BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Zahlung der geforderten Vergütung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus…“ BAG-Pressemitteilung 3/23 zum Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

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Migrantinnen in der (24h)Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten

Dossier

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.“ Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland, siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen NEU: Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich: Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell? weiterlesen »

Dossier zu Arbeitsbedingungen von 24Std.-Pflege-MigrantInnen

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015

Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich: Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell?
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Dossier

urlaub ausbeutung„… Dass Resturlaub einfach verfällt, verhindert das Bundesurlaubsgesetz BUrlG. (…) Resturlaub aus dem Vorjahr kann bis zum 31.März übertragen werden. Danach verfällt er in der Regel. (…) Arbeitgebern steht es jedoch frei, ihren Mitarbeitern auch danach noch Resturlaub zu gewähren. (…) Beim Verfall von gesetzlichen Urlaubsansprüchen gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Konnte ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und auch weiterhin bis zum 31. März des Folgejahres infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Urlaub nehmen, verfällt der Urlaub nicht. In diesem besonderen Fall findet ein weiterer Übertrag statt, und zwar längstens bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres. (…) Urlaub ausbezahlen muss der Arbeitgeber nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann…“ IG Metall-Ratgeber vom 11. Februar 2019 – siehe dazu ein BAG-Urteil zum Verfall von Urlaub und NEU: BAG: Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch. Gericht pocht auf die Hinweispflicht der Arbeitgeber weiterlesen »

Dossier: Damit der Resturlaub nicht verfällt

urlaub ausbeutung

BAG: Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch. Gericht pocht auf die Hinweispflicht der Arbeitgeber
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Teresa Bücker: „Die Leistungsethik schwappt in die Freizeit über“
Effizienz macht hässlichDie feministische Autorin Teresa Bücker spricht im Interview von Jan Christoph Freybott vom 2.12.2022 in der Frankfurter Rundschau online über den ungleichen Zeitwohlstand, toxischen Optimierungsdrang und das Homeoffice als emanzipatorischen Albtraum: „… Mir geht es darum, langfristige politische Ansätze zu entwickeln. Deshalb ist der Zeitpunkt trotz Wirtschaftskrise genau richtig. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass Arbeit gesund organisiert wird, weil wir wahrscheinlich länger werden arbeiten müssen und es darauf ankommt, Ausfälle aufgrund von Überlastung zu begrenzen. Beim Blick auf die aktuelle Arbeitswelt zeigt sich, dass Arbeit oft krank macht und es viele Menschen gar nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter schaffen. Viele sind dann gesundheitlich so verschlissen, dass sie in die Frühverrentung gehen. Deshalb ist es jetzt wichtig, Ansätze für ein gesünderes Arbeiten zu entwickeln…“ – siehe mehr daraus weiterlesen »

Effizienz macht hässlich

Teresa Bücker: „Die Leistungsethik schwappt in die Freizeit über“
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[NGG] Corona-Krise im Gastgewerbe: Einkommen durch tarifliche Vereinbarungen absichern

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm“… „Das Gastgewerbe trifft die Corona-Krise besonders schnell und mit ganzer Härte. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass der Staat hier schnell hilft. Während Arbeitgeber von allen Sozialversicherungskosten befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent hinnehmen.“ Die Gewerkschaft NGG erwarte von den Arbeitgebern und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dass sie im Fall von Kurzarbeit Verantwortung übernehmen und auch den im Gastgewerbe Beschäftigten helfen, durch die Krise zu kommen. (…) Es gibt eine Zeit nach der Krise. Die Arbeitgeber sind gut beraten, alles zu tun, ihre Beschäftigten zu halten und nicht auf die Straße zu setzen“, so Zeitler.“ NGG-Pressemitteilung vom 16.03.2020 und hier im Dossier auch Beiträge zum Gesundheitsschutz im Gastgewerbe. Neu: NGG zu neuen Corona-Regelungen und Gastgewerbe: „Es droht ein Kontroll-Chaos“ weiterlesen »

