„(…) Schon jetzt laufen Politiker und Arbeitgeberverbände Sturm gegen die geplanten Änderungen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, dass Leiharbeiter künftig nach neun Monaten das Gleiche verdienen sollen wie die Stammbelegschaft (Equal Pay) – und dass der Einsatz von Leiharbeitern auf 18 Monate begrenzt werden soll. So lange jedoch sind die meisten Zeitarbeiter gar nicht bei ihrem Verleiher beschäftigt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr 56 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse nach weniger als drei Monaten beendet. Demnach ist der Wert im Vergleich zu 2011 (51 Prozent) sogar noch angestiegen. (…) Kritik kommt auch aus dem Lager der Arbeitgeber. „Wir haben ohnehin bereits in elf Branchen Equal Pay“, sagt ein Sprecher des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) unserer Zeitung. „Dort erhalten die Mitarbeiter oft bereits nach sechs Wochen ihre erste Lohnerhöhung und nicht erst nach neun Monaten.“ Dieses Argument lässt Dieter Stang, Anwalt für Arbeitsrecht bei der Gewerkschaft IG Metall, nicht gelten. „Von Equal Pay kann heute keine Rede sein“, sagt er. (…) Wie hoch der Stellenwert der Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Parlamentarische Anfrage. Demnach entfielen im Juli 33 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten offenen Stellen auf die Leiharbeit. Arbeitsmarktexperten werfen der BA vor, Arbeitssuchende regelrecht in die Zeitarbeit zu drängen, da die Menschen dadurch schneller aus der Statistik verschwinden. Ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, hat genau diese Praxis 2012 moniert…“ Artikel von Anne Guhlich in den Stuttgarter Nachrichten vom 21.08.2014 weiterlesen »
„(…) Schon jetzt laufen Politiker und Arbeitgeberverbände Sturm gegen die geplanten Änderungen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, dass Leiharbeiter künftig nach neun Monaten das Gleiche verdienen sollen wie die Stammbelegschaft (Equal Pay) – und dass der Einsatz von Leiharbeitern auf 18 Monate begrenzt werden soll. So weiterlesen »

Irgendwann mal mehr Sicherheit haben – irgendwann mal eine Festanstellung: Irgendwann, so hoffte Leiharbeiter Franz Meyer* würde es auch für ihn soweit sein. Doch dieser Moment kam nicht, vielmehr wurde es noch schlechter: Sechs Jahre arbeitete Meyer beim Flugzeughersteller Airbus in Hamburg. Sein Vertrag als Leiharbeiter wurde immer wieder verlängert…“ Text und Video des Panorama-Beitrags vom 24. Juli 2014 von Robert Bongen, Johannes Edelhoff, Johannes Jolmes & Tina Soliman weiterlesen »
"Irgendwann mal mehr Sicherheit haben - irgendwann mal eine Festanstellung: Irgendwann, so hoffte Leiharbeiter Franz Meyer* würde es auch für ihn soweit sein. Doch dieser Moment kam nicht, vielmehr wurde es noch schlechter: Sechs Jahre arbeitete Meyer beim Flugzeughersteller Airbus in Hamburg. Sein Vertrag als Leiharbeiter wurde immer wieder verlängert…" weiterlesen »

In den vergangenen Dekaden hat der Gesetzgeber das Zeitarbeitsrecht stufenweise reformiert, um den Flexibilitätsbedürfnissen der Unternehmen entgegen zu kommen und um über die Zeitarbeit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Trotz kräftigem Wachstum der Branche ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen abhängig Beschäftigten mit etwa 2,5?Prozent nach wie vor gering. Die Zeitarbeitsbranche ist seit jeher durch eine hohe Dynamik und vergleichsweise kurze Beschäftigungsdauern gekennzeichnet...““ IAB-Kurzbericht 13/2014 und die DGB-Forderung: Gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag weiterlesen »
"In den vergangenen Dekaden hat der Gesetzgeber das Zeitarbeitsrecht stufenweise reformiert, um den Flexibilitätsbedürfnissen der Unternehmen entgegen zu kommen und um über die Zeitarbeit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Trotz kräftigem Wachstum der Branche ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen abhängig Beschäftigten mit etwa 2,5?Prozent nach wie vor gering. Die weiterlesen »

Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern. Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie
Arbeitsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christiane Brors (Universität Oldenburg) und Prof. Dr. Peter Schüren (Universität Münster) weiterlesen »

Gesetzesvorschlag will Bedingungen der Leiharbeit verbessern, sie aber nicht abschaffen. Umsetzung unklar. Artikel von Lena Kreymann in junge Welt vom 18.03.2014 weiterlesen »
Gesetzesvorschlag will Bedingungen der Leiharbeit verbessern, sie aber nicht abschaffen. Umsetzung unklar. Artikel von Lena Kreymann in junge Welt vom 18.03.2014 externer Link (mehr …)

