DaimlerGegenLeiharbeitRené Schindlers Leihfirma hatte wochenlang keine Arbeit mehr für ihn. Die einsatzfreie Zeit zog sie einfach von seinem Zeitkonto ab. Doch er wehrte sich erfolgreich – und hat nun einen Rat für andere Leiharbeiter. Was René Schindler erlebte, erleben Leiharbeiter überall täglich: Die Leihfirma wälzt ihr unternehmerisches Risiko verleihfreier Zeiten auf die Beschäftigten ab, die dann Zeit und Urlaub opfern sollen. Das ließ sich Betriebswirt René Schindler nicht gefallen. (…) Schindler verlor dann auch seinen ersten Prozess beim Arbeitsgericht Frankfurt. Aber er gab nicht auf und ging in die nächste Instanz, zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen. Das LAG gab ihm schon mal zu einem Drittel recht. Er bekam rund 500 Euro. Ohne Revision. Doch Metaller Schindler gab sich nicht zufrieden. Über den DGB Rechtsschutz legte er Beschwerde bei Bundesarbeitsgericht (BAG) ein, bei der höchsten Instanz. Und überraschenderweise ließ das BAG die Revision zu, was es nur in Ausnahmen tut. Doch da beim BAG weitere Verfahren zur Verrechnung einsatzfreier Zeiten in Leiharbeit aufgelaufen waren, wollte das höchste Arbeitsgericht eine grundsätzliche Klärung des Problems herbeiführen. Dieses Grundsatzurteil wollte der Arbeitgeber vermeiden. Er zahlte in letzter Minute freiwillig alle ausstehenden Forderungen Schindlers, um den Prozess beim BAG abzuwenden: die übrigen 740 Euro Lohn plus Zinsen…“ IG Metall-Meldung vom 27.02.2017 weiterlesen »
DaimlerGegenLeiharbeit"René Schindlers Leihfirma hatte wochenlang keine Arbeit mehr für ihn. Die einsatzfreie Zeit zog sie einfach von seinem Zeitkonto ab. Doch er wehrte sich erfolgreich - und hat nun einen Rat für andere Leiharbeiter. Was René Schindler erlebte, erleben Leiharbeiter überall täglich: Die weiterlesen »

Sieg vor Gericht: Ford-Leiharbeiter kriegen dicke Nachzahlung – und treten Lawine los
Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!„Sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Mehr als 60 Zeitarbeiter, die für Ford Motorenteile zusammenschraubten und ins Werk lieferten, wurden von ihrer Leiharbeitsfirma unterbezahlt. Jetzt erhalten sie Nachschläge von zwei Millionen Euro! Das Urteil ist ein bundesweiter Präzedenzfall. (…) Darum geht’s: Die Leiharbeiter sollten auf ihren Stundenlohn von rund zehn Euro einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten, also etwa 15 Euro. Viele Betriebe fühlten sich an den Tarifvertrag nicht gebunden. Sie behaupteten, Dienstleister zu sein, die die Zuschläge der Metall- und Elektroindustrie nicht zahlen müssten. „Dadurch konnten jahrelang Billigkräfte eingesetzt werden, die kaum mehr als den Mindestlohn in der Tasche hatten“, so IG Metall-Anwalt Mario Utess. „Die Ford-Werke haben an den Kollegen, die sich als Mitarbeiter zweiter Klasse fühlten, gut verdient.“ (…) Schluss, aus, vorbei. Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass für den Fahrzeugbau eingesetzte Leiharbeiter die Branchenzuschläge erhalten müssen. (…) Die IG Metall sieht das Urteil als Präzedenzfall. Tausende Zeitarbeiter im Kölner Raum könnten nun den Branchenzuschlag von 15 bis 50 % (je nach Einsatzdauer) nachfordern. Roßmann: „Wir werden mit dem von uns erstrittenen Urteil eine Lawine lostreten.“ Beitrag von Philipp J. Meckert vom 23. Februar 2017 beim Express Köln online. Siehe dazu: IG Metall Köln-Leverkusen stoppt Tarifflucht – Leiharbeiter erhalten Nachzahlungen bis 30.000 €. Es ging um 2 Millionen €. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zugunsten von Leiharbeitern Ford Industriepark entschieden. weiterlesen »
Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!"Sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Mehr als 60 Zeitarbeiter, die für Ford Motorenteile zusammenschraubten und ins Werk lieferten, wurden von ihrer Leiharbeitsfirma unterbezahlt. Jetzt erhalten sie Nachschläge von zwei Millionen Euro! Das Urteil ist ein weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„„Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige der Stammbelegschaft. Zudem haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Einige Leiharbeitnehmer arbeiten bis zu zehn Jahre in demselben Entleihbetrieb. Das darf nicht sein.