Dossier zur Corona-Krise im Gastgewerbe

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

NGG zu neuen Corona-Regelungen und Gastgewerbe: „Es droht ein Kontroll-Chaos“
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ver.di: Überstunden sind kein HobbyMillionen Beschäftigte in Deutschland leisten Überstunden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, arbeiteten im vergangenen Jahr durchschnittlich 4,5 Millionen Menschen pro Woche länger als vertraglich vereinbart. Das entspricht einem Anteil von zwölf Prozent der insgesamt 37,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 14 Prozent etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (zehn Prozent). (…) Rund ein Drittel gab an, weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei 59 Prozent waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete mehr als ein Viertel (29 Prozent) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit. (…) Von den Personen, die 2021 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leisteten knapp 22 Prozent unbezahlte Überstunden. Knapp 18 Prozent wurden dagegen bezahlt…“ Meldung vom 06.07.2022 bei tagesschau.de („Millionen Beschäftigte machen Überstunden“) weiterlesen »

ver.di: Überstunden sind kein Hobby

Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2021: 4,5 Millionen Menschen machen pro Woche Überstunden, davon 22 Prozent unbezahlte, 18 Prozent bezahlt
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42-Stunden-Woche gegen Fachkräftemangel?
Arbeit ohne EndeEs gibt kaum eine Branche in Deutschland, die nicht über einen Mangel an Kräften klagt. Industriepräsident Siegfried Russwurm hat vorgeschlagen, die Wochenarbeitszeit zu erhöhen – bei vollem Lohnausgleich. Doch einfach umsetzen lässt sich das nicht. (…) Aus der Wirtschaft kommt da der Ruf nach längeren Wochenarbeitszeiten – also zum Beispiel eine 42-Stunden-Woche. Das ließe sich leichter umsetzen, als eine allgemeine Einführung der Rente mit 70, so der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm. (…) Die von der Industrie ins Spiel gebrachte 42-Stunden-Woche ließe sich also nicht so leicht einführen. Beschäftigte hätten da auch noch ein Wörtchen mitzureden. Die Gewerkschaften auch – und die sind gegen eine längere Wochenarbeitszeit, auch wenn der Lohn entsprechend erhöht würde. (…) Die Arbeitsmedizin allerdings warnt: Nach Meinung vieler Ärztinnen und Ärzte sollten Beschäftigte nicht überfordert werden. Schon nach vier bis sechs Stunden lasse die Konzentration nach. Zu viele Überstunden gefährden die Gesundheit, heißt es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)...“ Beitrag von Birgit Harprath vom 28.06.2022 bei BR24 und dazu die Hintergründe im LabourNet weiterlesen »

Arbeit ohne Ende

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Bundesarbeitsgericht zur Beweislast: Überstunden muss immer noch der Arbeitnehmer nachweisen
ver.di: Überstunden sind kein HobbyKlagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er die auch nachweisen können. Auf das berühmte „Stechuhr-Urteil“ kommt es dabei nicht an, so das BAG. (…) Wer die geleistete Arbeitszeit tatsächlich darlegen und im Zweifel beweisen muss, war nun erneut Hintergrund eines Rechtsstreits, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden hat (Urt. v. 04.05.2022, Az. 5 AZR 359/21). In Erfurt stritt sich ein Auslieferungsfahrer mit seinem vormaligen Arbeitgeber über die Abgeltung geleisteter Überstunden – satte 429 Stunden zu viel, wie der Fahrer errechnet hatte. (…) Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit habe deshalb keine Auswirkung auf die nach deutschem materiellen und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Beweislast in Überstundenprozessen…“ Gastbeitrag von Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom 04.05.2022 bei LTO online, siehe das BAG dazu weiterlesen »

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Bundesarbeitsgericht zur Beweislast: Überstunden muss immer noch der Arbeitnehmer nachweisen
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Ohne Sonntag gibt`s nur noch Werktage„… Die Weihnachtsfeiertage an einem Wochenende, Neujahr am Samstag und der Tag der Arbeit an einem Sonntag – im letzten und in diesem Jahr fallen besonders viele Feiertage auf das Wochenende. Für Berufstätige ist das eine schlechte Nachricht – sie haben einen Feiertag weniger. Deshalb ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob solche entgangenen freien Tage künftig nachgeholt werden sollten. (…) Neu ist die Debatte nicht. Schon 2018 forderte die Linksfraktion im Bundestag in einem Antrag, Feiertage nachzuholen, wenn diese auf ein Wochenende fallen. Begründet wird die Forderung damit, dass die gesetzlichen Feiertage für die Erholung gebraucht werden und „in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft“ beitragen. (…) Laut dem Antrag gibt es solche Regelungen zum Nachholen von Feiertagen weltweit bereits in 85 Ländern. Dazu zählen auch mehrere Länder innerhalb der Europäischen Union. Wie und wann genau die Feiertage nachgeholt werden, dafür gibt es jedoch ganz unterschiedliche Regelungen…“ Agenturmeldung vom 25. April 2022 beim RND – ließe sich übrigens auch durch Tarifvertrag vereinbaren…. weiterlesen »

