Vorsicht Schnüffler!„Ob der „Fragenkatalog zur Überprüfung einer Wohn-/Wirtschaftsgemeinschaft durch Inaugenscheinnahme des Ermittlungsdienstes“ des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg den datenschutz- und sozialrechtlichen Vorgaben entspricht, darf bezweifelt werden. Bekannt wurde er durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die über die Homepage FragDenStaat.de gestellt wurde. Das Jobcenter Berlin Tempelhof- Schöneberg hat daraufhin seine internen Arbeitsanweisungen veröffentlicht. (…) Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat dazu in einer Veröffentlichung festgestellt: „Viele Behörden sind sich der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Konsequenzen gar nicht bewusst… Der Mensch hat nach Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Privat-, Geheim- und Intimsphäre des Menschen wird dadurch geschützt. Die Sozialträger haben nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht auf Durchführung eines Hausbesuches, doch auch dann muss die Verwaltung Artikel 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, beachten. Dieses Grundrecht ist ein Individualrecht. Jeder Betroffene, bei dem ein Hausbesuch durchgeführt werden soll, kann der Behörde den Zutritt zur Wohnung verweigern…“ Auf dieser Grundlage hat das ULD eine umfangreiche Stellungnahme sowie Mustertexte für eine Dienstanweisung und für zu verwendende Formulare erstellt und veröffentlicht. Würde nicht schaden, wenn Jobcenter vor dem Erlass von Arbeitsanweisungen mal reinschauen würden…“ Beitrag vom 28. März 2017 von und bei den Datenschützern Rhein Main weiterlesen »
Vorsicht Schnüffler!"Ob der „Fragenkatalog zur Überprüfung einer Wohn-/Wirtschaftsgemeinschaft durch Inaugenscheinnahme des Ermittlungsdienstes“ des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg den datenschutz- und sozialrechtlichen Vorgaben entspricht, darf bezweifelt werden. Bekannt wurde er durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die über die Homepage FragDenStaat.de gestellt wurde. Das Jobcenter weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Wenn Detlef Scheele am 1. April offiziell sein neues Amt in Nürnberg übernimmt, hat er eine eigene Agenda im Gepäck: „Menschen, die von Hartz-IV-Leistungen leben, brauchen mehr Aufmerksamkeit, als das in den vergangenen Jahren der Fall war. Das sehe ich als meine wichtigste Aufgabe“, sagte Scheele im Gespräch mit dem SPIEGEL. Dabei setzt er auch auf sanften Druck: „Wenn man länger aus dem Job raus ist, braucht es manchmal einen Schubs, um zurückzukommen“, sagte Scheele. „Unsere Berater und Vermittler müssen den Arbeitslosen und seine Familie öfter sehen.“ Versuche der BA hätten gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöhe. „Eine so verstandene fürsorgliche Belagerung finde ich sinnvoll“, sagt Scheele. Wenn mehr Prävention, mehr Anstrengung in der Vermittlung und mehr Qualifizierung nicht helfen würden, könne auch öffentlich geförderte Beschäftigung die Ultima Ratio sein. „Das Schicksal von Arbeitslosigkeit vererbt sich, das bewegt mich sehr“, sagte Scheele. „Wir dürfen Eltern nicht zu Hause rumsitzen lassen, weil sie ihrem Nachwuchs vorleben, von Transferleistungen abhängig zu sein.“…“ Vorankündigung des Interviews von Markus Dettmer und Cornelia Schmergal mit Detlef Scheele im SPIEGEL 14/2017 bei Spiegel online vom 31. März 2017 und Kommentar von Harald Thomé weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Wenn Detlef Scheele am 1. April offiziell sein neues Amt in Nürnberg übernimmt, hat er eine eigene Agenda im Gepäck: "Menschen, die von Hartz-IV-Leistungen leben, brauchen mehr Aufmerksamkeit, als das in den vergangenen Jahren weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband„Mehr laufen, besser essen: Ämter drängen Arbeitslose, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Mit solchen Themen befasste sich der Kongress Armut und Gesundheit (…) Die Runde »Arbeitslosigkeit – Kritik gegenwärtiger Gesundheitsstrategien«, bei der Steffens am vergangenen Freitag sprach, war nur eine von über 100 Veranstaltungen, die im Rahmen des diesjährigen Kongresses Armut und Gesundheit stattfanden. Die zweitägige Konferenz (Donnerstag und Freitag) in Berlin zog mehr als 2.000 Besucher an. Ausgerichtet wurde sie von verschiedenen Sozialverbänden und Krankenkassen; auch staatliche Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Bundesfamilienministerium sind an ihr beteiligt. Zum Umgang der Jobcenter mit Hartz-IV-Berechtigten sprach neben Steffens auch Elene Weber, ebenfalls von der Diakonie. Den Erwerbslosen würden oft Angebote zur Verbesserung ihrer Gesundheit gemacht. Diese Offerten könnten die Erwerbslosen zwar ablehnen. Doch dass die derart Beratenen selbst entscheiden können, werde nicht hinreichend vermittelt. »Wir hören von den Menschen immer wieder: ›Ich mache besser, was sie mir vorschlagen, sonst kriege ich nur Probleme‹«, so Weber. Allzuoft würden die Ämter nur auf eine Umstellung der Lebensweise pochen, sagte Steffens. »Aber wir wissen aus vielen Studien, dass die ›Lebenslage Arbeitslosigkeit‹ selbst einen Faktor für Krankheit darstellt.« Auf eine Änderung der sozialen Situation der Menschen – etwa ihrer Möglichkeiten, an Treffen mit Freunden teilzuhaben oder in einem Verein tätig zu sein – würden die Jobcenter jedoch wenig achten. Das sei hochproblematisch, denn so würde ein soziales Problem zu einem individuellen Problem umgedeutet…“ Kongressbericht von Johannes Supe bei der jungen Welt vom 20. März 2017 weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Mehr laufen, besser essen: Ämter drängen Arbeitslose, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Mit solchen Themen befasste sich der Kongress Armut und Gesundheit (...) Die Runde »Arbeitslosigkeit – Kritik gegenwärtiger Gesundheitsstrategien«, bei der Steffens am vergangenen Freitag sprach, war nur weiterlesen »

