Konflikt um Sonntagsarbeit bei Amazon

Dossier

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Land Hessen den Antrag von Amazon auf Zulassung von Sonntagsarbeit im Dezember 2015 am Standort Bad Hersfeld wegen des geltenden Neutralitätsgebots staatlicher Stellen bei Arbeitskämpfen zurückgewiesen hat. Amazon wollte für den 13. und 20. Dezember Sonntagsarbeit genehmigt bekommen. ver.di hatte sich gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel unter Verweis auf den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz und das Neutralitätsgebot dagegen ausgesprochen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 11.12.2015: „Hessen gestattet keine Sonntagsarbeit bei Amazon – in Sachsen legt ver.di Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein“ – siehe dazu neu: Sonntagsschutz statt Lieferversprechen: Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon weiterlesen »

Dossier zur Sonntagsarbeit bei Amazon

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!

Sonntagsschutz statt Lieferversprechen: Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon
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Tarifrunde 2020 im Nahverkehr„Das Verkehrsunternehmen Stuttgarter Straßenbahnen (SSB AG) kann nicht verlangen, dass der von der Gewerkschaft ver.di angekündigte Warnstreik untersagt wird und die Gewerkschaft den Streikaufruf widerruft. Der Fall: Die Gewerkschaft ver.di hat für den 20./21. Oktober 2020 Arbeitnehmer der SSB AG in den Bereichen Fahrleitung, Zugsicherung, Infrastruktur (Gleisbau) und in verschiedenen Werkstätten zu einem Warnstreik aufgerufen. Nach Auffassung der SSB AG sei ein ordnungsgemäßer Fahrbetrieb ohne die von den Warnstreiks betroffenen Bereiche nicht möglich. Es sei mit überfüllten S-Bahnen und angesichts der Corona-Pandemie mit erhöhten Infektionszahlen zu rechnen. Dies sei nicht hinnehmbar, der Warnstreik sei unverhältnismäßig. Der Antrag auf Untersagung des Warnstreiks hatte keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht: Ein Streik kann durch eine einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offenkundig rechtswidrig ist, was vorliegend nicht zutrifft. Zwar unterliegen Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge spezifischen Einschränkungen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Es ist vorliegend aber nicht hinreichend dargetan, dass der geplante Warnstreik zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Gemeinwohl führe, dass damit – trotz der Corona-Pandemie – eine erhöhte Gesundheitsgefährdung Dritter einherginge. Bezüglich der vom Streikaufruf betroffenen Bereiche ist nicht erkennbar, dass deswegen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der gesamte Stadtbahn- und Busverkehr an beiden Tagen ganz oder großteils zum Erliegen kommt mit der Folge einer signifikanten Verlagerung des Fahrgastaufkommens auf die S-Bahnen und einer damit ggf. einhergehenden erhöhten Gesundheitsgefährdung von Fahrgästen.“ DGB-Meldung vom 21. Dezember 2020 zum Beschluss 15 Ga 54/20 des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2020 – siehe zum Hintergrund [Tarifrunde 2020 im Nahverkehr] Klima, Klasse, Kapitalismus. Verkehrsinitiativen und Infrastrukturkonzepte benötigt weiterlesen »

Tarifrunde 2020 im Nahverkehr

Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart: Streikrecht hat hohen Stellenwert [auch in Corona-Zeiten]
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Bundesverfassungsgericht: Fristlose Kündigung nach rassistisch motivierten Affenlauten gegenüber Kollegen – durch ein Betriebsratsmitglied – rechtmäßig
1. Juni 2013 Wolfsburg - Naziaufmarsch und Proteste„Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, das einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit nachgeahmten Affenlauten provoziert hatte, war rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Beleidigung war „fundamental herabwürdigend“. Einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit den nachgeahmten Affenlauten „Ugah, Ugah!“ zu provozieren, ist rassistisch und kann zur fristlosen Kündigung führen. Die Laute stellen eine herabsetzende, „die Menschenwürde antastende Äußerung“ dar, die nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 2727/19). (…) Der heute 38-jährige Kläger arbeitete seit 13 Jahren als Serviceagent für ein Logistikunternehmen im Raum Köln. Als Betriebsratsmitglied war er von seiner Arbeit freigestellt. (…) Er sei bereits 2016 wegen Beleidigung eines anderen Kollegen abgemahnt worden. Es müsse in Zukunft mit weiteren Diskriminierungen gerechnet werden, erklärte der Arbeitgeber. Bis hin zum Bundesarbeitsgericht billigten die Arbeitsgerichte die fristlose Kündigung. Zu Recht, befand auch das Bundesverfassungsgericht. (…) Solch eine rassistische, menschenverachtende Diskriminierung sei nicht mehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt…“ Meldung vom 25. November 2020 bei MiGAZIN – sie bezieht sich auf den Beschluss 1 BvR 2727/19 der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 nach BVerfG-Pressemeldung Nr. 101/2020 vom 24. November 2020 weiterlesen »

