Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit: „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“

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Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler mitunterzeichnender Organisationen durch das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) wurde am 11. Dezember 2018 ein erster, gemeinsamer kurzer Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet: „… als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. (…) Dies erhöht den Druck auf die Löhne der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb. (…) Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis: Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung Gültigkeit erhalten…“ Bisher gibt es noch keine Antwort darauf. Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen… Siehe zunächst den Brief an den DGB u.a., unterschrieben durch weitere Organisationen, Initiativen und Personen (darunter LabourNet Germany) und die Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Siehe dazu neu: Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss) weiterlesen »

Dossier gegen Tarifvertrag Leiharbeit 2019

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"

Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss)
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Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk
Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk“Immer häufiger wird der Einsatz von Leiharbeitenden von der Ausnahme zur Regel. Die Zahl der Leiharbeiter*innen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Beinahe 10 000 Maler*innen und Lackierer*innen waren 2018 bei einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt. Dabei sägen Betriebe, die auf dauerhafte Leiharbeit setzen, am Bestand der Branche. Denn der Mangel an Fachkräften ist auch im Maler- und Lackiererhandwerk ein großes Problem. Handwerk braucht Qualität, und Fachkräfte brauchen eine Perspektive. Das liegt im gemeinsamen Interesse der Arbeitnehmer*innen und der Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk. Gemeinsam mit den Betrieben wollen wir als IG BAU dafür eintreten, Leiharbeit fair zu gestalten. Mehr darüber könnt Ihr in unserer neuen Broschüre erfahren.“ IG BAU am 04.12.2019 zur Broschüre: „Warum Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk auch den Arbeitgebern schadet?“ und darin zu den „Forderungen der IG BAU“: „… Ein Leiharbeitsverbot wie im Bauhauptgewerbe, im Dachdecker- oder Gerüstbauerhandwerk wäre auch für das Maler- und Lackiererhandwerk die sinnvollste Lösung. Die darin verankerte sogenannte  Kollegenhilfe verschafft den Betrieben trotzdem ausreichende Spielräume, auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Wir brauchen diese Regeln, um Arbeitnehmer*innen zu schützen, den Wildwuchs der Leiharbeit zu stoppen und einen ruinösen Lohndumping-Wettbewerb zu verhindern…“ weiterlesen »

Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk

Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk
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„VW hat immer Recht“? Arbeitsgerichte in der Kritik – Anwalt übt scharfe Kritik an der Rechtsprechung zu Scheinwerkverträgen in der Automobilindustrie – „Die Anstalt“ als letzte Instanz?

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Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ herausgab, verurteilt in einem für die Fachöffentlichkeit bestimmten Gutachten die extrem einseitige Position, die vor allem niedersächsische Arbeitsgerichte beim mißbräuchlichen Einsatz von verdeckter Leiharbeit in der Automobilindustrie bezogen hätten. In verschiedenen Urteilen zB der Arbeitsgerichte Emden und Hannover würde das seit 2017 geltende Gesetz zum Schutze vor Mißbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen unterlaufen, indem der Anspruch von Fremdbeschäftigten auf Festanstellung bei den Automobilfirmen – vor allem bei VW – durch viel zu hohe und zum Teil absurde Anforderungen an die „Eingliederung in die Arbeitsorganisation“ der Unternehmen verhindert werde. (…) Der Autor bezeichnet das Vorgehen und die Argumentation der Gerichte als skandalös und sieht in dieser Art Rechtsprechung „Klassenjustiz“ im Interesse der Automobilkonzerne. Er sieht aber zugleich in der Argumentation der Gerichte zum Teil so groteske Züge, daß darauf – so seine ironische Schlußfolgerung – vermutlich nur noch „Die Anstalt“ eine angemessene Antwort geben könne. Der Autor betont andererseits aber auch die Verantwortung der Gewerkschaften und Betriebsräte, die dem Mißbrauch der verdeckten Leiharbeit und der Spaltung ganzer Belegschaften viel zu lange zugeschaut hätten. Notwendig sei jetzt die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen auf tarifvertraglichem Gebiet. In die Rechtsprechung setze er selbst keine Hoffnung mehr.“ Aus der Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 31.8.2019 – da (noch) nicht online dokumentieren wir den Volltext samt dem Hinweis auf ein bestellbares Gutachten zum Thema und Hintergründe sowie Auszüge aus dem Gutachten und neue Stellungnahme: Farce Werkvertrag – Schutzzone Autoindustrie. Rolf Geffken über Strukturkonservatismus und Co-Management in der IG Metall und zur selbstverschuldeten Spaltung der Belegschaft bei VW weiterlesen »

