Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus„Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. (…) Die Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei der Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten, wäre verfassungswidrig (so auch SG Mainz, Urteil v. 26. März 2013 – S 17 AS 1159/12). Dies schlage sich im Sozialhilferecht in der Regelung der § 20 Abs. 4 SGB II entsprechenden Regelbedarfsstufe 2 nach der Anlage zu § 28 SGB XII nieder, wonach das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft Mindestvoraussetzung für die Anwendung der für Partner vorgesehenen Regelbedarfsstufe 2 ist…“ Rechtinfo vom 18. September 2019 bei ‚kostenlose Urteile‘ zu SG Stuttgart vom 8. Dezember 2018, Az.: S 8 AS 3575/18 – Urteilstenor betrifft natürlich alle Bedarfgemeinschaften, so auch die sog. „eheähnliche“ weiterlesen »
Die ganze Wahrheit über Hartz IV. Cartoon von Findus"Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten [ist] verfassungswidrig. Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der weiterlesen »

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und Rentner auf rund zehn Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. „Diese Zahl ist vorgegeben worden, die wollte man erreichen“, glaubt Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. Man habe sie „durch die statistischen Manipulationen bei der Berechnung erreicht“…“ Beitrag von Jan Schmitt vom WDR bei tagesschau.de (der ausführliche Monitorbericht, auf den sich dieser Beitrag bezieht, wurde am 17. Mai 2018 um 21:45 Uhr im Ersten gesendet). Siehe dazu neu: Staatliche Grundsicherung: Wieviel ein Mensch zum Leben braucht weiterlesen »

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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Hartz-IV-Regelsatz nach unten. Nach Monitor-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. nsgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und weiterlesen »

Auch mit neuem Job bleiben viele in Hartz IV
LohnAnstandsGebot„… Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden Leistungsbezieher nach dem Wechsel in einen Job ohne Unterstützung vom Amt über die Runden. Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar bei nur 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht ein strukturelles Problem. „Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen“, sagte sie. Es sei ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigungen hineingezwungen werden könnten, betonte Zimmermann und erneuerte die Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.“ Beitrag von Jan Drebes vom 6. September 2019 bei RP online zur Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 weiterlesen »

Zwangsverrentung„Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller Versicherten entrichten. Ein Jahr ALG-II-Bezug ergäbe dann eine einheitliche Rentenanwartschaft in Höhe von 0,5 Entgeltpunkten (EP) – und nicht nur, wie zuletzt (2010), von lediglich rund 0,08 EP. So plausibel die Forderung auf den ersten Blick erscheinen mag, so unausgegoren erweist sie sich auf den zweiten Blick. Es gibt eine überzeugendere Lösung zur rentenrechtlichen Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosen – und die ist in Teilen für eine kleine Personengruppe arbeitsloser ALG-II-Bezieher schon heute geltendes Recht. (…) Liegt bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres a. Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Sozialleistungen (etwa ALG) vor oder wird b. während der Arbeitslosigkeit ALG II bezogen, so gelten diese Zeiten gegenwärtig (auch) als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Als beitragsgeminderte (a) bzw. beitragsfreie (b) Zeiten unterliegen sie damit der (auf 80 Prozent) begrenzten Gesamtleistungsbewertung. Vereinfacht heißt dies: Bei Versicherten ohne rentenrechtliche Lücken werden besagte Zeiten mit 80 Prozent der im Durchschnitt des Erwerbslebens erzielten Entgeltposition bewertet. Liegt diese am Ende beispielsweise bei 1,0 (= Durchschnittsverdienst), so wäre ein Jahr Arbeitslosigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr mit (im Fall (a) mindestens) 0,8 EP zu bewerten. Diese Regelung ließe sich auf alle Altersgruppen ausdehnen – und auch Arbeitslose, die nur mangels Bedürftigkeit keine Sozialleistungen erhalten, könnten einbezogen werden. Entscheidend für die Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit wären damit die individuelle Entgeltposition sowie die Nähe bzw. Ferne zur Rentenversicherung (Umfang rentenrechtlicher Lücken). Auch zurückliegende Zeiten der Arbeitslosigkeit ließen sich über diesen Weg einbeziehen. – Gründe genug, die Forderung nach Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit in der Rente konzeptionell zu überdenken.“ Beitrag von Johannes Steffen vom 2. September 2019 beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
Zwangsverrentung"Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer eine Auflage des Jobcenters nicht befolgt, muss nicht nur damit rechnen, für drei Monate die Leistungen um bis zu 100 Prozent gekürzt zu bekommen. Neben der Sanktion drohen ihm auch Rückforderungen und weitere Kürzungen, wenn ihm die Behörde »sozialwidriges Verhalten« unterstellt. In einem Fall hat das Bundessozialgericht (BSG) dem Jobcenter Herne vorige Woche Einhalt geboten. Demnach verhielt sich ein junger Mann, der wegen psychischer Probleme seine Ausbildung geschwänzt und so die Kündigung herbeigeführt hatte, nicht »sozialwidrig«. Der Kläger hatte 2014 eine öffentlich geförderte Berufsausbildung begonnen. Nach wiederholtem unentschuldigten Fehlen kündigte ihm der Maßnahmeträger im Jahr darauf fristlos. Das Jobcenter bewilligte ihm zwar erneut Hartz IV, verhängte aber zur Strafe eine Sanktion. Zusätzlich stellte es fest, dass der junge Mann »das Ende der Ausbildung grob fahrlässig herbeigeführt« habe. Deshalb verpflichtete es ihn dazu, seine aufstockenden Leistungen für ein halbes Jahr in Höhe von rund 3.000 Euro zurückzuzahlen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hatte die Klage des Mannes zunächst abgewiesen. Die nächsthöhere Instanz, das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, sah es anders. Der Bescheid des Jobcenters sei rechtswidrig, da die Voraussetzungen für eine sogenannte Ersatzpflicht nicht vorlägen, heißt es in dessen Urteil. So müsse die Behörde nachweisen, dass der Betroffene absichtlich darauf abgezielt habe, höhere Hartz-IV-Zahlungen zu erhalten. Für den Abbruch der Maßnahme sei er zudem bereits zu Recht sanktioniert worden, betonten die Richter. Dagegen ging das Jobcenter Gelsenkirchen in Revision, doch die Bundesrichter sahen es wie die Vorinstanz: Psychische Probleme seien keine Ursache für sozialwidriges Verhalten…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 3. September 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer weiterlesen »