„… So müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden. Und nicht zuletzt müsse der Betriebsrat des Entleiherbetriebes die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.In diesem Sinne wurde dem Arbeitgeber, einem großen privaten Klinikbetreiber aufgegeben, die Eingruppierung der von der Personalservicegesellschaft überlassenen Mitarbeiter in den Haustarif vorzunehmen…“ Meldung von und bei RA von Holger Thieß am 7 Februar 2014 zum Arbeitsgericht Cottbus – Beschluss vom 06.02.2014 – 3 BV 96/13 weiterlesen »
"… So müssen die Leiharbeitnehmer für die Zeit der Dauerüberlassung die gleiche Vergütung erhalten. Die Rechte aus der Betriebsverfassung müssen angeglichen werden. Und nicht zuletzt müsse der Betriebsrat des Entleiherbetriebes die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten.In diesem Sinne wurde dem Arbeitgeber, einem großen privaten Klinikbetreiber aufgegeben, die Eingruppierung der von der Personalservicegesellschaft weiterlesen »

Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich bei fehlender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers. Für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgeber hat bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bewusst nicht die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher angeordnet. Das Unionsrecht gibt kein anderes Ergebnis vor…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2013 und Kommentare weiterlesen »
"Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 weiterlesen »

Zitat aus dem Koalitionsvertrag im Beitrag zur angedachten AÜG-Änderung (equal-pay nach 9 Monaten) vom 28.11. bei ZOOM (User karla) und darunter eine beginnende kontroverse Debatte weiterlesen »
"Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln Wir präzisieren im AentG die Maßgabe, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher vorübergehend erfolgt, indem wir eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen. Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten weiterlesen »

Häufig werden Werkverträge und Zeitarbeit in der medialen Berichterstattung durcheinandergeworfen. Jürgen Sobotta, iGZ-Landesbeauftragter Niedersachen, erläutert in einem Interview, was die entscheidenden Unterschiede sind und wie iGZ-Mitglieder zu diesem Thema stehen…“ Interview vom 21.08.2013 bei der IgZ weiterlesen »
"Häufig werden Werkverträge und Zeitarbeit in der medialen Berichterstattung durcheinandergeworfen. Jürgen Sobotta, iGZ-Landesbeauftragter Niedersachen, erläutert in einem Interview, was die entscheidenden Unterschiede sind und wie iGZ-Mitglieder zu diesem Thema stehen..." Interview vom 21.08.2013 bei der IgZ externer Linkweiterlesen »

Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht zum Beschluss vom 10. Juli 2013 – 7 ABR 91/11. Siehe dazu auch Kommentare weiterlesen »
"Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen…" Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht zum Beschluss vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 externer Linkweiterlesen »

Entschließung des Bundesrates „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ als Drucksache 343/13 (Beschluss) zur Bundesratsitzung am 3. Mai 2013. Siehe dazu: weiterlesen »
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" als Drucksache 343/13 (Beschluss) zur Bundesratsitzung am 3. Mai 2013 externer Link . weiterlesen »

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet den Verleiher, dem Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt („equal pay“). Von diesem Gebot der Gleichbehandlung erlaubt das AÜG ein Abweichen durch Tarifvertrag, wobei nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen arbeitsvertraglich vereinbaren können. Tarifverträge, die für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen, als es vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers erhalten, hat ua. die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) mit Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche geschlossen. Nachdem der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts am 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 -, vgl. Pressemitteilung Nr. 93/10) festgestellt hat, dass die CGZP nicht tariffähig ist, haben bundesweit zahlreiche Leiharbeitnehmer auf Nachzahlung der Differenz zwischen der von ihren Arbeitgebern gewährten Vergütung und der eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers geklagt. In fünf dieser Verfahren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts heute über die Revisionen verhandelt und entschieden…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (Az.: 5 AZR 954/11). Siehe dazu: weiterlesen »
"Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet den Verleiher, dem Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt („equal pay“). Von diesem Gebot der Gleichbehandlung erlaubt das AÜG ein Abweichen durch Tarifvertrag, wobei nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen arbeitsvertraglich vereinbaren können. Tarifverträge, die für weiterlesen »

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Dauerleihe führt zu Arbeitsverhältnis beim Entleiher
Informationen der Kanzlei Templin & Thieß weiterlesen »

Informationen der Kanzlei Templin & Thieß

  • Personalservicegesellschaft vor dem Aus? Arbeitsgericht Cottbus ordnet Arbeitsverhältnis mit Asklepios-Klinik an.  Pressemitteilung der Kanzlei Templin & Thieß Rechtsanwälte vom 5.2.2013: (mehr …)

Beitrag von Hans-Dieter Wohlfarth (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht) weiterlesen »

Beitrag von Hans-Dieter Wohlfarth (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht (www.anwalt-in-stuttgart.de externer Link ))

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„Mit einem Urteil vom Donnerstag hat das BAG hat die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben gestärkt. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen…“ Meldung vom 25.01.2013 weiterlesen »
"Mit einem Urteil vom Donnerstag hat das BAG hat die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben gestärkt. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen…" Meldung vom 25.01.2013 externer <a href=weiterlesen »

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