend – darum, ob der Betriebsrat einen Anspruch auf Listen hat, aus denen die „Klarnamen“ der beschäftigten Arbeitnehmer zu ersehen sind. Das Gericht bejaht einen solchen Anspruch des Betriebsrats. (…) Dann wendet sich das Gericht der Frage zu, ob datenschutzrechtliche Belange dem Einblick des Betriebsrats in die Listen entgegenstehen. Dies verneint es mit sehr knapper Begründung (…) Die Begründung des Gerichts geht nicht besonders in die Tiefe und lässt viele Fragen offen. (…) Insgesamt lässt die Entscheidung also mehr Fragen offen als sie beantwortet. Vielleicht ging es dem Gericht vor allem darum, den Fall möglichst schnell zum Bundesarbeitsgericht als letzter Instanz zu bringen. Denn frühestens dort lassen sich die entscheidenden Streitfragen allgemein klären…“ Fachartikel von Dr. Eugen Ehmann vom 18. Februar 2019 bei Datenschutzpraxis online weiterlesen »
Niedriglohn bei Neupack? Nicht mehr mit uns!"Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu weiterlesen »

Betriebsräte mussten Erlanger Zara-Filiale verlassen. Schikanen gegen Arbeitnehmervertreter haben laut ver.di „neue Dimension“
Act now Campagne ZaraImmer wieder kritisiert die Gewerkschaft den Umgang von Zara mit Betriebsräten. Doch mit einem Vorfall in Erlangen erreichen die Schikanen laut ver.di eine „neue Dimension“. Als Arbeitnehmervertreter des Textilunternehmens Zara hat Anton M. (Name von der Redaktion geändert) bei Gesprächen mit der Geschäftsleitung schon so einiges mitgemacht. Doch was ein Betriebsrats-Kollege und er in der Erlanger Filiale nach M.’s Angaben erlebt haben, „schockiert“ ihn noch immer aufs Äußerste. „Rein privat“ seien die beiden am 9. Februar in der Hugenottenstadt unterwegs gewesen. Auf der Suche nach einer neuen Jacke besuchten die beiden Zara-Betriebsräte das hiesige (betriebsratslose) Modehaus, doch aus dem Kauf wurde nichts. „Der Filialleiter hat uns erkannt und uns aus dem Store geworfen“, berichtet Anton M., der aus Angst vor möglichen Repressionen anonym bleiben möchte. Auch als die zwei mehrfach betonten, eben nicht in ihrer Funktion als Betriebsrat unterwegs zu sein, hätten Manager und Personalreferentin ihnen unter Verweis auf das Hausrecht nahegelegt, sofort die Filiale zu verlassen: „Sie drohten uns sogar mit der Polizei“, sagt Anton M. Für den Betriebsratsvorsitzenden steckt hinter dem Verhalten („das war eine sehr unangenehme Szene“) nur ein Grund: „Die Manager nahmen an, dass wir in der Erlanger Filiale Betriebsratsarbeit machen und wollten das auf jeden Fall verhindern.“…“ Beitrag von Sharon Chaffin vom 22.02.2019 bei Nordbayern.de weiterlesen »
Act now Campagne Zara"Immer wieder kritisiert die Gewerkschaft den Umgang von Zara mit Betriebsräten. Doch mit einem Vorfall in Erlangen erreichen die Schikanen laut ver.di eine "neue Dimension". Als Arbeitnehmervertreter des Textilunternehmens Zara hat Anton M. (Name von der Redaktion geändert) weiterlesen »

