"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr Hartz IV Beziehende überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch. Immer öfter hören wir auch, dass eine Vielzahl von Jobcentern dazu übergeht, “in einem freundlichen Gespräch” den Leistungsberechtigten dazu zu überreden, den Widerspruch zurückzunehmen. Genau das sollten Betroffene allerdings nicht tun, denn allein das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgezogen wurde. (…) Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Hartz IV Beziehende einen Widerspruch einlegen. (…) Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offenbar nicht rechtssicher agiert. Um so mehr Widersprüche eingehen, um so schlechter die Statistik und Außenwirkung. (…) Statt aber eine Qualitätssteigerung zu fördern, begegnet man immer häufiger dem Phänomen mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde. (…) Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen. (…) Leistungsbezieher sollten sich nie allein auf die Worte des Jobcentermitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, dass die Fehler aus dem Bescheid korrigiert werden. Im Zweifel erlischt nämlich der Anspruch und vor Gericht kann man dann nur wenig erreichen, wenn kein Widerspruch gestellt wurde. Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter zwingen oftmals zur Rücknahme von Widersprüchen
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Auswirkungen des Hartz IV Urteils auf das Migrationsrecht: Leistungskürzungen bei MigrantInnen und Flüchtlinge nicht mit Bundesverfassungsgerichtsurteil vereinbar
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Das höchste deutsche Gericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform. Das Ausmaß der Sanktionen wurde aber erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort „nur“ noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. In der Reaktion auf das Urteil sind nun erst einmal alle Sanktionen gegen Hartz IV EmpfängerInnen eingestellt, wohl aber nur zeitweise. Nach RDL Informationen wollte sich das Arbeitsministerium von vornherein darauf einlassen, die komplette Streichung der Hartz IV Bezüge aufzugeben. Seehofers Innenministerium intervenierte gegen die Prozesstaktik aber, weil er die komplette Streichung weiterhin für die Asylbewerberleistungen haben möchte. Welche Konsequenzen das Urteil nun also im Migrationsrecht eigentlich haben müsste, haben wir den Juristen David Werdermann gefragt. Er befasst sich immer wieder mit verfassungsrechtlichen Fragen im Migrationsrecht.“ Beitrag von und bei Radio Dreyeckland vom 8. November 2019 und unsere Anmerkung dazu sowie ein neues Gerichtsurteil: Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise
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Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernEin menschenwürdiges Existenzminimum? Nicht für arbeitsuchende oder studierende Ausländer. Sie dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen entschieden. Arbeitsuchende oder studierende Ausländer dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz, das den gesetzlichen Ausschluss existenzsichernder Hilfen für verfassungswidrig hält, als unzulässig abgewiesen. (AZ: 1 BvL 4/16 und 1 BvL 6/16) Die Karlsruher Richter rügten, dass das Sozialgericht seine Vorlagen nicht ausreichend begründet hat…“ Meldung vom 7.2.2020 beim Migazin, siehe dazu: BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier: BVerfGE: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Den folgenden Fall machte die Erwerbsloseninitiative “Basta” aus Berlin öffentlich. (…) Gespräche im Jobcenter dienen immer auch der Bewertung und Beurteilung des Antragstellers. Unerwartet konnte eine Leistungsberechtigte folgendes über sich lesen:“…durch verfestigte Selbstwahrnehmung und der konträren Außenwahrnehmung bedarf es einer Entwicklung der Persönlichkeit“. (…) Eine solche Bewertung und Annahme stellt allerdings eine Frechheit dar. Wie kann ein Sachbearbeiter in einem Jobcenter ein “Psychogramm” erstellen, wenn dieser noch nicht einmal über eine psychologisches Grundstudium verfügt? Alle weiteren Maßnahmen und Weiterbildungsangebote leiten sich von einer solch unqualifizierten Beurteilung ab. (…) Es empfiehlt sich daher immer eine Akteneinsicht beim Jobcenter zu beantragen, da man ansonsten an diese Form von Küchentischpsychologischer Beurteilung niemals herankommt oder sich im Nachhinein wundert, warum man in irrwitzige Maßnahmen mit Sanktionsandrohung vermittelt bekommt. (…) Viele wissen nicht, dass ein Anrecht auf Akteneinsicht besteht. Das Gesetz garantiert eine Einsichtsrecht in die eigenen Akten (§ 25 Abs.1 Satz 1 SGB X ). Dazu man allerdings erklären, warum die Kenntnis der Akten im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Widerspruch) wichtig ist…“ Beitrag vom 7. März 2020 von und bei gegen.hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter erstellen Psychogramme über Kunden – Warum sich eine Akteneinsicht lohnen kann
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15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22)… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. (…) Das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach ist seit Jahren bekannt und berüchtigt dafür, dass es rechtswidrig Kopien von Personalausweisen und Pässen anfertigt und zu den Akten nimmt. Nachdem diese Praxis offiziell beendet wurde, legt die MainArbeit den Antragsteller*innen auf SGB-II-Leistungen rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vor. Was die Behörde dabei unterschlägt: Die DSGVO enthält in Erwägungsgrund 43 („Zwanglose Einwilligung“) einen Maßstab, den das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach in seiner Praxis grob missachtet…“ Infos der Datenschützer Rhein Main vom 22. Februar 2020 weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Die Jobcenter hatten eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dieser Praxis nun ein Ende gemacht. (…) „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, erklärte ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO. „Anderenfalls würde der Anwalt in vielen Fällen leer ausgehen und sich beim nächsten Mal gut überlegen, ob er noch einmal einen Leistungsberechtigten im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertritt.“…“ Beitrag von Annelie Kaufmann vom 21. Februar 2020 bei Legal Tribune Online – damit ist es leichter geworden, in jedem Fall von Widerspruch einen Anwalt zu beauftragen. Auch wenn die Bundesagentur ihre Verrechnungsanweisung erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung ändern will, wäre deren Anwendung bereits jetzt rechtswidrig. § 63 SGB X erlaubt keine RA-Kostenabweisung und Verrechnung mit vom Widerspruch unabhängigen Sachverhalten. weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

