Kampagne für ein umfassendes Streikrecht – auch gegen massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten…

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Kampagne für ein umfassendes StreikrechtDie Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben von uns unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen, darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden...“ Statement der neuen Kampagne für ein umfassendes Streikrecht. NEU: [Bericht] Veranstaltung „Recht auf politischen Streik“ mit der Juristin Theresa Tschenker und 80 Personen weiterlesen »

Dossier zur Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

[Bericht] Veranstaltung „Recht auf politischen Streik“ mit der Juristin Theresa Tschenker und 80 Personen
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Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – durch das Bundesarbeitsgericht

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Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschKündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. (…) Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen…“ Pressemitteilung vom 08.09.2021 beim Bundesarbeitsgericht zum Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 – siehe dazu einen Kommentar und weiteren Fall bei passiver Kündigung: Bundesarbeitsgericht erlaubt dem AG die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei der AU nach Zugang der Kündigung – kritisch kommentiert von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

Bundesarbeitsgericht erlaubt dem AG die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei der AU nach Zugang der Kündigung – kritisch kommentiert von Armin Kammrad
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[Nachunternehmerhaftung] Paketboten-Schutz-Gesetz: Heil will in der Paketbranche durchgreifen

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stop inhuman working conditions in road transport„… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…“ Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de, siehe dazu ver.di und NEU: [Zu spät fürs Weihnachtsgeschäft] Arbeitsminister wollen bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten weiterlesen »

Dossier zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

stop inhuman working conditions in road transport

[Zu spät fürs Weihnachtsgeschäft] Arbeitsminister wollen bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten
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[Eine Hürde weniger?] Die Krankschreibung in Papierform hat ausgedient

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Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschAb 2021 sollen Arbeitgeber durch die Krankenkassen elektronisch über Beginn und Dauer von Arbeitsunfähigkeitszeiten informiert werden. Bislang müssen Arbeitnehmer zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, und zwar in Papier. Diese Krankschreibung (der „gelbe Zettel“) soll ab Anfang 2021 durch einen digitalen Nachweis ersetzt werden. (…) Die geplanten Änderungen der Krankschreibungen betreffen nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Pflichtversicherungsgrenze privat krankenversichert sind, müssen weiterhin ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform einreichen.“ Info vom 02.10.2019 der Hensche Rechtsanwälte und dazu NEU: Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten ab sofort wieder möglich weiterlesen »

Dossier zur erleichterten Krankschreibung

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten ab sofort wieder möglich
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Mythos wilder Streik + Illegalität. Neue Debatte zum Grundrecht auf Streik am Bsp. Gorillas

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"Für ein umfassendes Streikrecht" (Foto: Martin Bechert, wir danken!)Das deutsche Streikrecht ist extrem restriktiv. Gemessen an seiner Streikkultur ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland. Nach der deutschen Rechtsprechung sind „wilde Streiks“ — Arbeitsniederlegeungen ohne Gewerkschaften — in Deutschland verboten. Doch die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt solche Arbeitsniederlegungen.1 Die ESC ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat. Auch sonst schränkt die Rechtsprechung in Deutschland das Menschenrecht auf Streik massiv ein. (…) Eines ist jedenfalls sicher: Ein besseres Streikrecht werden wir nicht durch den Gesetzgeber bekommen. Da das Streikrecht in Deutschland Richterrecht ist, gibt es keinen anderen Weg als die herrschende Rechtsprechung durch gezielte Grenzüberschreitung heraus zu fordern und zu verändern…“ Einladung bei Arbeitsunrecht zum Vortrag von Benedikt Hopmann am Freitag, 30. Juli 2021, siehe zur Debatte anlässlich der Gorillas-Streiks NEU: [»Streikrevue 73/93/23« der Rosa-Luxemburg-Stiftung] Wilder Streik! Hungerstreik! Megastreik! Über getrenntes Erinnern und gemeinsame Erfahrungen weiterlesen »

Dossier zur Debatte um Mythos wilder Streik + Illegalität am Bsp. Gorillas

"Für ein umfassendes Streikrecht" (Foto: Martin Bechert, wir danken!)