[Sa, 13.10.2018] 5. Konferenz "Betriebsräte im Visier" in Mannheim Am Samstag, dem 13.10.2018, findet im Mannheimer Gewerkschaftshaus die 5. bundesweite Tagung „Betriebsräte im Visier” statt. Auf unserer diesjährigen Konferenz werden wir uns mit erfolgreichen Strategien und praktischen Beispielen des Widerstands gegen Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung befassen. Zudem wollen wir uns mit den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen von BR-Mobbing auseinandersetzen. Isaf Gün und Heike Makan (IG Metall Vorstand), Dr. med Gerhard Bort (Regierungspräsidium Stuttgart) und andere referieren zu den genannten Themen. Nicht zuletzt soll die Tagung Kolleginnen und Kollegen, die von BR-Mobbing betroffen sind, ein Forum zum solidarischen Erfahrungsaustausch und zur wirksamen Vernetzung bieten. Die Konferenz wird unterstützt von IG Metall Mannheim sowie AKUWILL Oberhausen, DGB Mannheim / Rhein-Neckar West, IG BCE Weinheim, Überbetriebliches Solidaritätskomitee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln. Die Teilnahme an der Konferenz ist aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Meldet Euch deshalb bitte an: E-Mail: solidaritaet@gegen-br-Mobbing.de …“ Ankündigung des Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ und das Programm und Anmeldebogen zum Download – siehe nun Dokumentation der fünften bundesweiten Konferenz gegen BR-Mobbing 2018 erschienen / sechste Konferenz am 19. Oktober 2019 weiterlesen »
[Sa, 13.10.2018] 5. Konferenz "Betriebsräte im Visier" in Mannheim "Am Samstag, dem 13.10.2018, findet im Mannheimer Gewerkschaftshaus die 5. bundesweite Tagung „Betriebsräte im Visier” statt. Auf unserer diesjährigen Konferenz werden wir uns mit erfolgreichen Strategien und praktischen Beispielen des Widerstands gegen Betriebsrats- weiterlesen »

» » »
»Nach der Schicht überreichte man die Kündigung« – Celenus-Klinink in Bad Langensalza entlässt Mitarbeiterin – vermutlich, weil sie für Verdi aktiv war

Dossier

Celenus attackiert Streikende - SoliaufrufIn einem Gespräch von Johannes Supe mit Thomas Mühlenberg bei der jungen Welt vom 10. April 2018 schildert der Ver.di-Sekretär im Fachbereich Gesundheit und Soziales die Hintergründe: „… Wir wollen über einen Vergütungstarifvertrag verhandeln. Die Belegschaft wird hier vergleichsweise schlecht bezahlt. So erhält eine Krankenschwester momentan 2.100 Euro brutto im Monat. Vergleicht man das mit Tarifverträgen, die in ähnlichen Bereichen angewandt werden, sind die Löhne sehr niedrig, fallen in der Spitze um mehr als 1.000 Euro ab. Das wollen wir aufholen, und zwar schon seit 2016. Damals hatten wir eine Verabredung mit Celenus, dass bis Juli 2017 ein Tarifvertrag ausgehandelt werden soll. Doch das hat bisher nicht funktioniert; im vergangenen Herbst eskalierte die Auseinandersetzung. Im Juli gab es einen ersten Warnstreik, im Oktober, November und Dezember folgten weitere, auch in diesem Jahr besteht der Konflikt weiter. Die Gegenseite hat dabei versucht, die Streiks mit einstweiligen Verfügungen zu unterbinden. Kolleginnen, die sich weigerten, während des Streiks zu arbeiten, wurden abgemahnt. (…) Bei der Kollegin Schmidt ist bisher nichts weiter passiert, Carmen Laue aber kündigte man fristlos. Beiden Kolleginnen wirft die Leitung vor, dass sie Infomaterialien zum Streik, etwa Pressemitteilungen von Verdi, verteilt haben…“ Siehe Soliaufruf und neu dazu: Celenus Klinik Bad Langensalza: Tarifkonflikt beigelegt weiterlesen »

Dossier

Celenus attackiert Streikende - SoliaufrufIn einem Gespräch von Johannes Supe mit Thomas Mühlenberg bei der jungen Welt vom 10. April 2018 externer Link schildert der Ver.di-Sekretär im Fachbereich Gesundheit weiterlesen »

