ALG II und Wohnen

Dossier

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runterMietwohnungen in Deutschland werden immer teurer – überraschenderweise in den letzten Jahren besonders bei Hartz-IV-Empfängern. Da der Staat diese Mieten zahlt, kritisiert IG Bau-Chef Feiger die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung massiv. Lediglich Vermieter profitierten davon. Steigende Mieten kommen nicht nur Wohnungsmieter, sondern allen Steuerzahler teuer zu stehen. „Insgesamt kostet die drastische Steigerung der Mieten bei den Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern knapp zwei Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr“, kritisiert der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger (…) Grundsätzlich handelt es sich bei Wohnungen, die von Hartz-IV-Beziehern genutzt werden, um einfach ausgestattete Unterkünfte. Dennoch sei auch in dieser Kategorie der Mietpreis in den vergangenen sechs Jahren von 5,43 Euro pro Quadratmeter auf 7,05 Euro gestiegen – um 29,7 Prozent...“ Meldung vom 1. August 2021 bei ntv.de, siehe dazu u.a. auch die IG BAU und Handlungsvorschläge. NEU: Bündniss AufRecht bestehen: Kostensenkungsaufforderungen – Was nun? weiterlesen »

Dossier zu Mietensteigerung von Hartz-IV-Empfängern

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runter

Bündniss AufRecht bestehen: Kostensenkungsaufforderungen – Was nun?
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Bundesregierung will noch in diesem Monat einen Heizkostenzuschuss auf den Weg bringen. Dieser soll Haushalte mit niedrigen Einkommen angesichts der explodierenden Energiepreise entlasten. Für Sozialverbände und Verbraucherschützer greift der einmalige Zuschuss zu kurz [mit 135 Euro für eine Einzelperson]. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte vergangene Woche, dass der Heizkostenzuschuss nicht allen Bedürftigen zugute kommt. Denn wer Leistungen der Grundsicherung beziehe, habe keinen Anspruch auf Wohngeld und falle einmal mehr durchs Raster…“ Artikel von Bernd Müller in der jungen Welt vom 18. Januar 2022 und weiter hieraus sowie dazu NEU: Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen: Auch Nicht-Leistungsbeziehende können Ansprüche geltend machen weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Im Kalten sitzen gelassen. Kritik an Plänen der Regierung zu Heizkostenzuschuss / NEU: Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen: Auch Nicht-Leistungsbeziehende können Ansprüche geltend machen
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Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe weiterhin mit der “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode

Dossier

Bürgergeld Regelsätze 2024 Übersicht (HartzIV.org)Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat sich erkundigt, wie die Bundesregierung bei der anstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe vorgehen will. Ergebnis: Diese betreibt Politikverweigerung und will das Existenzminimum weiterhin mit der bestehenden Berechnungsmethode ermitteln. Die Bundesregierung ignoriert damit die vehemente Kritik von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften, die dringend vor einem „Weiter-So“ bei den Regelsätzen warnen. (…) Dabei hat das BVerfG erst jüngst im Sanktionsurteil klargestellt: „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, wie hoch ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sein muss […] darum zu ringen ist vielmehr Sache der Politik…“ Aus dem Thomé Newsletter 22/2020 vom 03.07.2020 und zur Debatte NEU: Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“ weiterlesen »

Dossier zu Kritik an der Bemessung der Regelbedarfe

Bürgergeld Regelsätze 2024 Übersicht (HartzIV.org)

Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“
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[Mindestens:] Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Es geht mir nicht darum, einem Alarmismus Vorschub zu leisten. Jedoch sind die Auswirkungen der Corona-Epidemie sichtbar und spürbar. Die Situation in Norditalien allein dürfte hinreichend Anschauungsbeispiele liefern. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt jedem Haushalt eine Mindestbevorratung von Lebensmitteln für Katastrophenfälle. Die Mittel hierfür stehen Beziehern von SGB-II-Regelleistungen nicht im Mindesten zur Verfügung, da der Regelsatz auch im Normalfall überhaupt nicht bedarfsdeckend ist. Angesichts der Corona-Krise fordere ich deshalb die Bundesregierung dazu auf, jetzt jedem Hartz-IV-Bezieher einmalig 100€ als Bevorratungszuschuss zu gewähren! Es gilt zu verhindern, dass im Falle regionaler notstandsbedingter Abriegelungen arme Menschen schlichtweg verhungern müssen. Dies wäre in einer reichen kapitalistischen Gesellschaft nicht hinnehmbar!…“ Forderung von und bei Steffen Roski vom 8. März 2020 bei ‚Wissen schafft Gesellschaft‘ – siehe auch unser Dossier Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich und hier weitere Grundinformationen zu Hartz IV, Corona und nun auch Inflation. NEU: Gas-Einmalzahlung wird auf Hartz IV und Hartz V angerechnet weiterlesen »

Dossier „Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!“

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Gas-Einmalzahlung wird auf Hartz IV und Hartz V angerechnet
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Neue Strategien der Immobilienfirmen: „Mietendeckel ist Sand im Getriebe“

Dossier

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runter„… im Zuge des Neoliberalismus Anfang der 1990er Jahre sind ungefähr eine Million Wohnungen in das Eigentum von Immobilienkonzernen übergegangen. (…) Die Konzerne verkaufen in einem Gebiet Cluster, das sind zusammenhängende Gebiete von Wohnblöcken. Dann können sie die Miete erhöhen, was sich auf den Mietspiegel auswirkt. Dadurch steigt die Bemessungsgrundlage für Hartz-IV-EmpfängerInnen bei den Mieten. Gewinner sind aber die Finanzkonzerne. (…) In der Tat ist der Mietendeckel Sand im Getriebe der Finanzialisierung. Für die Deutsche Wohnen könnte dadurch nach Eigenaussage des Vorstandsvorsitzenden Michael Zahn in verschiedenen Interviews ein jährlicher Schaden von 330 Millionen Euroentstehen. Wenn man die Wohnungen wieder in öffentliche Hand bekommen würde, wie es die Initiative Deutsche Wohnen enteignen plant, wäre das ein klares Signal gegen die Finanzialisierung des Wohnungsmarkts…“ Interview von Peter Nowak vom 11.1.2021 in der taz online und zum Thema NEU: ver.di macht sich für bundesweiten Mietendeckel stark weiterlesen »

Dossier zum bundesweiten Mietendeckel

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runter

ver.di macht sich für bundesweiten Mietendeckel stark
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Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Nun werden viele davon ausgehen, dass die Stromkosten eines Hartz IV-Haushaltes zu den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ gehören – dem ist aber nicht so. Die sind im Regelbedarf enthalten: »Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie [!!] ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens«, so heißt es im ersten Absatz (…) des § 20 SGB II. (…) Die Stromkosten sind in dem Posten „Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung“ in Höhe von derzeit noch 38,32 Euro pro Monat enthalten. (…) Zum 1. Januar 2021 soll der Regelbedarf für einen Alleinstehenden auf 439 Euro anheben werden – die diesem Betrag zugrundeliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor. Das hat aber nach den Berechnungen von Verivox mit der Realität nicht viel zu tun: »Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,75 Euro monatlich den Regelsatz um 38 Prozent.« (…) Die Schere zwischen dem, was im Regelbedarf für Stromkosten enthalten ist, und den tatsächlichen Stromkosten geht immer weiter auseinander: »Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 27 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 439 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 61 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 78 Prozent.«…“ Beitrag von Stefan Sell vom 30. August 2020 auf seiner Homepage und dazu neu: Tacheles: Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes weiterlesen »