1. Juni 2013 Wolfsburg - Naziaufmarsch und Proteste

Bundesverfassungsgericht: Fristlose Kündigung nach rassistisch motivierten Affenlauten gegenüber Kollegen – durch ein Betriebsratsmitglied – rechtmäßig
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Mobbing„Ist es Mobbing, wenn Beschäftigte immer wieder grundlos vom Arbeitgeber abgemahnt werden? Besteht dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Und hilft es im Prozess, wenn Beschäftigte sich an einen Arzt wenden? Darüber entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln. Und sorgt mit seinem Urteil dafür, dass Mobbingklagen in der Praxis jetzt fast nicht mehr zu gewinnen sind. (…) So sprach die Arbeitgeberin dem Kläger innerhalb von 8 Jahren insgesamt 14 Abmahnungen aus (…) Auch eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug sprach die Arbeitgeberin aus. Der Kläger ging vor Gericht erfolgreich gegen die Maßnahmen vor. Alle Abmahnungen mussten aus seiner Personalakte entfernt werden und auch die Kündigung war im Ergebnis unzulässig. Im weiteren Verlauf folgten noch zwei weitere Kündigungsversuche der Arbeitgeberin, der Kläger war inzwischen einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden. Auch diese beiden Kündigungsversuche blieben jedoch erfolglos, das Integrationsamt lehnte die Anträge der Arbeitgeberin zur Kündigungszustimmung ab. (…) Der Kläger sah in den Maßnahmen der Arbeitgeberin Mobbing und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. (…) Seine Klage blieb jedoch erfolglos, das LAG verneint einen Anspruch auf Entschädigung. Laut LAG Köln liege hier kein Mobbing vor. (…) Das Urteil legt Betroffenen Hürden in Sachen Darlegungs- und Beweislast auf, die fast unüberwindbar scheinen. Denn beweisen, dass es Mobbing ist und dieses zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, muss der Betroffene. Und das wird nach dem Urteil nur noch schwer gelingen, wenn dafür als Beweis nun nicht einmal mehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens ausreichen soll. Das sollten Betriebs- und Personalräte auch offen kommunizieren, wenn sich Betroffene ratsuchend in Sachen Mobbing an sie wenden…“ Mitteilung vom und beim Bund Verlag am 26. Oktober 2020 zu LAG Köln Az. 4 Sa 118/20 vom 10. Juli 2020 – siehe dazu den umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad vom 3. November 2020 – wir danken! weiterlesen »