“ Selten ist die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags so nahe an der Wahrheit wie mit dieser Zustandsbeschreibung (http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-riegel-vorgeschoben). Dann allerdings wird behauptet, dass das auf Initiative der SPD und des Arbeitsministeriums eingebrachte und vom Bundestag im Oktober beschlossene Gesetz an dieser Lage etwas verbessert. Und das ist schon wieder eine große Lüge. (…) Wir sind für die Abschaffung der Leiharbeit. Sie verlagert grundsätzlich sehr einfach die Risiken des kapitalistischen Marktes auf die LohnarbeiterInnen. Für die Abschaffung sind sicher auch Hunderttausende, wenn nicht Millionen in diesem Land. Aber keine der Bundestagsparteien oder der Gewerkschaften ist dafür. Wenn es Kritik an der Leiharbeit gibt, dann immer nur am „Missbrauch“, wie ihn die SPD oben beschreibt: dem Einsatz mit dem Ziel, Belegschaften zu spalten und Lohnkosten zu sparen, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und ArbeiterInnen zu entrechten. (…) Wenn diese Überausbeutung wirksam begrenzt würde, müsste man das unterstützen. Was aber tut das Gesetz?...“ Artikel von Frederik Haber in Neue Internationale 214 vom November 2016 bei der Arbeitermacht weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"„Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige weiterlesen »

Nach der AÜG-Reform: Definiere (und umgehe) den Equal Pay
Gleiches Geld!Equal Pay nach spätestens 9 Monaten: Die zweite wichtige Änderung betrifft den gesetzlichen Grundsatz des Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit). Anders als bisher ist eine Abweichung durch die Tarifverträge der Zeitarbeit nicht mehr unbegrenzt möglich. Es gilt eine Grenze von 9 Monaten bzw. 15 Monaten (§ 8 AÜG-RefE). Bisher war es den Zeitarbeitsunternehmen möglich, über ihre Tarifverträge der Zeitarbeit (iGZ bzw. BAP – DGB) dauerhaft weniger Geld zu zahlen. Die Tarifverträge der Zeitarbeit hatten stets Vorrang vor dem gesetzlichen Equal-Pay-Grundsatz. Die Möglichkeit zur Tarifabweichung wird jetzt auf 9 Monate bzw. 15 Monate begrenzt. (…) Werden die Leiharbeitnehmer bereits nach einem Branchenzuschlagstarifvertrag vergütet, gilt die Pflicht zum Equal Pay nicht. Spätestens nach 15 Monaten muss mit den Branchenzuschlägen allerdings ein Entgelt erreicht werden, das mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer der Einsatzbranche „gleichwertig“ ist. Die „Gleichwertigkeit“ wird durch die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche festgelegt…“ (Quelle: Das AÜG nach der Gesetzesnovelle: Die wichtigsten Fragen und Antworten bei RA Templin & Thieß). Diese „Gleichwertigkeit“ ist umstritten und nicht mit einer Gleichstellung zu verwechseln (in der EU-Richtlinie Leiharbeit von 2008 heißt der Artikel 5 übrigens „Grundsatz der Gleichbehandlung“). Wir dokumentieren einige Aspekte der Debatte, so u.a. einen Brief der Betriebsräte aus der Leiharbeit an die Arbeitsministerin zu Equal Pay sowie unseren Wissenstand zum Zusammenhang von „Equal Pay“, Überlassungsdauer und Branchenzuschlägen (aufgrund der Gesetzesänderung muss z.B. die IG Metall im 1. Halbjahr 2017 die Tarifverträge zur Regelung der Überlassungen und den Branchenzuschlägen mit der IGZ /BAP und den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie neu verhandeln). Und wir bitten (als juristische Dilettanten) um Korrekturen wie Ergänzungen und v.a. um Informationen zum Stand der Diskussion in den Bezirken der IG Metall zu den TV BZ (Branchenzuschläge) und TV Leih-Z (Uberlassungsdauer)! weiterlesen »
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Kündigung zewcklos - Sklaven müssen verkauft werden!Leiharbeitnehmer werden – wenn sie nicht von vornherein befristet beschäftigt werden – meistens gezielt für einen bestimmten Auftrag eingestellt. Fällt dieser fort, folgt in der Regel die Kündigung. Dass es ganz so einfach nicht geht, hat jetzt das Arbeitsgericht Iserlohn entschieden“ (Urteil vom 14.1.2016, 4 Ca 1385/15) „Mit Hilfe des Hagener Büros der DGB Rechtsschutz GmbH wehrte sich eine Einkaufssachbearbeiterin erfolgreich gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Sie war befristet zu Ende Oktober 2015 bei einem Arbeitnehmer-Verleihbetrieb eingestellt worden. Eingesetzt worden war sie ausschließlich bei einem einzigen Kunden. Als der jedoch den Vertrag mit dem Verleih-Unternehmen vorzeitig beendete, kündigte dieser der Einkaufssachbearbeiterin