[Erfahrungsbericht] Vermittlungsvorschlag persona service Zwickau
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wie es der Name schon erahnen lässt, handelt es sich bei der oben genannten Firma um einen Humankapitalverleih. Sinn und Zweck solcher Unternehmungen ist es, Gewinn aus dem Verleih von Arbeitskraft zu generieren, indem man die Arbeitskraft möglich niedrigst bezahlt und im Gegenzug dem Leihnehmer möglichst viel in Rechnung stellt. Sehr einfaches Prinzip und moralisch eigentlich allerunterste Schublade. Das Ganze rechnet sich aber nur so richtig, weil es die Arbeitslosenverfolgungsbehörden gibt und diese für immer neuen Nachschub an Humankapital sorgen. Und dass unter ständiger Androhung der Existenzvernichtung. Der Betroffene erhielt einen sogenannten Vermittlungsvorschlag auf eine ganz bestimmte Stelle bei dieser persona service Verwaltungs AG & Co.KG. Bekannt bei solcher Art von Firmen ist, dass sie gern Bewerbungsdaten, was sehr persönliche Daten sind, speichern und auch im Zweifelsfalle weiterverkaufen. Um dies zu unterbinden, legte der Betroffene schriftlich fest, dass Bewerbungsdaten weder dauerhaft gespeichert, noch weitergegeben und auch nicht verkauft werden dürfen. Unter dieser Prämisse fand er sich zum anberaumten Vorstellungsgespräch ein. Wohlwissend, dass das Datenschutzanliegen auf keine Gegenliebe stoßen würde, begleiteten ihn 2 Beistände. Beim Eintritt in die „Firma“ drückte man ihm gleich 2 Fragebögen in die Hand, die er ausfüllen sollte. Der Name und die Adresse waren natürlich schon eingetragen. Diese Daten hatte die Arbeitslosenverfolgungsbehörde also schon weitergegeben…“ Beitrag von Andreas Pianski vom 24. Februar 2017 bei Gegenwind e.V. weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Wie es der Name schon erahnen lässt, handelt es sich bei der oben genannten Firma um einen Humankapitalverleih. Sinn und Zweck solcher Unternehmungen ist es, Gewinn aus dem Verleih weiterlesen »