Ohne Sonntag gibt`s nur noch Werktage

[1. Mai schon wieder am Sonntag…] Feiertage nachholen? Wie das in anderen Ländern funktioniert
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COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren Ruhezeiten

Dossier

COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren RuhezeitenDas Arbeitsministerium weicht das Arbeitszeitgesetz auf: Bis Ende Juni erlaubt es in systemrelevanten Berufen längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten. (…) Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. „Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es im Verordnungsentwurf einschränkend. Die tägliche Ruhezeit kann von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollen unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein. Die Verordnung nennt aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden…“ Artikel „Bundesregierung ermöglicht während der Coronakrise Zwölf-Stunden-Arbeitstage“ von Frank Specht vom 06.04.2020 beim Handelsblatt online und nun beim BMAS die COVID-19-Arbeitszeitverordnung sowie deren FAQ dazu und hier gewerkschaftliche Stellungnahmen und Kritik – neu: [Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“ weiterlesen »

Dossier zur COVID-19-Arbeitszeitverordnung

COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren Ruhezeiten

[Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“
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[#EqualCareDay 2022] Feministische Zeitpolitik: Die Care-Arbeiterinnen
care revolutionImmer mehr Frauen in Deutschland gehen einer bezahlten Erwerbstätigkeit nach. An ihrem Anteil an Kinderbetreuung und Haushalt hat das bisher allerdings wenig geändert. Dafür braucht es beispielsweise mehr Ganztagsschulen. (…) Sind die Kinder zu Hause, kümmern sich trotz ihrer gestiegenen Erwerbsarbeit immer noch vor allem die Mütter um den Nachwuchs und die Care-Arbeit. Laut des aktuellen Gleichstellungsberichts der Bundesregierung werden rund zwei Drittel (65,5 Prozent) der unbezahlten Hausarbeit und Kinderbetreuung in Paarhaushalten von Frauen geleistet. Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS), die das Thema auch in Zeiten der Pandemie eng begleitet, teilt dazu in einem Report bemerkenswert nüchtern mit: „Wir können also abschließend festhalten, dass die meisten Paare vor der Corona-Krise eine traditionelle Arbeitsteilung bei der Kinderbetreuung hatten und diese zum größten Teil während der Krise beibehielten.“ (…) Die Beharrungskräfte tradierter Rollenverteilung überraschen selbst Expertinnen. (…) Die GEW setzt sich dafür ein, Care-Arbeit zum zentralen Element gewerkschaftlicher Zeitpolitik zu machen…“ Artikel von Jeannette Goddar vom 02.03.2022 bei der GEW aus E&W 3/2022: Feministische Zeitpolitik weiterlesen »

care revolution

[#EqualCareDay 2022] Feministische Zeitpolitik: Die Care-Arbeiterinnen
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[Lieferkrise bei Mikrochips macht Gesundheitsschutz!] VW will in WOB ab Ostern fast alle Nachtschichten streichen, Betriebsrat will Teilausgleich für die Erschwerniszulage
Elektro-Mobilität„… Die dramatische Unterauslastung des Stammwerkes hat nun auch spürbare Folgen für das bisherige Schichtsystem. Wie die Arbeitgeberseite dem Betriebsrat am heutigen Freitag in der sogenannten Arbeitszeitkommission mitteilte, will das Unternehmen nach Ostern sämtliche Nachtschichten an den Montagelinien 1 (Tiguan) sowie 2 und 3 (Golf) streichen. Lediglich die Montagelinie 4 (Tiguan, Touran, Tarraco) soll ihre Nachtschicht so wie bisher gewohnt behalten. Die Betriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo dazu: „Wir haben diese Vorhaben des Unternehmens zur Kenntnis genommen. Das Thema ist hochgradig mitbestimmungspflichtig, es muss also mit uns Einigkeit über einen Kompromiss dazu her. Fest steht: Unsere Kolleginnen und Kollegen können nichts dafür, dass die Auftragsbücher überquellen, wir aber wegen des Halbleitermangels nicht auf die nötigen Stückzahlen kommen. Unsere Position als Betriebsrat und IG Metall steht daher felsenfest: Wir kämpfen für einen Teilausgleich. Fallen Nachtschichten und damit Zuschläge weg, muss der Entgeltverlust abgefedert werden. Etwas Anderes wird mit uns nicht zu machen sein.“…“ Meldung vom 04.02.2022 der IG Metall bei VW weiterlesen »