BSG zur Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch: Jobcenter dürfen nicht mehr gegen Rechtsanwälte aufrechnen
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Delikt Arbeitslos„Um Kleinstbeträge durch Überzahlungen bei Hartz IV wieder einzutreiben, gibt die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld aus, als dass die Behörde wieder eintreiben kann. Die Verwaltungskosten für das Eintreiben von Kleinstbeträgen übersteigen diese Forderungen bei weitem. Müsste die Bundesagentur für Arbeit wirtschaftlich agieren, würde sie diesen Irrsinn einstellen. Doch in der Politik findet sich hierfür keine Mehrheit dafür. Denn die Verwaltungskosten, um Rückforderungen einzutreiben, sind exorbitant hoch und steigen immer weiter. Die Kosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen regelmäßig die eigentlichen Rückzahlungen. Das zeigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke. (…) Im Jahre 2018 forderten die Jobcenter rund 3 Milliarden Euro zu viel gezahlter Sozialleistungen zurück. 807 Millionen wurden tatsächlich zurückgezahlt. Die Verwaltungskosten lagen bei etwa 233 Millionen Euro. Auf den ersten Blick ist die Bilanz gerade so noch positiv. Schaut man sich allerdings die Rückforderungsverfahren bei kleinen bzw. Kleinstbeträgen an, wird schnell deutlich, dass die Kosten zum Eintreiben bei weitem die Einnahmen übersteigen. Im Berechnungszeitraum 2018 wurden 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Summen bis 100 Euro gestellt. Von den 56 Millionen Euro konnten 30 Millionen Euro erfolgreich eingenommen werden. Dem standen allerdings Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro entgegen. Bei Rückforderungen von bis zu 50 Euro waren die Ausgaben für vier mal so hoch. Bei Kleinstbeträgen von bis 25 Euro waren die Kosten sogar etwa sieben mal höher, als die Einnahmen (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro). Bei Kleinstbeträgen lagen die Forderungen der Jobcenter bei rund 12,50 EUR…“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Hartz IV-Irrsinn: 72 Millionen um 30 Millionen Euro Kleinstbeträge einzutreiben
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Arbeitszwang am Arbeitsamt„… Rund eine Milliarde Euro zweigte die BA im vergangenen Jahr von den Mitteln für »Eingliederung in den Arbeitsmarkt« ab. Die Jobcenter benötigten es für ihre Verwaltungsapparate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann hervorgeht. Demnach hatte die Bundesregierung im Haushaltsplan des vergangenen Jahres 4,9 Milliarden Euro für Weiterbildungen von Erwerbslosen veranschlagt. Die BA hatte für diesen Zweck aber nur 3,9 Milliarden Euro ausgegeben, der Rest ging großteils für die Bürokratie drauf. Statt der vorgesehenen 5,1 Milliarden flossen laut Regierungsantwort fast sechs Milliarden Euro in die Verwaltung. Ähnlich viel Geld hatte die Behörde schon in den vergangenen Jahren umgeschichtet. Von einem Bürokratieabbau, den zahlreiche Hartz-IV-Reformen zum Ziel hatten, kann demnach keine Rede sein. Der teure Gängelapparat der Jobcenter wurde offenbar vor allem mit Mitteln aufgestockt, die für das Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« veranschlagt waren. Die Bundesregierung hatte dazu 700 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die BA habe dafür aber nur 95,1 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. (…) Tatsächlich »fördert« das Programm vor allem Unternehmen. Wenn diese Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben, bekommen sie zwei Jahre lang den kompletten Lohn auf Tarif- oder Mindestlohnniveau erstattet. In den drei Jahren darauf sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozent. Für neue Beschäftigte, die mehr als zwei, aber weniger als sechs Jahre auf Grundsicherung angewiesen waren, erhalten sie im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten die Hälfte des Lohnes vom Staat erstattet. Teilnehmer des Programms bekommen obendrein einen Coach, der sie anleiten soll…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 21. Februar 2020 weiterlesen »