Mobbing

„Kein Schmerzensgeld wegen Mobbing“ – nach dem LAG Köln kann der Arbeitgeber ohne Konsequenzen mit Abmahnungen schikanieren
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Kündigungs“schutz““… Die Sweco GmbH ist eine Dienstleisterin in Ingenieurangelegenheiten und eines der größten Architekturbüros weltweit. Das Unternehmen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert und hat jüngst Finnlands „erste umweltfreundliche Schule“ mitgeplant. Doch Sweco ist nicht nur am Bau von Schulen und familienfreundlicher Unternehmenskultur beteiligt. Sweco baut auch an größeren Projekten, Flughäfen zum Beispiel, darunter auch ein ehemaliges Prestigeobjekt der Stadt Berlin – der BER. (…) Kein Wunder also, dass man da hin und wieder auch einfach den Überblick über Arbeitnehmer*innenrechte verliert – und sich vielleicht ein wenig erschreckt, wenn man wieder daran erinnert wird. Eines unserer Mitglieder wurde – wenn schon Chaos, dann richtig – auf dem BER für Tätigkeiten eingesetzt, die außerhalb des vereinbarten Einsatzbereichs lagen. Auf sein Nachhaken bei der Geschäftsführung und der Nachfrage beim Betriebsrat, ob dieser denn der Verlegung des Tätigkeitsbereichs zugestimmt hatte, folgte die Antwort in Form einer fristlosen Kündigung. Unser Mitglied reichte Kündigungsschutzklage ein. Die Terminfindung für die Güteverhandlung gestaltete sich zäh, denn der Anwalt von Sweco war furchtbar beschäftigt. Durch Corona noch einmal verzögert, fand sie schließlich am 15.05. statt. Ein Anwalt von Sweco eilte extra aus Bremen herbei, um unserem Vergleichsangebot nach einer Blitzverhandlung zuzustimmen. Es gab also immerhin eine Abfindung von rund 3000€ sowie die Umwandlung der fristlosen in eine Kündigung aus betrieblichen Gründen – das bedeutet drei weitere Monatsgehälter für unser Mitglied. Und ein gutes Arbeitszeugnis gehört natürlich auch dazu. Doch was genau war nun mit dem Betriebsrat? Ist es nicht seine Aufgabe, unrechtmäßige Kündigungen zu verhindern? Das könnte man eigentlich meinen. Doch schon bei Betriebsversammlungen ließ der Betriebsrat kaum Diskussionen zu und verwies stattdessen darauf, dass alles, was am BER passiere, streng geheim sei…“ Meldung vom 06.10.2020 bei der FAU Berlin weiterlesen »

Kündigungs“schutz“

Sweco und der BER: Wer kritisiert, wird gefeuert
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[BMW] Rassistische und antisemitische Ausfälle des Vorgesetzten: Ehemaliger Zeitarbeiter wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in München gegen Kündigung
Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest„Im August 2018 wurde Ronny F. als Leiharbeiter beim Forschungs- und Innovationszentrum von BMW in München eingesetzt, wo er sich gegen rassistische Sprüche eines Kollegen wehrte. Dann wollte ihn der Auftraggeber nicht mehr haben. Nach nur zwei Wochen in der Probezeit erhielt der Leiharbeiter die fristlose Kündigung. Bis heute ist Ronny F. erwerbslos. Doch er geht mit Hilfe der Gewerkschaft Verdi gerichtlich gegen die Kündigung vor und möchte so die Wiederanstellung erzwingen. Am Freitag befasste sich das Münchner Arbeitsgericht mit dem Fall. Anfangs habe sich Ronny F. rassistische und antisemitische Ausfälle seines Meisters eine Weile angehört. Schließlich war er neu in der Abteilung. Dann sei es ihm aber zuviel geworden. Ronny F. stellte den Mitarbeiter zur Rede und machte sich gegen die Sprüche stark. Der Kollege habe sich jedoch nur noch weiter in seine »Hasstirade« hineingesteigert und ihn ausgelacht. Später sei es auch noch Ronny F. selbst gewesen, der sich rechtfertigen musste. Statt sein Verhalten zu ändern, schwärzte der Meister Ronny F. beim Leiter der Abteilung an, in der beide beschäftigt waren. »Schlag auf Schlag wird er von einem Termin zum anderen zitiert; wie in einem Tribunal muss er sich sogar noch beschimpfen lassen und wird darauf verwiesen, er habe im Betrieb den Mund zu halten«, schreibt Verdi in einem Flugblatt, das zur Solidarität mit Ronny F. aufruft. »Von einem Tag auf den anderen wird Ronny von BMW abgemeldet, und keine 24 Stunden später kündigt ihm die Leiharbeitsfirma«, heißt es weiter in dem Flugblatt der Gewerkschaft. (…) Deshalb stellt sich Verdi hinter den ehemaligen Leiharbeiter: »Ronny hat’s richtig gemacht!« heißt es in dem Solidaritätsaufruf. Gemeinsam gehen sie juristisch gegen die Kündigung vor. Denn beide sehen in dem Rausschmiss eine Sanktion gegen Zivilcourage. (…) Auch die Kammer des Münchner Arbeitsgerichtes sah es grundsätzlich als legitim an, für ein »vernünftiges Betriebsklima« zu sorgen: »Da hat man sicher auch ein Recht als Arbeitnehmer, nicht rassistischen Beleidigungen ausgesetzt zu sein«, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Mit einer Entscheidung will sich die Kammer aber noch mindestens eine Woche Zeit lassen. Am kommenden Freitag geht der Prozess weiter. Ob dann eine Entscheidung fällt, ist unklar…“ Beitrag von Sebastian Lipp bei der jungen Welt vom 23. Februar 2019 und nun das Urteil sowie Revision: Prozess in München: Rassismusvorwurf gegen BMW nicht bestätigt weiterlesen »

Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest

Ehemaliger Zeitarbeiter wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in München gegen Kündigung / Prozess in München: Rassismusvorwurf gegen BMW nicht bestätigt
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenKlage vor dem Arbeitsgericht eingereicht – Frau soll Aufnahme von Tönnies-Kantine in sozialen Netzwerken verbreitet haben. Bei der Firma erhielt die Mitarbeiterin bereits Hausverbot, teilt das Arbeitsgericht Bielefeld mit. In einem Gütetermin habe die Klägerin am 9. Juni nicht bestritten, das Video gepostet zu haben. Das Kantinen-Video hatte im Internet für viel Wirbel gesorgt – insbesondere weil zunächst nicht klar war, wann die Sequenz aufgenommen worden war…” Meldung vom 30.06.2020 im Westfalenblatt online und das Video auf youtube – siehe zum Hintergrund unser Dossier Branchengrößter (doch) nicht der Branchenbeste: Corona-Fälle nun auch bei Tönnies und nun zum Verfahren: Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“ weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Kantinen-Video: Mitarbeiterin des Caterers von Tönnies erhält fristlose Kündigung / Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“
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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen (…) Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (AZ: 5 AZR 387/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und erkennt erstmals einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer an, um dessen böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs besser beurteilen und erforderlichenfalls auch beweisen zu können. Für Arbeitgeber wird es dadurch einfacher, die Höhe der Annahmeverzugslohnansprüche zumindest zu begrenzen…“ Aus dem Gastbeitrag von Dr. Stefan Lochner vom 4. September 2020 bei Legal Tribune online. Armin Kammrad kommentiert dazu u.a.: „Diese (neue) Haltung des BAG kann nur als extrem arbeitgeberfreundlich gewertet werden. So müsste sich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), den das BAG hier bemüht, der AN eigentlich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber ihn nicht kündigt, wenn die Kündigung mutwillig und unwirksam ist. (…) Praktisch ist das verheerend für den AN, weil der AG nicht nur mit rechtwidrigen Kündigungen Schikane ausüben kann, sondern zusätzlich noch durch Auskunftsverlangen beim entlassenen AN; konkret: durch manifeste Nachstellung und Belästigung um zu überprüfen, ob der AN alles tut, um sich bereits vor Kündigungsprozess einen neuen AG zu suchen. Diese BAG-Entscheidung, die unverkennbar Bossing und Schikane, also Klassenkampf von oben erleichtert, sollte möglichst breit in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden…“ Siehe das Urteil sowie beide Beiträge ausführlich weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
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DGB-Vorsitzender Hoffmann fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften … aber nur bei Union Busting gegen Betriebsräte!
[DGB-Kampagne] Stop Union BustingIn einer kürzlichen Sendung griff Report Mainz das Thema Union Busting auf und interviewte dazu in üblicher journalistischer Manier auch den DGB-Vorsitzenden. Der läßt sich dazu hinreißen, vom „Volkssport Union Busting“ zu reden und Schwerpunktstaatsanwaltschaften – wenn auch sehr eingeschränkt –  zu fordern. Das bietet die Gelegenheit, bei diesem bisher von Gewerkschaftsführungen geleugneten Thema, diese in Zukunft beim Wort zu nehmen! (…) Der Sachverhalt ist jedoch komplizierter, als in diesem guten Bericht von Report Mainz dargestellt! a) Es sind nur bestimmte Betriebsräte im Visier der Geschäftsleitungen, nämlich die, die nicht gefügig sind! b) Es sind alle KollegInnen im Visier der Unternehmensleitung, die sich gerade machen und Widerstand leisten! c) Diese KollegInnen haben dann oft nicht nur die Geschäftsleitung gegen sich sondern auch die Mehrheit des Betriebsrates, der mit der Gegenseite zusammen arbeitet! Und der zuständige Gewerkschaftssekretär argumentiert: Wir sind für alle Mitglieder zuständig! Nicht nur für euch, die ihr von Union Busting betroffen seid! (…) Wenn Herr Hoffmann jetzt „Schwerpunkt-Staatsanwälte gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen“ fordert, so muß man feststellen, daß er sich sehr gewählt und reduzierend ausdrückt. Warum keine Schwerpunkt-Staatsanwälte, die zuständig sind für alle Union Busting Fälle im Betrieb, sowohl bei BetriebsrätInnen als auch „normalen“ GewerkschaftsaktivistInnen?! Es geht nicht nur um die Behinderung bei Betriebsratswahlen sondern auch um die Arbeit bestehender Betriebsräte. Aber Herr Hoffmann muß sich auch fragen lassen, warum der DGB und alle DGB-Gewerkschaften jahrzehntelang geschlafen und die betroffenen KollegInnen allein gelassen haben…“ Beitrag von Dieter Wegner vom 30.7.2020 bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting

DGB-Vorsitzender Hoffmann fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften … aber nur bei Union Busting gegen Betriebsräte!
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
100 Jahre ILODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Prof. Dr. Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Reingard Zimmer stammt der Text „Das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ sowie die Auflistung der Literatur zum Thema, Bernhard Pfitzner stellte das restliche Material zusammen. (…) Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine allgemeine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung der Materialien von Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner (Stand: 27.6.20) – wir danken! weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
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Schlachtbank für Beschäftigte. Nicht Osteuropäer verbreiten das Virus, sondern der Kapitalismus. Die Ausbeutung in deutschen Fleischfabriken muss aufhören
Buch "Das Schweinesystem", herausgegeben von Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg bei Die Buchmacherei„… Osteuropäische Arbeiterinnen und Arbeiter in der Nahrungsmittelproduktion, besonders in der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitungsindustrie, gelten zwar theoretisch als systemrelevant, fallen aber im ganzen Land dramatischen Covid-19-Ausbrüchen in landwirtschaftlichen Betrieben und Schlachthöfen zum Opfer. Der jüngste dieser Ausbrüche, bei dem 1300 Beschäftigte einer Schlachtfabrik der Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück positiv auf das Virus getestet wurden, illustriert, dass die Beschäftigten in der Fleischindustrie mit großer Brutalität wie eine austauschbare menschliche Ressource behandelt werden. (…) Zwar bricht das Coronavirus nicht nur in deutschen Fleischfabriken aus (in den USA, Brasilien, den Niederlanden und anderen Ländern gab es schon vergleichbare Fälle), doch die prekären Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie, die an den Ausbrüchen schuld sind, sind Folge einer recht eigentümlichen rechtlichen Architektur, speziellen Geschäftspraktiken und der Spaltung Europas zwischen Kernländern und Peripherie. Statt ausländerfeindliche Unterstellungen zu verbreiten, nach denen osteuropäische Migrantinnen und Migranten an der Ausbreitung des Virus schuld seien, sollten wir uns der Frage zuwenden, wie die derzeitigen Ausbeutungsstrukturen überhaupt entstanden sind. Denn die EU und die Bundesrepublik entwickelten über Jahre mittels verschiedener Gesetze und Regulierungen, die Bedingungen, die die Position der Schlachthausbeschäftigten unmittelbar schwächten…“ Artikel von Vladimir Bogoeski vom 03.07.2020 bei IPG mit sehr guten Ein- und Rückblick auf das Arbeitsrecht weiterlesen »

