Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormLeiharbeitnehmer erhalten bisher kein Kurzarbeitergeld. Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun den Weg für Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit frei machen. Ab April 2020 soll die Änderung greifen. Doch das Problem liegt ganz woanders: Die Corona-Krise zerstört den Equal-Pay-Grundsatz: Equal-Pay-Anspruch erlöscht nach drei Monaten Kurzarbeitergeld. Leiharbeitnehmer*innen erhalten ein deutlich niedrigeres Gehalt als reguläre Arbeitnehmer*innen. Doch nach 9 bzw. 15 Monaten greift der Equal-Pay-Grundsatz. Ab dieser Zeit muss den Leiharbeitnehmer*innen das gleiche Gehalt wie der Stammbelegschaft gezahlt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: War der Leiharbeitnehmer länger als drei Monate nicht beim Entleiher tätig, beginnt die Wartezeit von 9 bzw. 15 Monaten erneut zu laufen! Der Leiharbeitnehmer muss sich also erneut sein Recht auf gleiche Bezahlung wieder erarbeiten. Nach unserer Ansicht wird das Kurzarbeiter­geld daran nichts ändern. Denn auch Kurzarbeitergeld führt zu einer Unterbrechung der Einsatzzeiten beim Entleiher. Ob nun Kurzarbeitergeld gezahlt wird oder die Leiharbeitnehmer*innen entlassen und ein paar Monate später wieder eingestellt werden: Die Corona-Krise wird bei einigen Leiharbeitnehmer*innen zu deutlichen Gehaltskürzungen führen. Faire Arbeit e.V. fordert deshalb eine sofortige Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, so dass Unterbrechungen in den Einsatzzeiten nicht mehr zum Wegfall des Equal-Pay-Grundsatzes führen.“ Beitrag vom 19. März 2020 bei Faire Arbeit e.V., siehe dazu: Leiharbeitsbranche: IG BAU fordert Aufstockung von Kurzarbeitergeld über Tarifverträge weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Corona-Krise: Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten – Equal-Pay-Grundsatz muss auch bei Unterbrechung der Einsatzzeiten gelten / Leiharbeitsbranche: IG BAU fordert Aufstockung von Kurzarbeitergeld über Tarifverträge
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„VW hat immer Recht“? Arbeitsgerichte in der Kritik – Anwalt übt scharfe Kritik an der Rechtsprechung zu Scheinwerkverträgen in der Automobilindustrie – „Die Anstalt“ als letzte Instanz?

Dossier

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ herausgab, verurteilt in einem für die Fachöffentlichkeit bestimmten Gutachten die extrem einseitige Position, die vor allem niedersächsische Arbeitsgerichte beim mißbräuchlichen Einsatz von verdeckter Leiharbeit in der Automobilindustrie bezogen hätten. In verschiedenen Urteilen zB der Arbeitsgerichte Emden und Hannover würde das seit 2017 geltende Gesetz zum Schutze vor Mißbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen unterlaufen, indem der Anspruch von Fremdbeschäftigten auf Festanstellung bei den Automobilfirmen – vor allem bei VW – durch viel zu hohe und zum Teil absurde Anforderungen an die „Eingliederung in die Arbeitsorganisation“ der Unternehmen verhindert werde. (…) Der Autor bezeichnet das Vorgehen und die Argumentation der Gerichte als skandalös und sieht in dieser Art Rechtsprechung „Klassenjustiz“ im Interesse der Automobilkonzerne. Er sieht aber zugleich in der Argumentation der Gerichte zum Teil so groteske Züge, daß darauf – so seine ironische Schlußfolgerung – vermutlich nur noch „Die Anstalt“ eine angemessene Antwort geben könne. Der Autor betont andererseits aber auch die Verantwortung der Gewerkschaften und Betriebsräte, die dem Mißbrauch der verdeckten Leiharbeit und der Spaltung ganzer Belegschaften viel zu lange zugeschaut hätten. Notwendig sei jetzt die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen auf tarifvertraglichem Gebiet. In die Rechtsprechung setze er selbst keine Hoffnung mehr.“ Aus der Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 31.8.2019 – da (noch) nicht online dokumentieren wir den Volltext samt dem Hinweis auf ein bestellbares Gutachten zum Thema und Hintergründe sowie Auszüge aus dem Gutachten und neue Stellungnahme: Farce Werkvertrag – Schutzzone Autoindustrie. Rolf Geffken über Strukturkonservatismus und Co-Management in der IG Metall und zur selbstverschuldeten Spaltung der Belegschaft bei VW weiterlesen »