[»Streikrevue 73/93/23« der Rosa-Luxemburg-Stiftung] Wilder Streik! Hungerstreik! Megastreik! Über getrenntes Erinnern und gemeinsame Erfahrungen
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Wie „die lieben Mitarbeiter“ im Homeoffice überwacht werden

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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Surfen im Netz, Bildschirm ausstellen – wird da auch gearbeitet? In der Corona-Krise boomt Spionagesoftware, mit der Chefs alles unter Kontrolle haben. (…) Zahlreiche Unternehmen setzen in der Corona-Krise auf das Videochat-Tool Sneek, das alle fünf Minuten ein Foto der Konferenzteilnehmer macht. So kann der Chef genau sehen, ob seine Mitarbeiter gerade am Bildschirm sitzen. Auch Firmenlaptops können aus der Ferne kontrolliert werden (…) Die Software dient aber nicht nur der Aufdeckung arbeitsrechtlicher Verstöße im Bereich Compliance, sondern auch der Produktivitätsmessung. (…) Im Hintergrund laufen zuweilen auch Programme, die aus den Routinen der Mitarbeiter lernen und Anomalien erkennen…“ Artikel von Adrian Lobe vom 26.4.2020 in der Berliner Zeitung online und dazu NEU: Schönes Urteil gegen unerfüllbare Anforderungen: Arbeitgeber muss Untätigkeit im Homeoffice beweisen, um Gehaltsrückzahlung fordern zu können, und persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen weiterlesen »

Dossier zur Überwachung im Homeoffice

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Schönes Urteil gegen unerfüllbare Anforderungen: Arbeitgeber muss Untätigkeit im Homeoffice beweisen, um Gehaltsrückzahlung fordern zu können, und persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen​
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BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„… Was passiert, wenn ein nationales Gericht wie das BAG eine Entscheidung des EuGH einfach nicht umsetzt, sondern eine Lösung wählt, die im Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH steht? (…) Im vorliegenden Leiharbeitsfall wären die Chancen einer Verfassungsbeschwerde sehr gut gewesen. (…) Die betroffene Leiharbeitnehmerin wurde von Ver.di vertreten. Zunächst gingen die mit der Angelegenheit befassten Gewerkschaftsjuristen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde eingelegt wird (…) Der Betroffenen wurde vorher mitgeteilt, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werde. Man hat sie nicht etwa gefragt, wie sie die Dinge einschätze und ob sie gerne weitergemacht hätte. (…) Die Entscheidung durch Ver.di erging gegen Ende der Monatsfrist, so dass andere Leute nicht mehr in der Lage waren, mit der Betroffenen zu reden, sich eine Vollmacht zu holen und selbst einen Beschwerdetext zu erarbeiten. (…) Doch wie kann es weitergehen? Es gibt drei Möglichkeiten…“ Artikel von Wolfgang Däubler vom 23.10.2023 – wir danken und spoilern: Wir suchen weiter klagewillige LeiharbeiterInnen, um das BAG-Urteil zu kippen! weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter
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Rewe: Coronaprämie darf keine Streikbruchprämie sein
Rewe: Coronaprämie darf keine Streikbruchprämie seinBayern: Der REWE-Betriebsrat in der Logistik Bayern hat im Februar 2022 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die Streikteilnehmer von einer Corona Prämienzahlung i.H.v. 200 € ausschloss. Dagegen setzten sich knapp 20 Beschäftigte erfolgreich zur Wehr. Das berichtet die Dienstleistungsgewerkschaft verdi. In der Betriebsvereinbarung war geregelt, dass Beschäftige mit mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen nichts bekommen sollen. Dies zielte eindeutig auf die Streikteilnehmer ab. Der DGB Rechtschutz in Bamberg unterstützte die Abgestraften bei ihrer erfolgreichen Klage. Das Arbeitsgerichts Bamberg hat entschieden, dass die Corona Prämie nicht als Streikbruchprämie dienen darf. Wir begrüßen sehr, dass verdi in diesem Fall gegen eine Betriebsvereinbarung eines offensichtlich managementnahen Betriebsrats vorgegangen ist...“ Aus den Union Busting-News von Jessica Reisner vom 21. September 2023 bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht weiterlesen »