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Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!"Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang weiterlesen »

Gewerkschaftstag 2019 der IG Metall und Leiharbeit

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ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz»Wir brauchen den Kampf für gleiche Löhne«. Haltung zum Thema Leiharbeit: Nach Beschluss auf Verdi-Bundeskongress muss sich nun IG Metall positionieren: „… Die IG Metall hat schon vor über 30 Jahren das Verbot der Leiharbeit gefordert. Heute setzen sich die gleichen Leute für die Regulierung dieses Instruments ein. Dadurch umgehen sie die »Equal Pay«-Forderung und setzen Erfolge von Jahrzehnten politischer Arbeit aufs Spiel. Das Hauptproblem ist, dass zukünftige Tarifverträge unterlaufen werden, gerade in unteren Entgeltgruppen. (…) Der Kampf gegen Leiharbeit muss der für gleiche Löhne sein, und nicht ein Kampf für die Regulierung von Leiharbeit. [Welche Anträge zum Thema Leiharbeit sind für den IG-Metall-Kongress diese Woche in Nürnberg angekündigt?] Ein paar interessante Anträge gibt es. Einer fordert, dass Arbeitsagenturen aufhören, den Eintritt in ein Leiharbeitsverhältnis zu erzwingen. Mit dem Antrag ist allerdings wieder die Hoffnung auf eine Einsicht seitens des Kapitals verbunden. Ein anderer Antrag fordert die wirksame Regulierung des sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Er enthält aber auch den Grundsatz »Equal Pay« und »Equal Treatment«, der für alle Arbeitsbedingungen vom ersten Tag des Einsatzes gelten muss. Ein anderer Antrag fordert, dass der Verdienst eines Leiharbeiters im Unternehmen während der Einsatzzeit 25 Prozent über dem Verdienst des vergleichbaren Beschäftigten in der Stammbelegschaft liegen muss. Das bedeutet: »Equal Pay« plus 25 Prozent. Das ist eine wichtige Forderung, um die Attraktivität von Leiharbeit für entleihende Unternehmen wesentlich zu verringern…“ Interview von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 08.10.2019 (im Abo) mit Michael Wengorz vom »Aktionsbündnis Sozialproteste«, das die Petition gegen den Tarifvertrag Leiharbeit gestartet hatte. Wir dokumentieren aus den Anträgen beim Gewerkschaftstag 2019 der IG Metall: „Miteinander für morgen – solidarisch und gerecht“ diejenigen zum Thema Leiharbeit (Spoiler: Wir sind für E2.061 und E2.062). Neu: Die Beschlusslage: Antragsberatungskommission: „…  Diese kategorische Ablehnung, dass eben Leiharbeit gesetzlich verboten werden soll, den Weg können wir nicht mitgehen…“ weiterlesen »

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ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz»Wir brauchen den Kampf für gleiche Löhne«. Haltung zum Thema Leiharbeit: Nach Beschluss auf Verdi-Bundeskongress muss sich nun IG Metall positionieren: "... Die IG Metall hat schon vor über 30 Jahren das Verbot weiterlesen »

