Arbeitsrecht allgemein

Arbeiten und Organisieren in der Plattformökonomie. Über digitale Tagelöhner, algorithmisches Management und die Folgen für die Arbeitswelt

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Mäuse (Foto: Mag Wompel)Lieferdienste als Modell: Zu neuen Beschäftigungsformen auf digitalen Plattformen wie Uber, Deliveroo oder Amazon Mechanical Turk gibt es eine breite öffentliche Diskussion. Manche sehen darin eine Form des »digitalen Tagelöhnertums«. (…) Crowdsourcing-Plattformen bieten ihre Dienstleistungen inzwischen auch für internes Crowdsourcing innerhalb von Unternehmen an. Management per Algorithmus gibt es nicht nur im Bereich der Plattformarbeit, auch wenn es dort am deutlichsten in Erscheinung tritt und am besten erforscht ist. Deshalb befasst sich dieser Report nicht nur mit der Plattformarbeit im engeren Sinne, sondern auch mit dem Arbeiten auf digitalen Plattformen im Allgemeinen…“ Studie von Stefan Lücking als Report 5 vom September 2019 bei der Hans Böckler Stiftung. Siehe zum komplexen Thema hier unter dem Aspekt der Arbeitsbedingungen NEU: [RLS-Broschüre] Ausgeliefert. DHL, Amazon, Hermes & Co: Wachstum, Arbeitsbedingungen und Kämpfe in einer boomenden Branche weiterlesen »

Dossier zum Arbeiten und Organisieren in der Plattformökonomie

Mäuse (Foto: Mag Wompel)

[RLS-Broschüre] Ausgeliefert. DHL, Amazon, Hermes & Co: Wachstum, Arbeitsbedingungen und Kämpfe in einer boomenden Branche
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Ein GDL-Streik kommt immer passend: CDU(Mittelstandsvereinigung) will allen wichtigen Berufen das Streikrecht rasieren

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Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015Unter dem Eindruck des aktuellen Bahnstreiks fordern Wirtschaftsexperten aus den Unionsparteien eine Verschärfung des Streikrechts. (…) Zuvor berichtete die „Bild“ über Pläne der Unions-Mittelstandsvereinigung, das Streikrecht zu verschärfen. In einem Beschluss, welcher der Zeitung vorliegt, heißt es demnach, dass in einzelnen Bereichen wie dem Bahn- und Luftverkehr, aber auch der medizinischen Versorgung und Pflege künftig andere Arbeitskampfregeln gelten sollen, um zu verhindern, dass „unbeteiligte Dritte übermäßig belastet werden“. Laut der Zeitung zählen zu den Forderungen eine Ankündigungspflicht von mindestens vier Tagen vor Arbeitskämpfen, klare Regeln zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor dem Scheitern von Tarifverhandlungen…“ Aus dem Beitrag „Streit über Streikrecht entbrannt“ am 4. September 2021 bei ntv – solche Vorstöße v.a. im Logistikbereich sind uns weltweit bekannt. Siehe zu diesem erneut in 2014:  Aktuelle Versuche, das Streikrecht einzuschränken, und gewerkschaftliche Gegenstrategien: »Das Problem ist das Machtungleichgewicht« weiterlesen »

Dossier zu GDL-Streiks und den Angriffen der CDU auf das Streikrecht

Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015

Aktuelle Versuche, das Streikrecht einzuschränken, und gewerkschaftliche Gegenstrategien: »Das Problem ist das Machtungleichgewicht«
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[Nachunternehmerhaftung] Paketboten-Schutz-Gesetz: Heil will in der Paketbranche durchgreifen

Dossier

stop inhuman working conditions in road transport„… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…“ Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de, siehe dazu ver.di und NEU: Neuer Bericht der Generalzolldirektion bestätigt „schwere strukturelle Kriminalität“ bei Paketdiensten weiterlesen »

Dossier zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

stop inhuman working conditions in road transport

Neuer Bericht der Generalzolldirektion bestätigt „schwere strukturelle Kriminalität“ bei Paketdiensten
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Wie „die lieben Mitarbeiter“ im Homeoffice überwacht werden

Dossier

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Surfen im Netz, Bildschirm ausstellen – wird da auch gearbeitet? In der Corona-Krise boomt Spionagesoftware, mit der Chefs alles unter Kontrolle haben. (…) Zahlreiche Unternehmen setzen in der Corona-Krise auf das Videochat-Tool Sneek, das alle fünf Minuten ein Foto der Konferenzteilnehmer macht. So kann der Chef genau sehen, ob seine Mitarbeiter gerade am Bildschirm sitzen. Auch Firmenlaptops können aus der Ferne kontrolliert werden (…) Die Software dient aber nicht nur der Aufdeckung arbeitsrechtlicher Verstöße im Bereich Compliance, sondern auch der Produktivitätsmessung. (…) Im Hintergrund laufen zuweilen auch Programme, die aus den Routinen der Mitarbeiter lernen und Anomalien erkennen…“ Artikel von Adrian Lobe vom 26.4.2020 in der Berliner Zeitung online und dazu NEU: People Analytics – Gläserne Beschäftigte statt Datenschutz: Verstärkte Überwachung bis ins Homeoffice weiterlesen »