Elektro-Mobilität

[Lieferkrise bei Mikrochips macht Gesundheitsschutz!] VW will in WOB ab Ostern fast alle Nachtschichten streichen, Betriebsrat will Teilausgleich für die Erschwerniszulage
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Arbeitszeiten wie im Westen: Über 30 Jahre nach der Wende ist auch bei Daimler in Ludwigsfelde die 35-Stunden-Woche greifbar
Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"„Die 35-Stunden-Woche ist greifbar nahe. Mit dem Jahreswechsel ist die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten bei Mercedes in Ludwigsfelde von 38 auf 36 Stunden gesunken. Ab dem 1. Januar 2027 soll die 35-Stunden-Woche gelten. In Ludwigsfelde arbeiten rund 2000 fest angestellte Beschäftigte. Dazu kommen rund 500 Leiharbeiter*innen und Werkvertragsarbeiter*innen. Für sie gilt die neue Regelung nicht, weil sie nicht unter den Tarifvertrag fallen, der die Arbeitszeitverkürzung möglich gemacht hat. Bei der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH werden seit 1991 Lieferwagen und Transporter gebaut. (…) Die Mehrkosten für die Wenigerarbeit teilt sich das Unternehmen in den kommenden Jahren mit seinen Beschäftigten. Die Personalkosten steigen nach IG-Metall-Angaben durch die Arbeitszeitverkürzung um 8,5 Prozent im Jahr. »Das Unternehmen kann das nicht auf einmal stemmen«, sagt Tobias Kunzmann. »Deshalb übernehmen die Beschäftigten zunächst einen Teil der Kosten. Ab Mitte 2027 zahlt Mercedes den Betrag aber alleine.«…“ Artikel von Jörg Meyer vom 3. Januar 2022 in neues Deutschland online zur PM der IG Metall Ludwigsfelde weiterlesen »

Kampagne der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen: "35 reicht! Keine Zeit für neue Mauern"

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[ver.di] Handel und Corona: Schutz der Beschäftigten ausweiten

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert ver.di, die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen. „Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke. „Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze. Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. März 2020 – Werneke fordert darin auch Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon – aus Schutzgründen verständlich, dennoch kritisch. Siehe beispielhaft den Bericht einer Kassiererin und weitere Infos von ver.di. Neu: Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar weiterlesen »

Dossier zum Handel in der Coronakrise und Schutz der Beschäftigten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar
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Keine Verschlechterung für Auszubildende wegen Corona

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormAuszubildende von notleidenden Betrieben brauchen in der Corona-Krise besonderen Schutz, damit sie ihre Berufsausbildung abschließen können. Forderungen aus der Wirtschaft, sie mit weniger Geld in Kurzarbeit zu schicken, sind unakzeptabel. Die Corona-Krise betrifft massiv auch die duale Berufsausbildung. Derzeit werden vermehrt Auszubildende in Betrieben einfach nach Hause geschickt. Die Vorgesetzten haben mit dem Managen der Krise oft andere Sorgen, als sich um die Auszubildenden zu kümmern. Berufsschulen haben geschlossen und auch die überbetrieblichen Ausbildungszentren im Handwerk sind wegen der Ansteckungsgefahr bis auf Weiteres dicht. Manche junge Menschen fallen da regelrecht in ein Loch. Zusätzlich hat jetzt ein Vorstoß aus der Wirtschaft für Verunsicherung gesorgt. Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern, dass Betriebe für Azubis vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen können, um Personalkosten zu sparen. Erste notleidende Betriebe haben offenbar schon damit gedroht, ihren Auszubildenden sogar zu kündigen. Die von ZDH und DIHK gestellte Forderung würde bedeuten: Statt der Ausbildungsvergütung bekämen Auszubildende nur noch das gesetzliche Kurzarbeitergeld von 60 Prozent der Nettoausbildungsvergütung. Das ist viel zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Längst nicht alle Auszubildenden wohnen kostenfrei bei den Eltern, sondern müssen auch noch ihre Miete bezahlen. Die IG Metall weist das Ansinnen von DIHK und ZDH strikt zurück…“ IG Metall-Meldung vom 1. April 2020 und dazu neu: Coronapandemie und Ausbildung: Zwiespältiges Fazit weiterlesen »

Dossier: Keine Verschlechterung für Auszubildende wegen Corona

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Coronapandemie und Ausbildung: Zwiespältiges Fazit
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