5. Ordentlicher ver.di-Bundeskongress 2019 und Leiharbeit

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ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Antrag A074: „Der Bundeskongress beschließt: Der DGB und die jeweiligen Einzelgewerkschaften werden aufgefordert, die Tarifverträge zur Leiharbeit nicht zu verlängern: Begründung: Im Gesetz zur Leiharbeit steht: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Im Gesetz steht außerdem, dass per Tarifvertrag, also mit Zustimmung der Gewerkschaften, schlechtere Löhne für Leiharbeiter*innen abgeschlossen werden können. Der DGB hat seit Jahren geringere Tarife gegen die Leiharbeiter*innen mit den Leiharbeitsfirmen abgeschlossen. Das muss sofort ein Ende haben! Keine weitere Unterstützung für diese Spaltung zwischen Leiharbeiter*innen und Festbeschäftigten! Durch die Kündigung der Tarifverträge gilt dann das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Und dann gilt für die Leiharbeiter*innen der gesetzliche Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die erheblichen Lohnverluste der Leiharbeiter*innen durch die Nichtanerkennung des Equal-Pay-Grundsatzes sind ein wesentlicher Grund für den geringen Organisationsgrad von Leiharbeiter*innen. Gewerkschaften müssen gegen die gewollte Spaltung der Belegschaft kämpfen und nicht mit Verweis auf ihre Tarifverträge jegliche wirksame Selbstorganisation verhindern. Der Gesamtschutz der Beschäftigen muss schnellstmöglich hergestellt werden und der Kampf gegen jegliche Unterlaufung der Ermächtigungsgrundlage durch gelbe Gewerkschaften muss politisch auch in der Gewerkschaft ver.di geführt werden.“ Der angesichts der neuen Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 wichtige Antrag beim 5. Ordentlichen ver.di-Bundeskongress 2019. Siehe dazu einen weiteren Antrag zum Verbot der Leiharbeit und deren Behandlung beim Gewerkschaftstag. Neu: „Verdi-Chef will Leiharbeit gerechter machen“ – „Dann wird Leiharbeit auch mehr akzeptiert und attraktiver“ – und dann erst irgendwann abschaffen weiterlesen »

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ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Antrag A074: "Der Bundeskongress beschließt: Der DGB und die jeweiligen Einzelgewerkschaften werden aufgefordert, die Tarifverträge zur Leiharbeit nicht zu verlängern: Begründung: weiterlesen »

ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Wir haben – seit Jahren bereits – mehrere Informationen zu Unstimmigkeiten bei der Durchführung der Wahl zur der ver.di BTK (Bundestarifkommission) Leiharbeit in den Ländern und bei der nachfolgenden Besetzung der Verhandlungskommission – nicht nur hinsichtlich der internen Mitarbeiter der Leihbuden. Mit einigen Betroffenen möchten wir uns des Themas annehmen und brauchen dafür die Informationen von Euch, möglichst flächendeckend. Wenn ihr Informationen habt freuen wir uns auf eine Nachricht an mag.wompel@labournet.de ! Eure Daten behandeln wir absolut vertraulich, möchten Euch – bei Interesse – aber gerne zusammenführen, wenn ihr Euer Einverständnis dazu erklärt habt… Dank im Voraus! weiterlesen »
ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Wir haben - seit Jahren bereits - mehrere Informationen zu Unstimmigkeiten bei der Durchführung der Wahl zur der ver.di BTK (Bundestarifkommission) Leiharbeit in weiterlesen »

ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!
ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Die Bundesjugendkonferenz 2019 der ver.di Jugend vom 10. bis 12. Mai 2019 in der Berliner ver.di-Zentrale hat den Antrag der ver.di Jugend Südbaden „Die ver.di Jugend Südbaden fordert die ver.di Bundesebene dazu auf, ver.di setzt sich für ein Verbot von Leiharbeit in der Bundesrepublik Deutschland aktiv einzusetzen“ angenommen – den wir nachfolgend dokumentieren und der ver.di Jugend für den wichtigen Text danken! Siehe zur weitgehend erfolgreichen Geschichte des Antrags nun unser Dossier: 5. Ordentlicher ver.di-Bundeskongress 2019 und Leiharbeit! weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„… In den Branchen Post, Telekommunikation, sonstige private Dienstleistungen, Straßenverkehr, Spedition, Schifffahrt, Luftfahrt sowie Kreditinstitute und privates Versicherungsgewerbe lässt der Tarifvertrag eine Überlassungsdauer von bis zu 120 Monaten zu (…) Im Tarifregister des Bundes sind mit Stand Juli 2019 157 Tarifverträge in 17 Branchen registriert, in denen die Überlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde…“ Aus der Antwort der Bundesregierung am 26.08.2019 als Drucksache 19/12700 beim Bundestag auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11884 weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"... In den Branchen Post, Telekommunikation, sonstige private Dienstleistungen, Straßenverkehr, Spedition, Schifffahrt, Luftfahrt sowie Kreditinstitute und privates Versicherungsgewerbe lässt der Tarifvertrag eine Überlassungsdauer von bis zu 120 Monaten zu (...) Im Tarifregister des Bundes sind mit Stand Juli 2019 weiterlesen »

Betriebsratswahlen: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb

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Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11). Siehe dazu die Positionen der Gewerkschaften und neu: Der Kampf um die gleichen Rechte für Leiharbeitnehmer ist durch eine Entscheidung des  BGH wieder ein Stück weiter weiterlesen »

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Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009"Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen…" Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 weiterlesen »

Zeitarbeitgeber und IG Metall einigen sich über Zuschlagstarife für Metall & Elektro – Branchenzuschläge: Sechste Zuschlagsstufe verabschiedet

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IGM-Leiharbeitskollegen vom AK MiZ Augsburg/Donauwörth mit ihrem 1. Mai-Transparent "Branchenzuschlag SOFORT ab dem 1. Tag" vor dem Sitzungssaal der IGM - Tarifkommission Leiharbeit im Frankfurter DGB-Haus am 04. Mai 2017Dass der 4-Jahres-Vertrag „Je länger, desto besser: Leiharbeit“ erst in Kraft trete, wenn auch das Abkommen über Branchenzuschläge steht, war eine der Aussagen, die bei der Unterzeichnung gemacht wurden: Das ist hiermit geschehen. Siehe dazu die Pressemitteilungen der IG Metall und des IGZ jeweils vom 12. Mai 2017 – und siehe dazu insbesondere auch am Dienstag, 16. Mai 2017 die Sendung der „Anstalt“ beim ZDF, vom LabourNet Germany aus guten Gründen vorab empfohlen. Siehe hier Infos und Bewertungen zu den Branchenzuschlägen, neu: Ratgeber Leiharbeit der IG Metall: „Antworten rund um die Branchenzuschläge. Wo die Zuschläge ankommen“ (nicht, warum sie nötig sind) weiterlesen »