Dossier

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!"Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang weiterlesen »

BAG: Abweichung vom „Equal-Pay-Grundsatz“ für LeiharbeiterInnnen durch Bezugnahme auf Tarifvertrag – nur mit gesamtem Tarifvertrag
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzArbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2019 zum Urteil vom 16. Oktober 2019 (4 AZR 66/18) – siehe dazu den Kommentar von Prof. Däubler für uns (danke!) und weitere Bewertungen weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das weiterlesen »

ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!
ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Die Bundesjugendkonferenz 2019 der ver.di Jugend vom 10. bis 12. Mai 2019 in der Berliner ver.di-Zentrale hat den Antrag der ver.di Jugend Südbaden „Die ver.di Jugend Südbaden fordert die ver.di Bundesebene dazu auf, ver.di setzt sich für ein Verbot von Leiharbeit in der Bundesrepublik Deutschland aktiv einzusetzen“ angenommen – den wir nachfolgend dokumentieren und der ver.di Jugend für den wichtigen Text danken! Siehe zur weitgehend erfolgreichen Geschichte des Antrags nun unser Dossier: 5. Ordentlicher ver.di-Bundeskongress 2019 und Leiharbeit! weiterlesen »

Betriebsratswahlen: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb

Dossier

Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11). Siehe dazu die Positionen der Gewerkschaften und neu: Der Kampf um die gleichen Rechte für Leiharbeitnehmer ist durch eine Entscheidung des  BGH wieder ein Stück weiter weiterlesen »

Dossier

Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009"Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen…" Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Das Arbeitsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 14. Februar 2018 (5 BVGa 3/18) entschieden, dass es sich nicht um eine mitbestimmungswidrige Umsetzung einer Betriebsänderung handelt, wenn ein Arbeitgeber sich bereits vor dem Scheitern eines Interessensausgleichs mit dem Betriebsrat dazu entscheidet, Zeitarbeitsverhältnisse zu kündigen, weil kein Beschäftigungsbedarf für Zeitarbeitnehmer mehr besteht. Dieser Beschluss wurde am 13. März 2018 von dem Hessischen Landesarbeitsgericht (4 TaBVGa 32/18) bestätigt. Beide Entscheidungen ermöglichen die pragmatische Reduzierung von Zeitarbeitnehmern und erleichtern damit Restrukturierungen. (…) Auf Grund des Entzugs von Aufträgen plant die Arbeitgeberin eine Reduzierung der Module und damit einhergehend eine Reduzierung des Stamm- als auch des Fremdpersonals. Die Arbeitgeberin ist der Ansicht, dass sie Zeitarbeitsverhältnisse beenden könne, ohne dass hierin eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung zu sehen sei. Der Betriebsrat beantragt im einstweiligen Rechtsschutz die Unterlassung der geplanten Betriebsänderung und der damit einhergehenden Entlassungen der Zeitarbeitnehmer. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Darmstadt sind die Anträge des Betriebsrats unbegründet. Es fehle bereits an einem Verfügungsanspruch im Sinne der §§ 935, 940 ZPO. Selbst wenn grundsätzlich die Existenz eines Unterlassungsanspruchs im Hinblick auf die Umsetzung einer Betriebsänderung in Betracht komme, könne in einer Beendigung von Zeitarbeitsverhältnissen nicht die Umsetzung einer Betriebsänderung gesehen werden, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile davon im Sinne von § 111 Satz 1 BetrVG zur Folge haben kann….“ Beitrag von Dr. Thomas Leister vom 8.8.2019 im Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) weiterlesen »
Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen""Das Arbeitsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 14. Februar 2018 (5 BVGa 3/18) externer Link entschieden, dass es sich weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenMehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Zeitarbeiter. Nicht überall werden sie auch gut behandelt, berichten Insider dem ZDF. Gesetzlich sei alles gut geregelt, viele Zeitarbeits-Unternehmen würden diese Regeln aber umgehen, klagen Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche. Und es gebe zu wenige Kontrollen, um die schwarzen Schafe zu bestrafen. In Deutschland kann jeder eine Zeitarbeitsfirma gründen. Spezielle Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Es gibt mehr als 52 000 Verleihbetriebe (…) Nach Untersuchungen von Dörre ist jeder zehnte Betrieb auffällig. Zudem gibt es Kritik an den Kontrollen in den Verleihbetrieben. Zuständig dafür sind die Bundesagentur für Arbeit sowie der Zoll. Beate Müller-Gemmeke, Bundestagsabgeordnete der Grünen, hat eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ihr hat die Regierung geschrieben, dass es 85 Planstellen für Kontrolleure in der Bundesagentur für Arbeit gebe. Das sei viel zu wenig, kritisiert sie: „Ich habe mal ausgerechnet, auf einen Prüfer fallen 615 Verleihbetriebe und rund 12 000 Leiharbeitskräfte. Das ist natürlich eine Riesenzahl, die da geprüft werden soll. Von daher wundert’s nicht, dass nachher gerade mal zehn Prozent der Leiharbeitsfirmen geprüft werden können, das heißt, alle zehn Jahre schaut mal jemand vorbei.“ Die Bundesregierung hingegen hält die Kontrollen für ausreichend. Eine Regelungslücke gebe es nicht.“ ZDF-Hinweis auf die Sendung am 15.05.2019, 22:45 – 23:13, danach sicherlich in der Mediathek weiterlesen »
Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen"Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Zeitarbeiter. Nicht überall werden sie auch gut behandelt, berichten Insider dem ZDF. Gesetzlich sei alles gut geregelt, viele Zeitarbeits-Unternehmen würden diese Regeln aber umgehen, weiterlesen »