Dossier zur Überwachung im Homeoffice

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

People Analytics – Gläserne Beschäftigte statt Datenschutz: Verstärkte Überwachung bis ins Homeoffice​
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„Disziplinarrechtliche Konsequenzen“ bei „extremistischen Bestrebungen“? Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

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Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. (…) Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. Heute soll – so die Innenminister – geprüft werden, „inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von Nazis…“ Aus der Presseerklärung vom 30.10.2019 bei berufsverbote.de – siehe dazu einen weiteren Kommentar, den wir ebenfalls teilen, und erneute Bestrebungen. NEU: Neues Disziplinarrecht ab 1. April: Rassisten sollen raus aus dem Staatsdienst weiterlesen »

Dossier: Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

Neues Disziplinarrecht ab 1. April: Rassisten sollen raus aus dem Staatsdienst
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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Arbeitsminister Heil will die Rechte von Betriebsräten stärken – zu wenig

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Erfüllt Eure Pflicht - wählt einen gewerkschaftlichen BetriebsratDie Wahl von Betriebsräten soll vereinfacht, ihre Rechte etwa bei der Weiterbildung und dem Einsatz von KI sollen gestärkt werden. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (…) Von den Beschäftigten werden im Westen noch 41 Prozent durch einen Betriebsrat vertreten, im Osten 36 Prozent. 1996 lagen die Werte noch bei 50 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 40 Prozent in Ostdeutschland. (…) „Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern.“ In kleineren Betrieben könnten daneben die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. Das Arbeitsministerium will deshalb die Hürden für die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens senken…“ Artikel von Frank Specht vom 22.12.2020 im Handelsblatt online, siehe den Referentenentwurf und Bewertungen. NEU: Versprochene Reform der Betriebsverfassung stockt: Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten ist wichtig, doch UnionBusting als Offizialdelikt fehlt weiterlesen »

Dossier zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Erfüllt Eure Pflicht - wählt einen gewerkschaftlichen Betriebsrat

Versprochene Reform der Betriebsverfassung stockt: Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten ist wichtig, doch UnionBusting als Offizialdelikt fehlt
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Ende der Erstattung von Lohn- oder Gehaltszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne bundesweit beschlossen – trotz Kritik

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Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivUmgeimpften im Fall einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November nicht mehr erstattet werden. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich. Bisher war bei fest angestellten Beschäftigten in behördlich angeordneter Quarantäne das Gehalt zunächst weitergezahlt worden. Betroffene Unternehmen konnten sich dann gemäß Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Kosten bei der zuständigen Behörde – zum Beispiel dem Gesundheitsamt – erstatten lassen. Diese Möglichkeit soll es nun für Ungeimpfte im Fall einer Corona-Quarantäne bundesweit nicht mehr geben, falls keine anerkannten medizinischen Gründe gegen die Impfung der Betroffenen sprechen. (…)  DGB-Chef Reiner Hoffmann kritisierte den Wegfall der Lohnfortzahlung (…) Die Politik drücke sich vor einer klaren Entscheidung und verlagere den Konflikt auf die Beschäftigten…“ Aus dem Beitrag von Claudia Wangerin vom 22. September 2021 in Telepolis, siehe die Kritik zuvor und danach. NEU:  Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Corona-Infektion in der Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit weiterlesen »

Dossier: Ende der Erstattung von Lohn- oder Gehaltszahlungen für Ungeimpfte bundesweit beschlossen – trotz Kritik

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-Zentralarchiv

Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Corona-Infektion in der Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit
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Plattformrichtlinie der EU und der Streit um die Scheinselbständigkeit

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#PlatformWorkDirectiveMüssen Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen? Und wie viel algorithmische Überwachung bei der Arbeit ist erlaubt? Die EU-Kommission denkt über neue Gesetze für die Gig-Economy nach. Die EU-Kommission denkt über gesetzliche Maßnahmen nach, um Plattformarbeiter:innen besser vor Ausbeutung zu schützen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen müssen, ob diese Betriebsräte und Gewerkschaften gründen können, aber auch darum, wie viel Überwachung durch Algorithmen am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. (…) Mehr als 24 Millionen Menschen in Europa haben bislang ihre Arbeitskraft über Plattformen angeboten, für rund drei Millionen sei die Gig Economy sogar die Haupteinkommensquelle, schätzt die EU-Kommission…“ Aus dem Beitrag von Alexander Fanta vom 24. Februar 2021 bei Netzpolitik.org („Gig Economy: EU startet Initiative gegen Ausbeutung bei Plattformarbeit“) – siehe mehr daraus und dazu NEU: Griechenland und Estland können umdenken: EU-Staaten überstimmen Deutschland und Frankreich bei der Plattformrichtlinie (folgt das Lieferkettengesetz?) weiterlesen »

