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Im vergangenen Jahr ist zum 1. April das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sieht dieses eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Was war das Ansinnen der Bundesregierung dahinter? Die Politik wollte eine Regelung schaffen damit mehr Zeitarbeitnehmer von Kundenunternehmen übernommen werden. Wie sich heute zeigt, eine Fehleinschätzung. Mitarbeiter in guten Einsätzen, beispielsweise mit Branchenzuschlägen, müssen nach 18 Monaten den Einsatzort wechseln, weil sie nicht länger an das Kundenunternehmen überlassen werden dürfen. (…) Der Randstad Betriebsrat fordert im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen ein Ende der Regulierungen. Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland ist ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument und bietet vielen Menschen – auch geringer Qualifizierten – attraktive Einsätze, faire Entlohnung nach Tarifvertrag und interessante Weiterbildungsangebote. Die Zeitarbeit in Deutschland braucht keine weiteren Regulierungen…“ Petition am 1.11.2018 bei Randstad und als Petition 83888 an den Bundestag – es ist eindeutig die falsche Antwort auf das absehbare Personal-Karussell zur Vermeidung des Equal Pay, nötig wäre statt dessen, die Höchstüberlassungsdauer auf den Arbeitsplatz zu beziehen, statt auf den Leiharbeitnehmer (oder die Leiharbeit zu verbieten!)… Siehe dazu eine Position aus dem Lager der Sklavenhändler
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