Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG„Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? – ARBEITSLOSENGELD II – SOZIALHILFE – GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden ist kein komplizierten Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen – sowohl für Leistungsberechtigte als auch für „Profis“ oder Studierende. (…) Damit der Leitfaden immer auf aktuellem Stand bleibt, informieren wir regelmäßig über Änderungen mit der Veröffentlichung von Ergänzungsblättern…“ Mitteilung der Widerspruch e. V. – Sozialberatung Bielefeld vom Januar 2019. Mit Bestellmöglichkeit des Leitfadens 6. Auflage, März 2017, 336 Seiten, kartoniert, Preis: 14,- €. Das 2. Änderungs- und Ergänzungsblatt mit Stand zum 1. Januar 2019 kann als PDF eingesehen und gespeichert werden weiterlesen »
Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG"Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? - ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden weiterlesen »

Reformvorschlag des IAB: „Arbeit muss sich lohnen – auch im unteren Einkommensbereich!“
LohnAnstandsGebot„… Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen. (…) Der Reformvorschlag sieht eine umfassende Neugestaltung des Transfersystems vor. Demnach würde ein Erwerbszuschuss eingeführt, der sich bei der Bedürftigkeitsprüfung und der Transferhöhe weitestgehend an den Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert. Für Erwerbstätige ab einem bestimmten Erwerbseinkommen würde er Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag ersetzen, aber weiterhin im Bereich der Grundsicherung administriert werden. Der Transfer zielt darauf ab, mehr Anreize für eine Erwerbstätigkeit mit höheren Wochenarbeitszeiten zu schaffen. Dazu würden die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingeschränkt. Im Gegenzug würde die Transferentzugsrate bei Verdiensten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze oder bei Bezug des Erwerbzuschusses großzügiger ausgestaltet als bisher…“ IAB-Reformvorschlag von Kerstin Bruckmeier, Jannek Mühlhan, Jürgen Wiemers und Ulrich Walwe vom 21. Dezember 2018 und nun eine Bewertung: Kürzen »gegen Armut« – Arbeitsmarktforscher propagieren »Erwerbszuschuss« als neue Hartz-IV-Reformidee. Hinter der vermeintlichen Wohltat steckt eine Mogelpackung weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in weiterlesen »

Arbeitsverweigerer sind nützlich für Arbeitnehmer
LohnAnstandsGebot„… Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) Jim Hightower: „Es geht nicht um Jobs. Selbst Sklaven hatten Jobs. Es geht um Einkommen.“ (…) Das „Lohnabstandsgebot“ heißt in der bisherigen Glaubenslehre der Regierungsparteien: Das Arbeitslosengeld II muss erheblich niedriger als die Niedriglöhne sein. Umgekehrt wird ein sinnvolles Ziel daraus: Je mehr Geld es für das Nichtstun gibt, desto mehr Geld müssen Arbeitgeber bieten, um genügend Arbeitnehmer zur Mitarbeit zu motivieren. Deshalb sind Arbeitsverweigerer (bis zum break-even point, …) nützlich für Arbeitnehmer. (…) Die Diskussion um das Arbeitslosengeld II hat viele Gemeinsamkeiten mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Aus Sicht der Nicht-Erwerbstätigen ist ein BGE im Wesentlichen ein ALG II ohne Sanktionen. „Wer geht noch arbeiten, wenn man die Sanktionen des ALG II abschafft?“ ist das gleiche Argument wie „Wer geht noch arbeiten, wenn es ein BGE gäbe?“ Unter anderem die 1,1 Millionen „Aufstocker“, die trotz Erwerbstätigkeit weniger Lohn als das ALG II erhalten, entkräften dieses Gegenargument. Aufstocker arbeiten, obwohl es sich nicht lohnt, weil ihr eigener Antrieb zur Arbeit größer ist als die ökonomische Vernunft. Das ist durchaus ehrenwert, aber schädlich für die anderen Arbeitnehmer. Denn dadurch drücken sie das Gehaltsniveau. (…) Es gibt keine Notwendigkeit, immer mehr Arbeitskräfte in den Markt zu pressen, so lange es nicht nennenswert viele wirklich wichtige offene Stellen gibt, die von angeblichen oder tatsächlichen „Drückebergern“ besetzt werden könnten. Gäbe es zum Beispiel 5 Millionen offene Stellen, die dringend besetzt werden müssten, und für die es passende „Drückeberger“ gäbe, dann – und nur dann – ist eine Pflicht zur Arbeit vertretbar. Das ist nur nirgends der Fall…“ Lesens- und nachdenskenswerter Kommentar von Jörg Gastmann vom 5. Januar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) weiterlesen »