Dossier: Hartz IV und die Stromkosten

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Tacheles: Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes
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Mit Matratzen gegen Stahldornen _ Aktivisten gegen Obdachlosenvertreibung in London, Juli 2015Wenn Wohnungslose eine Bleibe finden, zahlt dafür das Jobcenter. Abzocker machen daraus ein Geschäftsmodell. (…) Zunächst war er nur Mieter von F., später sei er sein Handlanger geworden, bis er ausgestiegen sei. Er habe dabei geholfen, Mieter anzuwerben und die Übernahme der Mietzahlung durch das Jobcenter abzuwickeln. „Ich habe die Leute danach ausgewählt, wie bedürftig sie sind“, erinnert sich Spruch. Dabei sei es darum gegangen, möglichst viele Mieter unterzubringen und für dieselbe Wohnung mehrfach abzukassieren. Warnungen, Gerüchte und Geschichten über derartige Angebote, „grauer Wohnungsmarkt“ genannt, machen seit einer Weile in der Obdachlosenszene von Hannover die Runde. Immer wieder berichten Betroffene und Sozialarbeiter*innen der Selbsthilfe für Wohnungslose (SeWo) von Zimmern, die in katastrophalem Zustand seien oder mehrfach vermietet würden. „Für mich besteht das Problem darin, dass Menschen, die sowieso am Rande der Gesellschaft sind, noch weiter ausgebeutet werden“, sagt Florian Schulz von SeWo. Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, seien viel eher bereit, schlechte oder auch skurrile Mietangebote anzunehmen. Die Monatsmieten seien immer auf die Regelsätze vom Amt zugeschnitten. Recherchen des NDR enthüllten ein ähnliches Geschäftsmodell in Oldenburg…“ Artikel von Michael Trammer vom 26. Oktober 2021 in der taz online weiterlesen »

Mit Matratzen gegen Stahldornen _ Aktivisten gegen Obdachlosenvertreibung in London, Juli 2015

Schrott-Wohnungen für Obdachlose: Kasse machen mit den Ärmsten
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[Buch] Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt
Buch: Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubtWie nie zuvor ist die junge Generation sozial tief zerrissen: Hinsichtlich Gesundheit, Bildung, Wohnen, Freizeit und Teilhabe verschärfen sich die Unterschiede. Während Kinder aus wohlhabenden, reichen und hyperreichen Familien materielle Sicherheit genießen und eine Führungsposition in der globalisierten Wirtschaftswelt erreichen können, bleiben diese Chancen den Gleichaltrigen aus sozial benachteiligten Familien versagt. Die Sozialwissenschaftlerin Carolin Butterwegge und der Ungleichheitsforscher Christoph Butterwegge leisten mit ihrem ersten gemeinsamen Buch einen Beitrag zur Beendigung dieser Entwicklung. Sie zeigen das Spektrum der Kinderungleichheit, ergründen die Ursachen und schlagen Gegenmaßnahmen vor. Denn wenn ein Großteil der »Generation Corona« abgehängt wird, geht es mit der ganzen Gesellschaft bergab.“ Klappentext zum Buch von Carolin Butterwegge und Christoph Butterwegge, das am heutigen Mittwoch, dem 18. August, beim campus-Verlag erscheint. Siehe weitere Infos zum Buch und als Leseprobe im LabourNet Germany das Kapitel 6.3 „Sinkende Löhne – steigende Mieten“ – wir danken dem Autor! weiterlesen »

Buch: Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt

[Buch] Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt / Leseprobe: „Sinkende Löhne – steigende Mieten“
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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runterDank der des Einsatzes von Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP wurde der Berliner Mietendeckel durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich, die Parteien der klagenden Politiker*innen können mit hohen Spenden rechnen und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen hohe Nachzahlungen zu. Durch die rückwirkende Nichtigkeitserklärung des Berliner Mietendeckels, müssen die betroffenen Berliner Haushalte nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden. Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger…“ Aus dem Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021 und weitere Infos bei Tacheles. Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Die Kampagne der Wohnungskonzerne für ihre Profite und gegen den Mietendeckel in Berlin: Hat erste Erfolge – und wird verstärkt: Volksbegehren weiterlesen »

