Zeitarbeitgeber und IG Metall einigen sich über Zuschlagstarife für Metall & Elektro – Branchenzuschläge: Sechste Zuschlagsstufe verabschiedet

Dossier

IGM-Leiharbeitskollegen vom AK MiZ Augsburg/Donauwörth mit ihrem 1. Mai-Transparent "Branchenzuschlag SOFORT ab dem 1. Tag" vor dem Sitzungssaal der IGM - Tarifkommission Leiharbeit im Frankfurter DGB-Haus am 04. Mai 2017Dass der 4-Jahres-Vertrag „Je länger, desto besser: Leiharbeit“ erst in Kraft trete, wenn auch das Abkommen über Branchenzuschläge steht, war eine der Aussagen, die bei der Unterzeichnung gemacht wurden: Das ist hiermit geschehen. Siehe dazu die Pressemitteilungen der IG Metall und des IGZ jeweils vom 12. Mai 2017 – und siehe dazu insbesondere auch am Dienstag, 16. Mai 2017 die Sendung der „Anstalt“ beim ZDF, vom LabourNet Germany aus guten Gründen vorab empfohlen. Siehe hier Infos und Bewertungen zu den Branchenzuschlägen, neu: Ratgeber Leiharbeit der IG Metall: „Antworten rund um die Branchenzuschläge. Wo die Zuschläge ankommen“ (nicht, warum sie nötig sind) weiterlesen »

FAU Kaiserslautern startet Leiharbeit-Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ mit gleichnamiger Broschüre
Broschüre "„Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ - Informationen zu Leiharbeit in Deutschland" der FAU KaiserslauternDie Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahresdurchschnitt von Juli 2017 bis Juni 2018 waren gut eine Million LeiharbeiterInnen gemeldet. LeiharbeiterInnen haben unsichere Jobs, schlechtere Arbeitsbedingungen und werden dafür bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt. Nicht grundlos halten viele Leiharbeit für „moderne Sklaverei“. Um über die Hintergründe und die rechtlichen Umstände der Leiharbeit aufzuklären, hat die FAU Kaiserslautern eine Broschüre erstellt. Die Kampagne richtet sich auch an Verantwortliche im DGB und fordert sie zur Kursänderung auf. Der DGB ermöglicht durch die Tarifverträge, die er in der Leih- und Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hat, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Auf dem Fest der Solidarität konnten sich BesucherInnen mit Postkarten an lokale Spitzen des DGB und der SPD wenden. Viele unterstützen dort unsere Forderung „Leiharbeit abschaffen!“ Die Kampagne wird in wenigen Wochen eine Fortsetzung in Form eines Leiharbeits-Rundgang durch die Kaiserslauterer Innenstadt finden…“ Meldung der FAU Kaiserslautern vom 13. Mai 2019 zur Broschüre „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ – Informationen zu Leiharbeit in Deutschland – wir begrüssen die Kampagne, die zeigt, dass der Widerstand gegen die Leiharbeit und die kommende Tarifrunde auch regional stattfinden kann! weiterlesen »
Broschüre "„Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ - Informationen zu Leiharbeit in Deutschland" der FAU Kaiserslautern"Die Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahresdurchschnitt von Juli 2017 bis Juni 2018 waren gut eine Million LeiharbeiterInnen gemeldet. LeiharbeiterInnen haben unsichere Jobs, schlechtere Arbeitsbedingungen und werden dafür bei gleicher Arbeit weiterlesen »

(Erwartbare) Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit: Wie Tarifverträge den Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer die Zähne ziehen
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz„… Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der jeweiligen Leiharbeitskraft im Einsatzunternehmen (Entleiherunternehmen) zeitlich begrenzt. Hierbei besteht die Möglichkeit, von der Überlassungshöchstdauer vorrangig durch Tarifvertrag der Einsatzbranche abzuweichen. Diese Regelung ermöglicht, dass den Interessen der Leiharbeitskräfte sowie der Stammarbeitskräfte im Entleiherunternehmen Rechnung getragen wird und zugleich den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzbranche entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können. Für die Feststellung der Wirkung der Überlassungshöchstdauer ist es noch zu früh, da die Überlassungshöchstdauer wegen der Übergangsregelung in § 19 Absatz 2 AÜG erstmals Ende 2018 praktisch zum Tragen gekommen ist. Die Evaluation der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll hierzu Erkenntnisse liefern…“ Aus der Antwort „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9311 – vom 29.04.2019. Siehe dazu 2 Analysen der Antwort hinsichtlich der absehbaren konterkarierenden Rolle der Tarifverträge v.a. hinsichtlich der Höchstüberlassungsdauer sowie Hinweise auf (umfangreiche) Hintergründe im LabourNet Germany weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"... Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der weiterlesen »

Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag: Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!“ Hinweis auf der Startseite von ZOOM – ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos – als Anregung zur Diskussion unter „Tarifverhandlungen 2019“ – siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung weiterlesen »

ThyssenKrupp: Klammheimlich neuer Tarifvertrag zur Leiharbeit mit Höchstüberlassungsdauer von 36 Monaten
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Hinter dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen hat der Arbeitgeberverband Stahl am 22. August 2018 einen Vertrag mit der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen über den Einsatz von Leiharbeitern abgeschlossen. Er gilt seit dem 1. September 2018. Dabei kann die gesetzliche Befristung der Leiharbeit von 18 Monaten auf 36 Monate ausgedehnt werden, wenn eine „freiwillige“ Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen wird. TKSE-Vorstand und -Gesamtbetriebsrat haben eine entsprechende Übergangsvereinbarung zum 30.8. ausgehandelt. (…) Das Zustandekommen des Tarifvertrages ist ein gewerkschaftspolitischer Skandal. Die IG Metall-Bezirksleitung hatte dazu kein Mandat der Gewerkschaftsmitglieder. Außerdem wurde der Vertrag ohne Kenntnis und Beschlussfassung durch die Tarifkommission unterzeichnet. Seit Wochen und Monaten fordern Kolleginnen und Kollegen die Übernahme der Auszubildenden und der Leiharbeiter (…) In Duisburg Hamborn haben die Kollegen im Kaltwalzwerk mit zeitlich begrenzten selbständigen Streiks die Festeinstellung eines Leiharbeiters durchgesetzt. Die Belegschaft hat die unbefristete Übernahme von drei Azubijahrgängen durchgekämpft. Der Vorstand machte einen Rückzieher von seinen Plänen, Ende September über 600 Leiharbeiter zu entlassen. Deshalb sollten die Pläne zur Ausdehnung der gesetzlichen Überlassungsdauer für Leiharbeiter nicht bekannt werden. Die IG Metall-Bezirksleitung macht sich zu Erfüllungsgehilfen für die Vorstandspläne: Statt den Kampf zum Erhalt der 31-Stunden-Woche zu führen, wird die Arbeitszeitverlängerung auf 33 Stunden pro Woche durch die Verlängerung der Einsatzdauer der Leiharbeiter unterstützt…“ Beitrag vom 11.09.2018 bei Rote Fahne News, wir erinnern an: Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Hinter dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen hat der Arbeitgeberverband Stahl am 22. August 2018 einen Vertrag mit der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen über den Einsatz von Leiharbeitern abgeschlossen. Er gilt seit dem 1. September 2018. Dabei kann weiterlesen »

Interview mit Prof. Dr. Florian Rödl zu Werksverträgen und Leiharbeit sowie transnationale Konkurrenz
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Die Sozialcharta der EU ist nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde, die EU schränkt das Streikrecht ein. Fremdvergaben an ausländische Unternehmen sind attraktiv, weil Sozialabgaben nur nach dem Recht des Entsendelandes 24 Monate lang gezahlt werden dürfen. Dies nützt dem deutschen Kapital und schadet nicht nur deutschen Lohnabhängigen. Die EU-Gesetzgebung müsste unter diesem Gesichtspunkt geändert werden, um den Missbrauch durch Werksverträge einzuschränken. Wichtig ist aber eine weitere Aussage am Schluss des Interviews. Der Gesprächspartner empfiehlt dem DGB keine Fortführung der Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden. Unverständlich war es ihm schon vor Jahren. Weniger die Leiharbeit durch ausländische Leiharbeitsunternehmen (und deren Tarifverträge) sind von Bedeutung, vielmehr die Anreize wie z. B. Sozialabgaben bei den Werkverträgen. Und dies gilt ja auch bei Werkverträgen zwischen deutschen Unternehmen.“ Interview der Sendung NoJob FM bei Radio Corax vom 24.08.2018 beim Audioportal Freier Radios weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Die Sozialcharta der EU ist nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde, die EU schränkt das Streikrecht ein. Fremdvergaben an ausländische Unternehmen sind attraktiv, weil Sozialabgaben nur nach dem Recht des Entsendelandes 24 Monate lang gezahlt werden weiterlesen »

