Ver.di diskriminiert Minijobber bei betrieblicher Altersversorgung
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!„Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig Beschäftigte nicht anders als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden dürfen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13.01.2016 (AZ: 10 Sa 544/15). Die Klägerin war seit dem 01.11.1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. (…) Das LAG gab der Arbeitnehmerin recht und verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen. (…) Gegen das LAG-Urteil hat Verdi Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingelegt…“ Rechtsinfo vom 17. November 2016 von und bei RA Thorsten Blaufelder weiterlesen »
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!"Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig weiterlesen »

KAPOVAZ und das Märchen vom deutschen Jobwunder
Als der DGB Ende September 2016 die Ergebnisse seiner Untersuchung über die Arbeit auf Abruf vorstellte, wunderten sich alle Beteiligten über das Ausmaß, die dieser Beschäftigungsbereich mittlerweile bei uns erreicht hat. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Sie sind zwar festangestellt, aber den Beschäftigten reicht ihr Entgelt nicht aus. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit flexiblen Einsatzzeiten. Der Arbeitgeber sichert den Beschäftigten nur eine Mindeststundenzahl zu. Gleichzeitig müssen sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten. Diese aus den USA übernommene Form der Teilzeitarbeit wird KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) genannt und wurde bisher vor allem im Einzelhandel angewandt. (…) Als Hebel dafür wird das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) [§ 12 Arbeit auf Abruf] aus dem Jahr 2001 genutzt. (…) Der Paragraph 12 des TzBfG muss schnellstens ersatzlos gestrichen werden und es muss mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten geben. Sie sollen es sein, die ihre Arbeitszeiten lebenslauforientiert entsprechend ihrem persönlichen Bedarf anpassen können.“ Beitrag vom 13. November 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
"Als der DGB Ende September 2016 die Ergebnisse seiner Untersuchung über die Arbeit auf Abruf vorstellte, wunderten sich alle Beteiligten über das Ausmaß, die dieser Beschäftigungsbereich mittlerweile bei uns erreicht hat. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Sie sind zwar festangestellt, aber den Beschäftigten reicht ihr Entgelt nicht aus. weiterlesen »

Tarifverhandlung Leiharbeit: Zuhälter und Mittäter stoppen
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„Warum verkriechen sich Gewerkschafter mit den Zuhältern der Leiharbeitsverbände in irgendeinem Hinterzimmer irgendeines Hotels in Hannover und Hamburg, um über Hungerlöhne für Leiharbeiter zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, die gleiche Bezahlung und Bedingungen, wie sie im Gesetz (AGÜ) stehen, verhindern? Warum verkriechen sich Leute, die von unseren Beiträgen fürstlich bezahlt werden, vor ihren eigenen Mitgliedern? Haben sie ein schlechtes Gewissen? Haben sie Angst vor den Gewerkschaftern, die dieses schmuddelige Spiel durchschauen? Wollen sie auf diese Weise den Kampf gegen das Verbrechen Leiharbeit sabotieren? (…) Die Gewerkschaften haben den Kampf gegen die Leihund Zwangsarbeit nie geführt. Im Gegenteil, sie legalisieren diese staatlich organisierte Zuhälterei durch menschenunwürdige Tarifverträge. Kein Wort zu den Maßnahmen der Regierung, die wir Ermächtigungsregierung nennen, weil sie sich selbst, am Parlament vorbei, ermächtigt, Gesetze aufzuheben, um willkürlich mit Erlassen und Verordnungen (eben z.B. das KZV oder das Weißbuch) gegen das Volk zu regieren. Der Notstand regiert in die Betriebe, bis in die Familien hinein. Der Krieg, nicht nur in der Autoindustrie, erfordert für die Kapitalisten den permanenten Ausnahmezustand. Betrug, Raub, Verbrechen an Gesundheit und Leben sind Alltag. Unbehelligt und sogar geschützt von der Regierung – siehe VW, siehe Daimler, siehe Deutsche Bank & Co. Wir können es nicht zulassen, dass unsere Gewerkschaften durch ihr Stillhalten sich wieder mitschuldig machen an diesen Verbrechen…“ Aus dem Flugblatt vom November 2016, geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"Warum verkriechen sich Gewerkschafter mit den Zuhältern der Leiharbeitsverbände in irgendeinem Hinterzimmer irgendeines Hotels in Hannover und Hamburg, um über Hungerlöhne für Leiharbeiter  zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, die gleiche Bezahlung und Bedingungen, weiterlesen »