Dossier zur Plattformrichtlinie der EU

#PlatformWorkDirective

Griechenland und Estland können umdenken: EU-Staaten überstimmen Deutschland und Frankreich bei der Plattformrichtlinie (folgt das Lieferkettengesetz?)
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Diskriminierend: Bundesarbeitsgericht schränkt kirchliches Arbeitsrecht ein – nicht genug

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wurstteller_grossver.di begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt, das den Kirchen enge Grenzen bei der Einstellungspraxis setzt. Demnach dürfen Bewerberinnen und Bewerber auf Arbeitsplätze in sogenannten verkündigungsfernen Tätigkeiten nicht abgelehnt werden, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das Urteil des BAG folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018. (…) „Das war ein sehr langer Rechtsweg. Nach dem Europäischen Gerichtshof gibt mir nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht; dieses Urteil bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung bei verkündungsfernen Stellenangeboten beendet werden muss“, so Egenberger. Für die nicht erfolgte Einstellung steht Egenberger nun eine Entschädigung zu…“ Beitrag von ver.di vom 25.10.2018, siehe dazu NEU: GEW: „Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“ mit Recht auf Streik und auf die gewerkschaftliche Organisierung weiterlesen »

Dossier zum kirchlichen Arbeitsrecht

wurstteller_gross

GEW: „Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“ mit Recht auf Streik und auf die gewerkschaftliche Organisierung
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EuGH fordert Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen
Stechuhr„Der Europäische Gerichtshof urteilte: Die Arbeitszeit auch von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten muss stundenweise erfasst werden. Sinkt damit die Arbeitsbelastung? E&W hat beim Fachanwalt Peter Hauck-Scholz nachgefragt. (…) In Hessen haben Lehrerinnen und Lehrer bereits vor Jahren versucht, mit Selbstaufzeichnung ihrer Arbeitszeit gegen Mehrarbeit vorzugehen. Was ist daraus geworden? [Hauck-Scholz:] Die Lehrkräfte in Hessen sind mit diesen Aufzeichnungen vor Gericht gezogen. Sie haben gesagt: Die geltende Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in Hessen ist unwirksam. Wir arbeiten ja viel mehr. Das ist damals vor Gericht gescheitert. Die richterliche Entscheidung dazu ist lesenswert, weil es eine solche anmaßende Abfertigung der Lehrkräfte ist – von oben herab, das sucht seinesgleichen. Eine derartige Abfuhr ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich…“ Interview von Matthias Holland-Letz mit Peter Hauck-Scholz vom 13.10.2020 bei der GEW, siehe NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt! weiterlesen »

Stechuhr

EuGH fordert stundenweise Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen / NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt!
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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Dossier

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014Corona in der Fleischindustrie – überraschend? Seit Jahren sind die üblen Lebens- und Arbeitsbedingungen der überwiegend osteuropäischen Beschäftigten bekannt. Es ist höchste Zeit, die Ausbeutung und Gefährdung der Arbeiter in der Branche zu beenden. Was braucht es dazu? Mehr Kontrollpersonal in den Behörden, Schluss mit Werkverträgen, die neuen Standards für Unterkünfte einhalten…“ – appelliert das #schlaglicht 19/2020 vom 14.05.2020 des DGB Niedersachsen unter der Überschrift „Fleischindustrie & Corona: Die wahre Seuche heißt Ausbeutung – Werkverträge im Kerngeschäft verbieten“. Siehe hier speziell zu Leiharbeit und Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Branche NEU: Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht weiterlesen »

Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014

Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht
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Arbeit hinter Gittern: Klage für Mindestlohn für Häftlinge