DGB-Gewerkschaften und Leiharbeit: Mißstände bekämpfen, betriebliche Spaltung gestalten und Niedriglöhne tariflich veredeln
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Ostern 2018 jubelt die IG Metall „Tariferhöhung in der Leiharbeit: Mehr Geld für Leihbeschäftigte“ und meint damit die nächste Stufe des Abschlusses von Ende 2016, mit der nun 9,49 Euro in der Stunde im Westen und 9,27 Euro im Osten fällig sind – weit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Was wie ein verfrühter Aprilscherz erscheint, ist in Wirklichkeit eine Tragödie für die mittlerweile über eine Million Menschen in Leiharbeit. Dabei hätten sie von der ersten Einsatzminute an „equal Pay“, also gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die am Einsatzort Stammbeschäftigten haben können, wenn die DGB-Tarifgemeinschaft einfach die Finger vom Tarifvertrag gelassen hätte, wie es viele GewerkschafterInnen in einem Offenen Brief des LabourNet Germany erneut gefordert hatten. Es ist die alte Haltung der Gewerkschaften „Hauptsache mit uns“, die sie nicht zum ersten Mal dazu bewegt, die Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu nutzen, mit der Verschlechterung mit Tarif ermöglicht werden. Bereits 2003 schrieb ich in der jw (08.03.2003: Lieber ohne Tarif. Der DGB und das Arbeitsplatzwunder« namens Leiharbeit) (…) Nun soll die Hoffnung keinesfalls aufgegeben werden, weder die auf mehr Widerstand durch die LeiharbeiterInnen selbst noch die auf erfolgreichen Druck auf die DGB-Gewerkschaften. Doch bisweilen soll ein weiterer Weg ausprobiert werden, der juristische. Die in der Sendung Die Anstalt vom Mai 2017 vorgestellte Kampagne von Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany sucht LeiharbeiterInnen für Klagen auf equal pay bis vor den europäischen Gerichtshof, der die tarifliche Abweichung vom Gesetz für ungültig erklären soll. Es laufen bereits mindestens zwei Prozesse, für die über 10 Tausend Euro Spenden zur Verfügung stehen. Das Interesse ist also viel größer, als es die DGB-Tarifgemeinschaft glaubt.“ Artikel von Mag Wompel in der ungekürzten Fassung desjenigen in der 1. Mai-Beilage der jungen Welt vom 25.04.2018: „Niedriglöhne veredelt. Die DGB-Gewerkschaften schließen lieber Tarifverträge für die Leiharbeit ab, statt sie grundsätzlich in Frage zu stellen“ weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Ostern 2018 jubelt die IG Metall "Tariferhöhung in der Leiharbeit: Mehr Geld für Leihbeschäftigte" und meint damit die nächste Stufe des Abschlusses von Ende 2016, mit der nun 9,49 Euro in der Stunde im Westen und 9,27 Euro im weiterlesen »

Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB – BAP von 2003
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur Nachteile, wie ich dies im Folgenden noch näher darlegen werde. Beispielsweise werden in einsatzfreien Zeiten ohne jede Grundlage unbegrenzt Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ich war selbst 23 Jahre lang Betriebsrat bei einem großen Verleiher und weiß, über was ich schreibe. Darüber hinaus bin seit September 1984 Mitglied der IG Metall. (…) Für mich ist es trotz Anspannung meiner gesamten Vorstellungskraft bis heute nicht nachvollziehbar, wie sich die Gewerkschaften haben dazu breitschlagen lassen, mit einer zwielichtigen Branche wie der Leiharbeit, in der ein rüpelhafter Umgang mit den Leiharbeitern an der Tagesordnung ist, neben einem Entgelttarifvertrag mit garantierter finanzieller Unterversorgung auch noch das Arbeitszeitkonto mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen zu Lasten Leiharbeiter in den MTV zu zementieren. Die segensreiche Wirkung des Arbeitszeitkontos zu Gunsten der Leiharbeitsbranche ist mittlerweile in das 14te Kalenderjahr eingetreten, ohne das dessen unzulässige Bestandteile bislang beseitigt wurden. Es bedarf keineswegs eines besonderen Sachverstands, um zu erkennen, dass sich Leistung und Gegenleistung in den Tarifverträgen in einem aufdringlichen Missverhältnis zu Ungunsten der Leiharbeiter befinden. Darüber hinaus springt ins Auge, das der MTV DGB-BAP sehr feinfühlig und passgenau auf die Bedürfnisse der Zeitarbeit zugeschnitten wurde. Wer böse denkt, könnte auf die Idee kommen, als haben die Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche eine lukrative Einnahmequelle verschaffen wollen. (…) Aber auch ohne das Arbeitszeitkonto garantieren die Tarifverträge den Leiharbeitern für ihr späteres Rentendasein immerhin einen Lebensabend in Würde und Altersarmut. Mit Tarifverträgen auf Ramschniveau kann jedenfalls nicht verhindert werden, dass die betroffenen Leiharbeiter nach wie vor zu den ewigen Verlierern des Arbeitsmarktes zählen…“ Brief von Dieter Vogt an den IG Metall-Vorstand vom 1.9.2017 – über die uns natürlich passende Einschätzung hinaus sehr informativ! Wir freuen uns auf die Antwort… Herausragend darin ein zitierter Arbeitsrichter: „Wenn ich Gewerkschafter gewesen wäre und hätte den Tarifvertrag unterschreiben sollen, wäre mir der Griffel aus der Hand gefallen„. weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur Nachteile, weiterlesen »

Betrogene Arbeitnehmer – Wie durch Tarifverträge Schutzbestimmungen ausgehebelt werden
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele Leiharbeiter mussten in der Vergangenheit feststellen, die gesetzlichen Mindeststandards sind besser als die Bedingungen, denen die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen zugestimmt hat…“ Text und Video des Beitrags von Diana Kulozik und Chris Humbs im Rahmen der ARD-Sendung „Kontraste“ am 31.08.2017. Ein uns bekannter Leiharbeiter kam in der Sendung leider nur kurz zu Wort, u.a. mit „Leiharbeit ist Teil des Sklavenlohnsektors. Von der Bezahlung her und das ganze Rundherum…“ Allerdings widmet sich die Sendung umfangreich und kritisch der Politik der „Tarifvorbehalte“ um angeblich Tarifbindung zu sichern – durch Unterlaufen gesetzlicher Standards! Siehe dazu unser Dossier – nicht nur im Zusammenhang mit der Leiharbeit: “Stärkung der Tarifautonomie: Unternehmer fürchten Rückkehr des Tarifkartells” – wir fürchten uns auch vor Tarifvorbehalten – darin zitieren wir umfangreicher zu dieser Thematik weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele weiterlesen »

DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenDer DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema „Tarifbindung“ im Rahmen des „Parteien-Check zur Bundestagswahl“ vom 14.8.2017 auf der Homepage des Bund-Verlags zu entnehmen: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind beide Aussagen [der SPD und der CDU] kritisch zu bewerten, da dadurch leicht untergesetzliche Regelungen – wie in der Leiharbeit – durch Tarifverträge gemeint sein können. Dann würde ein Tarifvertrag das gesetzliche Niveau unterschreiten und verschlechtern können. Das hilft mittelfristig keinem, denn nicht tarifgebundene Arbeitnehmer wären dann besser gestellt als tarifgebundene. Das wird auch weder die Gewerkschaften stärken noch für ihre Arbeit werben…“ Erstaunliche Einsichten (Wahlkampf kann sich doch lohnen!), aber warum handelt der DGB nicht danach!? Wir danken einem Leser für den Hinweis! weiterlesen »
DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenDer DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema "Tarifbindung" im Rahmen des "Parteien-Check zur Bundestagswahl" vom 14.8.2017 auf weiterlesen »