Buch "Das Schweinesystem", herausgegeben von Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg bei Die Buchmacherei

Schlachtbank für Beschäftigte. Nicht Osteuropäer verbreiten das Virus, sondern der Kapitalismus. Die Ausbeutung in deutschen Fleischfabriken muss aufhören
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Die Demokratie darf nicht am Betriebstor enden. Der Fall Tönnies zeigt: Gerade im Niedriglohnsektor braucht es mehr wirtschaftliche Bürgerrechte
Chef„… Schon lange sind die in Teilen erschreckenden Arbeitsbedingungen in der Schlachtindustrie, aber auch in der Logistik oder bei Erntehelfern, bekannt. (…) Mit dem Verbot von Werkverträgen wird nur eine bislang legale Form untersagt, aber nicht das Prinzip außer Kraft gesetzt. Dieses ist von viel grundsätzlicherer Natur, es existiert breit gestreut im gesamten Niedriglohnsektor (…) Der mangelnde Arbeits- und Gesundheitsschutz hat jedoch woanders seine Ursache: in der Unternehmensverfassung. Im Innern sind Unternehmen so etwas wie eine „private Regierung“, wie es die US-Philosophin Elizabeth Anderson genannt hat. Die Beschäftigten treten zwar freiwillig (dies allerdings nur halb, denn sie brauchen ja einen Job) in das Unternehmen ein, aber mit Abschluss des Arbeitsvertrages unterliegen sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. (…) Arbeit ist in einer modernen Gesellschaft jedoch keine rein private Angelegenheit mehr. Anderson fordert deshalb, die private Regierung durch eine öffentliche zu ersetzen. Solch eine öffentliche Regierung gibt es eigentlich schon, sie ist jedoch durch den Neoliberalismus unter die Räder gekommen: Die gesetzlichen Regelungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auf dem Papier recht gut – sie werden jedoch zu wenig umgesetzt. Die Gewerbeaufsicht hat wegen der Sparpolitik der vergangenen Jahre ihre Kontrollen massiv zurückgefahren. Gewerkschaften und Betriebsräte bewirken nur wenig und sind im Niedriglohnsektor zu schwach. (…) brauchen wir einen neuen Anlauf für wirtschaftliche Bürgerrechte. Und diese müssen für alle Menschen gelten, die hier arbeiten…“ Gastkommentar von Oliver Nachtwey vom 5. Juli 2020 in der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »

Chef

Die Demokratie darf nicht am Betriebstor enden. Der Fall Tönnies zeigt: Gerade im Niedriglohnsektor braucht es mehr wirtschaftliche Bürgerrechte
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Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS‘ BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?
»Aktion Arbeitsunrecht«: Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS' BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?Können Vergesellschaftung oder Übernahme von Betrieben durch die Belegschaft (Workers‘ buy-out) zu realistischen Mitteln entwickelt werden, um diesem ultimativen Drohszenario der Arbeitsplatzvernichtung entgegen zu treten? Wir bringen Experten und Forscher*innen mit betriebslichen Akteur*innen und gewerkschaftlich Aktiven zusammen — darunter die Professoren Andreas Fisahn, Wolfgang Däubler und Marcelo Vieta, die Historikerinnen Sabine Nuss und Gisela Notz, den Gewerkschafter Walter Vogt (IG Metall-Bundesvorstand). Wir kritisieren — ganz aktuell — den massiven Einsatz von Milliarden zur Rettung von Unternehmen, ohne dass der Staat dafür einen erkennbaren demokratischen, sozialen und ökologischen Mehrwert einfordert und sicher stellt. (…) Während der Staat Big Player wie Lufthansa und demnächst vermutlich auch die Auto-Konzerne retten wird, rollt auf den Rest der Wirtschaft ab dem Herbst eine Pleitewelle zu. Die Angst vor (angeblich drohenden) Arbeitsplatzverlust soll die Beschäftigten jetzt schon zu massiven Verzichten drängen. Angst ist kein guter Ratgeber: Deshalb ist die Suche nach Alternativen heute wichtiger denn je!...“ Aktion gegen Arbeitsunrecht zur juristisch-politischen Fachkonferenz: Strategien zur Übernahme durch die Belegschaft, dort alle Informationen, auch zum Video-Stream, mittlerweile samt umfangreichem Bericht. Siehe einen weiteren Bericht: Enteignung der Eigentümer – Kämpfen oder verhandeln? Konferenz der »Aktion Arbeitsunrecht« debattierte über Formen der Arbeiterkontrolle in Betrieben weiterlesen »

»Aktion Arbeitsunrecht«: Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS' BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen?

