Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„… Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland verdient weniger als zwölf Euro pro Stunde. Insgesamt betraf dies zuletzt 9,99 Millionen Beschäftigte, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, die die Linke im Bundestag angefordert hat. Diese im Juli erstellte Statistik des Bundesamts zeigt das Bild im April 2018. In Ostdeutschland lag der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit unter zwölf Euro in der Stunde demnach damals bei 36,7 Prozent. In Westdeutschland einschließlich Berlin betraf dies 24,7 Prozent der Beschäftigten. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst lag deutschlandweit bei 19,37 Euro. Am niedrigsten war er mit 15,86 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. Am meisten verdienen die Beschäftigten in Hamburg, dort waren es 21,90 Euro. Die schlechtbezahlteste Branche war demnach die Gastronomie mit durchschnittlich 10,99 Euro, gefolgt von der Gebäudebetreuung und dem Garten- und Landschaftsbau mit 11,99 Euro. (…) Damit liegt aber selbst die Gastronomie im Schnitt noch über der Marke, die der Mindestlohn in zwei Jahren erreichen soll. Die Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Anhebung in vier Stufen bis Mitte 2022 empfohlen – von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Empfehlungen des Gremiums aus Spitzenvertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften werden von der Regierung in der Regel umgesetzt. (…) Tatsächlich hat die Kommission in ihrer Geschäftsordnung festgeschrieben, dass sich die Anhebung des Mindestlohns ausschließlich nach den durchschnittlichen Tariferhöhungen richtet. Bereits Gewerkschaften hatten kritisiert, dies sei eine rein statistische Größe. Sie hatten gefordert, dass der im Mindestlohngesetz ebenfalls vorgesehene Mindestschutz der Arbeitnehmer eine größere Bedeutung bekommt.“ Beitrag vom 23. Juli 2020 im Spiegel online weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Niedriglöhne: Zehn Millionen verdienen weniger als zwölf Euro in der Stunde
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Mindestlohn in Deutschland: Schweizer KäseFünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es weiterhin kriminelle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten. ArbeitnehmerInnen, den Sozialversicherungen und dem Fiskus entgehen dadurch Milliarden, zeigt eine aktuelle Analyse des DGB. Demnach wurden die Beschäftigten, die Anspruch auf den Mindestlohn haben, seit 2015 insgesamt um 14,5 Milliarden Euro geprellt. Allein der fehlende Anteil der Arbeitgeber in den Sozialversicherungen beläuft sich auf 4,3 Milliarden Euro. Angesichts der demographischen Herausforderungen der Zukunft und den aktuellen Verwerfungen aufgrund der Corona-Krise schlägt das erheblich ins Kontor der gemeinschaftlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung, heißt es in der DGB-Analyse. Rechnet man alle Verluste zusammen, entsteht ein Schaden von mehr als 25 Milliarden Euro. Damit gehe Kaufkraft in Milliardenhöhe verloren, auf die es gerade jetzt in der Krise ankomme, (…) Der DGB fordert, den Zoll mit seiner Unterbehörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken und ihn auch personell besser auszustatten, damit mehr verdachtsunabhängig kontrolliert werden kann. Zudem müsse der gesetzliche Mindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung angehoben werden – das sind aktuell 12 Euro. Im Juni wird die Mindestlohn-Kommission über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beraten…“ DGB-Meldung vom 23.05.2020 weiterlesen »