Leben und Sterben mit Hartz IVHartz-IV ist – in welcher Form auch immer – regelmäßig Thema in den Medien und in der Politik. Doch wer nicht selbst betroffen ist, schiebt es gern beiseite. Das ist nicht gut und nicht klug, denn dahinter steht ein Prinzip, das jeden treffen kann – früher oder später. Denn es handelt sich bei Hartz-IV um ein System, das weit entfernt von Hilfe oder Förderung ist. Vielmehr belastet es die Menschen, die davon abhängig sind, auf gravierende, menschenverachtende Art und Weise. Durch Druck und Sanktionen – und nicht zuletzt durch die finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen – werden Widerstand, Kreativität oder auch nur Individualität faktisch Schritt für Schritt aufgelöst. Die Tatsache, dass so viele Hartz-IV-Empfänger psychische Störungen aufweisen, ist daher kein Zufall. (…) Statt Menschen ohne Arbeit mit mehr oder weniger improvisierten und fachlich nicht ausreichenden „Wohltaten“ vermeintlich zu unterstützen, wäre es viel wichtiger, an die Ursachen heranzugehen. Doch damit müsste das System Hartz-IV grundsätzlich in Frage gestellt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass das auf absehbare Zeit passiert, zumindest so lange nicht, wie die, die dieses System mit zu verantworten haben, an den Schalthebeln der Macht sitzen. Denn Hartz-IV ist längst zu einer Ideologie geworden, die den Anspruch auf Vollkommenheit erhebt. Probleme oder Fehler werden auf die Teilnehmer zurückgeführt, nicht auf die Ideologie an sich. Wie es Ideologien an sich haben, sind Störungen stets auf Einwirkungen von außen zurückzuführen, niemals auf die der Ideologie zugerechneten Eigenschaften: Der Mensch als Kostenfaktor: Nicht mehr, eher weniger…“ Artikel von Tom Wellbrock vom 2. Februar 2017 bei den Neulandrebellen weiterlesen »
Leben und Sterben mit Hartz IV"Hartz-IV ist – in welcher Form auch immer – regelmäßig Thema in den Medien und in der Politik. Doch wer nicht selbst betroffen ist, schiebt es gern beiseite. Das ist nicht gut und nicht klug, denn dahinter weiterlesen »

Ausschnitt aus der Satire-Sendung „Mann, Sieber!“ vom 14. Februar 2017, Video in der ZDF-Mediathek verfügbar bis 14. Februar 2018 (Dauer: 2:51 Min.) weiterlesen »
Ausschnitt aus der Satire-Sendung "Mann, Sieber!" vom 14. Februar 2017, Video in der ZDF-Mediathek externer Link verfügbar bis 14. Februar 2018 (Dauer: 2:51 Min.)