Übersicht: Das ändert sich 2019 – wie immer selten zum Besseren – wenn wir es nicht erkämpfen…
SilvesterAm 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte?“ Eine Übersicht des DGB „Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte“ vom 17.12.2018, siehe weitere Informationen zum Sozialrecht weiterlesen »
Silvester"Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebe, erhalte künftig 382 Euro monatlich. Bisher waren es 374 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Erhöhung der Leistung um 6 auf 322 Euro vorgesehen. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres sollen künftig 245 Euro gezahlt werden – 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder vom Beginn des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 14. plane das Ministerium eine Erhöhung um 6 auf 302 Euro monatlich…“ Agenturmeldung vom 13.09.2018 beim ND online – siehe dazu den Kommentar von Harald Thomé und nun Details: Hartz-IV-Leistungen ab 1.1.2019: Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten? weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband„Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, die dieses mit Arbeitslosengeld II aufstocken, müssen seit einer Rechtsänderung aufpassen. (…) Diese Rechtsänderung gestattet es dem Jobcenter nämlich, alle Leistungen für einen gesamten Bewilligungsabschnitt zurückzufordern. Diese Leistungen müssen dann zurückgezahlt werden, wenn man als selbstständiger Hartz IV-Bezieher, der Aufforderung des Jobcenters nicht nachgekommen ist, die Höhe seiner tatsächlichen Einkünfte binnen einer vorgegebenen Frist, nachzuweisen. Bei Selbstständigen beträgt diese Frist mindestens 2 Monate. Dabei ist es für das Jobcenter unerheblich, ob überhaupt ein Einkommen erzielt wurde oder wie hoch dieses tatsächlich war. Sollte man dieser Aufforderung nicht nachgekommen sein, kann das Jobcenter feststellen, dass ein Leistungsanspruch nicht bestanden hat und das Geld für den gesamten Zeitraum zurückfordern, was es nur allzu gerne auch tut. Hinzu kommt, dass diese Regelung den meisten Leistungsbeziehern allerdings gar nicht bekannt ist. Verpasst ein Hartz IV-Bezieher also die vom Jobcenter vorgegebene Frist, steht ihm die Grundsicherung nicht mehr zu und er muss zudem die Leistungen für den gesamten bewilligten Zeitraum zurückzahlen. (…) In einem Urteil vom 12. September 2018 entschied das Bundessozialgericht, dass zumindest im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, gegen die daraus resultierende Leistungsfestsetzung auf Null, eine Prüfung der tatsächlichen Einkommenshöhe zu erfolgen habe. Wenn Betroffenen der Leistungsanspruch nachträglich auf Null gesetzt wurde, sollten sie deswegen Widerspruch gegen diese Festsetzung erheben…“ Meldung vom 13. Dezember 2018 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, die dieses mit Arbeitslosengeld II aufstocken, müssen seit einer Rechtsänderung aufpassen. (...) Diese Rechtsänderung gestattet es dem Jobcenter nämlich, alle Leistungen für einen gesamten Bewilligungsabschnitt zurückzufordern. Diese Leistungen müssen dann zurückgezahlt werden, weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„… Über Hartz IV und was es für die direkt Betroffenen bedeutet, ist viel geschrieben, gelesen, aber wenig verstanden worden. Die Gruppe derer, die in diese Mühle geraten sind ist noch zu klein und sie ist zu schwach um sich zu erheben. Sie wird mit Terminen bombardiert, muss Jobs annehmen, muss schauen, dass morgen noch Geld für das Pausenbrot der Kinder da ist. Sie haben keine Chance, den Mund aufzumachen oder schlicht keine Kraft mehr dazu. Es ist gut, dass darüber wieder und wieder berichtet wird. Was ist aber mit der Mehrheit? Diejenigen, die eben scheinbar nicht von Hartz IV betroffen sind, die in Lohn stehen und einen scheinbar sicheren Arbeitsplatz haben? Sie schauen weg. Je mehr darüber berichtet wird, desto dichter wird die Decke, die sie sich über den Kopf ziehen um es nicht zu sehen und zu hören. Ich schließe mich davon nicht aus! Diese Gruppe ist aber die eigentliche Zielgruppe von Hartz IV. (…) Das Ziel von Hartz IV ist es einzig und allein, den Boden für multinationale Konzerne, Banken und Investmentgesellschaften zu bereiten. Nur auf einem solchermaßen verseuchten Boden lassen sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften zu immer mehr Eingeständnissen bewegen, Nur so lassen sich massenhaft billige Arbeitsplätze etablieren. Nur so lässt sich die restliche „Mittelschicht“ im Zaum halten. Das Ziel ist Ruhe im Land, keine Streiks, keine Aufstände, keine überzogenen Gehaltsforderungen, keine übermäßigen Steigerungen der Renten. Ruhe im Karton!…“ Beitrag von Dirk van Uden aus der Freitag-Community vom 2. Dezember 2018 weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Über Hartz IV und was es für die direkt Betroffenen bedeutet, ist viel geschrieben, gelesen, aber wenig verstanden worden. Die Gruppe derer, die in diese Mühle geraten sind ist noch zu klein und sie ist weiterlesen »