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer Käse

Mindestlohn: 25 Milliarden Euro Schaden durch kriminelle Arbeitgeber. DGB fordert mehr Personal für FKS-Kontrollen
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Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf – Sicherheitsdienste vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen
Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) vorgeworfen, die momentane Krisensituation zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsdienste zu verschlechtern und geltende Tarifverträge zu unterlaufen. Der BDSW hatte seinen Mitgliedsunternehmen geraten, den Sicherheitsdiensten vor den Geschäften des Einzelhandels nur den Mindestlohn zu zahlen. „Das ist ein offener Aufruf zum Tarif- und Rechtsbruch“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. In einem Rundschreiben an seine Mitglieder erklärt der BDSW, bei Zutrittskontrollen im Einzelhandel handele es sich nicht um eine Sicherheitstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Die einschlägigen Lohntarifverträge seien daher nicht anwendbar. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn müsse gezahlt werden, die eigentlich vorgeschriebene Qualifikation sei entbehrlich. (…) „Die Übertragung des Hausrechts auf die Kolleginnen und Kollegen des Sicherheitsdienstes kann man doch nicht als Serviceleistung abtun. Es geht um die Einhaltung und Überwachung von Gesundheitsbestimmungen und der Zugangskontrolle zu den Geschäften.“ Angesichts von Abstandsverstößen und Hamsterkäufen müsse der Sicherheitsdienst nicht selten besonnen eingreifen und setze dabei die eigene Sicherheit aufs Spiel. Für Behle ist es nicht das erste Beispiel, dass die Arbeitgeberverbände der Sicherheitsbranche gegenwärtig als Tarifpartner versagen: „In den letzten Tagen haben sie das Angebot abgelehnt, Tarifverträge zur Gestaltung von Kurzarbeit abzuschließen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 03.04.2020, siehe dazu auch die Pressemitteilung von BDSW Ordnungsdienste weiterlesen »

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf – Sicherheitsdienste vor Geschäften sollen nur Mindestlohn bekommen
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[GdG] ver.di-Tochter Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) untergräbt Mindestlohn Weiterbildung
"Stark mit ver.di" - Logo zum Stellenangebot von und bei DFC Dialog GmbH – DortmundTochterunternehmen der Gewerkschaft ver.di unterschreitet den Mindestlohn Weiterbildung: DAA GmbH zieht Fahrtkostenzuschuss ab. Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben zum 1. Januar 2019 einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für das pädagogische Personal in der Weiterbildungsbranche abgeschlossen. Für diesen Branchentarifvertrag wurde von den Gewerkschaften und dem entsprechenden Arbeitgeberverband beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und vom BMAS mit Wirkung ab 1.4.2019 genehmigt. Seitdem gelten die dortigen Mindestlöhne in den Betrieben der SGB II/III-geförderten Weiterbildung wie ein Gesetz. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nicht wenige Unternehmen versuchen, durch diverse Tricks den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen und zu kürzen. Dass sich jetzt mit der Deutschen Angestellten Akademie GmbH (DAA) auch noch ein zu 100 % im Besitz der Gewerkschaft ver.di befindliches Unternehmen (über 3.000 Beschäftigte an mehr als 300 Standorten) zu den Mindestlohn-Tricksern gesellt, ist mehr als beschämend. Es ist schlicht gewerkschaftsschädigend, wie die Geschäftsführung der DAA meint, Personalkosten sparen zu können. Die Handhabung der DAA, den Fahrtkostenzuschuss mit dem Mindestlohn zu verrechnen, ist nach Auffassung der GdG grob rechtswidrig (…) „Die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) hat die Geschäftsleitung der DAA schriftlich aufgefordert, unverzüglich rückwirkend den ungekürzten Mindestlohn an die betroffenen Beschäftigten zu zahlen“...“ Pressemitteilung der GdG vom 24.2.2020 und entsprechende GdG-Informationen für DAA Beschäftigte weiterlesen »

"Stark mit ver.di" - Logo zum Stellenangebot von und bei DFC Dialog GmbH – Dortmund

[GdG] ver.di-Tochter Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) untergräbt Mindestlohn Weiterbildung
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Lohncheck-Gebäudereinigung: Reinigungskräfte sollen Lohn prüfen
Skandalöse Ausbeutung von Reinigungskräften am St. Anna Krankenhaus“Lohn-Check für Saubermacher*innen: Reinigungskräfte sollen ihre letzte Lohnabrechnung prüfen. Dazu raten wir von der IG BAU. Der Grund: Zum Januar ist der spezielle Mindestlohn in der Branche auf 10,55 Euro (Ost) sowie 10,80 Euro (West) pro Stunde gestiegen – 5 Prozent beziehungsweise 2,3 Prozent mehr als bislang. Glas- und Fassadenreiniger kommen auf einen Stundenlohn von 13,50 Euro (Ost) sowie 14,10 Euro (West). Zwar ist der höhere Lohn verpflichtend. Doch es gibt immer wieder Chefs, die das Plus gerne mal vergessen. Deshalb lohne ein genauer Blick auf die Januar-Abrechnung, die Mitte Februar kommt. Auch die vielen Minijobber in der Branche sollten aufpassen: Durch die Lohnerhöhung müssen 450Euro-Kräfte nun eine Stunde im Monat weniger arbeiten…“ Mitteilung vom 18.02.2020 der IG BAU und der Flyer dazu weiterlesen »