Rewe: Coronaprämie darf keine Streikbruchprämie sein

Rewe: Coronaprämie darf keine Streikbruchprämie sein
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[Wunstorf, Achim, Winsen… ?] Hat es Amazon auf die Betriebsräte abgesehen?

Dossier

"Streik-Ende - Deine Entscheidung" - bei Amazon (hier Bad Hersfeld) sollen Betriebsräte nichts zu sagen habenAn mehreren Amazon-Standorten in Deutschland gibt es Konflikte mit ver.di. Die Gewerkschaft vermutet systematische Behinderung. Amazon erklärte, die Rechte der Gewerkschaften zu achten. An drei Amazon-Standorten in Niedersachsen gibt es derzeit Betriebsräte. An diesen drei Standorten befindet sich Amazon in einem Konflikt mit von der Gewerkschaft ver.di organisierten Betriebsräten. In Wunstorf bei Hannover klagt Samuel Onyekachi Atuegbu gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Atuegbu hatte seit Februar 2021 bei Amazon in Wunstorf gearbeitet und außerdem im vergangenen Jahr den dortigen Betriebsrat mitgegründet. Der befristete Vertrag des ver.di-Mitglieds wurde im Februar dieses Jahres nicht verlängert…“ Beitrag von Sebastian Friedrich und Philipp Hennig, NDR, vom 12.04.2023 in tagesschau.de – siehe mehr daraus und dazu (nun auch Dortmund!). NEU: Amazon gewinnt in 1. Instanz gegen das gekündigte Betriebsratsmitglied Rainer Reising – das Urteil ist auch ein Angriff auf die Betriebsratsarbeit insgesamt weiterlesen »

Dossier: [Wunstorf, Achim, Winsen… ?] Hat es Amazon auf die Betriebsräte abgesehen?

"Streik-Ende - Deine Entscheidung" - bei Amazon (hier Bad Hersfeld) sollen Betriebsräte nichts zu sagen haben

Amazon gewinnt in 1. Instanz gegen das gekündigte Betriebsratsmitglied Rainer Reising – das Urteil ist auch ein Angriff auf die Betriebsratsarbeit insgesamt
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Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung ist Pflicht

Dossier

StechuhrArbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde. Außerdem sei es wichtig, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden, so die Richter. (…) Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.“ Meldung vom 14.05.2019 bei tagesschau.de zur Rechtssache C-55/18, siehe dazu u.a. den DGB und NEU: Arbeitszeiterfassung: Ein Jahr nach Gerichtsurteil fehlt noch immer ein Gesetz weiterlesen »

Dossier zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Zeiterfassung ist Pflicht

Stechuhr

Arbeitszeiterfassung: Ein Jahr nach Gerichtsurteil fehlt noch immer ein Gesetz
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Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate die Gewährung von Teilzeit