(Erwartbare) Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit: Wie Tarifverträge den Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer die Zähne ziehen
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz„… Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der jeweiligen Leiharbeitskraft im Einsatzunternehmen (Entleiherunternehmen) zeitlich begrenzt. Hierbei besteht die Möglichkeit, von der Überlassungshöchstdauer vorrangig durch Tarifvertrag der Einsatzbranche abzuweichen. Diese Regelung ermöglicht, dass den Interessen der Leiharbeitskräfte sowie der Stammarbeitskräfte im Entleiherunternehmen Rechnung getragen wird und zugleich den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzbranche entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können. Für die Feststellung der Wirkung der Überlassungshöchstdauer ist es noch zu früh, da die Überlassungshöchstdauer wegen der Übergangsregelung in § 19 Absatz 2 AÜG erstmals Ende 2018 praktisch zum Tragen gekommen ist. Die Evaluation der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll hierzu Erkenntnisse liefern…“ Aus der Antwort „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9311 – vom 29.04.2019. Siehe dazu 2 Analysen der Antwort hinsichtlich der absehbaren konterkarierenden Rolle der Tarifverträge v.a. hinsichtlich der Höchstüberlassungsdauer sowie Hinweise auf (umfangreiche) Hintergründe im LabourNet Germany weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"... Um die Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs zu orientieren, wurde eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeführt. Damit wurde der Einsatz der weiterlesen »

Leiharbeit: 7 Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzSeit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Leiharbeit könne zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Hier unsere Antworten auf 7 Kernfragen…“ Aktualisierter Überblick vom 04. April 2019 beim Bund-Verlag weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"Seit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Leiharbeit könne zum weiterlesen »