Work-Watch-Broschüre: „Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen“
Work-Watch-Broschüre: "Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen"Bossing ist kein Einzelfall. „Es gibt viele bekennende Arbeitgeberanwälte*innen. Mittlerweile ist eine regelrechte „Bossing-Industrie“ entstanden. Rechtsanwaltskanzleien bieten beispielsweise in allen größeren Städten der Bundesrepublik Tagesseminare an, für die Arbeitgeber bis zu 1000 Euro zahlen.“ Um dieser Entwicklung erfolgreich entgegenzutreten, haben die Autoren Albrecht Kieser und Gerhard Klas eine kostenlose Broschüre zu den Punkten „Bossing – Kein Einzelfall“, „Unternehmenstypen“, „Bossing schadet Ihrer Gesundheit“, „Drehbuch des Bossing“ und „Die Gegenwehr“ verfasst weiterlesen »
Work-Watch-Broschüre: "Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen"Bossing ist kein Einzelfall. "Es gibt viele bekennende Arbeitgeberanwälte*innen. Mittlerweile ist eine regelrechte „Bossing-Industrie“ entstanden. Rechtsanwaltskanzleien bieten beispielsweise in allen größeren Städten der Bundesrepublik Tagesseminare an, für die Arbeitgeber weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„„Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige der Stammbelegschaft. Zudem haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Einige Leiharbeitnehmer arbeiten bis zu zehn Jahre in demselben Entleihbetrieb. Das darf nicht sein.“ Selten ist die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags so nahe an der Wahrheit wie mit dieser Zustandsbeschreibung (http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-riegel-vorgeschoben). Dann allerdings wird behauptet, dass das auf Initiative der SPD und des Arbeitsministeriums eingebrachte und vom Bundestag im Oktober beschlossene Gesetz an dieser Lage etwas verbessert. Und das ist schon wieder eine große Lüge. (…) Wir sind für die Abschaffung der Leiharbeit. Sie verlagert grundsätzlich sehr einfach die Risiken des kapitalistischen Marktes auf die LohnarbeiterInnen. Für die Abschaffung sind sicher auch Hunderttausende, wenn nicht Millionen in diesem Land. Aber keine der Bundestagsparteien oder der Gewerkschaften ist dafür. Wenn es Kritik an der Leiharbeit gibt, dann immer nur am „Missbrauch“, wie ihn die SPD oben beschreibt: dem Einsatz mit dem Ziel, Belegschaften zu spalten und Lohnkosten zu sparen, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und ArbeiterInnen zu entrechten. (…) Wenn diese Überausbeutung wirksam begrenzt würde, müsste man das unterstützen. Was aber tut das Gesetz?...“ Artikel von Frederik Haber in Neue Internationale 214 vom November 2016 bei der Arbeitermacht weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"„Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige weiterlesen »

Grafik zur Debatte um Arbeit 4.0. - fuer das LabourNet Germany erstellt durch T.S.„… Elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Smartphone und soziale Netze sind inzwischen für 68 Prozent der Befragten relevant, am meisten bei Information und Kommunikation mit einem Anteil von 94 Prozent. Mit unterstützenden elektronischen Geräten wie Datenbrillen, Scannern oder Diagnosegeräten arbeitet jeder Zweite, bundesweit 53 Prozent, – der höchste Anteil findet sich im Gesundheitswesen mit 67 Prozent. Die Arbeit mit computergesteuerten Maschinen und Robotern spielt für bundesweit 23 Prozent der Beschäftigten eine Rolle, im Organisationsbereich von ver.di betrifft dies vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen mit 29 Prozent Anteil. Bei 82 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland ist die Arbeit durch Digitalisierungsprozesse beeinflusst. Bei 60 Prozent in hohem oder sehr hohem Maße. Doch nicht unbedingt zum Vorteil der Beschäftigten, denn laut Befragung erleben sie eher Mehrbelastungen statt Arbeitserleichterungen. Nahezu jeder zweite Beschäftigte, der von Digitalisierung stark oder sehr stark betroffen ist, berichtet über negative Auswirkungen wie etwa einer höheren Arbeitsbelastung, einer wachsenden Arbeitsmenge und mehr Multitasking. Eine positive Bilanz zieht nicht einmal jeder zehnte. Doch die Technik ist nicht schuld. Die Analyse der Ursachen liefert deutliche Hinweise, dass nicht Computer, Roboter und Co den Belastungszuwachs oder -abbau zu verantworten haben, sondern die Umstände, also das Wie und Wozu ihres Einsatzes. Aber auch die Überwachung und Kontrolle der Arbeitsleistung hat zugenommen, nahezu jeder Zweite fühlt sich infolge der Digitalisierung bei der Arbeit stärker kontrolliert und überwacht…“ ver.di-Mitteilung vom 10. November 2016 weiterlesen »
Grafik zur Debatte um Arbeit 4.0. - fuer das LabourNet Germany erstellt durch T.S."... Elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Smartphone und soziale Netze sind inzwischen für 68 Prozent der Befragten relevant, am meisten bei Information und Kommunikation mit einem Anteil von 94 Prozent. Mit weiterlesen »

