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ver.di begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Zulässigkeit von Ladenöffnungen an Sonntagen. Mit seiner Entscheidung bestätigte das BVerwG in der letzten Instanz ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2013. Der Gerichtshof hatte eine Verordnung der Gemeinde Eching zur Zulassung von Sonntagsöffnungen für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte versucht, die Sonntagsöffnung mehrerer großer Möbelhändler damit zu begründen, dass im örtlichen Gewerbegebiet ein kleines Frühlingsfest mit einer Torwand stattfand. Dagegen hatte ver.di Bayern geklagt…“ Pressemitteilung vom 11. November 2015.
Siehe dazu nun die ver.di-PM zur Urteilsbegründung und die Konferenz „Es dreht sich was beim Sonntagsschutz. 6. Zeitkonferenz in Berlin“ am 17. Februar
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