Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDer Hartz IV-Satz ist nun wirklich knapp bemessen. Nicht nur, aber vor allem das, was man den Kindern zugesteht, ist nach Auffassung vieler Experten deutlich zu niedrig dimensioniert. Für ein Kind bis zum 6. Lebensjahr stehen pro Tag knapp 8 Euro zur Verfügung, mit der neben den separaten angemessenen Kosten der Unterkunft alle Ausgaben für das Kind abgedeckt werden müssen. Und die Kinder leiden auch unter den Sanktionen, die gegen einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verhängt werden, weil sie mit ihm in einem Haushalt leben. Auf der Grundlage einer Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit hat sich O-Ton Arbeitsmarkt einmal genauer das Sanktionsgeschehen angeschaut, von dem Familien mit Kindern betroffen sind. Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt, so ist der entsprechende Bericht über die Ergebnisse der Datenauswertung überschrieben: »43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter 2015 im Monatsdurchschnitt die Leistungen gekürzt, darunter 14.000 Alleinerziehende. 2.600 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.«…“ Beitrag vom 14. November 2016 von und bei Stefan Sell weiterlesen »
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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Jobcenter haben im ersten Halbjahr 2016 jeden Monat im Durchschnitt rund 7.100 Hartz-Beziehern die Leistungen komplett gestrichen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei diese Zahl um 7,7 Prozent gestiegen, berichtete die »Bild« unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Die Gründe für die Streichung der Leistungen bestanden in der Regel darin, dass die Hartz-Bezieher Arbeitsstellen abgelehnt oder Termine nicht eingehalten hätten…“ Agenturmeldung vom 07.11.2016 beim ND online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Die Jobcenter haben im ersten Halbjahr 2016 jeden Monat im Durchschnitt rund 7.100 Hartz-Beziehern die Leistungen komplett gestrichen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei diese Zahl um 7,7 Prozent gestiegen, berichtete die »Bild« unter Berufung auf Zahlen der weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Hartz-IV-Empfänger erhalten immer häufiger mehrere Strafen gleichzeitig. Im Juni war jeder dritte Sanktionierte betroffen. 7.200 Menschen wurde die Hartz-IV-Leistung vollständig gestrichen. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) 27.000 Sanktionierte hatten zwei Strafen gleichzeitig, rund 11.000 drei, 4.000 vier und 3.200 fünf oder mehr. Der Anteil der Mehrfachsanktionierten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Juni 2012 waren 29 Prozent betroffen, im Juni 2010 waren es 17 Prozent. Unter ihnen sind immer mehr Personen mit sehr vielen Sanktionen (vier oder mehr) gleichzeitig. Im Juni 2010 entfielen auf „lediglich“ 1.300 Sanktionierte vier oder mehr Strafen gleichzeitig, 2016 ist ihre Zahl auf 7.400 Menschen angewachsen…“ Beitrag vom 3. November 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Hartz-IV-Empfänger erhalten immer häufiger mehrere Strafen gleichzeitig. Im Juni war jeder dritte Sanktionierte betroffen. 7.200 Menschen wurde die Hartz-IV-Leistung vollständig gestrichen. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (...) 27.000 Sanktionierte hatten zwei weiterlesen »