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runter

Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!
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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne„… Die örtlichen Mietpreise pro Quadratmeter werden jedoch nicht immer realitätsnah festgesetzt. Das macht ein Urteil des hessischen Sozialgerichts deutlich. Eine Frau aus Eschwege hatte 2016 geklagt, weil sie die vom Jobcenter Werra-Meißner im Regierungsbezirk Kassel angesetzten Leistungen für die Miethöhe nicht anerkannt hatte. Die 55-Jährige muss monatlich rund 375 Euro für ihre Miete zahlen, das Jobcenter hatte ihr jedoch nur monatliche Wohnkosten in Höhe von 274 Euro gezahlt. Mehr sei nicht »angemessen«. Die Differenz musste sie von ihrem Hartz-IV-Regelsatz zahlen. Grundlage für die Entscheidung des Jobcenters war ein Gutachten der Firma »Analyse und Konzepte« aus Hamburg, die auf ihrer Homepage ihre »Beratung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von morgen« anpreist. Der Werra-Meißner-Kreis hatte das Gutachten als Grundlage für die Kürzung der Unterkunftskosten in den Sozialleistungen genommen. Die Wohnungsmarkterhebung von »Analyse und Konzepte« ist jedoch nicht rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam das das Sozialgericht Kassel bereits im Jahr 2018 und verurteilte das betroffene Jobcenter dazu, der Klägerin höhere Leistungen zu bewilligen. Jedoch ging das Jobcenter damals gegen das Urteil in Berufung. Ende 2020 hatte auch die Zweite Kammer des Sozialgerichts Kassel in gleich drei Urteilen entschieden, dass die Wohnungsmarkterhebung auch nach einer »Nachbesserung« aus dem Jahr 2019 weiterhin unschlüssig und damit nicht anwendbar sei. Jetzt hat das Jobcenter Werra-Meißner die Berufung vor dem Hessischen Landessozialgericht zurückgenommen. Rechtsanwalt Sven Adam, der die Klägerin vertreten hatte, geht davon aus, dass das Jobcenter damit eine negative Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts verhindern wollte. »Es ist nun zu erwarten, dass das Jobcenter in allen insoweit noch offenen Verfahren ebenfalls aufgeben und erhebliche und verzinste Nachzahlungen leisten wird«, erläutert Adam in einer Pressemitteilung von vergangenem Freitag…“ Artikel von Lisa Ecke vom 13. Januar 2021 bei neues Deutschland online weiterlesen »

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne

Jobcenter zahlt zu wenig für die Miete: Sozialhilfeempfänger haben gegen zu niedrige Übernahme der Mietkosten geklagt und Recht bekommen
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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne„Ein Dach über dem Kopf ist für viele zum Luxus geworden. Etwa jeder siebte Einwohner hierzulande musste 2019 mehr als 40 Prozent seines monatlichen Einkommens für Miete und Heizung abdrücken. Das waren mehr als 11,4 Millionen Menschen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Datenanalyse des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach steht die BRD bei der Überlastung durch Wohnkosten im europäischen Vergleich an viertletzter Position. Mehr Menschen waren zuletzt nur in Griechenland (36,2 Prozent), Bulgarien (16) und Dänemark (15,6) davon betroffen. (…) Besonders die Ärmsten haben unter dieser Entwicklung zu leiden. So finden beispielsweise immer mehr Hartz-IV-Beziehende keine Bleibe mehr, die den strengen »Angemessenheitskriterien« der Kommunen genügt. (…) »Wir sind mittendrin in den nächsten Coronabeschränkungen, es ist mit weiteren Mehraufwendungen zu rechnen«, kritisierte auch Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles in einer Mitteilung. Er fordert, endlich alle Kosten für die Unterkunft anzuerkennen und zu übernehmen. »Die Haushalte müssen wenigstens von dieser Last der Zuzahlung aus den Regelleistungen befreit werden«, so Thomé…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 30. Oktober 2020 weiterlesen »