zum 31.8.2015. Begründung: Es lägen keine weiteren Aufträge vor, für die die Beschäftigte geeignet sei. Außerdem habe sie ausschließlich als Einkaufssachbearbeiterin arbeiten wollen. Diese Tätigkeit stehe auch im Arbeitsvertrag. (…) Gegen diese Kündigung wehrte sich die 45-jährige Beschäftigte, Mitglied der IG BCE, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Iserlohn. Mit Erfolg! Das Arbeitsgericht Iserlohn griff die Argumentation des DGB Rechtsschutzes auf: Der Auftragsverlust rechtfertige die Kündigung nicht, da eine Kündigung nur bei dauerhaftem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit begründet sei. Dies habe der Arbeitgeber jedoch nicht dargelegt. Er hätte anhand der Auftrags- und Personalplanung konkret darstellen müssen, warum es sich nicht nur um eine kurzfristige Auftragsschwankung gehandelt habe und ein Einsatz bei einem anderen Kunden nicht möglich sei. (…) Auch kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen – so das Arbeitsgericht Iserlohn weiter – die Kündigung nicht, da diese zum typischen Wirtschaftsrisiko von Arbeitnehmerverleihbetrieben gehören…“ Mitteilung vom Rechtsschutzsekretär Michael Mey vom 2. Oktober 2016 bei der DGB Rechtsschutz GmbH (mit Download des Urteilvolltextes) weiterlesen »
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Gleiches Geld!„Die Renten und Sozialabgabenpraxis bei Leiharbeitnehmern ohne equal-pay ist zu überarbeiten. Sie stellt offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor dem Grundgesetz dar (…) Während Leiharbeitnehmer ohne equal-pay ein geringeres Einkommen beziehen als Festangestellte mit identischer Qualifikation und Tätigkeit, sowie Leiharbeitnehmern in equal-pay Beschäftigung, haben erstgenannte einen weiteren Nachteil, welcher in der Tragweite nur schwer vor dem Sozialaspekt zu vertreten ist. (…) Da sich Rente und Sozialabgaben nach dem Einkommen richten, ist der Leiharbeitnehmer auf Dauer „bestraft“. Er erhält, nach dem Gesetz regulär, seine Lebensarbeitsleistung nicht in geleisteter Höhe. Obwohl die transferierten Gelder zwischen Verleihunternehmen und Entleiher meist der Wertschöpfung von regulär Beschäftigten entsprechen (identische Lebensarbeitsleistung), kommen diese Leistungen einem Leiharbeitnehmer (bei nicht equal-pay) nicht zu Gute. (…) Ich möchte mit dieser Beschwerde erreichen, dass sich über die gängige Praxis der Sozialabgabenvereinnahmung auseinandergesetzt wird. Möglichst mit einer anschließenden Änderung der Praxis…“ Petition an den Deutschen Bundestag von Ralf Dechow vom 28. Juli 2016 – wir danken für die Zusendung und den Hinweis auf einen weiteren Aspekt der Diskriminierung von LeiharbeiterInnen weiterlesen »
Gleiches Geld!"Die Renten und Sozialabgabenpraxis bei Leiharbeitnehmern ohne equal-pay ist zu überarbeiten. Sie stellt offensichtlich eine Ungleichbehandlung vor dem Grundgesetz dar (...) Während Leiharbeitnehmer ohne equal-pay ein geringeres Einkommen beziehen als Festangestellte mit identischer Qualifikation und Tätigkeit, sowie Leiharbeitnehmern in equal-pay Beschäftigung, weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„… Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis, als Verleiher Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitgeber zu verleihen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers als Werkvertrag bezeichnet worden ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) billigt mit dieser Entscheidung die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und wies mehrere Klagen zurück, mit denen Beschäftigte gegen eine unzulässige Überlassung geklagt hatten. (…) Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, auch die Revision beim Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Selbst wenn man annehme, dass die Klägerin auf Grundlage von Scheinwerkverträgen eingesetzt worden sei, sei kein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und der Beklagten zustande gekommen. Dies sei nur dann der Fall, wenn der Verleiher/Werkunternehmer keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gehabt hätte…“ Kommentar vom DGB-Rechtsschutzsekretär Till Bender bei den ver.di-Nachrichten vom 20. Juli 2016 weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"... Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis, als Verleiher Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitgeber zu verleihen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers als weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von LeiharbeiternIn dem Rechtsstreit einer von unserer Kanzlei vertretenen Leiharbeitnehmerin, die nach 8 Jahren Dauerüberlassung Schadensersatz wegen des Minderverdienstes begehrt, hat das LG Berlin die Klage abgewiesen. Die Begründung liegt noch nicht vor, allerdings hat das Gericht eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Entscheidung in kurzen Worten erläutert wird. Das Landgericht sieht keinen offenkundigen Verstoß des Bundes. Der Gesetzgeber habe ein weites Ermessen und könne die gesetzlichen Regelungen so ausgestalten, dass eine unbefristete Überlassung zu einem wesentlich schlechteren Gehalt möglich bleibe. Unsere Mandantin erhielt knapp 1.000,- Euro pro Monat weniger als eine festangestellte Klinik-Psychologin. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, wird sich nach Übermittlung der vollständigen Urteilsbegründung entscheiden…“ Pressemitteilung der RA Templin & Thieß vom 1. März 2016, siehe zum Hintergrund deren PM vom 22. Februar 2016 LG Berlin: Dauer-Leiharbeitnehmerin verklagt Bund auf Schadensersatz weiterlesen »
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern"In dem Rechtsstreit einer von unserer Kanzlei vertretenen Leiharbeitnehmerin, die nach 8 Jahren Dauerüberlassung Schadensersatz wegen des Minderverdienstes begehrt, hat das LG Berlin die Klage abgewiesen. Die Begründung liegt noch nicht vor, allerdings hat das Gericht eine Pressemitteilung weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenVize-Arbeitgeberpräsident Gerhard Braun fordert den Wegfall von Hürden für Zeitarbeit, um Flüchtlinge schneller in Jobs zu bringen. «Das Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge in der Zeitarbeit von 15 Monaten muss fallen, weil Zeitarbeit ein wichtiger Einstieg in den Arbeitsmarkt ist». Das sagte der Vizechef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Deutschen Presse-Agentur. Im Oktober hatte die Bundesregierung das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber zwar gelockert – zuvor gab es für eine Sperre von vier Jahren. Wirtschaftsvertretern geht das allerdings nicht weit genug…“ dpa-Meldung vom 07.02.2016 bei der FAZ online – jetzt erst entdeckt, aber immer noch empörend – Sklavenhandel verbieten, nicht ausweiten oder regulieren! weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"Vize-Arbeitgeberpräsident Gerhard Braun fordert den Wegfall von Hürden für Zeitarbeit, um Flüchtlinge schneller in Jobs zu bringen. «Das Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge in der Zeitarbeit von 15 Monaten muss fallen, weil Zeitarbeit ein wichtiger Einstieg weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von LeiharbeiternDie Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter bleibt höchstrichterlich vorerst ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Verfahren um die Klage eines Leiharbeitnehmers aus Erlangen, der Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Unternehmen verlangte, keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern den Fall aus formellen Gründen abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am 26.01.2016 mitteilte (Az.:1 ABR 13/14). (…) Der Kläger zweifelte die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit an, da sich diese seiner Ansicht nach nicht aus ihren Satzungen ergibt. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte den Rechtsstreit um die Auskunft ausgesetzt, bis über die Tarifzuständigkeit entschieden ist. Jetzt sind die Nürnberger wieder am Zug. “ Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 26. Januar 2016 zu BAG , Beschluss vom 26.01.2016 – 1 ABR 13/14 weiterlesen »
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern"Die Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter bleibt höchstrichterlich vorerst ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Verfahren um die Klage eines Leiharbeitnehmers aus Erlangen, der Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Unternehmen verlangte, keine Entscheidung in der Sache weiterlesen »

Werkverträge & Leiharbeit bei Kirche: Entwurf Änderung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf – in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge – keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »
Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf - in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge - keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen zuzulassen. Siehe den offenen Brief der Bundeskonferenz vom 13.1.2016 weiterlesen »

Aus heutiger Sicht kaum vorstellbar: In den 1960er Jahren war Leiharbeit in Deutschland verboten. Grundlegend änderte sich das erst 1972 mit Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Dank seiner rechtlichen Auflagen blieb der Einsatz von Leiharbeit in Deutschland viele Jahrzehnte lang streng reguliert. Erst der Wegfall wichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen Anfang 2003 führte zu einer politisch gewollten Liberalisierung der Leiharbeit. Dadurch wurde sie für die Wirtschaft zu einem willkommenen Instrument der Flexibilisierung, des Lohndumpings und der Disziplinierung von Stammbelegschaften. Heute diskutiert die Politik wieder über eine Re-Regulierung der Leiharbeit – zu Recht…“ Artikel von Markus Krüsemann vom 14. April 2015 im Blog von Patrick Schreiner weiterlesen »
"Aus heutiger Sicht kaum vorstellbar: In den 1960er Jahren war Leiharbeit in Deutschland verboten. Grundlegend änderte sich das erst 1972 mit Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Dank seiner rechtlichen Auflagen blieb der Einsatz von Leiharbeit in Deutschland viele Jahrzehnte lang streng reguliert. Erst der Wegfall wichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen Anfang 2003 führte weiterlesen »

Mit Spannung haben Arbeitsrechtler die Entscheidung erwartet: Der EuGH hatte im Rahmen eines finnischen Vorlageverfahrens erstmals überhaupt Gelegenheit, die Leiharbeitsrichtlinie auszulegen. Wie lange „vorübergehend“ ist, ließ das Gericht aber ebenso unbeantwortet wie die Frage, ob dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung gegen die Leiharbeitsrichtlinie verstößt, erklärt André Zimmermann…“ Artikel von André Zimmermann vom 17.03.2015 bei Legal Tribune online weiterlesen »
"Mit Spannung haben Arbeitsrechtler die Entscheidung erwartet: Der EuGH hatte im Rahmen eines finnischen Vorlageverfahrens erstmals überhaupt Gelegenheit, die Leiharbeitsrichtlinie auszulegen. Wie lange "vorübergehend" ist, ließ das Gericht aber ebenso unbeantwortet wie die Frage, ob dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung gegen die Leiharbeitsrichtlinie verstößt, erklärt André Zimmermann..." Artikel von André Zimmermann weiterlesen »

Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglichkeit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. Wegen dieses Versäumnisses haben wir für eine dauerhafte verliehene Klinikbeschäftigte Klage beim Landgericht Berlin erhoben. Wir fordern Schadensersatz vom Bund in Höhe von ca. 33.000 Euro. Gerügt wird die bewusste Nichtumsetzung der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG…“ Pressemitteilung von Rechtsanwalt Holger Thieß vom 1. Dezember 2014 weiterlesen »
"Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglichkeit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. Wegen dieses Versäumnisses weiterlesen »

stopp fremdvergabe + leiharbeitAufruf des Randstad-Ost-BR gegen die gesetzlich geplante zeitliche Beschränkung von Leiharbeit, initiiert von Swen Tech, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Randstad Region Ost. Aus dem Text: „… Wir wenden uns gegen eine geplante Gesetzesänderung zur Festlegung der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten in der Zeitarbeit. (…) Ein großer Teil von Euch befindet sich in längerfristigen Einsätzen. Das heißt, Ihr seid in den Kundenunternehmen voll integriert (…) Ihr habt ein hohes Maß und Planungssicherheit bzgl. des Lohnes, der Integration und des Fahrweges (…) Wenn eine „Orientierung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen“ die Reduzierung von Einsätzen über 18 Monate bedeutet, dann ist dies ein Rückschritt in der Entwicklung der Zeitarbeit, weg von einem normalen Arbeitsverhältnis mit Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten…“ In der Debatte bei Zoom heisst es dazu… weiterlesen »
stopp fremdvergabe + leiharbeitAufruf des Randstad-Ost-BR externer Link gegen die gesetzlich geplante zeitliche Beschränkung weiterlesen »

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