Dossier
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Die Tagesschau meldete am 11.11.2017, pünktlich zum Beginn des Karnevals: „Im Supermarkt Geld bekommen – und nicht zahlen. Das wird für Arbeitslose ohne Konto bald möglich sein. Denn die Bundesagentur für Arbeit ändert ihr Auszahlungsverfahren… Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. (…) Kann diese Meldung ernst gemeint sein und auf Tatsachen beruhen? Wie soll bei diesem Verfahren der Sozialdatenschutz gewährleistet werden? Denn zum Sozialdatenschutz zählt doch wohl auch die Tatsache, dass sich niemand an der Ladenkasse als erwerbs- oder gar mittellos bzw. als EmpfängerIn staatlicher Unterstützung outen muss. Dies dürfte bei dem von der Tagesschau berichteten Verfahren nicht möglich sein. Darf der Sozialdatenschutz mit Kostenersparnis aufgerechnet werden? Diese Fragen stellte sich ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Es hat deshalb auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet. Sie wird hier auszugsweise veröffentlicht (…) Auf die Antwort darf man gespannt sein…“ Mitteilung vom 12. November 2017 von und bei die Datenschützer Rhein Main, siehe dazu auch Kommentare von Harald Thomé und Stefan Sell und neu:
Einführung des neuen Barzahlungssystems Barcode ab 2. Januarwoche 2019 weiterlesen »