Randstad-Betriebsrat startet eine Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, Randstad (und andere Sklavenhändler) unterstützt sie
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzIm vergangenen Jahr ist zum 1. April das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sieht dieses eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Was war das Ansinnen der Bundesregierung dahinter? Die Politik wollte eine Regelung schaffen damit mehr Zeitarbeitnehmer von Kundenunternehmen übernommen werden. Wie sich heute zeigt, eine Fehleinschätzung. Mitarbeiter in guten Einsätzen, beispielsweise mit Branchenzuschlägen, müssen nach 18 Monaten den Einsatzort wechseln, weil sie nicht länger an das Kundenunternehmen überlassen werden dürfen. (…) Der Randstad Betriebsrat fordert im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen ein Ende der Regulierungen. Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland ist ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument und bietet vielen Menschen – auch geringer Qualifizierten – attraktive Einsätze, faire Entlohnung nach Tarifvertrag und interessante Weiterbildungsangebote. Die Zeitarbeit in Deutschland braucht keine weiteren Regulierungen…“ Petition am 1.11.2018 bei Randstad und als Petition 83888 an den Bundestag – es ist eindeutig die falsche Antwort auf das absehbare Personal-Karussell zur Vermeidung des Equal Pay, nötig wäre statt dessen, die Höchstüberlassungsdauer auf den Arbeitsplatz zu beziehen, statt auf den Leiharbeitnehmer (oder die Leiharbeit zu verbieten!)… Siehe dazu eine Position aus dem Lager der Sklavenhändler weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"Im vergangenen Jahr ist zum 1. April das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sieht dieses eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Was war das Ansinnen der Bundesregierung dahinter? Die Politik wollte eine Regelung weiterlesen »

Frist oder stirbAus der Stellungnahme der Europa-Abteilung des Deutschen Bundestages zur Frage des Equal-Pay in der Leiharbeit : Die Leiharbeits-RL lässt eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz grundsätzlich zu, soweit das Schutzbedürfnis von Leiharbeitnehmern durch das Bestehen eines unbefristeten Vertrags gewahrt bleibt. Der Erwägungsgrund 15 der Leiharbeits-RL verweist auf die Option, durch Tarifverträge von der Gleichbehandlung hinsichtlich der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen abzuweichen: „Unbefristete Arbeitsverträge sind die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Im Falle von Arbeitnehmern, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben, sollte angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes die Möglichkeit vorgesehen werden, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen.“ (…) Angesichts der zunehmenden Befristungen in der Leiharbeit fragt ZOOM: Ist der Tarifabteilung der IGM sowie den Tarifkommissionsmitgliedern der IGM das Papier bekannt und wie stehen sie dazu?“ Initiative auf der Startseite von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos, ein Forum der IG Metall) zur Ausarbeitung der Europa-Abteilung des Bundestages von 2016 zu Befristung und equal-pay. Die wesentliche Aussage im Papier heißt: „Art. 5 Abs. 2 Leiharbeits-RL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Schlechterstellungsverbot hinsichtlich des Arbeitsentgelts nach Anhörung der Sozialpartner abzuweichen, vorausgesetzt, dass die Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und auch für die Zeit zwischen den Überlassungen entlohnt werden.“ Das hieße logisch, dass bei befristetem Arbeitsvertrag und vorzeitiger Abmeldung ohne weitere Überlassung (aber auch bei Einsatz nur für einen Entleiher) equal-pay fällig wäre und zwar für das gesamte befristete Arbeitsverhältnis… Es wird zur Diskussion und Anfragen bei den zuständigen Stellen aufgerufen weiterlesen »