Kein Faschingsscherz? Auszahlung von Arbeitslosengeld und Hartz IV künftig auch an der Supermarkt-Kasse?

Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Die Tagesschau meldete am 11.11.2017, pünktlich zum Beginn des Karnevals: „Im Supermarkt Geld bekommen – und nicht zahlen. Das wird für Arbeitslose ohne Konto bald möglich sein. Denn die Bundesagentur für Arbeit ändert ihr Auszahlungsverfahren… Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. (…) Kann diese Meldung ernst gemeint sein und auf Tatsachen beruhen? Wie soll bei diesem Verfahren der Sozialdatenschutz gewährleistet werden? Denn zum Sozialdatenschutz zählt doch wohl auch die Tatsache, dass sich niemand an der Ladenkasse als erwerbs- oder gar mittellos bzw. als EmpfängerIn staatlicher Unterstützung outen muss. Dies dürfte bei dem von der Tagesschau berichteten Verfahren nicht möglich sein. Darf der Sozialdatenschutz mit Kostenersparnis aufgerechnet werden? Diese Fragen stellte sich ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Es hat deshalb auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet. Sie wird hier auszugsweise veröffentlicht (…) Auf die Antwort darf man gespannt sein…“ Mitteilung vom 12. November 2017 von und bei die Datenschützer Rhein Main, siehe dazu auch Kommentare von Harald Thomé und Stefan Sell und neu: Einführung des neuen Barzahlungssystems Barcode ab 2. Januarwoche 2019 weiterlesen »

Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016"Die Tagesschau meldete am 11.11.2017, pünktlich zum Beginn des Karnevals: „Im Supermarkt Geld bekommen – und nicht zahlen. Das wird für Arbeitslose ohne Konto bald möglich sein. Denn die Bundesagentur weiterlesen »