Skandalöse Ausbeutung von Reinigungskräften am St. Anna Krankenhaus

Lohncheck-Gebäudereinigung: Reinigungskräfte sollen Lohn prüfen
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DGB-Rentenkampagne 2017Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach…“ Beitrag von Johannes Steffen vom 10. Januar 2014 im Portal Sozialpolitik, siehe nun dazu ausgerechnet von der CDU: Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der CDU weiterlesen »

DGB-Rentenkampagne 2017

Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der CDU
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Da geht man täglich zur Arbeit, aber am Monatsende bleibt vom Lohn kaum was übrig. Und schon rutscht man in die Miesen. Immer mehr Menschen fühlen sich trotz Vollzeitjob von Armut bedroht.“ Video des Beitrags von Enrico Demurray und Angelika Wörthmüller vom 19.02.2020 beim ZDF weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Wutsache: Mindestlohn
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Mindestlohn in Deutschland: Schweizer KäseBerechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen Ausmaß der Nichteinhaltung des Mindestlohns im Jahr 2017. Rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Beschäftige wurden in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen rund eine halbe Million Personen, die in einer Nebentätigkeit weniger als 8,84 Euro bekamen. Trotz Mindestlohnerhöhung zum Jahr 2017 hat sich vorherige positive Lohnentwicklung in unterster Lohngruppe nicht fortgesetzt. Neben intensiveren Kontrollen des Zolls wären auch Anreize für Arbeitgeber denkbar, etwa eine „Fair Pay“-Plakette, um Mindestlohnumgehung einzudämmen…“ DIW Wochenbericht 28 / 2019 von Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka und Carsten Schröder, siehe dazu weitere Informationen weiterlesen »

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer Käse

DIW-Studie zum Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht
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Mindestlohn in Deutschland: Schweizer KäseVerstöße gegen Mindestlöhne sind in der heutigen Arbeitswelt systemisch. Durch die zunehmende Auslagerung von Teilen der Wertschöpfungskette können sich große Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die Flucht aus der Mitbestimmung erschwert es Beschäftigten, ihre Rechte durchzusetzen. Staatliche Kontrollen von Mindestlöhnen sind daher notwendiger als in der Vergangenheit, durch die wachsende Intransparenz der Beschäftigungsbedingungen aber auch erheblich aufwändiger.  Nachhaltige Verhaltensänderungen lassen sich mit einer hohen Kontrolldichte und einem Focus auf bestimmte Branchen und Beschäftigungsformen bewirken. Weitere Ansatzpunkte für eine effektivere Durchsetzung von Mindestlöhnen sind die Stärkung der Selbstregulierung durch die Sozialpartner, transparentere und einfache Regelungen, eine korrekte Erfassung der geleisteten Arbeitszeit und mehr staatliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche von Beschäftigten…“ IAQ-Report 1/2020 von Gerhard Bosch, Frederic Hüttenhoff und Claudia Weinkopf weiterlesen »