Arbeitszwang am Arbeitsamt

Teurer Gängelapparat – Verwalten statt fördern: Jobcenter schichten eine Milliarde Euro in Bürokratie um
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldorf einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüchen bezüglich ihrer Unterkunft begründet. Die Frau wiederum erklärte, dass sie nur Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen habe und erhalte auch sonst keine andere finanzielle Unterstützung. Sie zahle zwar keine Miete und mache keine Unterkunftskosten geltend, benötige jedoch den Regelbedarf. Ihre Klage war erfolgreich. Das Gericht stellte nach umfangreicher Beweisaufnahme fest: Die wohnungslose Frau sei hilfsbedürftig, habe kein Einkommen oder Vermögen – der Regelbedarf stehe ihr somit zu. Lediglich das Kindergeld für ihre Tochter dürfe angerechnet werden, nicht aber die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln, da diese zu gering seien.“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei der Zeit online – eine Entscheidung unabhängig von der Einnahmehöhe wäre besser gewesen. Entlastet aber auch von einer wirklichen Erhöhung des „Existenzminimums“… weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Urteil: Pfandflaschenerlös wird nicht auf Hartz IV angerechnet
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Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi„… 2019 gab es in Deutschland laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 329.000 über 58-jährige Arbeitslose. Doch eigentlich müsste die Zahl der arbeitslosen Menschen rund 1,5-mal höher liegen. Über 171.000 über 58-Jährige galten alleine aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. „Hartz-IV-System“) nicht als arbeitslos, sondern lediglich als arbeitsuchend. So wird das Ausmaß der Arbeitslosigkeit von Älteren systematisch verdeckt. (…) Laut der Sonderregelung, die in §53a SGB II festgelegt wird, gelten über 58-jährige Leistungsbeziehende von Hartz IV nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Seit ihrer Einführung sind immer mehr Ältere von der Sonderregelung betroffen. Die Zahl der Personen mit der Sonderregelung nach §53a SGB II Seit 2017 übersteigt seit 2017 sogar die Zahl der offiziell Arbeitslosen im Hartz-IV-System – diese lag 2019 bei „nur“ 145.000. (…) Die Sonderregelung wurde zuletzt von Forschern des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einem Bericht zur Arbeitslosigkeit Älterer kritisiert. Aus Sicht der Forscher versetzt die Sonderregelung ältere Arbeitsuchende in einen vorruhestandsähnlichen Zustand. Dies könne bei den Betroffenen zu Resignation, fehlender Erwerbsmotivation und -perspektive führen. Zudem zeichnet die Regelung ein verzerrtes Bild von der Arbeitslosigkeit Älterer und erschwert daran anschließend eine politische Problematisierung und korrekte Einordnung der Situation von Älteren am Arbeitsmarkt.“ Meldung von Lena Becher 19. Februar 2020 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »

Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi

Sonderregelung lässt 171.000 Ältere aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Zahlt eine Oma ihren Enkeln jeden Monat 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren Sparkonten ein, kann das Sozialamt bei Bedürftigkeit der Schenkerin das Geld zehn Jahre lang wieder zurückfordern. Bei solchen, über mehrere Jahre geleisteten Zahlungen an Familienangehörige handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”, auf die der Sozialhilfeträger keinen Zugriff hat, urteilte am Donnerstag, 13. Februar 2020, das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 76/19). Im Streitfall hatte eine Großmutter ihren beiden Enkeln nach deren Geburt jeden Monat jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren für 25 Jahre angelegte Sparkonten eingezahlt. Das Geld knapste die Frau von ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.250 Euro ab. So wurden für die beiden Enkel neun beziehungsweise elf Jahre lang die Sparkonten mit den Monatsbeträgen gefüllt, bis die Frau in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam. Die Zahlungen wurden dann eingestellt. Die Heimunterbringung konnte die Frau aus eigener Kraft nicht bezahlen, so dass der Sozialhilfeträger einsprang. Dieser forderte die Geldzahlungen von den Enkeln zurück, die diese in den letzten zehn Jahren von der Oma erhalten hatten. (…) Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt. Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt…“ Meldung vom 14. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

[OLG Celle] Sozialamt darf das Sparkonto der Enkelin für die Oma zurückfordern – Zahlungen an Enkel waren keine privilegierten Schenkungen
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisAus den Jobcentern kommt Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher. Sie sind aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht immer sinnvoll, wie aus einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervorgeht. Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Bei einer anonymisierten Online-Umfrage von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit der Befragten Eingliederungsvereinbarungen für drei Personengruppen als „weniger sinnvoll“: für motivierte Personen, für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und für Personen mit geringen Deutschkenntnissen. In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu Sanktionen und Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein…“ Meldung vom 11.02.2020 bei evangelisch.de zur PM des IAB und der IAB-Studie weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcenter üben Kritik an Eingliederungsvereinbarungen – IAB für flexibleren Einsatz als bisher
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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Zuschussrente gegen Altersarmut?„Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen“ sagt der DGB in der Pressemitteilung vom 06.02.2020: „… Nach wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB. Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt (…) „Weil die Zahl armer Kinder in den letzten Jahren kaum zurückgegangen ist, brauchen wir dringend ein beherztes Aktionsprogramm gegen Kinderarmut“, so Buntenbach. „Arbeitslosigkeit der Eltern und Niedriglohn sind die hauptsächlichen Ursachen für arme Familien, denn niedrige Löhne machen es trotz Arbeit oftmals unmöglich, den eigenen Lebensunterhalt und den eines Kindes aus eigenen Mitteln zu decken. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in West-Europa. Das Hartz-IV-System wird so durch das Aufstocken zum Reparaturbetrieb für nicht existenzsichernde Löhne. Deshalb gilt: Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen. Dazu muss der Mindestlohn einmalig [!] über den bestehenden Anpassungsmechanismus hinaus erhöht werden und es muss möglich gemacht werden, dass Tarifverträge leichter für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht werden.“…“ Siehe dazu die Analyse der Zahlen durch Stefan Sell weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

1,5 Millionen Kinder leben in Hartz IV – wenn die Zahlen des DGB für ein “ beherztes Aktionsprogramm“ nicht zu niedrig angesetzt sind
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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