Interview der IG Metall mit Leiharbeiter Andre Accardi: Leiharbeit zum Hungerlohn und unter Lebensgefahr
Ich bin ein LeiharbeiterBei mehr als 20 Leihfirmen hat der 28jährige Metaller Andre Accardi bereits gearbeitet. Im Interview erzählt er, was er dort erlebt hat: schlechte und lebensgefährliche Arbeit, miese Bezahlung und Behandlung, Angst unter den Leiharbeitern – und immer wieder die Kündigung. André, Du bist 28 Jahre alt und hast bereits bei mehr als 20 Leihfirmen gearbeitet. Warum so viele? André Accardi: Ich habe immer mein Bestes gegeben. Doch meistens endete das Arbeitsverhältnis mit der Leihfirma mit dem Einsatz beim Kundenbetrieb. Dann hieß es einfach: Tschüss. Wir brauchen Dich nicht mehr. In der Kündigung steht dann meistens so was wie „Sie sind nicht mehr zumutbar“. Erst wenn Du zwei, drei Monate Einsatz bei einem Kunden hattest, hast Du für die Leihfirma genug Profit erwirtschaftet, dass sie sich um einen weiteren Einsatz für Dich bemühen. In der Regel jedoch bekomme ich die Kündigung, wenn der Einsatz endet. (…) Die meisten Leiharbeiter trauen sich nicht, öffentlich zu reden. Warum traust Du Dich? André Accardi: Ich bin ja kein Einzelfall. Im Vergleich zu anderen Leiharbeitern ist das, was mir passiert ist, noch harmlos. Leiharbeit heißt oft Arbeiten zum Hungerlohn und unter Lebensgefahr. Anfang des Jahres habe ich deshalb auch einen Leiharbeiter-Stammtisch bei der IG Metall Erlangen mitbegründet, wo sich Leiharbeiter austauschen und Hilfe bekommen. Wir müssen endlich Gesicht zeigen und die unhaltbaren Zustände in der Leiharbeit öffentlich machen.“ Interview am 11. Juli 2019 bei der IG Metall – mehr als einen Leiharbeiter-Stammtisch bei der IG Metall Erlangen und das eingebundene Video „Wie die IG Metall Leiharbeit fairer macht“ hat die IGM dabei nicht anzubieten? Doch: Den Link zur Kampagne „Leiharbeit & Werkverträge – Gute Arbeit für alle“… ohne Worte weiterlesen »
Ich bin ein Leiharbeiter"Bei mehr als 20 Leihfirmen hat der 28jährige Metaller Andre Accardi bereits gearbeitet. Im Interview erzählt er, was er dort erlebt hat: schlechte und lebensgefährliche Arbeit, miese Bezahlung und Behandlung, Angst unter den Leiharbeitern – und immer wieder die Kündigung. weiterlesen »

FAU Kaiserslautern startet Leiharbeit-Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ mit gleichnamiger Broschüre
Broschüre "„Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ - Informationen zu Leiharbeit in Deutschland" der FAU KaiserslauternDie Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahresdurchschnitt von Juli 2017 bis Juni 2018 waren gut eine Million LeiharbeiterInnen gemeldet. LeiharbeiterInnen haben unsichere Jobs, schlechtere Arbeitsbedingungen und werden dafür bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt. Nicht grundlos halten viele Leiharbeit für „moderne Sklaverei“. Um über die Hintergründe und die rechtlichen Umstände der Leiharbeit aufzuklären, hat die FAU Kaiserslautern eine Broschüre erstellt. Die Kampagne richtet sich auch an Verantwortliche im DGB und fordert sie zur Kursänderung auf. Der DGB ermöglicht durch die Tarifverträge, die er in der Leih- und Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hat, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Auf dem Fest der Solidarität konnten sich BesucherInnen mit Postkarten an lokale Spitzen des DGB und der SPD wenden. Viele unterstützen dort unsere Forderung „Leiharbeit abschaffen!“ Die Kampagne wird in wenigen Wochen eine Fortsetzung in Form eines Leiharbeits-Rundgang durch die Kaiserslauterer Innenstadt finden…“ Meldung der FAU Kaiserslautern vom 13. Mai 2019 zur Broschüre „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ – Informationen zu Leiharbeit in Deutschland – wir begrüssen die Kampagne, die zeigt, dass der Widerstand gegen die Leiharbeit und die kommende Tarifrunde auch regional stattfinden kann! weiterlesen »
Broschüre "„Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn!“ - Informationen zu Leiharbeit in Deutschland" der FAU Kaiserslautern"Die Leiharbeitsbranche boomt: Im Jahresdurchschnitt von Juli 2017 bis Juni 2018 waren gut eine Million LeiharbeiterInnen gemeldet. LeiharbeiterInnen haben unsichere Jobs, schlechtere Arbeitsbedingungen und werden dafür bei gleicher Arbeit weiterlesen »