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer Käse

Ansatzpunkte für eine effektivere Durchsetzung von Mindestlöhnen
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Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Auf den Mindestlohn wurden auch zum Jahresbeginn 2020 wieder nur ein paar Cent draufgelegt. Wenn es mit der Anhebung der Untergrenze im bisherigen Tempo weitergeht, dauert es viel zu lange, bis die immer weiter um sich greifende Forderung nach zwölf Euro Mindestlohn erfüllt ist. (…) Die Lohnsteigerung von 1,7 Prozent binnen eines Jahres wird vermutlich reichen, um den Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2019 zu kompensieren. An der oft prekären Einkommens- und Lebenssituation in den vom Mindestlohn betroffenen Haushalten ändert sich damit aber nichts. (…)  Bisher hat der Mindestlohn »nur wenige Menschen aus der sozialen Bedürftigkeit geholt«, resümierte denn auch IAB-Mindestlohnforscher Mario Bossler zum Jahresende 2018 gegenüber Zeit online. Sowohl die Zahl der Menschen, die von Armut gefährdet sind, als auch die Zahl der  Beschäftigten, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, sei kaum gesunken. Heute, gut ein Jahr später, hat dieser Befund noch uneingeschränkte Gültigkeit, auch wenn das Thema in der aktuellen IAB-Bilanz nicht mehr aufgegriffen wird. (…) Um es gleich vorweg zu nehmen, die EU-Kommission wird es nicht richten. (…) Bleibt also die nationale Ebene, und da sieht es mittlerweile gar nicht mehr so schlecht aus, denn die ursprünglich von der Linkspartei erhobene Forderung nach einer schnellen und deutlichen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro haben sich mittlerweile nicht nur die Grünen, sondern auch die SPD und Teile der CDU zu eigen gemacht. Über den Zeitpunkt der Zielerreichung und über den Weg dahin herrscht aber Uneinigkeit. (…) Sehr viel größer sind dagegen die Chancen, dass es zu einer Überarbeitung der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission kommt. (…) Somit scheint es nur noch eine Frage der Zeit sein, wann der Mindestlohn eine Abkürzung auf dem Weg zur Zwölf-Euro-Marke nimmt. Nur: Sollte er irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft dort ankommen, so wird er eines auch dann wieder nicht sein, existenzsichernd…“ Artikel von Markus Krüsemann vom 16. Januar 2020 bei Blickpunkt WiSo weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Perspektivisch zwölf Euro? Der Mindestlohn muss schneller steigen
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Dumpinglöhne in der Baubranche und die Mindestlohntarifrunde 2019

Dossier

IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und Lackiererhandwerk„Mit geschickten Werkverträgen versuchen Bauunternehmer, gesetzlich festgelegte Mindestlöhne zu unterwandern. Leidtragende sind vor allem Wanderarbeiter. Die Gewerkschaft IG Bau setzt sich dafür ein, den Mindestlohn anzuheben.“ Bericht vom und beim ARD-Mittagsmagazin vom 30. August 2019 (Videolänge: 5:44 Min., abrufbar bis zum 30. August 2020), siehe auch Infos zur Mindestlohntarifrunde im Bauhauptgewerbe der IG BAU und nun das Schlichtungsergebnis. Neu: Weiß die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eigentlich noch was auf dem Bau abgeht? weiterlesen »

Dossier zu Bau-Mindestlöhnen

IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und Lackiererhandwerk

Weiß die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eigentlich noch was auf dem Bau abgeht?
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Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2019 9,19 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen, so dass er sowohl 2019 als auch 2020 erhöht wird, bzw. erhöht wurde. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober 2018 per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt somit seit dem 1. Januar 2019 9,19 Euro. Er wird zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben. (…) Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (…) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu  einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen. Ehrenamtlich Tätige. Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen. Deshalb gilt: In keiner Branche darf 2020 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. (…) Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind…“ DGB-Mitteilung vom 20. Dezember 2019 mit einer Detailübersicht zu den Branchenmindestlöhnen weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Was ändert sich 2020 beim Mindestlohn? Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2020: 9,35 Euro
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Living Wage „Ab Januar müssen in Behörden und Landesunternehmen 12,50 Euro gezahlt werden. Das höhere Entgelt soll auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten. (…) Alle Angestellten des Landes und solche, die bei Unternehmen arbeiten, an denen das Land beteiligt ist, bekommen ab dem Jahr 2020 automatisch 3,50 Euro mehr in der Stunde, wenn sie keinen Tariflohn beziehen. Der Landesmindestlohn gilt für alle öffentlich geförderten Beschäftigungen. (…) Zeitgleich soll im Januar 2020 auch die Novellierung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft treten – ein Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Bündnisses. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Angestellte von Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, den Mindestlohn von 12,50 Euro bekommen. Allerdings muss der Mindestlohn erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen gezahlt werden. „Damit bauen wir die Bürokratie ab und stärken den Mittelstand“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Sie geht davon aus, dass 95 Prozent der öffentlichen Vergaben davon betroffen sein werden. (…) Nicht verhindern könne man aber, dass Unternehmen ihre Aufträge an Subunternehmen weiterreichten, um den Mindestlohn zu umschiffen…“ Artikel von Melanie Reinsch vom 3. Dezember 2019 bei der Berliner Zeitung online weiterlesen »