Gelungene Aktion mit 15 Begleiter*innen am Jobcenter Porz: Schluss mit den Schikanen – Stoppt die Sachbearbeiterin Fr. A.
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, um mit ihr den Meldetermin wahrzunehmen. Das war wohl zu viel für Frau A. Die ansonsten durch ihre harte Linie, Sanktionen, sowie als schikanös, erniedrigend und rassistisch empfundenen Äußerungen bekannt gewordene Sachbearbeiterin suchte sich hektisch Verstärkung bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Doch die Meute blieb ruhig stehen. Schließlich hatte sie einen Grund, hier zu sein. Es ging um die Begleitung einer Erwerbslosen zu ihrem Meldetermin. Es ging aber auch darum, grundsätzlich das Verhalten der Sachbearbeiterin aufzuzeigen und ihre Versetzung zu fordern. Immer häufiger erfuhr die Beratungsstelle der KEAs von Betroffenen über die Methoden im Jobcenter Porz. Immer häufiger mussten Erwerbslose von den KEAs unterstützt werden und wurden zu Meldeterminen zur Sachbearbeiterin Frau A. begleitet. Es wurden Widersprüche geschrieben, Beschwerden geschrieben. Doch nichts ist passiert. „Wir haben uns zusammengeschlossen und unsere Freund*innen mitgebracht“, heißt es denn auch in einem später verteilten Flyer. (…) „Stoppt die Schikanen! Stoppt Frau A.! Hartz IV abschaffen!“ steht dann auch auf einem Transparent, das zum Abschluss vor dem Jobcenter ausgerollt wurde. Erwerbslos, aber nicht wehrlos.“ Bericht der Kölner Erwerbsloseninitiative KEAs vom Juli 2019 und der Nachschlag: Zweiter Besuch bei Sachbearbeiterin Frau A. im Jobcenter Porz weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, weiterlesen »

Umfrage: Seit Hartz IV wächst Angst vor sozialem Abstieg und Altersarmut
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (…) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und 65 Prozent sind der Meinung, dass, seit es Hartz IV gibt, die Angst vor sozialem Abstieg gewachsen sei. Auch für die Entwicklung des prekären Arbeitsmarktes macht die Mehrzahl der Deutschen Hartz IV mit verantwortlich: Seit der Reform würden mehr Menschen zu Niedriglöhnen arbeiten als vorher. 66 Prozent, also zwei Drittel der Befragten, glauben das. (…) Die in der Öffentlichkeit immer wieder vorgetragenen Argumente, wonach Hartz IV zu Wirtschaftswachstum und geringerer Arbeitslosigkeit beigetragen habe, werden jeweils nur von einem Drittel der Bundesbürger geteilt. Danach stimmen nur 33 Prozent der Aussage zu, Hartz IV habe die Arbeitslosenzahlen gesenkt, 34 Prozent meinen, dass Deutschland ohne Hartz IV wirtschaftlich heute nicht so gut dastehen würde. Die Mehrheit der Bundesbürger glaubt dagegen den Erfolgsmeldungen nicht. (…) Die Deutschen haben eine genaue Vorstellung davon, wo sich im staatlichen Sozialsystem die Gerechtigkeitsfrage stellt. Das zeigt das Umfrageergebnis zu dieser Aussage: „Menschen, die arbeiten, müssen am Ende mehr in der Tasche haben als Hartz IV-Empfänger“: Fast jeder, nämlich 94 Prozent der Bundesbürger, stimmen dieser Aussage zu.“ Pressemeldung des Hessischen Rundfunks vom 29. Juli 2019 – Die Umfrage von infratest dimap wurde für die ARD-Dokumentation „Der Hartz IV-Report“ am 29. Juli 2019 durchgeführt (vgl. ARD-Mediathek) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (...) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und weiterlesen »