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Miete frisst Einkommen: Steigende Wohnkosten machen viele Menschen ärmer. Hartz-IV-Bezieher müssen mehr zuzahlen
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Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!… Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. (…) Nun wird von einer wichtigen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berichtet. (…) Um was ging es hier genau? »Bei dem verhandelten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, nach dem Umzug einer 1997 geborenen Leistungsbezieherin die kompletten Mietkosten der neuen Unterkunft zu übernehmen. Die Begründung der Behörde: Der Umzug sei nicht ausdrücklich genehmigt worden. (…) Das Jobcenter weigerte sich also, die monatlichen Mehrkosten von 30,14 Euro für die neue Bleibe zu übernehmen.« (…) Schaut man in die Urteilsbegründung, dann wird erkennbar, dass das Landessozialgericht dem Jobcenter hier einiges ins Stammbuch geschrieben hat (…) Weil in der vorliegenden Konstellation ein rechtfertigender Grund für die erhebliche Einflussnahme auf den Wohnsitz des Leistungsempfängers nicht ersichtlich ist, spricht eine grundrechtsfreundliche Auslegung ebenfalls gegen die vom Beklagten vertretene Auffassung. (…) Dass das Gesetz aber Leistungsempfängern dauerhaft die Ausübung ihres Grundrechtes auf Freizügigkeit erschweren oder gar unmöglich machen will, vermag der Senat nicht zu erkennen. (…) Für den Umzug gab es einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund. Denn er führte bei der Klägerin zu einer erheblichen Zeiteinsparung.« Das verweist zugleich darauf, dass man aufpassen sollte, wenn einem jetzt überall die These begegnet. dass Hartz IV-Empfänger nunmehr keine Genehmigung vom Amt bedürfen. Dem ist nicht so, denn das gilt hier nur deshalb, weil man erkannt hat, dass die Leistungsempfängerin gute und nachvollziehbare Gründe hatte, die Wohnung zu wechseln. Das mag bei anderen Fallkonstellationen anders aussehen.“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Juni 2020 auf seiner Homepage zum Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2020 – L 19 AS 2352/19 weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Wie macht man Arme ärmer? Ganz einfach: Man passt sogenannte Beihilfen nicht den steigenden Preisen an. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen das nicht nur bei der Wohnungsmiete zu spüren, sondern auch bei den Stromkosten. Während sie ab Januar genau 1,9 Prozent mehr zum Begleichen ihrer Rechnungen erhalten, erhöhen rund zwei Drittel der Grundversorger ihre Preise im Schnitt um sechs, regional sogar um bis zu 15,1 Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox zu Wochenbeginn informierte. Zu günstigeren Anbietern wechseln können die Betroffenen meist nicht. Denn die prüfen die Bonität ihrer künftigen Kunden penibel. (…) Der akribisch kleingerechnete monatliche Regelsatz für alleinstehende Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter steigt zum 1. Januar um knapp 1,9 Prozent von 424 auf 432 Euro. Die darin enthaltende Summe für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« klettert damit ebenfalls um 1,9 Prozent auf rund 38 Euro. Die Pauschale liege dann etwa 26 Prozent unter den realen Stromkosten, hatte der Energieexperte von Verivox, Valerian Vogel schon Mitte Dezember gerügt. Es ist sogar noch drastischer: Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bezieher dieser 38-Euro-Minipauschale davon noch Geld für Wohnungsreparaturen und Malerarbeiten beiseitelegen. (…) Beziehern von Grundsicherung fehlt das Geld für energiesparende Elektrogeräte. Selbst für eine Erstausstattung, die nur einmal beantragt werden kann, gibt es lediglich Minizuschüsse für gebrauchte Altgeräte, was die Kosten in die Höhe treibt…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 31.12.2019 – wir erinnern an: Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Strom frisst Regelsatz. Teuer wie nie: Die Energiepreise steigen vielerorts. Für Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe ist das alarmierend
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Keine Zwangsräumung!„… Hartz IV und Zwangsräumungen hängen eng zusammen, und wer wissen will, wie soziale Verdrängung strukturell funktioniert, muss nur einen Blick auf die Zahlen werfen: Die Jobcenter bezahlen in aller Regel die Mieten von Hartz-IV-Empfängern – bis zu einem Grenzwert. Steigt die Miete, kann dieser Wert schnell überschritten sein. Berlinweit erhielten im Mai dieses Jahres rund 243.000 Haushalte ihre Miete vom Jobcenter überwiesen. Davon lagen knapp 90.000 über den Grenzwerten – also in etwa zwei von fünf. (…) Insgesamt gingen bei den Jobcentern 2018 6121 Anträge auf Mietschuldenübernahme ein; bewilligt wurde knapp die Hälfte davon. Die Anzahl ist verglichen mit dem Vorjahr um fünf Prozent gesunken, die Zahl der Hartz-IV-Haushalte ebenso. Das Aufkommen der Anträge hat sich also nicht verändert. Im Vergleich der Jobcenter zeigt sich aber, dass die Bewilligungsquoten deutlich voneinander abweichen. (…) Die Gründe für die großen Unterschiede liegen mehr im Ermessen der Jobcenter als in der Menge der Anträge; Neukölln liegt mit Lichtenberg fast gleichauf mit je rund 1400 Anträgen; Lichtenberg aber hat rund 55 Prozent davon bewilligt. Die Entscheidungen fallen also durchaus willkürlich aus…“ Artikel von Gabriela Keller vom 3. Dezember 2019 in der Berliner Zeitung online weiterlesen »