Fachkonferenz 20./21. Juni 2020 in Berlin: WORKERS‘ BUY-OUT: Arbeiter*innen-Kontrolle statt Betriebe schließen? / Enteignung der Eigentümer – Kämpfen oder verhandeln? Konferenz der »Aktion Arbeitsunrecht« debattierte über Formen der Arbeiterkontrolle in Betrieben
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) vorgelegt. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gerichte auch bei einem Notbetrieb, in dem sie derzeit arbeiten, den Justizgewährleistungsanpruch für die Bürger erfüllen können. Diesen Wunsch hatte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Ingrid Schmidt gegenüber dem BMAS vorgebracht. (…) Heiß diskutiert worden war ebenfalls der Vorschlag, die Öffentlichkeit aus den Verhandlungen ausschließen zu können. Auch insoweit sieht der Referentenentwurf klar vor: Die Gerichte können die Öffentlichkeit abweichend von § 52 ArbGG zum Zwecke des Gesundheitsschutzes ausschließen. (…) Zudem enthält der Entwurf eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), wonach für die Zeit der epidemischen Lage gem. § 25a KSchG-E die Klagefrist von drei auf fünf Wochen verlängert wird. Eine erhebliche Änderung soll schließlich das Tarifvertragsgesetz (TVG) bekommen: Dem § 5 Abs. 2 TVG wird nach dem Entwurf der Satz angefügt: „In begründeten Fällen kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Teilnahme an der Verhandlung mittels Video- oder Telefonkonferenz vorsehen.“ (…) Auch die Mindestlohnkommission sowie der Heimarbeitsausschuss sollen per Videokonferenz tagen können. Der Entwurf sieht vor, dass die Maßnahmen zeitlich befristet sind und das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum maßgeblichen Zeitpunkt weiter festgestellt ist. Nicht befristet sein sollen nach der Begründung des Entwurfs die Änderungen des TVG und des Mindestlohngesetzes…“ Beitrag von Tanja Podolski vom 15. April 2020 bei Legal Tribune Online – etwas sehr wichtiges fehlt (Zufall?): Die Möglichkeit rechtlich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit vorzugehen, wenn dieser betreffs Gesundheitsschutz unverhältnismäßig oder sogar unzulässig ist weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Nach Vorschlägen der BAG-Präsidentin: Öffentlichkeit an Arbeitsgerichten bald ausgeschlossen?
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BossingLiebe Mitglieder und Interessierte, wir gehen am Freitag, 17.04., auf Sendung! In einem wöchentlichen Live-Stream werden wir Interviews mit Beschäftigten, Betriebsräten, Arbeitsrechtler*innen und sozialen Aktivisten führen und über aktuelle Fälle und Entwickungen berichten. Morgen sprechen wir mit den Rechtsanwälten Daniel Labrow und Stefan Schneider, die Fragen zur Lage Beschäftigter in der Corona-Krise beantworten werden. Schaltet ein! Freitag, 17.04.2020, 17.00 Uhr, Kanal: https://www.youtube.com/c/arbeitsunrechtTV. Euch erwartet keine Hochglanzsendung im tagesschau-Format. Wir greifen auf Bordmittel zurück: Laptop, Headset, Youtube, Video-Konferenz. Wir finden es richtig, mit einfachen Mitteln anzufangen. Wir werden uns Woche für Woche steigern.“ Ankündigung von Arbeitsunrecht vom 16.4.20 weiterlesen »

Bossing

[Ab 17. April 2020] arbeitsunrecht TV startet!
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