Dossier

TeilzeitarbeitDas LAG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 24.6.2019 (Az.: 5 Sa 61/18) das Hafenunternehmen „Eurogate“ verurteilt, dem seit fast zwei Jahren bestehenden Teilzeitwunsch einer Hafenarbeiterin und Mutter eines 7 Jahre alten Sohnes zu entsprechen. (…) Doch die Firma Eurogate war selbst zu einem von der Klägerin vorgeschlagenen Kompromiss nicht bereit. (…) Ungewöhnlich an dem ganzen Fall war, dass die über den Betriebsablauf sehr gut informierte Hafenarbeiterin dem Unternehmen eine Vielzahl ganz konkreter Einsatzmöglichkeiten aufzeigen konnte, die aber allesamt von Eurogate abgelehnt wurden. Es muss festgehalten werden, dass die Betroffene keinerlei Unterstützung durch den zuständigen Betriebsrat erhielt. Im Gegenteil: Innerhalb und ausserhalb des Prozesses berief sich das beklagte Unternehmen wiederholt a u c h auf den Betriebsrat. In einem Gespräch gemeinsam mit Betriebsrat und Arbeitgeber hatte der Vertreter des Betriebsrats der Klägerin gegenüber erklärt, sie, die Klägerin, solle „der Firma doch mal entgegenkommen“, ansonsten stünden ihr „viele Unannehmlichkeiten bevor“…“ Aus dem Rat & Tat Info 285 vom 24.6.2019 von und bei Institut für Arbeit – ICOLAIR und NEU: Eurogate kontra Hafenarbeiterin: Im Streit wegen Kündigung nach Antrag auf Teilzeitarbeit wird über eine außergerichtliche Einigung verhandelt weiterlesen »

Dossier „Hafenarbeiterin kämpft bei Eurogate um Teilzeit“

Teilzeitarbeit

Eurogate kontra Hafenarbeiterin: Im Streit wegen Kündigung nach Antrag auf Teilzeitarbeit wird über eine außergerichtliche Einigung verhandelt
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Gender Pay Gap: ZDF-Reporterin Birte Meier klagt gegen Diskriminierung
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberKeine belegte Diskriminierung. Kein Schadensersatz. Kein Auskunftsrecht. Für die ZDF-Reporterin Birte Meier ist das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts am heutigen Dienstagmittag eine Niederlage auf ganzer Linie. (…) Der Rechtsstreit zwischen Meier und ihrem Arbeitgeber, dem ZDF, begann im Jahr 2016. In persönlichen Gesprächen meinte die bei „Frontal 21“ beschäftigte Journalistin erfahren zu haben, dass sie weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen. Das liege nur daran, dass sie eine Frau sei, meinte Meier und zog vor Gericht. Das wies die Klage in erster Instanz ab. Dieser Entscheidung folgte nun auch die nächst höhere Ebene. (…) Ebenfalls zurückgewiesen wurde der Versuch, sich im gleichen Verfahren vom Status als feste Freie zu einer festen Mitarbeiterin einzuklagen. Das sollte den Vergleich zwischen den unterschiedlichen Bezahlungen innerhalb der Redaktion erleichtern…“ Beitrag von Juliane Wiedemeier vom 5. Februar 2019 bei Übermedien mit Hintergründen, siehe zur Klage NEU: Equal Pay: Jahrelanger Rechtsstreit mit ZDF endet mit Vergleich weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

Gender Pay Gap: ZDF-Reporterin Birte Meier klagt gegen Diskriminierung / NEU: Equal Pay: Jahrelanger Rechtsstreit mit ZDF endet mit Vergleich
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Bundesarbeitsgericht: Richter mit NS-Vergangenheit