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015„Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, haben heute in Berlin den neuen DGB-Index Gute Arbeit 2016 vorgestellt. Für den Bericht haben rund 9740 Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen und speziell die Auswirkungen der Digitalisierung bewertet…“ DGB-Pressemitteilung PM 117 vom 10. November 2016 und die DGB-Studie: Digitalisierung sorgt für Stress weiterlesen »
2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015"Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, haben heute in Berlin den neuen DGB-Index Gute Arbeit 2016 vorgestellt. Für den Bericht haben rund 9740 Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen und speziell weiterlesen »

Kein Bedarf: Audi verzichtet auf Leiharbeiter
Audi will 2017 die Leiharbeiterquote deutlich reduzieren. Offiziell hat das jedoch nichts mit den Folgen des Abgas-Skandals zu tun. Audi fährt die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Leiharbeiter zurück. „Da wir in der Lage sind, die geplanten Volumina 2017 mit unserer Stammbelegschaft zu produzieren, können wir die Leiharbeit deutlich reduzieren“, sagte eine Audi-Sprecherin der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Derzeit betrage die Leiharbeitsquote an den beiden deutschen Standorten Ingolstadt und Neckarsulm insgesamt 2,7 Prozent...“ Meldung von Mirabell Schmidt-Lackner vom 12. November 2016 bei der Automobilwoche weiterlesen »
"Audi will 2017 die Leiharbeiterquote deutlich reduzieren. Offiziell hat das jedoch nichts mit den Folgen des Abgas-Skandals zu tun. Audi fährt die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Leiharbeiter zurück. "Da wir in der Lage sind, die geplanten Volumina 2017 mit unserer Stammbelegschaft zu produzieren, können wir die Leiharbeit deutlich reduzieren", weiterlesen »

[Buch] Thomas Kuczynski zu Karl Marx: Lohn Preis ProfitLohn, Preis und Profit, 1865 als Vortrag von Marx gehalten, ist eines der in der deutschen Arbeiterbewegung meistgelesenen Werke von Marx gewesen. Die Fragestellung zu Löhnen und Preisen, zum Wert der Ware Arbeitskraft u.a. war für die damalige Arbeiterbewegung von unmittelbarem Interesse. Fragen wie: Führt die Erhöhung von Löhnen zu einer Erhöhung der Preise? Kann überhaupt die Lage der Arbeiterklasse über höhere Löhne verbessert werden? beantwortet Marx grundsätzlich und befürwortet Gewerkschaften als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals, die allerdings dann ihre historische Aufgabe verfehlen, wenn sie nicht konkret die endgültige Abschaff ung des Lohnsystems zum Ziel haben. Mit einer Aktualisierung von Thomas Kurczynski.“ Klappentext zum Buch von Thomas Kuczynski (Erschienen Juni 2015, ISBN: 978-3-944233-30-7, ca. 140 Seiten, 9,90 €) – siehe dazu Infos und Leseprobe sowie nun eine Besprechung von Sebastian Gerhardt: Was bringen Streiks? Antworten in und Fragen zu Thomas Kuczynskis Neuausgabe von Karl Marx „Lohn Preis Profit“ weiterlesen »
[Buch] Thomas Kuczynski zu Karl Marx: Lohn Preis Profit"Lohn, Preis und Profit, 1865 als Vortrag von Marx gehalten, ist eines der in der deutschen Arbeiterbewegung meistgelesenen Werke von Marx gewesen. Die Fragestellung zu Löhnen und Preisen, zum Wert der Ware Arbeitskraft u.a. weiterlesen »