Demonstration am 14. September 2013: Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!„… Die Hartz-IV-Sätze sollten erhöht werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Hochkommissariat für Menschenrechte in seinem neuen Bericht über Deutschland. Alle fünf Jahre überprüft ein Gremium, ob der Sozialpakt der Vereinten Nationen von den Mitgliedsländern auch eingehalten wird. Die Kritik des Sozialausschusses setzt bei der Methode an, wie die Grundsicherung berechnet wird. (…) Bei der bayerischen Initiative „Rechte statt Reste“ kommt der Bericht gut an. Dem Bündnis gehören unter anderem die Caritas, die Diakonie und die Gewerkschaft Verdi im Freistaat an. Weil sie sich nicht nur auf Kritik am Hartz-IV-Satz beschränken wollten, hatten die Mitglieder des Bündnisses sich an die UN gewandt. Solche Parallelberichte sieht das Verfahren vor. (…) Die Frage ist nur, wie es jetzt weitergeht. Zwar hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Sozialpakt einzuhalten. Sanktionen sieht der aber nicht vor. Die Initiative will nun weiter Druck in Berlin machen – in der Hand den Prüfbericht der UN.“ Beitrag von Birgit Harprath vom 1. November 2018 bei BR24 und weitere Informationen weiterlesen »
Demonstration am 14. September 2013: Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!"... Die Hartz-IV-Sätze sollten erhöht werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Hochkommissariat für Menschenrechte in seinem neuen Bericht über Deutschland. Alle fünf Jahre überprüft ein Gremium, ob der Sozialpakt der Vereinten Nationen von den weiterlesen »

Hartz IV: Lebensmittelgutscheine – Beschämend und menschenunwürdig
Delikt ArbeitslosWenn man Kindern sagt, es gibt kein Eis, ist das eine erzieherische Maßnahme. Wenn man aber Erwachsenen vorschreibt, was sie kaufen dürfen, ist das schlichtweg Bevormundung. Für einige – nicht alle – Hartz-IV-Empfänger gehört das zum bitteren Alltag. Dass sie dabei, im übertragenen Sinne, auch noch die Hosen herunterlassen müssen, macht die Praxis der Lebensmittelgutscheine gewiss nicht besser. Auf das Problem macht aktuell der „Merkur“ aufmerksam. Eine Sozialpädagogin aus der Wohnungslosenhilfe berichtet über ihre Erfahrungen zum Thema Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter. Anlass war, dass einer ihrer Klienten mit einem solchen Gutschein an der Supermarktkasse abgelehnt wurde. Ein Unding, zumal fast alle großen Ketten unisono erklären, die Gutscheine „in Abstimmung mit dem jeweils ausgebenden Jobcenter“ einzulösen. Das ändert allerdings nichts daran, wie beschämend die Situation für die Betroffenen ist. Kennen sich die Kassierer nicht mit den Gutscheinen aus, wird offen und für jeden Kunden ersichtlich darüber gesprochen. „Ich wäre am liebsten im Boden versunken“, gesteht selbst die gestandene Sozialpädagogin. Sie war mit Jugendlichen einkaufen und weiß spätestens seit diesem Erlebnis, dass Scham für Hartz IV Empfänger ein Thema ist...“ Beitrag vom 30. Oktober 2018 bei hartziv.org weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Wenn man Kindern sagt, es gibt kein Eis, ist das eine erzieherische Maßnahme. Wenn man aber Erwachsenen vorschreibt, was sie kaufen dürfen, ist das schlichtweg Bevormundung. Für einige – nicht alle – Hartz-IV-Empfänger gehört das zum bitteren Alltag. Dass sie dabei, im weiterlesen »

Leben und Sterben mit Hartz IVArbeitslose mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bekommen von Jobcentern zu wenig Hilfe bei der Arbeitssuche. Die Betreuung ist „in nahezu allen Fällen unzureichend“, bei der Betreuung der zumeist behinderten Menschen und ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt handelten die Jobcenter „überwiegend nicht zielführend“, heißt es in dem (…) internen Revisionsbericht…“ Hinweis Nr.6 von Harald Thomé im Thomé Newsletter 39/2018 vom 28. Oktober 2018, siehe dazu den internen Revisionsbericht gemäß § 49 SGB II der Bundesagentur für Arbeit weiterlesen »
Leben und Sterben mit Hartz IV"Arbeitslose mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bekommen von Jobcentern zu wenig Hilfe bei der Arbeitssuche. Die Betreuung ist "in nahezu allen Fällen unzureichend", bei der Betreuung der zumeist behinderten Menschen und ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt handelten die Jobcenter weiterlesen »