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas zur Bundesarbeitsagentur gehörende Forschungsinstitut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) empfiehlt in einer aktuellen, bislang weitgehend unbekannten Studie, dass im Hartz IV-System „die Sanktionsregeln entschärft werden“. (…) Hintergrund sind Befunde, wonach wenig gebildete Hartz IV-Empfänger im Sanktionssystem benachteiligt werden. Sie bekommen häufiger Strafen, etwa wegen Meldeversäumnissen oder bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte Prof. Mark Trappmann, einer der Autoren der IAB-Studie: „Die Ursache scheint nicht zu sein, dass sie weniger arbeitsmotiviert sind oder weniger konzessionsbereit.“ Die Studie nennt als Grund unter anderem „mangelndes Wissen wenig Gebildeter zu institutionellen Vorgaben“ und „Negativzuschreibungen in den Akten dieser Personen“ durch Fallmanager. Fazit der Studie: „Das Sanktionssystem im SGB II scheint damit soziale Ungleichheit nach Bildung zu reproduzieren und zu verstärken.“ Dabei hätten Sanktionen teils „gravierende Folgen für die Sanktionierten… “ Meldung vom 1. November 2016 bei Report Mainz zur Sendung am Dienstag, 1.11.2016, Wiederholung am Do, 3.11.2016 um 5:25 Uhr im SWR Fernsehen weiterlesen »
Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Das zur Bundesarbeitsagentur gehörende Forschungsinstitut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) empfiehlt in einer aktuellen, bislang weitgehend unbekannten Studie, dass im Hartz IV-System „die Sanktionsregeln entschärft werden“. (...) Hintergrund sind Befunde, wonach wenig gebildete Hartz weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDie Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für O-Ton Arbeitsmarkt. (…) Im Vergleich mit dem Hartz-IV-System ist der Anteil der Leistungsempfänger, bei denen die Zahlung zeitweise ausgesetzt wurde, in der Arbeitslosenversicherung deutlich höher. 2015 erhielten drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher im erwerbsfähigen Alter mindestens eine der so genannten Sanktionen, das Pendant zu den Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung. (…) Mit einem Anteil von 66 Prozent dauert die große Mehrheit der Sperrzeiten lediglich eine Woche (Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsuchendmeldungen), allerdings auch mehr als jede vierte Sperrzeit drei Monate. Die dreimonatigen Sperrzeiten entfallen hauptsächlich auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund. Ausgesetzte Zahlungen von zwei, drei oder sechs Wochen hingegen sind mit insgesamt sechs Prozent vergleichsweise selten.“ Beitrag vom 28. Oktober 2016 von und bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen September 2015 und August 2016 752.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I. Damit wurden monatlich etwa sieben Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das zeigt weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen Zeitraum 2015 und in den drei Jahren zuvor. Der erste Grund dafür sei, so FAZ.NET, dass weniger Menschen Hartz-IV bezögen, der zweite Grund ein „milderes“ Vorgehen der Jobcenter. (…) Das „weniger harte“ Vorgehen der Jobcenter ließe sich mit größter Naivität als Menschenfreundlichkeit interpretieren. Wer die Hintergründe kennt, kommt zu einem anderen Schluss: Viele Abhängige werden faktisch zum Hungern gezwungen, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ein „Versäumnis“ begehen, das in zivilisierten Kreisen bestenfalls eine Rüge zur Folge hat. Bisweilen liegt der Fehler bei den Jobcentern selbst, weil sie den „versäumten Termin“ nicht klar vermitteln, Terminabsagen der Verfolgten nicht erfassen – in anderen Fällen leiden die Betroffenen unter psychischem Stress, Erkrankungen oder befinden sich generell in einer chaotischen Lebenssituation und bräuchten keine Strafe, sondern Hilfe. Das ist kein subjektiver Eindruck: Viele Hartz-IV-Abhängige verteidigen heute ihre beschädigten Grundrechte und suchen sich erfolgreich juristischen Beistand. Ein großer Teil der Strafen, die die Jobcenter mehr oder weniger willkürlich verhängen, erklären Gerichte deshalb für null und nichtig. Zugleich schaffen es Grausamkeiten gegen die Ärmsten der Armen in die Medien, und das verfassungsfeindliche Hartz-IV-System gerät immer stärker in Kritik…“ Beitrag vom 21. Oktober 2016 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"2016 verhängten die Jobcenter im ersten Halbjahr 475.000 Strafen gegen Hartz-4-Abhängige. So äußerte sich zumindest eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET. Damit verfolgten die Jobcenter in der Menge Hartz-IV-Betroffene um 8,4% weniger als im gleichen weiterlesen »

Dossier

"Strafe tut not. Arbeitslose müssen erzogen werden. Ihr Jobcenter"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der Wert von Essensgutscheinen müsste dann erstattet werden. (…) Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind, oder Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben. Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe…“ Meldung vom 02.09.2016 beim Spiegel online und neu dazu: „Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf Menschenjagd“ – es kann nicht oft genug auf diesen Skandal hingewiesen werden! weiterlesen »