Eine der mehreren Hundert Kundgebungen für 15$ in den USA am 15.4.2015Über eine Milliarde Menschen auf der Welt verdienen weniger als einen Dollar pro Stunde. Der Mindestlohn in Bangladesh z.B. liegt aktuell bei ca. 30 Cent. Mit unbezahlten Überstunden liegt er faktisch oft noch deutlich darunter. Das ist würdelos und erzeugt extreme Armut trotz Arbeit. Armut führt zu Flüchtlingsströmen, Umweltzerstörung und spielt Extremisten in die Hände. Die Lösung liegt auf der Hand. Wir brauchen einen globalen Mindestlohn von mindestens einem Dollar pro Stunde. Das klingt wenig, würde aber sofort mehr als eine Milliarde Menschen aus extremer Armut befreien. Die Einführung und Durchsetzung könnte mit der Europäischen Union beginnen…“ Petition bei change.org an das EU-Parlament – wir meinen: Die (defensive) Forderung ist gut, doch wird sie – ebenso wie die aktuellen zu Rente, Gesundheitsversorgung oder Arbeitszeit der DGB-Gewerkschaften – kaum über politische Forderungen oder Petitionen durchzusetzen sein: dafür werden wir schon streiken und kämpfen müssen! weiterlesen »
Eine der mehreren Hundert Kundgebungen für 15$ in den USA am 15.4.2015"Über eine Milliarde Menschen auf der Welt verdienen weniger als einen Dollar pro Stunde. Der Mindestlohn in Bangladesh z.B. liegt aktuell bei ca. 30 Cent. Mit unbezahlten Überstunden liegt er faktisch oft weiterlesen »

Nach der AÜG-Reform: Definiere (und umgehe) den Equal Pay
Gleiches Geld!Equal Pay nach spätestens 9 Monaten: Die zweite wichtige Änderung betrifft den gesetzlichen Grundsatz des Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit). Anders als bisher ist eine Abweichung durch die Tarifverträge der Zeitarbeit nicht mehr unbegrenzt möglich. Es gilt eine Grenze von 9 Monaten bzw. 15 Monaten (§ 8 AÜG-RefE). Bisher war es den Zeitarbeitsunternehmen möglich, über ihre Tarifverträge der Zeitarbeit (iGZ bzw. BAP – DGB) dauerhaft weniger Geld zu zahlen. Die Tarifverträge der Zeitarbeit hatten stets Vorrang vor dem gesetzlichen Equal-Pay-Grundsatz. Die Möglichkeit zur Tarifabweichung wird jetzt auf 9 Monate bzw. 15 Monate begrenzt. (…) Werden die Leiharbeitnehmer bereits nach einem Branchenzuschlagstarifvertrag vergütet, gilt die Pflicht zum Equal Pay nicht. Spätestens nach 15 Monaten muss mit den Branchenzuschlägen allerdings ein Entgelt erreicht werden, das mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer der Einsatzbranche „gleichwertig“ ist. Die „Gleichwertigkeit“ wird durch die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche festgelegt…“ (Quelle: Das AÜG nach der Gesetzesnovelle: Die wichtigsten Fragen und Antworten bei RA Templin & Thieß). Diese „Gleichwertigkeit“ ist umstritten und nicht mit einer Gleichstellung zu verwechseln (in der EU-Richtlinie Leiharbeit von 2008 heißt der Artikel 5 übrigens „Grundsatz der Gleichbehandlung“). Wir dokumentieren einige Aspekte der Debatte, so u.a. einen Brief der Betriebsräte aus der Leiharbeit an die Arbeitsministerin zu Equal Pay sowie unseren Wissenstand zum Zusammenhang von „Equal Pay“, Überlassungsdauer und Branchenzuschlägen (aufgrund der Gesetzesänderung muss z.B. die IG Metall im 1. Halbjahr 2017 die Tarifverträge zur Regelung der Überlassungen und den Branchenzuschlägen mit der IGZ /BAP und den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie neu verhandeln). Und wir bitten (als juristische Dilettanten) um Korrekturen wie Ergänzungen und v.a. um Informationen zum Stand der Diskussion in den Bezirken der IG Metall zu den TV BZ (Branchenzuschläge) und TV Leih-Z (Uberlassungsdauer)! weiterlesen »
Gleiches Geld!"Equal Pay nach spätestens 9 Monaten: Die zweite wichtige Änderung betrifft den gesetzlichen Grundsatz des Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit). Anders als bisher ist eine Abweichung durch die Tarifverträge der Zeitarbeit nicht mehr unbegrenzt möglich. Es gilt eine Grenze von weiterlesen »

Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen - Equal Pay für Leiharbeiter!Ich fühle mich ganz schlecht, weil ich das so nicht sehe. Die Zeitarbeit erfüllt hier in Deutschland alle Merkmale einer normalen Beschäftigung.“ Damienne Cellier, BR-Vorsitzende Randstad-Nord, als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ am 17. Oktober 2016 auf die letzte Frage des Abgeordneten Stegemann (CDU/CSU): „In 23 Sekunden kann man nur eine ganz kurze Frage stellen und diese geht an Frau Cellier. Wie fühlen Sie sich, wenn Sie hören, dass die Zeitarbeit als prekäre Beschäftigung bezeichnet wird?“ Gefunden auf Seite 15 im Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung weiterlesen »
Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen - Equal Pay für Leiharbeiter!"Ich fühle mich ganz schlecht, weil ich das so nicht sehe. Die Zeitarbeit erfüllt hier in Deutschland alle Merkmale einer normalen Beschäftigung." Damienne Cellier, BR-Vorsitzende Randstad-Nord, als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung zum "Entwurf weiterlesen »

Die Rückkehr der Diener
Kündigungs“schutz“Die Vorstellung, rund um die Uhr von anderen bedient und hofiert zu werden, wo immer das nötig erscheint, ist verführerisch und erschreckend zugleich. Doch die sich polarisierenden sozialen und ökonomischen Verhältnisse driften genau hierhin immer mehr ab: Bürgerliche Befehlshaber befehligen ein Heer Prekärer, Scheinselbstständiger, Tagelöhner und Anderer, deren einziger „Zweck“ darin besteht, den vielbeschäftigten Mittel- und Oberschichtlern die Nägel zu schneiden, den Müll wegzuräumen, das Essen zu liefern etc. Ob Putzfrauen, Au-pair-Mädchen oder Hunde-Sitter: Die Rückkehr der Diener sei in vollem Gange, erklärt Autor Christoph Bartmann (…) Das Ideal der Gleichberechtigung gelte für sie schon lange nicht mehr…“ Christoph Bartmann im Interview mit Jens Wernicke vom 7. November 2016 bei den NachDenkSeiten weiterlesen »
Kündigungs“schutz“"Die Vorstellung, rund um die Uhr von anderen bedient und hofiert zu werden, wo immer das nötig erscheint, ist verführerisch und erschreckend zugleich. Doch die sich polarisierenden sozialen und ökonomischen Verhältnisse driften genau hierhin immer mehr ab: Bürgerliche Befehlshaber befehligen ein Heer Prekärer, Scheinselbstständiger, weiterlesen »

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LafargeHolcim Gewerkschaftskonferenz – Erklärung von Hyères vom 19. Oktober 2016
Holcimkampagne 2015 PlakatWir, die Arbeitnehmervertreter von LafargeHolcim, die wir Arbeitnehmer aus Nord- und Lateinamerika, Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Asien vertreten, kamen im südfranzösischen Hyères zusammen, um unsere gemeinsamen Belange, Probleme und Zielsetzungen zu diskutieren. Wir sind offen für den sozialen Dialog mit der Geschäftsleitung von LafargeHolcim über alle mitarbeiterrelevanten Themenfelder in sämtlichen Unternehmensniederlassungen weltweit. Wir sind sehr erfreut über die Bereitschaft der Geschäftsleitung, den sozialen Dialog nun aufzunehmen. Allerdings benötigen wir ernsthaftere Zusagen, zeitnahe Lösungsansätze und schlussendlich eine schriftliche Vereinbarung.“ Die Erklärung dokumentiert am 7 November 2016 bei der internationalen Vereinigung der Bauarbeiter-Gewerkschaften (BHI), siehe dazu ebd.: Stopp der Diskriminierung bei Holcim in Indien! weiterlesen »
Holcimkampagne 2015 Plakat"Wir, die Arbeitnehmervertreter von LafargeHolcim, die wir Arbeitnehmer aus Nord- und Lateinamerika, Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Asien vertreten, kamen im südfranzösischen Hyères zusammen, um unsere gemeinsamen Belange, Probleme und Zielsetzungen zu diskutieren. Wir sind offen für den sozialen weiterlesen »

„Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit. Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte, meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung…“ Agenturmeldung vom 7. November 2016 bei taz online weiterlesen »
"Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber freigestellt weiterlesen »

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