Hartz IV muss wegInteressengemeinschaft Sozialrecht e.V. hat vor kurzem einen informativen und kostenfreien Ratgeber “Grundsicherung: Leistungen zur Vermeidung von Armut“ veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger einen transparenten Überblick sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden Aspekten: Was bedeutet der Begriff “Grundsicherung”? Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter. Grundsicherung für Arbeitssuchende uvm. Aus der Zusammenfassung: „Die Grundsicherung dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts für bedürftige Menschen. Die Grundsicherungsleistungen gliedern sich in Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Bedürftigen Personen steht ein Regelsatz sowie Leistungen für eine angemessene Unterkunft und Heizung und ggf. ein Mehrbedarf zu. Zusätzlich können auch einmalige Leistungen in Anspruch genommen werden.“ Siehe den Ratgeber auf Hartz4.de weiterlesen »
Hartz IV muss wegInteressengemeinschaft Sozialrecht e.V. hat vor kurzem einen informativen und kostenfreien Ratgeber “Grundsicherung: Leistungen zur Vermeidung von Armut" veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger einen transparenten Überblick sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden Aspekten: Was bedeutet der Begriff “Grundsicherung”? Grundsicherung weiterlesen »

Leichte Korrektur der Agenda 2010: Das Bundeskabinett einigt sich auf einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I
Hartz IV muss weg„… Am Mittwoch (…) hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) geeinigt (…). Arbeitslosengeldanspruch soll planmäßig ab 2020 jeder haben, der binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. (…) Allerdings schätzen Experten die Wirkung des nun vorgestellten Gesetzes als nicht besonders groß ein: »Auf zwölf Monate Beitragszahlung muss man erst einmal kommen«, sagte der DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke dem »neuen deutschland«. Er vermute, dass das Gesetz keine großen Auswirkungen auf den Empfängerkreis haben wird. (…) Auch die Teile zum Thema Qualifizierung gehen Arbeitsmarktexpertin Zimmermann nicht weit genug: »Prinzipiell ist das begrüßenswert. Das Problem ist aber, dass es immer noch Kann-Leistungen sind.« Es müsse stattdessen ein Recht auf Weiterbildung geben, »gerade angesichts des Strukturwandels ist es wichtig, dass man dieses Recht auch einfordern kann als Person«. Einen anderen wichtigen Punkt habe Hubertus Heil zudem in seinem neuen Gesetz ganz vergessen: »Weiterbildungen sind schön und gut. Aber danach haben Arbeitslosengeld-I-Empfänger*innen derzeit nur vier Wochen Zeit einen Job zu finden, ehe sie in Hartz IV rutschen. In so kurzer Zeit ist es unrealistisch, einen neuen Job auf dem Niveau ihrer neuen Qualifizierung zu finden«, sagte sie dem »nd«. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll im Gegenzug zum Jahreswechsel von derzeit 3,0 Prozent um 0,5 Prozentpunkte sinken. Damit geht die Senkung über die 0,3 Punkte Senkung hinaus, die geplant waren. Nach Einschätzung von Beobachtern hat sich Heil damit die niedrigere Schwelle zum ALG-I-Bezug ertauscht. »Das ist ein reines Geschenk an die Wirtschaft. Die Beschäftigten werden davon wenig im Portemonnaie spüren, die Betriebe allerdings schon«, kritisierte Zimmermann.“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 19. September 2018, siehe auch: [Stellungnahme des DGB-Bundesvorstands] Mit Weiterbildung gegen Jobverlust und Fachkräftemangel weiterlesen »
Hartz IV muss weg"... Am Mittwoch (...) hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) geeinigt (...). Arbeitslosengeldanspruch soll planmäßig ab 2020 jeder haben, der binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. (...) Allerdings weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Die eine Hand weiß zwar genau, was die andere tut. Das heißt jedoch nicht, dass man die jeweiligen Aktivitäten auch gutheißt. So ähnlich stellt sich die Situation rund um das bayerische Familiengeld und die Regeln für Hartz IV dar. Denn während Bayern darauf pocht, die 250 Euro an jeden auszahlen zu dürfen, ohne den Betrag auf die Sozialleistungen anrechnen zu müssen, warnt der Bund vor Nachforderungen an betroffene Hartz IV Empfänger. (…) Das Problem beim Familiengeld – 250 Euro pro Monat und Kind im ersten und zweiten Lebensjahr: Laut Sozialgesetzbuch II handelt es sich um ein zusätzliches Einkommen, das mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden muss. Darauf beharrt das Bundessozialministerium. Denn ohne diese Regeln ließen sich Sozialleistungen beliebig miteinander kombinieren. Das gelte es zu verhindern, heißt es vom Bund. Bayern sieht jedoch zwei Ausnahmeregeln. Ähnelt die Leistung des Landes dem Erziehungsgeld, müsse sie nicht angerechnet werden. Zudem sei eine Anrechnung nicht erforderlich, wenn die Zahlungen „ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen“. Der Bund bleibt nichtsdestotrotz bei seinem Standpunkt und droht mit Kürzungen…“ Meldung vom 17. August 2018 von und bei HartzIV.org (wir danken Harald Thomé für den Hinweis). Siehe dazu einen weiteren Beitrag zum „Familiengeld“ weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Die eine Hand weiß zwar genau, was die andere tut. Das heißt jedoch nicht, dass man die jeweiligen Aktivitäten auch gutheißt. So ähnlich stellt sich die Situation rund um das bayerische weiterlesen »