Leiharbeit auf Rekordhoch – IG Metall startet eine neue Kampagne gegen den „Missbrauch“ der Leiharbeit: „Gute Arbeit für alle“
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„… Trotz des anhaltenden Booms und der knappen Arbeitskräfte setzen die Unternehmen verstärkt auf Leiharbeit. Die Anzahl der Leiharbeiter hat sich von 2016 auf 2017 erneut um 4,1 Prozent erhöht – und damit stärker als die Beschäftigung insgesamt – auf über eine Million. Auch die strengeren gesetzlichen Regeln, die letztes Jahr im April in Kraft treten, haben am Trend zur Leiharbeit nur wenig geändert. Zwar gelten seitdem feste Fristen, laut denen Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten und höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden dürfen. Allerdings ist nur rund ein Viertel der Leiharbeiter davon betroffen. Der Rest wird bereits vor Ablauf der neun Monate abgemeldet – oder gleich entlassen (…) Statt zur Abdeckung von Produktionsspitzen, für die sie ursprünglich gedacht war, wird Leiharbeit immer mehr zur Abdeckung der normalen Geschäftstätigkeit eingesetzt. Das zeigt die IG Metall-Betriebsrätebefragung aus Baden-Württemberg (…) Die IG Metall will den Missbrauch der Leiharbeit verstärkt angehen. Das hat der Vorstand der IG Metall beschlossen. (…) Um dem Missbrauch der Leiharbeit in den Betrieben noch entschiedener entgegenzutreten, startet die IG Metall eine neue Kampagne. Neben der Leiharbeit nimmt die IG Metall dabei auch die Fremdvergabe von Arbeit über Werkverträge und die Arbeitsbedingungen bei den sogenannten „Industrienahen Dienstleistern“ in den Fokus. Das Motto der neuen Kampagne: „Gute Arbeit für alle“.“ IG Metall-Meldung vom 14.08.2018: „Arbeitslosigkeit auf Rekordtief – Leiharbeit auf Rekordhoch“ – worin die Kampagne bestehen soll – über die im Text gelobten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hinaus – bleibt (noch?) unklar. Siehe die Kampagnenseite und ersten Kommentar und nun „Erfolgsmeldungen“: [Video] „Die IG Metall erklärt: Wie wir die Leiharbeit fairer machen“ weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"... Trotz des anhaltenden Booms und der knappen Arbeitskräfte setzen die Unternehmen verstärkt auf Leiharbeit. Die Anzahl der Leiharbeiter hat sich von 2016 auf 2017 erneut um 4,1 Prozent erhöht - und damit stärker weiterlesen »

(Erwartbare) Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit: Wie Tarifverträge den Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer die Zähne ziehen
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz„… Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der jeweiligen Leiharbeitskraft im Einsatzunternehmen (Entleiherunternehmen) zeitlich begrenzt. Hierbei besteht die Möglichkeit, von der Überlassungshöchstdauer vorrangig durch Tarifvertrag der Einsatzbranche abzuweichen. Diese Regelung ermöglicht, dass den Interessen der Leiharbeitskräfte sowie der Stammarbeitskräfte im Entleiherunternehmen Rechnung getragen wird und zugleich den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzbranche entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können. Für die Feststellung der Wirkung der Überlassungshöchstdauer ist es noch zu früh, da die Überlassungshöchstdauer wegen der Übergangsregelung in § 19 Absatz 2 AÜG erstmals Ende 2018 praktisch zum Tragen gekommen ist. Die Evaluation der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll hierzu Erkenntnisse liefern…“ Aus der Antwort „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9311 – vom 29.04.2019. Siehe dazu 2 Analysen der Antwort hinsichtlich der absehbaren konterkarierenden Rolle der Tarifverträge v.a. hinsichtlich der Höchstüberlassungsdauer sowie Hinweise auf (umfangreiche) Hintergründe im LabourNet Germany weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"... Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der weiterlesen »

Leiharbeit: 7 Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzSeit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Leiharbeit könne zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Hier unsere Antworten auf 7 Kernfragen…“ Aktualisierter Überblick vom 04. April 2019 beim Bund-Verlag weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"Seit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Leiharbeit könne zum weiterlesen »

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