„Leiharbeitsreform geht nach hinten los“ – Mit Ansage beginnt für viele am 1.10. das Karussell zur Vermeidung des Equal Pay
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz„… nun droht Ungemach. Von 1. Oktober an könnte es für viele Leiharbeiter heißen: zurück ins Karussell. Manche müssen dann unfreiwillig den Einsatzbetrieb wechseln, einigen droht sogar eine Lohnkürzung, und selbst Arbeitslosigkeit ist im Einzelfall nicht auszuschließen. Es herrscht große Unruhe. (…) Zeitarbeitern steht seither nach neun Monaten der gleiche Lohn wie dem Stammpersonal zu („Equal Pay“). Nur über Tarifverträge kann davon abgewichen werden. Zudem wurde der Einsatz in einem Betrieb auf 18 Monate begrenzt. Nach dieser „Höchstüberlassungsdauer“, die nun in den ersten Fällen am 30. September abläuft, muss der Kunde den Leiharbeiter fest einstellen oder ihn an den Verleiher zurückgeben. Doch was Nahles als Sprungbrett in ein sichereres Arbeitsleben angelegt hat, entpuppt sich als widersprüchlich: „Wir gehen zwar davon aus, dass es zu mehr Übernahmen als bisher kommt“, sagt Hans Christian Bauer, Director Social Affairs beim Zeitarbeits-Riesen Randstad. Das Unternehmen befürchtet aber auch, dass der Einsatz vieler betroffener Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten endet und ein Wechsel zu einem neuen Kunden nötig wird. Das heißt: neuer Arbeitsplatz, neue Kollegen, neuer Chef. Und: „Erworbene Equal-Pay-Ansprüche gelten dann nicht mehr“, betont Bauer. Wer Pech hat, verdient also weniger als jetzt. „So führt der eine Teil des Gesetzes den anderen Teil des Gesetzes ad absurdum“, kritisiert Bauer. Auch beim Randstad-Betriebsrat ist die Verärgerung groß (…) Randstad etwa hat rund 50.000 Zeitarbeiter in Deutschland unter Vertrag. Selbst wenn geschätzt nur jeder Zehnte davon auf die 18-Monats-Grenze beim Kunden zusteuert, also 5000, und selbst wenn davon jeder Zweite vom Kunden fest übernommen wird, werden rechnerisch immer noch 2500 Leiharbeiter freigesetzt. Es sei denn, es handelt sich um die Metallindustrie. Denn dort ermöglicht ein Tarifvertrag Einsätze bis zu 48 Monate…“ (arbeitgeberlastiger) Beitrag von Tanja Wolter vom 06.09.2018 bei Südwest Presse online – wir erinnern an die Kommentare im Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016 weiterlesen »
ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz"... nun droht Ungemach. Von 1. Oktober an könnte es für viele Leiharbeiter heißen: zurück ins Karussell. Manche müssen dann unfreiwillig den Einsatzbetrieb wechseln, einigen droht sogar eine Lohnkürzung, und selbst Arbeitslosigkeit ist im Einzelfall weiterlesen »

Interview mit Prof. Dr. Florian Rödl zu Werksverträgen und Leiharbeit sowie transnationale Konkurrenz
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Die Sozialcharta der EU ist nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde, die EU schränkt das Streikrecht ein. Fremdvergaben an ausländische Unternehmen sind attraktiv, weil Sozialabgaben nur nach dem Recht des Entsendelandes 24 Monate lang gezahlt werden dürfen. Dies nützt dem deutschen Kapital und schadet nicht nur deutschen Lohnabhängigen. Die EU-Gesetzgebung müsste unter diesem Gesichtspunkt geändert werden, um den Missbrauch durch Werksverträge einzuschränken. Wichtig ist aber eine weitere Aussage am Schluss des Interviews. Der Gesprächspartner empfiehlt dem DGB keine Fortführung der Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden. Unverständlich war es ihm schon vor Jahren. Weniger die Leiharbeit durch ausländische Leiharbeitsunternehmen (und deren Tarifverträge) sind von Bedeutung, vielmehr die Anreize wie z. B. Sozialabgaben bei den Werkverträgen. Und dies gilt ja auch bei Werkverträgen zwischen deutschen Unternehmen.“ Interview der Sendung NoJob FM bei Radio Corax vom 24.08.2018 beim Audioportal Freier Radios weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Die Sozialcharta der EU ist nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde, die EU schränkt das Streikrecht ein. Fremdvergaben an ausländische Unternehmen sind attraktiv, weil Sozialabgaben nur nach dem Recht des Entsendelandes 24 Monate lang gezahlt werden weiterlesen »

