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Die EU-Kommission („Wächterin des Gemeinschaftsrechtes“) billigt den eindeutigen Bruch des EU-Arbeitsrechtes („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“,Art. 113) durch Schweden. Mit dem Beitritt zur EU wurde im schwedischen Arbeitsrecht die Lohndiskriminierung mit Billigung der EU-Kommission als Vorbild für die EU eingeführt und das Tariflohnsystem abgeschafft. Zunächst im gesamten Öffentlichen Dienst wurde das bislang geltende „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abgeschafft, wovon besonders die Frauen betroffen sind“ – so beginnt der Beitrag „Das neue schwedische Modell für das EU-Arbeitsrecht“ von RH vom 18. Juli 2015 in dem auch ausführlich die Haltung der Gewerkschaften zur faktischen Abschaffung des Tarifvertragswesens kritisiert wird – wie auch die anarchosyndikalistische Herangehensweise…
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