Dossier

"Strafe tut not. Arbeitslose müssen erzogen werden. Ihr Jobcenter""Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions­system vor allem damit, dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige. Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert…“ Artikel aus Böckler Impuls 15/2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„…Beim aktuellen Fall hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre. Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. Darin wurde der Dame die Absenkung des Regelsatzes um zehn Prozent angedroht, wenn sie ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheine. Als Grund für die Einladung wurde genannt: „Ich möchte mit Ihnen über Ihren Widerspruch vom 12.07.2016 sprechen“. Das Gesetz schreibt aber vor, dass eine solche Meldeaufforderung nur zum Zweck der „Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung oder zur Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen darf“ (§ 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III), nicht aber für andere Zwecke. (…) Eine sanktionsbewertende Meldeaufforderung zur Erörterung eines Widerspruches ist daher rechtswidrig. Sie ist beispielhaft für das „Wuppertaler Landrecht“, einem oft willkürlichen und immer wieder vorsätzlich rechtswidrigen Umgang mit den Leistungsberechtigten. (…) Das I-Tüpfelchen beim aktuellen Fall ist, dass die Meldeaufforderung auf 00:00 Uhr terminiert ist, einer Uhrzeit also, zu der das JC Wuppertal geschlossen hat, dort gewiss kein Sachbearbeiter anzutreffen ist und die Frau dort allenfalls den Wachdienst antreffen kann…“ Bericht von Harald Thomé vom 9. August 2016 bei Tacheles weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"...Beim aktuellen Fall hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre. Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. Darin wurde der Dame die weiterlesen »

[Kampagne] Sanktionsfrei„… In Hamburg sind die Jobcenter, die in der Hansestadt „team.arbeit.hamburg“ heißen, dazu übergangen, nun auch Kinder zu sanktionieren, wenn sie beispielsweise Termine in den Jobcentern oder Jugendberufsagenturen verpassen. Das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/4984) in der Hamburgischen Bürgerschaft. Schon 15 Jahren gelten Minderjährige als erwerbsfähig. Ab dem Zeitpunkt des Geburtstages unterliegen die Kinder den besonderen Regeln des Hartz IV-Regimes. Nach Angaben des Senats wurde allein im vergangenen Jahr 3.574 junge Menschen unter 25 Jahren mindestens einmal monatlich sanktioniert. Davon waren 12 Kinder unterhalb der Volljährigkeit betroffen. (…) Die Sanktionen können bis zur kompletten Streichung der Regelleistungen reichen. Und sogar die Mietkosten können ersatzlos durch die Behörden einbehalten werden. Leben die Minderjährigen im elterlichen Haushalt, werden die gekürzten Leistungen auf alle anderen Familienmitglieder umverteilt. Von einer Hartz IV-Vollsanktion, also der kompletten Streichung des Arbeitslosengelds, waren 2015 durchschnittlich 194 junge Menschen unter 25 Jahren pro Monat betroffen. Einen signifikanten Anstieg um rund 22 Prozent gab es in den Monaten Januar und Februar des Jahres, hier waren rund 237 junge Menschen betroffen.“ Bericht vom 18. Juli 2016 bei gegen-hartz.de weiterlesen »
[Kampagne] Sanktionsfrei"... In Hamburg sind die Jobcenter, die in der Hansestadt „team.arbeit.hamburg“ heißen, dazu übergangen, nun auch Kinder zu sanktionieren, wenn sie beispielsweise Termine in den Jobcentern oder Jugendberufsagenturen verpassen. Das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/4984) in der Hamburgischen Bürgerschaft. weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Beim „Fördern und Fordern“ dürfen Jobcenter das Fördern nicht weglassen. Die vom Erwerbslosen zu unterschreibende „Eingliederungsvereinbarung“ darf daher nicht einseitig auf dessen Pflichten abstellen, sondern muss auch die hierfür notwendigen Unterstützungsleistungen des Jobcenters benennen, urteilte am Donnerstag, 23. Juni 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 30/15 R). (…) Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, es handele sich hier um einen „öffentlich-rechtlichen Vertrag“. Dieser dürfe nicht einseitig die Pflichten des Arbeitslosen auflisten. Vielmehr müssten diesen Pflichten individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen gegenüberstehen. Das gelte auch, wenn (…) bei den Bewerbungskosten die Pflichten des Jobcenters schon gesetzlich festgelegt sind.“ Meldung vom 24. Juni 2016 bei gegen-hartz.de – siehe auch unsere Rubrik im LabourNet-Archiv: Eingliederungsvereinbarung weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Beim „Fördern und Fordern“ dürfen Jobcenter das Fördern nicht weglassen. Die vom Erwerbslosen zu unterschreibende „Eingliederungsvereinbarung“ darf daher nicht einseitig auf dessen Pflichten abstellen, sondern muss auch die hierfür notwendigen Unterstützungsleistungen des Jobcenters benennen, urteilte am Donnerstag, weiterlesen »

Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist. Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die Miete kürzen, oder nicht? (…) Warum ist es so schwer, diesen relativ simplen Fakt zu kommunizieren: Bei 100%-Sanktionen fällt auch die Miete weg (…) Schön, es steht im Gesetz, aber gibt es keine weiteren Belege?…“ Informativer Beitrag samt übersichtlicher Grafik vom 23. Mai 2016 von und bei Christel T.’s Blog weiterlesen »
Infografik: Dürfen Jobcenter bei 100%-Sanktionen die Miete kürzen?"Es ist schon seit Jahren geltendes Gesetz, daß bei Vollsanktionen die Miete gekürzt wird. Auch, wenn man über 25 Jahre alt ist. Dennoch taucht die Frage immer wieder auf: Kann das Jobcenter nun bei Sanktionen die weiterlesen »

Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDer Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten. Die Begründung: Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.“ Petition von Inge Hannemann vom 20.11.2013 auf der Bundestagswebseite. Neu: 29.04.2016: Debatte zur Petition von Inge Hannemann im Bundestag: CDU/CSU und SPD lehnen Petition von Inge Hannemann und 102 weitere Eingaben gegen Hartz-IV-Sanktionen ab weiterlesen »
Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„In der Antwort auf meine schriftliche Frage musste die Bundesregierung offenlegen, dass allein im Jahr 2015 den Anspruchsberechtigten 170 Millionen Euro durch Sanktionen, also durch grundrechtswidrige Leistungskürzungen, entzogen wurden. In den Jahren zuvor waren es sogar 190 Millionen Euro (2013) bzw. 182 Millionen Euro (2014).“ Pressemitteilung von Katja Kipping vom 26. April 2016 und dazu im ND: Sanktionen: Staat kürzt Erwerbslosen Milliarden – erstaunlicherweise behandelt es fast die gesamte bürgerliche Presse ebenfalls (erstmals?) als Klau an der Existenzsicherung! weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"In der Antwort auf meine schriftliche Frage musste die Bundesregierung offenlegen, dass allein im Jahr 2015 den Anspruchsberechtigten 170 Millionen Euro durch Sanktionen, also durch grundrechtswidrige Leistungskürzungen, entzogen wurden. In den Jahren zuvor waren es sogar 190 weiterlesen »

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe„… Von den 408 Jobcentern wurden im Jahr 2015 insgesamt 980.115 Sanktionen gegen 416.292 erwerbsfähige Leistungsberechtigte neu festgestellt. (…) Der Jobcenter-Vergleich der „Sanktionen-Quoten“, der Veränderungsraten der neu festgestellten Sanktionen, der Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Kalenderjahres deutet auf eine große Beliebigkeit oder gar Willkür bei der Anwendung des „Sanktionsrechts“ („Sanktionenrechts“) im SGB II hin…“ Beitrag vom 22. April 2016 beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) weiterlesen »
Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"... Von den 408 Jobcentern wurden im Jahr 2015 insgesamt 980.115 Sanktionen gegen 416.292 erwerbsfähige Leistungsberechtigte neu festgestellt. Die Veränderungsraten der von den Jobcentern neu festgestellten und statistisch erfassten Sanktionen reichen im Vorjahresvergleich (2015-2014) von weiterlesen »

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