Petition an Arbeitsminister Hubertus Heil: Stoppen Sie den Missbrauch von Leiharbeit und Befristungen! Der Horror ist real: Equal Pay jetzt!
Petition an Arbeitsminister Hubertus Heil: Stoppen Sie den Missbrauch von Leiharbeit und Befristungen! Der Horror ist real: Equal Pay jetzt! von aktion ./. arbeitsunrechtDie Einzelhandelskette Real, die zur Metro AG gehört, geht mit schlechtem Beispiel voran. Real unterläuft Equal Pay für Leiharbeiter*innen systematisch durch Kündigungen und Befristungen. Die Metro AG nutzt dabei eine Hintertür im Gesetz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay) gilt derzeit erst nach 9 Monaten. Herr Heil, wir fordern von Ihnen als Arbeitsminister: Schließen Sie die Hintertür im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)! Equal Pay für Leiharbeiter*innen – gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag! Schluss mit sachgrundlosen Befristungen und Kettenbefristungen! Der Handelskonzern Metro AG und die Kaufhauskette Real stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Viele Unternehmen aus verschiedensten Branchen schlüpfen durch eine Gesetzeslücke, die durch eine fehlerhafte Gesetzesreform der früheren Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) entstanden ist. Die Metro AG feuert Leiharbeiter*innen wie die Kassiererin Heike Orzol, die seit 2013 im Real-Markt Grevenbroich als Kassiererin gearbeitet hat, exakt zu dem Moment, an dem sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie ihre fest angestellten Kolleg*innen haben. (…) Leiharbeitsfirmen wie Mumme, Kötter und andere befristen seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oft von vornherein auf unter 9 Monate. Die systematische Umgehung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit bei Real steht exemplarisch für ein absurdes Personal-Karussell in deutschen Betrieben. Die Situation von Verkäufer*innen, Kassierer*innen und Regaleinräumer*innen ist bedrückend. Die Löhne im Einzelhandel sind durch unfreiwillige Teilzeit, Befristungen und Leiharbeit oftmals nicht existenzsichernd…“ Petition von aktion ./. arbeitsunrecht vom 15.8.2018 bei Campact – „Missbrauch“-Bekämpfen ist uns allerdings zu wenig… Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Lieber Kündigung als gleiche Bezahlung. Mogelpackung Gleichbehandlungsgrundsatz? Gekündigte erheben Vorwürfe gegen “real” weiterlesen »
Petition an Arbeitsminister Hubertus Heil: Stoppen Sie den Missbrauch von Leiharbeit und Befristungen! Der Horror ist real: Equal Pay jetzt! von aktion ./. arbeitsunrecht"Die Einzelhandelskette Real, die zur Metro AG gehört, geht mit schlechtem Beispiel voran. Real unterläuft Equal Pay für Leiharbeiter*innen systematisch weiterlesen »

Lieber Kündigung als gleiche Bezahlung. Mogelpackung Gleichbehandlungsgrundsatz? Gekündigte erheben Vorwürfe gegen „real“

Dossier

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Seit Anfang des Jahres haben Leiharbeiter nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft [gilt ab dem 1.4.2017!]. Das funktioniert nicht immer. SWR-Recherchen ergaben, dass zwei Kassiererinnen gekündigt wurde, statt ihren Lohn anzupassen. Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette „real“ an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt. (…) „real“ behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen „Equal Pay“, also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen (…) Nach Recherchen des SWR hat die Methode offenbar System: Auch in Nordrhein-Westfalen geht die Supermarktkette auf diese Weise gegen Leiharbeiter vor. Das funktioniert nicht immer. SWR-Recherchen ergaben, dass zwei Kassiererinnen gekündigt wurde, statt ihren Lohn anzupassen. Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette „real“ an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt. (…) „real“ behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen „Equal Pay“, also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen (…) Nach Recherchen des SWR hat die Methode offenbar System: Auch in Nordrhein-Westfalen geht die Supermarktkette auf diese Weise gegen Leiharbeiter vor…“ Text und Video der Sendung „zur Sache Baden-Württemberg!“ vom 8.3.2018 beim SWR Fernsehen BW samt einer Stellungnahme von Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. Siehe Hintergründe und neu: Kündigungsschutzverfahren gewonnen – und nun rechtskräftig weiterlesen »

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Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen""Seit Anfang des Jahres haben Leiharbeiter nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft [gilt ab dem 1.4.2017!]. Das funktioniert nicht immer. SWR-Recherchen ergaben, dass zwei weiterlesen »

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