Mobbing bei der Gewerkschaft der Polizei?
Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser störenSchwere Vorwürfe erhebt der Betriebsrat der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Brief gegen den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow. Anlass für das Schreiben vom 25. Januar, das verschiedenen Zeitung vorliegt, sind demütigende Gespräche des Bundesvorsitzenden mit verschiedenen Mitarbeitern der Gewerkschaft. „Der Betriebsrat hat Kenntnis, dass die betroffenen Kolleginnen die Gespräche aus ihrer Sicht als inquisitorisch, demütigend und autoritär auch deshalb empfanden, weil der Bundesvorsitzende Oliver Malchow als Mann seine Machtstellung gegenüber den weiblichen Kolleginnen missbraucht hat“, heißt es in dem Schreiben. Rund ein Dutzend Kolleginnen und Kollegen der Bundesgeschäftsstelle sollen unter diesem Arbeitsklima leiden und zum Teil Angstzustände haben. (…) Nach eigener Darstellung hat der Betriebsrat Inhalte des Briefs am 23. Januar 2019 beraten und auf einer außergewöhnlichen Betriebsratssitzung zur Ausformulierung des Schreibens am 25. Januar beschlossen. Etwa drei Stunden nach dem die Einladung zur Betriebsratssitzung raus gegangen sei, wurde der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ohne detaillierte Angaben von Oliver Malchow persönlich suspendiert. Es dränge sich der Eindruck auf, „dass ein anerkannter Kollege und Betriebsrat mundtot gemacht werden soll“, so der Brief abschließend. Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnet den gesamten Fall als „betriebsinternen Vorgang“, den man nicht nach außen tragen wolle…“ Meldung vom 12. Februar 2019 (samt Quellen) bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören"Schwere Vorwürfe erhebt der Betriebsrat der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Brief gegen den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow. Anlass für das Schreiben vom 25. Januar, das verschiedenen Zeitung vorliegt, sind demütigende Gespräche des Bundesvorsitzenden mit verschiedenen Mitarbeitern weiterlesen »

Buch „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ – Aufruf für solidarische Vorbestellungen
Das Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht" von Dr. Rolf GeffkenVor jetzt 39 Jahren (!) erschien im Hamburger VSA-Verlag das von Rolf Geffken verfaßte „Handbuch für Betroffene“ zum Arbeitsrecht unter dem Titel „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“. Das Buch war damals ein „Bestseller“ unter Gewerkschaftern und Betriebsräten. Es wagte nicht nur einen „alternativen“ Blick auf das damals aktuelle Arbeitsrecht sondern stellte das Arbeitsrecht in einen politischen und historischen Gesamtzusammenhang mit der Arbeiterbewegung. Diese Sichtweise war damals durchaus Teil der Debatten in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit und oft auch Teil der Seminararbeit an den „Gewerkschaftsschulen“. Heute ist diese Sichtweise jedoch weitgehend verloren gegangen. Gewerkschaften und Betriebsräte begnügen sich wieder mit einer „rein“ juristischen Sichtweise und überlassen die „Fortbildung“ privaten Veranstaltern, die Betriebsräteschulungen als Geschäftsmodell verstehen. Eine der Folgen ist die weitere Entpolitisierung der Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit. Tarifverträge sind n i c h t mehr wie noch Anfang der 1980er Jahre in erster Linie Weiterentwicklungen des Arbeitsrechts sondern unterlaufen (!) zum Teil massiv gesetzliche Standards. Ihre historisch begründete Funktion verkehrt sich oft ich ihr Gegenteil. Es ist höchste Zeit für eine Rückbesinnung auf die historischen Wurzeln des Arbeitsrechts um damit auch endlich wieder eine an den Interessen der Arbeitnehmer ausgerichtete Handhabung des Arbeitsrechts zu ermöglichen. Doch eine bloße Neuauflage des Buches würde diesen Anforderungen nicht gerecht werden. (…) Notwendig ist deshalb eine vollständig überarbeitete und diese heutigen Verhältnissen angepaßte Neuauflage des Buches. Sie soll im Herbst 2018 unter dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht – Handbuch für Arbeitnehmer“ erscheinen…“ Aus dem Aufruf von Rolf Geffken vom 12.4.2018. Siehe Infos zum Buchprojekt „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ bei Rolf Geffken mit der Bitte um Unterstützung durch Vorbestellung und neu dazu: Das Buch „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ ist erschienen weiterlesen »
Das Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht" von Dr. Rolf Geffken"Vor jetzt 39 Jahren (!) erschien im Hamburger VSA-Verlag das von Rolf Geffken verfaßte „Handbuch für Betroffene“ zum Arbeitsrecht unter dem Titel „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“. Das Buch war damals ein weiterlesen »