tacheles-logo„WDR: Herr Thomé, an den vielen fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden ist ein kompliziertes Gesetz schuld – sagt die NRW-Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Ist diese Erklärung für Sie nachvollziehbar? Harald Thomé: Das Gesetz ist gewiss nicht einfach. Überwiegend ist aber die Umsetzung des Gesetzes das Problem. Denn die Verwaltung ist angewiesen, das Gesetz möglichst restriktiv auszulegen, also zulasten der Antragsteller. Dagegen wehren sich viele Betroffene – und gewinnen auch oft. (…) WDR: Wo sehen Sie die Lösung? Thomé: Es gibt drei Ansatzpunkte. Erstens müsste die Verwaltung anfangen, sich bürgerfreundlicher zu verhalten. Das heißt, nicht von oben herab entscheiden, sondern mit den Leuten auf Augenhöhe umgehen. Zweitens müsste die Arbeitsagentur auch gewähren, was im Gesetz drinsteht – und nicht das Möglichste tun, um es genau nicht zu gewähren. Drittens müsste man sich auch noch über das Gesetz selber auseinandersetzen. Es ist kompliziert und nicht nachvollziehbar, mit vielen systematischen Brüchen. Allein durch Änderungen des „Rechtsvereinfachungsgesetzes“ sind die nächsten 10.000 Gerichtsverfahren vorprogrammiert.“ Dominik Reinle im Gespräch mit dem Gründungs- und Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins Tacheles, Harald Thomé, bei den WDR-Nachrichten vom 6. Februar 2017 weiterlesen »
tacheles-logo"WDR: Herr Thomé, an den vielen fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden ist ein kompliziertes Gesetz schuld - sagt die NRW-Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Ist diese Erklärung für Sie nachvollziehbar? Harald Thomé: Das Gesetz ist gewiss nicht einfach. Überwiegend ist aber die Umsetzung des Gesetzes das Problem. Denn weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Das Jobcenter Leipzig fordert unter Androhung von Sanktionen die Bewerbung auf fragwürdige Stellenangebote – Mindestlohngesetz wird missachtet. (…) Ab 01.01.2017 muss jeder Arbeitgeber einen Stundenlohn von 8,84 Euro brutto an seine Angestellten zahlen. An das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist jeder Arbeitgeber ausnahmslos gebunden. Verstöße hiergegen können empfindliche Bußgelder oder andere behördliche Strafen nach sich ziehen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen könnte es sein, dass mindestens drei Leipziger Arbeitgeber gegen diese Vorschrift verstoßen. (…) Zu den Firmen gehören TAS AG, buw operations Leipzig GmbH und frischBack GmbH. Ob die Unternehmen oder das Jobcenter für eine Stellungnahme zu haben sein werden, wird sich noch zeigen. Zumindest der Zoll dürfte an einer Prüfung der Angelegenheit interessiert sein. Im Übrigen handelt es sich bei den Leistungsempfängern nicht um Langzeitarbeitslose, die zunächst vom Mindestlohngesetz ausgeschlossen wären.“ Beitrag von Jerome vom 18. Januar 2017 bei der Erwerbsloseninitiative Leipzig weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Das Jobcenter Leipzig fordert unter Androhung von Sanktionen die Bewerbung auf fragwürdige Stellenangebote – Mindestlohngesetz wird missachtet. (...) Ab 01.01.2017 muss jeder Arbeitgeber einen Stundenlohn von 8,84 Euro brutto an weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!Unser neuster Fall spielt in Ravensburg. Zur Feststellung der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht, gewährte unsere Mandantin dem Jobcenter mehrmals Zugang zur Wohnung. Sie verweigerte erst dann den Zugang, nachdem der Mitarbeiter die Unterwäsche der Tochter durchsuchte. Es folgte die Drohung sämtliche Leistungen zu kürzen. (…) Als krönenden Abschluss forderte das Jobcenter direkt nach Einlegen des Widerspruchs durch hartz4widerspruch.de unsere Mandantin auf, diesen Widerspruch zurück zu nehmen. Der Widerspruch sei unbegründet. Zu Recht fühlt sich unsere Mandantin in diesem Fall schikaniert. Sie hat alles getan, um mit dem Jobcenter eine Lösung zu finden – ohne anwaltlichen Beistand bestand jedoch keine Möglichkeit diese Schikane zu beenden. Wir begleiten Sie weiter auf Ihrem Weg und versuchen die Kürzung der Leistungen abzuwenden. Denn eines ist klar: Am allermeisten leidet die Tochter darunter, dass die Mutter für etwas bestraft wird, was nicht den Tatsachen entspricht.“ Beitrag vom 3. Januar 2017 von und bei Hartz4Widerspruch.de weiterlesen »
Vorsicht Schnüffler!"Unser neuster Fall spielt in Ravensburg. Zur Feststellung der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht, gewährte unsere Mandantin dem Jobcenter mehrmals Zugang zur Wohnung. Sie verweigerte erst dann den Zugang, nachdem der Mitarbeiter die Unterwäsche der Tochter durchsuchte. Es folgte die weiterlesen »

Müßiggänger gesellschaftlich zu ächten, hat eine lange Tradition. Der Mensch soll Abscheu vor staatlicher Hilfe entwickeln. Heute mehr denn je….“ Sonja Vogel im Gespräch mit Hans-Albert Wulf in der taz online vom 25. Dezember 2016 weiterlesen »
"Müßiggänger gesellschaftlich zu ächten, hat eine lange Tradition. Der Mensch soll Abscheu vor staatlicher Hilfe entwickeln. Heute mehr denn je...." Sonja Vogel im Gespräch mit Hans-Albert Wulf in der taz online vom 25. Dezember 2016 externer Link weiterlesen »

Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden
Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandJobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern. Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks. Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden. Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen…“ Mitmach-Aktion zu Jobcenter-Transparenz bei FragDenStaat.de. Die Anfragen sind bereits fertig ausformuliert und müssen nur abgeschickt werden… Neu: Amt für Geistesschöpfungen: Jobcenter Nürnberg lehnt Übermittlung interner Anweisungen mit merkwürdiger Begründung ab weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern. Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Darüber dass M. arbeiten will, um für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, besteht kein Zweifel bei denen, die ihn kennen. Als der Italiener nach Hemer zog, war er optimistisch, nur zwei Jahre später quälen ihn Depressionen. Die „Betreuung“ durch das Jobcenter in Hemer hat den Mann nahezu kaputt gemacht. Schwere dunkle Wolken haben seine Seele überschattet. Am 21.01.2015 stellte M. einen Antrag auf SGB II-Leistungen, weil sich die erhoffte Vollzeitarbeit zerschlagen hatte. Was blieb war ein Minijob. Taschengeld. Monatelang. Zwischen 110,00 € und 400,00 €. Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde sein Antrag beim Jobcenter Hemer abgelehnt (…) Erste Hilfe fand er bei dem Verein aufRECHT e.V. Am 04.03.2016 stellte Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. (…) Mit dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund am 11.05.2016 werden zumindest Regelleistungen zuerkannt und damit lebt die Krankenversicherung wieder auf. Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben versagt. (…)In zwei Beschlüssen spricht das LSG NRW dem Kläger Recht. (…) Aber zahlen will das Jobcenter Märkischer Kreis nicht. „Keine Zeit“ zu helfen…“ Beitrag vom 28. November 2016 bei lokalkompass.de Essen-Süd (mit Links zu den einzelnen Gerichtsentscheidungen) weiterlesen »
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Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandDer Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes Berlin und München haben im Jahr 2014 die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II geprüft. Siehe erwartungsgemäß niederschmetternde Auszüge aus dem Prüfungsergebnis. Und nun stellt der Bundesrechnungshof in seiner abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u.a. fest, dass die Leistungsberechtigten zum Teil über Jahre in geförderten Beschäftigungsverhältnissen verharrten – wir wussten, dass es hierbei nicht um eine Förderung von Langzeitarbeitslosen geht, sondern um deren Streichung aus der Statistik durch Lohnsubventionen aus Steuergeldern sowie um einen Mindestlohnverzicht… weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes Berlin und München haben im Jahr 2014 die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II geprüft. Danach können Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte beschäftigen, vom Jobcenter einen Zuschuss von bis weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern könnte? Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) geht noch weiter. Es verlangte nun von einer schwangeren Mandantin der Bremer Rechtsanwaltskanzlei »Rightmart« unter Strafandrohung detaillierte Auskünfte über ihr Intimleben und ihre Sexualpartner. Außerdem nötigte es sie zu eigener Recherche. Ziel sei es, den unterhaltspflichtigen Vater ausfindig zu machen. Das Dokument unter dem Titel »Zusatzfragebogen -ungeborene Kinder- (Kindesvater unbekannt)« veröffentlichte die Kanzlei Ende vergangener Woche. Darin soll die werdende Mutter die Namen und Geburtsdaten der Männer auflisten, mit denen sie »in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte«. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) umfasst letztere 181 bis 300 Tage vor dem errechneten oder tatsächlichen Geburtstermin. Sollte die Betroffene keine Angaben machen können, mahnt das Jobcenter, habe sie dies »ausführlich und nachvollziehbar« zu begründen. Außerdem soll sie darlegen, welche »intensiven Nachforschungen zur Ermittlung des Kindesvaters« sie selbst angestellt habe. Schließlich verlangt ihr das Amt eine Erklärung ab. In dieser soll sie nicht nur versichern, dass ihre Angaben wahr sind. Sie soll sich darüber hinaus verpflichten, jede Erkenntnis zum möglichen Kindesvater umgehend dem Jobcenter mitzuteilen. Ferner soll sie bekunden: »Ich wurde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe.«… „ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 25. Oktober 2016, siehe dazu auch die Info der RA-Kanzlei Rightmart vom 19. Oktober 2016 und neu dazu: Fragebogen wird nach Protest zurückgezogen weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern weiterlesen »

Dossier

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlichDas Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 – 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze. In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausgabe solcher Mitarbeitertelefonlisten.“ Siehe die Jobcenter Telefonlisten bei Harald Thomé sowie Infos zum Ausstieg aus diesem Projekt, dem weiteren Verlauf – und nun neu dem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben weiterlesen »

Dossier

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich"Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der weiterlesen »

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