Dossier

gute arbeit fuer uns alle - auch im knastIn den meisten deutschen Gefängnissen ist Arbeit für die Häftlinge Pflicht. Doch oft verdienen sie bloß zehn Euro am Tag. Das will ein Verein jetzt ändern. Denn vielen Gefangenen droht nach der Haft Altersarmut. (…) Viele Häftlinge arbeiten in deutschen Gefängnissen für gewerbliche Auftraggeber. Im Saarland, wo der Großteil der Gefangenen in Fremdbetrieben beschäftigt ist, erbringen diese etwa für die Automobilzuliefer- und Luftfahrtindustrie Teilleistungen (…) Schusterei, Schlosserei, Gärtnerei und die anderen Betriebe haben im vergangenen Jahr mehr als vier Millionen Euro erwirtschaftet. In allen bayerischen Gefängnissen betrug der Umsatz 41,5 Millionen Euro. Die Gefangenen bekommen für die Pflichtarbeit zwischen 9,87 und 16,44 Euro ausbezahlt – am Tag. In den anderen Bundesländern sind die Zahlen ähnlich…“ Artikel vom 26.02.2018 in der Welt online und dazu NEU: Strafvollzug und Armutsspirale: Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil / Gefangene in Berliner Knästen sollen immerhin höhere Löhne bekommen weiterlesen »

Dossier zur Klage für Mindestlohn für Häftlinge

gute arbeit fuer uns alle - auch im knast

Strafvollzug und Armutsspirale: Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil / Gefangene in Berliner Knästen sollen immerhin höhere Löhne bekommen
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Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Eine Hamburger Muslima hat vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Die Firma lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt. (…) Die Sicherheitsfirma argumentierte vor Gericht, dass Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten neutral auftreten müssten. Sie verwies dabei auf die Bundespolizei, in deren Auftrag sie arbeitet. Dort gelte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch solch ein Verbot gebe es nicht, so das Gericht. (…) Die beklagte Firma muss die Muslima nicht einstellen, aber eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. Sie kann auch noch in Berufung gehen.“ Meldung vom 17.02.2024 bei NDR („Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma abgelehnt: Frau erhält Entschädigung“), siehe mehr dazu weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
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Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
Mach meinen Kumpel nicht an!„… Es geht um rassistische Nachrichten per WhatsApp, Aufrufe zu Pegida-Demonstrationen am Schwarzen Brett in der Kantine oder Parolen im Pausenraum, in denen etwa Abschiebungen als „Remigration“ beschönigt wird. (…) Während viele Führungskräfte „ihre Organisation als geschützte Räume“ betrachteten, zeigten sich Hetze und Rassismus inzwischen auch in den Betrieben. (…) Konkret helfen könnte ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Nach ihren Änderungsvorschlägen könnten Gewerkschaften und Betriebsräte gegen Unternehmen klagen, die Rassismus im Betrieb dulden. (…) Regelt das AGG bisher nur Diskriminierungen im Arbeitsleben oder etwa bei Vermietungen, soll der Geltungsbereich auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. (…) Mit besseren Klagemöglichkeiten läge die Prozesslast nicht mehr allein bei den Diskriminierten…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14. Februar 2024 bei Telepolis („Hetze im Pausenraum: Wann greifen Chefs endlich ein?“) und mehr daraus zum „Bündnis AGG Reform – Jetzt!“ weiterlesen »

Mach meinen Kumpel nicht an!

Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
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Streikrecht oder Streikverbot für BeamtInnen?

Dossier

"willst du mit mir streiken gehen?"Allerorten heisst es: Beamte dürfen nicht streiken. Wo „steht“das ? Die Frage war immer berechtigt, wurde aber selten gestellt. Die wenigen, die es doch wagten, die Arbeit als Beamte niederzulegen, erhielten jedenfalls vom Bundesverwaltungsgericht dafür deutliche Antworten. In seinem sogenannten Fluglotsenurteil vom 03.12.1980 (1 B 86.79) meinte der 1. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, dass die damaligen streikähnlichen Aktionen der Fluglotsen selbstverständlich rechtswidrig gewesen seien. Die Rechtswidrigkeit sei „evident“ gewesen. Selbstverständlich mussten die Fluglotsen deshalb disziplinarrechtlich mit Sanktionen rechnen, „denn es leuchtet jedem vernünftigen (!) und vorurteilsfreien (!) Betrachter „ein, dass „der Versuch, die Regierung … durch Nicht- oder Schlechterfüllung von Amtspflichten zur Befriedigung von materiellen Forderungen … zu zwingen, mit der Funktionsfähigkeit des … Berufsbeamtenverhältnisses schlechterdings nicht vereinbart werden kann.“Juristisch korrekte Begründungen enthält das Urteil wenig…“ Aus dem Vortrag von Dr. Rolf Geffken bei der ver.di und GEW Südhessen von 2011, dokumentiert im LabourNet-Archiv. Siehe zur NEU: EGMR zum Beamtenstreikrecht: Ein Urteil gegen die Menschenrechte, das Begehrlichkeiten wecken könnte weiterlesen »

Dossier: Streikrecht oder Streikverbot für BeamtInnen?

"willst du mit mir streiken gehen?"

EGMR zum Beamtenstreikrecht: Ein Urteil gegen die Menschenrechte, das Begehrlichkeiten wecken könnte
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