Schwarzer Freitag für Real Supermärkte am 13.07.2018 gegen Arbeitsunrecht und Union Busting durch die Metro AG

Dossier

Schwarzer Freitag für Real Supermärkte am 13.07.2018 gegen Arbeitsunrecht und Union Busting durch die Metro AGDie aktion./.arbeitsunrecht wird am Freitag, 13. Juli 2018 unter dem Motto »Der Horror ist real« öffentlichkeitswirksame und phantasievolle Aktionen vor und in Supermärkten der Kette Real anstoßen und koordinieren. Die Bürgerrechtsinitiative wirft der Metro-Tochter Real Ausbeutung, Tarifflucht und Lohndumping vor. Real arbeitet in großem Stil mit Leiharbeit, Werkverträgen und willkürlicher Befristung. Die Kette umgeht Gesetze und schließt Dumping-Tarifverträge mit der Pseudo-Gewerkschaft DHV ab, um ver.di auszuhebeln. Betroffen sind mehr als 34.000 Beschäftigte an über 280 Standorten. »Wir wollen den Ruf von Real bei lohnabhängigen Kunden gerade rücken«, erklärte Kampaignerin Jessica Reisner. »Die Metro AG beutet nicht nur ihre Beschäftigten aus und verarscht sie nach Strich und Faden. Sie zeigt auch der Bundesregierung und dem Gemeinwesen eine lange Nase, indem sie das Equal-Pay-Gebot in der Leiharbeit schamlos unterläuft.« Die Initiative ruft alle Mitglieder und Unterstützer*innen auf, sich ab sofort auf den Schwarzen Freitag vorzubereiten; sie kooperiert mit Gewerkschaftern, Betriebsräten, lokalen Solidaritätskomitees und Aktionsgruppen von ver.di, attac, der Roten Hilfe und anderen…“ Pressemitteilung vom 11. Juni 2018 mit umfangreichen Hintergründen. Siehe dazu unser Dossier zur Tarifflucht von Real und hier neu zu den Aktionen: Tübingen: Verfahren gegen Gewerkschafter eingestellt weiterlesen »

Dossier

Schwarzer Freitag für Real Supermärkte am 13.07.2018 gegen Arbeitsunrecht und Union Busting durch die Metro AG"Die aktion./.arbeitsunrecht wird am Freitag, 13. Juli 2018 unter dem Motto »Der Horror ist real« öffentlichkeitswirksame und phantasievolle Aktionen vor und in Supermärkten der Kette Real weiterlesen »

» » »
» » »
Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München – Arbeitsrichter bestätigt die Entlassung eines Rettungssanitäters, der sich gegen Personalknappheit und miese Arbeitsbedingungen wehrte
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„… Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. (…) Der Gekündigte Thomas L hat sich als gewähltes Mitglied des Personalrats für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt und wurde dadurch zur Zielscheibe für juristische Nachstellungen. So stritt Thomas L. am Abend des 09.01.2017 mit dem Schichtkoordinator und stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Peter M. über den hohen Krankenstand im Münchner Rettungsdienst, chronische Unterbesetzung, sowie fehlende Winterbekleidung. Bei der Rückkehr in den Aufenthaltsraum der Wache soll Thomas L. den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden als Arschloch bezeichnet haben, behauptet das BRK München. Die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Thomas L, vertreten durch Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried (Kanzlei Kupka & Stillfried), legte Berufung ein. (…) Der oben geschilderte „Sachverhalt Arschloch“ wurde zur zweiten Kündigung aufgebauscht, zuvor scheiterte ein erster Kündigungsvesuch (wir berichteten am 28.9.2018). Das BRK vertraute offensichtlich nicht darauf, dass die mühsam konstruierten Kündigungsgründe vor Gericht stand halten würden. Am 11.10.2018 bastelte BRK-Anwalt Bernd Wittmann vor der Urteilsverkündung am 18.10. flugs eine dritte Kündigung, über deren Begründung noch nichts bekannt ist…“ Umfangreicher Bericht vom 18. Dezember 2018 bei der Aktion Arbeitsunrecht weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"... Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle  am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. weiterlesen »

nach oben