Verfassungsrechtlich ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn nicht zu beanstanden. Die Ausnahmeregelung für Jugendliche dagegen schon. Zusammenfassung des Rechtsgutachtens von Professor Ulrich Preis und Dr. Daniel Ulber vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln vom April 2014 bei der HBS und ein Beitrag dazu
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