[Ab 1.3.2017] Höhere Mindestlöhne in der Leiharbeit bleiben Niedriglöhne
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende 2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben sie klar im Niedriglohnbereich. (…) Die untersten Löhne in der Leiharbeit liegen damit weiterhin klar unterhalb der Niedriglohnschwelle von zuletzt im Rahmen der Verdienststrukturerhebung 2014 errechneten 10,00 Euro (ohne Einbezug der Auszubildenden) (…) Daran ändert sich auch mit der nächsten Lohnanhebung zum 01.04.2018 nichts, denn dann werden die Mindestentgelte im Osten wie im Westen weiterhin unterhalb der Zehn-Euro-Marke bleiben. Das sind fürwahr Niedriglöhne, die so recht zum Billigheimer- und Dumping-Image der Branche passen. (…) Der neuerliche Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit seitens der DGB-Gewerkschaften war sowieso umstritten. KritikerInnen monieren, dass die ArbeitnehmerInnenvertreter damit ohne Not die Möglichkeit aus der Hand gegeben haben, das selbst gesetzte Ziel und Versprechen des „Equal Pay“ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob in Leiharbeit oder in Festanstellung) unmittelbar zu verwirklichen. Abgesehen von den hier deutlich werdenden grundsätzlichen Widersprüchen in der Gewerkschaftsstrategie bei der Leiharbeit sind die erreichten Tarifsteigerungen für sich betrachtet nicht gerade üppig zu nennen. Offensichtlich konnte die Tarifgemeinschaft Leiharbeit die Exit-Option (Wenn die Verhandlungen platzen, dann gibt es Equal Pay) nicht glaubwürdig als Druckmittel einsetzen, wenn sie es denn überhaupt versucht hatte…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 1. März 2017 bei der Informationsplattform für atypische & prekäre Beschäftigung – unser Reden – siehe die Bewertung des „Verhandlungserfolges“ im Dossier: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 und hier dazu neu: Bundesregierung gibt grünes Licht: Höhere Mindestlöhne für Leiharbeiter beschlossen weiterlesen »
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern"Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende 2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben sie klar im Niedriglohnbereich. (...) Die untersten weiterlesen »

Missbrauch regulieren? Per Tarifvertrag zum equal pay? Oder Leiharbeits-Tarifverträge ersatzlos kündigen?

Dossier zur Kampagne

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Alle DGB-Gewerkschaften bejubeln (realpolitisch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages) die am 10.5. erreichte Einigung im Koalitionsausschuss zum Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Bei Betroffenen sowie kritischen GewerkschafterInnen herrscht hingegen Kritik – wie bereits seit der gewerkschaftlichen Anerkennung des Sklavenhandels und den Tarifverträgen damit. Dennoch begnügt sich nicht nur die IG-Metall mit ihrer Rolle als Tarifpartner… Tarifverträge zur Leiharbeit werden aber nicht umsonst seit Jahren als Teil des Übels „Sklavenhandel“ betrachtet. Zuletzt 2013 gab es eine – erfolglose – Kampagne: „Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit!“ Doch in 2016 bietet sich eine neue Gelegenheit: Die DGB-Tarife in der Leiharbeit sind zum 31.12.2016 und ab dem 30. Juni kündbar! Und es gibt bereits eine erste Initiative des Aktionsbündnisses Sozialproteste… Mag Wompel fragt in dem Diskussionsbeitrag vom 24.5.2016: Wer macht mit beim neuen Anlauf für eine Kampagne gegen Sklavenhandel mit Tarif? (Offener Brief im gesonderten Beitrag!) Neu im Pressespiegel: Warum hat DGB wieder per Tarifvertrag gleichen Lohn für gleiche Arbeit verhindert? Schaffung eines Pools von LeiharbeiterInnen als Flexibilitätspuffer, der Stammbelegschaft [vermeintlich] schützt. Audio des Interviews mit Mag Wompel vom 16.3.2017 von und bei Radio Dreyeckland weiterlesen »

Dossier zur Kampagne

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Alle DGB-Gewerkschaften bejubeln (realpolitisch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages) die am 10.5. erreichte Einigung im Koalitionsausschuss zum Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Bei Betroffenen sowie kritischen GewerkschafterInnen herrscht hingegen Kritik - wie weiterlesen »