Keine Zwangsräumung!

Zwangsräumung: Hartz IV und Wohnungsnot – Willkür auf dem Amt
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Mietzuschüsse für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe bleiben immer mehr hinter den rasant steigenden Mieten zurück. Vergangenes Jahr erkannten die Jobcenter Wohnkosten von rund 538,5 Millionen Euro nicht an. 546.500 Haushalte im sogenannten Leistungsbezug mussten im Schnitt gut 82 Euro pro Monat aus dem mageren Restbudget zuzahlen. Das Onlineportal Hartz-4-Widerspruch, das Betroffenen Hilfe anbietet, hat die Jobcenter mit den größten »Wohnkostenlücken« ermittelt. Dafür wertete es eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke vom September aus. (…) Laut Regierungsantwort bekam 2018 in Westdeutschland jeder fünfte, im Osten jeder sechste Haushalt im Leistungsbezug nicht die volle Miete erstattet. Bei Familien mit Kindern und Alleinerziehenden waren es noch mehr. In Rheinland-Pfalz waren die meisten Hartz-IV-Bezieher (29 Prozent) von der Wohnkostenlücke betroffen, in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt betraf es je 23 Prozent. In einzelnen Regionen klafften teils drastische Lücken, die deutlich machen, dass es immer mehr an entsprechendem Wohnraum mangelt. In Ebersberg (Bayern) blieb jede achte sogenannte Bedarfsgemeinschaft im Schnitt sogar auf 209 Euro sitzen, in Dachau musste jeder dritte Betroffene rund 165 Euro zuzahlen. Im bayerischen Landkreis Oberallgäu traf es jeden fünften Haushalt mit rund 193 Euro. (…) Als Gegenwehr bleibt den Menschen nur der oft langwierige juristische Weg vor die Sozialgerichte…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 21. Oktober 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Mietzuschüsse für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe bleiben immer mehr hinter den rasant steigenden Mieten zurück. Vergangenes Jahr erkannten die Jobcenter Wohnkosten von rund 538,5 Millionen Euro nicht an. 546.500 Haushalte weiterlesen »

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