Living Wage

Das Land Berlin zahlt ab 2010 12,50 mehr pro Stunde – erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen?
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[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland
[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in DeutschlandSeit geraumer Zeit ist das Problem wachsender Ungleichheit das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der gesamten Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, sind in Deutschland der soziale Zusammenhalt und die repräsentative Demokratie bedroht. Daher wird nicht bloß thematisiert, wie soziale Ungleichheit entsteht und warum sie zugenommen hat, sondern auch, weshalb die politisch Verantwortlichen darauf kaum reagieren und was getan werden muss, um sie einzudämmen.“ Info des Verlags Beltz Juventa zum Buch vom Christoph Butterwegge (414 Seiten, 24,95 Euro, ISBN: 978-3-7799-6114-7), das am 20. November erscheint. Siehe weitere Infos zum Buch und – als exklusive Leseprobe im LabourNet Germany – das Kapitel 6.6.1.: „Abschottung gegen Armut: Entwicklung des Mindestlohns zu einem Lebenslohn“ weiterlesen »
[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland"Seit geraumer Zeit ist das Problem wachsender Ungleichheit das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der gesamten Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach weiterlesen »

Wer nicht ausbildet wird umgelegt„Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung wurde heute abschließend vom federführenden Ausschuss im Deutschen Bundestag beraten. Anlässlich der für morgen anberaumten 2./3. Lesung im Bundestag sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Das Reformpaket hat auf den letzten Metern noch deutlich gewonnen. Es bringt erheblichen Fortschritt, für den DGB und DGB-Jugend lange gestritten haben. Neben der Mindestvergütung gibt es künftig eine gesicherte Freistellung aller Azubis für die Berufsschule, die gesetzlich garantierte – wenn auch leider nicht bezahlte – Freistellung für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, verbesserte Lernmittelfreiheit für die Azubis und ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Sozialpartnern, um die betrieblichen Phasen des Dualen Studiums zu verbessern. Diese Maßnahmen müssen nun schnell umgesetzt werden. Schon die im Gesetz verankerten Evaluationsaufträge zum Prüfungswesen, zur Qualität der beruflichen Aufstiegsfortbildung und zum Durchstieg von zwei- in dreijährige Berufsausbildungen zeigen aber, dass es weiterhin Handlungsbedarf gibt.“ (…) Die Mindestvergütung beträgt 2020 zunächst 515 Euro und wird schrittweise bis 2023 auf 620 Euro (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Positiv ist auch, dass die Mindestvergütung nun nicht an das Schüler-BAFöG, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen gekoppelt ist. Neu im Gesetz ist zudem, dass die Mindestvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte aller Ausbildungsvergütungen angepasst wird. (…) Beim Dualen Studium hatte der DGB gefordert, die betrieblichen Phasen ins Berufsbildungsgesetz aufzunehmen. Dieser Schritt ist leider ausgeblieben. (…) Nicht zielführend sind neue Fortbildungstitel wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“, wie sie mit dem Gesetz eingeführt werden. Es reicht nicht, den Abschlüssen neue Etiketten aufzukleben. Um die Qualität der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu verbessern, sind verbindliche Inhaltspläne für die Lernprozesse wichtig. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“ DGB-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019, siehe dazu auch: BBiG-Reform: Von Mindestausbildungsvergütung bis Freistellung an Berufsschultagen weiterlesen »
Wer nicht ausbildet wird umgelegt"Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der beruflichen Bildung externer Link wurde heute abschließend vom federführenden Ausschuss im Deutschen Bundestag beraten. Anlässlich der für morgen anberaumten 2./3. Lesung im Bundestag weiterlesen »

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