Der Traum vom Ende der Leiharbeit. Oder: Der unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!In Anerkennung ihrer früheren Fehler haben die DGB-Gewerkschaften unter Androhung eines Generalstreiks ein Verbot der Leiharbeit durchgesetzt. Dem Geschrei der Branche der Sklavenhändler setzten sie entgegen: Wenn diese so tolle und individuell angepasste Vermittlungsarbeit beherrschten, könnten sie die – befristet eingestellten und überforderten – KollegInnen der Job Center und Arbeitsagenturen ergänzen (übergangsweise, bevor Hartz IV durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt wird). Und: Wenn die Verleihbranche daran zugrunde geht, wenn sie mindestens gleiche Löhne zahlen muss, ist sie offenbar überflüssig… Man müsse schliesslich nicht jeden Arbeitsplatz und um jeden Preis retten, lautete die gemeinsame und einstimmige Verlautbarung…“ Artikel von Mag Wompel vom Februar 2017, dessen Kurzfassung gerade in ak – analyse und kritik – Nr. 624 vom 21.2.2017 erschienen ist. Er stellt die Bilanzierung der Kampagne gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 dar weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"In Anerkennung ihrer früheren Fehler haben die DGB-Gewerkschaften unter Androhung eines Generalstreiks ein Verbot der Leiharbeit durchgesetzt. Dem Geschrei der Branche der Sklavenhändler setzten sie entgegen: Wenn diese so tolle und individuell angepasste Vermittlungsarbeit beherrschten, könnten sie die weiterlesen »

Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen! (und dem Verhandlungsergebnis nicht zustimmen!)

Kampagne

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!2013 hatte die DGB-Tarifgemeinschaft die auslaufenden Tarifverträge mit BAP und iGZ nach längeren Diskussionen verlängert. Unseres Erachtens gibt es für die DGB-Gewerkschaften eine noch größere Dringlichkeit, die Tarifverträge ersatzlos zu kündigen, denn noch schlechtere Tarifverträge durch gelbe Konkurrenz sind vom Tisch. Die Bilanz der Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen selbst bei Entleihern mit starken Betriebsräten und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten (v.a. Automobilindustrie) ist weit vom Equal Pay und Equal Treatment entfernt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit stellt nach wie vor die Beschlußlage der an der DGB-Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften dar! (…) Hiermit fordern wir von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit: Ersatzlose Absage erneuter Tarifverhandlungen; Kündigung auch des MantelTV – auch nach dem 30.6. ist es dafür nicht zu spät, solange nicht erneut verhandelt wird!; Konsequenter Einsatz aller gewerkschaftlicher Mobilisierungskraft gegen zusätzliche Verschlechterungen durch den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze„“ Offener Brief an die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die beteiligten Gewerkschaften im Volltext mit 37 ErstunterzeichnerInnen (darunter viele Gruppierungen!) und einer (nun geschlossenen) online-Unterschriftfunktion sowie Unterschriftenliste zum Sammeln im Betrieb etc sowie Hintergründe und Argumentationen der Kampagne. Neu: [Update 32 vom 1.2.17] Kampagne mit insgesamt 777 Unterschriften abgeschlossen – der Skandal „Sklavenhandel“ und dessen Tarifierung bleibt! weiterlesen »

Kampagne (mit 777 Unterschriften) abgeschlossen - der Skandal "Sklavenhandel" und dessen Tarifierung bleibt!

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit! "2013 hatte die DGB-Tarifgemeinschaft die auslaufenden Tarifverträge mit BAP und iGZ nach längeren Diskussionen verlängert. Unseres Erachtens gibt es für die DGB-Gewerkschaften eine weiterlesen »

Dossier

DGB: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17Im Herbst startet die nächste Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt für Dich die neuen Tarifverträge Leiharbeit, die ab 1. Januar 2017 gelten sollen. Verhandelt werden die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)…“ So der DGB auf der Sonderseite: „Tarifrunde Leiharbeit 2016/17: Auch für nächstes Jahr höhere Löhne“. Wir wollen aber keine höheren, sondern gleiche Löhne für LeiharbeiterInnen! Daher gibt es auch in dieser Tarifrunde eine Kampagne… Siehe hier Informationen zur Tarifrunde und weitere Protestmöglichkeiten. Neu: »Die Leiharbeit gestalten« Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen. Gespräch mit Stefan Körzell vom DGB – und unsere Kommentare weiterlesen »

Dossier

DGB: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17"Im Herbst startet die nächste Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt für Dich die neuen Tarifverträge Leiharbeit, die ab 1. Januar 2017 gelten sollen. Verhandelt werden die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) weiterlesen »

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