Delikt ArbeitslosEine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages , S. 285f, 290-297). Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12). Siehe die Linkenanfrage und Antwort der BR “ Aus dem Thomé Newsletter 26/2019 vom 14.07.2019 weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhöht, wohl aber die Summe der zurückgeforderten Leistungen. Weil tatsächlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkästen. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fälle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behörden zurück. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rückforderungen in Höhe von etwa 485 Millionen Euro.” (…) Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verändert, allerdings ist die Summe der zurückverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurückverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro. (…) Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid überprüfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist. (…) Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen.“ Mitteilung vom 19. Juni 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Die Linksfraktion will die Hartz-IV-Sätze erhöhen. Der dazu angekündigte Antrag mit dem Titel „Sozialstaat stärken – Hartz IV sofort auf 582 Euro erhöhen“ steht am Freitag, 7. Juni 2019, auf der Tagesordnung des Bundestages. Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 424 Euro. Nach einstündiger Beratung soll die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden…“ Mitteilung des Deutschen Bundestages vom Juni 2019 – Die Debatte wird am Freitag, 7. Juni um 12.35 Uhr live übertragen weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"... Die Linksfraktion will die Hartz-IV-Sätze erhöhen. Der dazu angekündigte Antrag mit dem Titel „Sozialstaat stärken – Hartz IV sofort auf 582 Euro erhöhen“ steht am Freitag, 7. Juni 2019, auf der weiterlesen »

Tafeln und VertafelungEin Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (…) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. Die KritikerInnen der Tafel haben seit Montag ein Beispiel mehr, mit dem sie argumentieren können: Wie nun bekannt wurde, hat ein Berliner in seinem Wohngeldantrag angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel bezieht – woraufhin er weniger Sozialleistungen bekam. In einem Schreiben, das der taz vorliegt, verbuchte das Bezirksamt Lichtenberg die Lebensmittel unter dem Stichwort „Sachbezug Tafel“ als „Einnahmen“ von jährlich 2.892 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein, der aber zurückgewiesen wurde. In einem zweiten Schreiben schlüsselte das Amt auf, „der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung“ betrage 241 Euro im Monat. Für Mittag- und Abendessen seien monatlich je 95 Euro, für das Frühstück 51 Euro veranschlagt worden…“ Artikel von Antje Lang-Lendorff vom 13.5.2019 bei der taz online und weitere Infos weiterlesen »
Tafeln und Vertafelung"Ein Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet. (...) Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die eigentlich dem Staat obliegt. weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 Jahren. Das geht aus der Antwort der BA auf eine Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, hervor, die der Passauer Neue Presse vorliegt. (…) „Die Zahlen zeigen leider eindrucksvoll die Verarmung breiter Bevölkerungsanteile und das Versagen der verschiedenen Bundesregierungen, Armut zu bekämpfen“, erklärte Zimmermann der „Passauer Neue Presse“. Sie nannte es „besonders bitter, dass so viele Kinder die Erfahrung des entwürdigenden Bezugs von Hartz-IV-Leistungen machen“. (…) Die Linken-Politikerin forderte die Abschaffung von Hartz IV…“ Meldung vom 8. April 2019 bei der Passauer Neuen Presse online weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019, siehe dazu einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit weiterlesen »

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische„Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch wurde er vom zuständigen Jobcenter aufgefordert, Vordrucke auszufüllen, die sich an Personen richten, die Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Das ist unstatthaft, so das Gericht.“ Meldung bei neues Deutschland vom 13. Februar 2019 weiterlesen »
Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische"Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch weiterlesen »

Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg.“ Video des Beitrags (6 min) aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim ZDF (Video verfügbar bis 12.02.2020, 22:45) weiterlesen »
"Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg." Video des Beitrags (6 min) externer Link aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim weiterlesen »

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