Dossier
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Leiharbeiter dürfen seit 1. April im Prinzip nur noch für 18 Monate in einem Betrieb bleiben. Nun hat mit der Metallindustrie die erste Branche eine Ausnahme von dem Gesetz vereinbart. (…) In der Metall- und Elektroindustrie können Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht (…). Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, betonte ein Sprecher der IG Metall. Zudem ist der nun vereinbarte Tarifvertrag dem Sprecher zufolge noch nicht unterschrieben. Das werde erst geschehen, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge mit dem Arbeitgeberverband fertig verhandelt sei…“ Meldung vom 19.04.2017 beim Spiegel online sowie Hintergründe und erste Kommentare, v.a. unsere Bitte, nun ja kein falsches Erstaunen zu zeigen, das war mit Ansage! Siehe dazu NEU:
Bundesarbeitsgericht nickt die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer der Leiharbeit durch Tarifvertrag ab, unabhängig von Tarifgebundenheit weiterlesen »