Dossier

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!„Am Bundesarbeitsgericht haben bis in die 1980er-Jahre Richter mit NS-Vergangenheit Recht gesprochen. Bis heute hängen ihre Fotos im Gericht in Erfurt. (…) Das Ex-NSDAP-Mitglied [Willy Martel] wurde Richter am neu geschaffenen Bundesarbeitsgericht an seinem damaligen Sitz in Kassel. Bis heute hängt sein Bild ohne einordnenden Kommentar in der Ahnengalerie in einem Gebäude auf dem Erfurter Petersberg, wohin das Gericht 1999 umgezogen ist. Daneben gibt es Fotos von zwölf weiteren Richterinnen und Richtern, die nach Recherchen von MDR Thüringen eine ähnlich belastete NS-Vergangenenheit hatten, für die rund 4000 Dokumente aus verschiedenen deutschen und europäischen Archiven ausgewertet wurden. (…) NS-Belastungen in der beruflichen Karriere treffen auch zu auf den ehemaligen Richter am Bundesarbeitsgericht, Georg Schröder (…) Die MDR-Thüringen-Recherchen zeigen auch, dass es bis heute im Bundesarbeitsgericht keine Aufarbeitung dieser Vergangenheit gegeben hat…“ Beitrag von Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia vom 2. Dezember 2020 bei tagesschau.de, siehe dazu NEU: Juristen als Teil der Funktionselite des NS-Regimes. Kritische Anmerkung zum Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ von Martin Borowsky weiterlesen »

Dossier zur NS-Vergangenheit des Bundesarbeitsgerichtes

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!

Juristen als Teil der Funktionselite des NS-Regimes. Kritische Anmerkung zum Beitrag „Die NS-Belastung des Bundesarbeitsgerichts“ von Martin Borowsky
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Verbleibende wenn nicht gar wachsende Kluft: Menschen ohne deutschen Pass verdienen weniger

Dossier

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt„… Der Lohnunterschied zwischen Arbeitnehmern aus Deutschland und dem Ausland wird zunehmend größer. In den letzten zehn Jahren hat er sich fast verdreifacht. (…) Vollzeitbeschäftigte, die keinen deutschen Pass haben, verdienten demnach Ende 2020 durchschnittlich 2638 Euro brutto im Monat. Das sind 903 Euro weniger als jene mit deutschem Pass. 2010 lag der Unterschied noch bei 317 Euro. Besonders stark wuchs die Schere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Deutschland und solchen aus dem EU-Ausland: Dieser Abstand hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts mehr als verzehnfacht, von 91 Euro auf 1003 Euro Lohnunterschied. Während das Durchschnittseinkommen deutscher Beschäftigter in dieser Zeit stieg, fiel das Einkommen dieser Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sogar. (…) Experten und Expertinnen nennen den Lohnunterschied »Migration Pay Gap« – analog zum Gender-Pay-Gap, der ungleiche Löhne unter den Geschlechtern beschreibt. Genau erforscht sind die Gründe dieser Lohnlücke nicht…“ Meldung vom 16. September 2021 beim Spiegel online – siehe dazu NEU: Erwerbstätigkeit und Löhne steigen deutlich, aber ein Drittel der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit arbeitet in Deutschland zum Niedriglohn weiterlesen »

Dossier zur Lohndiskriminierung von ArbeitnehmerInnen ohne deutschen Pass

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Erwerbstätigkeit und Löhne steigen deutlich, aber ein Drittel der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit arbeitet in Deutschland zum Niedriglohn
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Promotion von Theresa Tschenker: Politischer Streik. Rechtsgeschichte und Dogmatik des Tarifbezugs und des Verbots des politischen StreiksDer Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinandersetzung von Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth anlässlich des Zeitungsstreiks im Jahr 1952 legte den Grundstein für das deutsche Streikrechtsverständnis. Der Tarifbezug und das Verbot des politischen Streiks sind bis heute auf die Argumente Nipperdeys und Forsthoffs zurückzuführen, obwohl sie im Widerspruch zur grundgesetzlichen Dogmatik stehen. Eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts hingegen ist möglich. Der politische Streik kann vor dem Hintergrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig sein. Ansatzpunkte für eine Umsetzung dieser Neukonzeption des Streikrechts finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts.“ Klappentext zur Promotion von Theresa Tschenker, siehe diese und ein Interview mit ihr weiterlesen »

Promotion von Theresa Tschenker: Politischer Streik. Rechtsgeschichte und Dogmatik des Tarifbezugs und des Verbots des politischen Streiks

Theresa Tschenker: Politischer Streik ist auch durch das Grundgesetz gedeckt
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