BGH urteilt: Sozialleistungsträger müssen über (Renten)Ansprüche aufklären
Logo des Bündnisses Rente zum LebenEin Behinderter wurde vom Sozialamt jahrelang nicht darüber aufgeklärt, dass er vermutlich Rentenansprüche hat. Nun hat das BGH ihm Schadenersatz zugesprochen. Mitarbeiter der Sozialträger müssen auch über den Tellerrand schauen und auf mögliche Ansprüche gegenüber anderen Trägern hinweisen. Unterbleibt dies, können Betroffene Anspruch auf Schadenersatz haben, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Danach muss das Sozialamt des Landkreises Meißen einem Behinderten vermutlich mehrere zehntausend Euro bezahlen. Der heute 34-jährige Kläger hatte eine Förderschule für geistig Behinderte besucht und anschließend an berufsbildenden Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen teilgenommen. Anschließend war er nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt deckende Einkünfte zu erzielen. (…) Der BGH gab der Klage nun im Grundsatz statt. „Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten“, betonten die Karlsruher Richter. Wegen des Ineinandergreifens verschiedener Träger sei das Sozialsystem besonders kompliziert und werde immer komplizierter. Eine gute Beratung sei daher Grundlage dafür, dass das System überhaupt funktioniere…“ Meldung vom 2. August 2018 bei Tagesspiegel online zum Urteil vom 2. August 2018 – III ZR 466/16, siehe dazu die Bewertung weiterlesen »
Logo des Bündnisses Rente zum Leben"Ein Behinderter wurde vom Sozialamt jahrelang nicht darüber aufgeklärt, dass er vermutlich Rentenansprüche hat. Nun hat das BGH ihm Schadenersatz zugesprochen. Mitarbeiter der Sozialträger müssen auch über den Tellerrand schauen und auf mögliche Ansprüche gegenüber anderen Trägern hinweisen. weiterlesen »

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