Frist oder stirb„Zunächst nur ein Vertrag für zwei Jahre und danach eine ungewisse Zukunft: Das ist mittlerweile Realität für viele, vor allem junge Beschäftigte. So arbeiteten im Jahr 2017 mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland nur mit einem befristeten Vertrag. Rund 60 Prozent aller befristet Beschäftigten in Deutschland sind dabei jünger als 35 Jahre. Insbesondere die sogenannten „sachgrundlosen“ Befristungen stehen seit längerem in der Kritik – und das auch zu Recht. Studien zeigen, dass Befristungen nicht nur den Betroffenen schaden, sondern auch zur allgemeinen ökonomischen Verunsicherung beitragen und selbst für Unternehmen negative Seiten haben. (…) Befristungen tragen dazu bei, dass sich in Deutschland ein Teil der Erwerbsbevölkerung in einem Zustand dauerhafter Prekarität wiederfindet, sich zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbsleben Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen einrichten musste. Jeder achte zählt mittlerweile dazu.“ Infopaket befristete Arbeitsverträge vom Januar 2019 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung weiterlesen »
Frist oder stirb"Zunächst nur ein Vertrag für zwei Jahre und danach eine ungewisse Zukunft: Das ist mittlerweile Realität für viele, vor allem junge Beschäftigte. So arbeiteten im Jahr 2017 mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland nur mit einem befristeten Vertrag. Rund 60 weiterlesen »

Frist oder stirbAus der Stellungnahme der Europa-Abteilung des Deutschen Bundestages zur Frage des Equal-Pay in der Leiharbeit : Die Leiharbeits-RL lässt eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz grundsätzlich zu, soweit das Schutzbedürfnis von Leiharbeitnehmern durch das Bestehen eines unbefristeten Vertrags gewahrt bleibt. Der Erwägungsgrund 15 der Leiharbeits-RL verweist auf die Option, durch Tarifverträge von der Gleichbehandlung hinsichtlich der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen abzuweichen: „Unbefristete Arbeitsverträge sind die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Im Falle von Arbeitnehmern, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben, sollte angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes die Möglichkeit vorgesehen werden, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen.“ (…) Angesichts der zunehmenden Befristungen in der Leiharbeit fragt ZOOM: Ist der Tarifabteilung der IGM sowie den Tarifkommissionsmitgliedern der IGM das Papier bekannt und wie stehen sie dazu?“ Initiative auf der Startseite von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos, ein Forum der IG Metall) zur Ausarbeitung der Europa-Abteilung des Bundestages von 2016 zu Befristung und equal-pay. Die wesentliche Aussage im Papier heißt: „Art. 5 Abs. 2 Leiharbeits-RL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Schlechterstellungsverbot hinsichtlich des Arbeitsentgelts nach Anhörung der Sozialpartner abzuweichen, vorausgesetzt, dass die Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geschlossen haben und auch für die Zeit zwischen den Überlassungen entlohnt werden.“ Das hieße logisch, dass bei befristetem Arbeitsvertrag und vorzeitiger Abmeldung ohne weitere Überlassung (aber auch bei Einsatz nur für einen Entleiher) equal-pay fällig wäre und zwar für das gesamte befristete Arbeitsverhältnis… Es wird zur Diskussion und Anfragen bei den zuständigen Stellen aufgerufen weiterlesen »

Frist oder stirbRund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 3. Juli 2018, zu Details siehe die IAB-Studie 16/2018 von Christian Hohendanner „Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag – Reichweite, Risiken und Alternativen“. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Frist oder stirb"Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen weiterlesen »

Frist oder stirbArbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht mehrmals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Verbot bestätigt, das zuletzt lasch ausgelegt wurde. (…) Die Verfassungsrichter haben zwar nur das Gesetz bestätigt. Faktisch wird sich aber nach diesem Beschluss allerhand auf dem Arbeitsmarkt bewegen. Denn viele Arbeitnehmer, die derzeit befristet arbeiten, können überprüfen lassen, ob sie nicht eigentlich Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.“ Beitrag von Gigi Deppe vom 13.06.2018 bei tagesschau.de – siehe auch das Urteil und erste Kommentare weiterlesen »
Frist oder stirb"Arbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht mehrmals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Verbot bestätigt, das zuletzt lasch ausgelegt wurde. (...) Die Verfassungsrichter haben zwar nur das Gesetz bestätigt. Faktisch wird sich aber nach diesem Beschluss allerhand weiterlesen »

Brief- und Paketboten: Krank sein bei der Post? Besser nicht

Dossier

Immer noch in Japan: Zu Tode arbeiten.... Foto von Coal Miki/Flikr.Bevor die Deutsche Post AG befristete Mitarbeiter fest anstellt, zählt sie deren Krankheitstage. Aus einem vertraulichen „Entfristungskonzept“ der Post, das die Bild am Sonntag veröffentlichte, geht hervor, dass Brief- und Paketboten binnen zwei Jahren nicht mehr als 20 Tage krank gewesen sein dürfen, wenn sie einen Festvertrag möchten. Insgesamt dürfen sich die Zusteller demnach nur sechsmal abgemeldet haben. Das „Entfristungskonzept“ macht den Leitern der Post-Niederlassungen außerdem Vorgaben zur Leistung der Postboten. In drei Monaten dürfen diese nicht mehr als 30 Stunden länger für ihre Touren gebraucht haben als vorgesehen. Auch Mitarbeiter, die mehr als zwei Autounfälle verursacht oder einen Schaden von über 5000 Euro verursacht haben, sollen demnach keine Festanstellung bekommen. Ein Post-Sprecher bestätigte den Kriterienkatalog und nannte die Vorgaben eine „Orientierung“ für die Zweigstellen der Post….“ Beitrag von Kristiana Ludwig vom 6. Mai 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online, siehe dazu einen weiteren Beitrag sowie DGB-Kritik und neu: Die Post bleibt stur: Wir brauchen körperlich fitte Mitarbeiter weiterlesen »

Dossier

Immer noch in Japan: Zu Tode arbeiten.... Foto von Coal Miki/Flikr."Bevor die Deutsche Post AG befristete Mitarbeiter fest anstellt, zählt sie deren Krankheitstage. Aus einem vertraulichen "Entfristungskonzept" der Post, das die Bild am Sonntag veröffentlichte, geht hervor, dass Brief- und Paketboten weiterlesen »

Protest gegen prekäre Beschäftigung durch den Berliner Senat vor dem DGB-Kongress
Gewerkschaftlicher Aktionsausschuss — KEINE PREKÄRE ARBEIT UND TARIFFREIE BEREICHE im Verantwortungsbereich des Landes BerlinWir wollen mit der Verteilung die Verantwortlichen des Berliner Senats an ihre „Wahlversprechen und an den Koalitionsvertrag erinnern. In vielen landeseigenen Betrieben wie zum Beispiel bei der Vivantes-Servicetochter VSG und der Charité Facility Management (CFM) ist – was die Unterstützung durch den Berliner Senat angeht – noch Luft nach oben. Und auch die studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen kämpfen seit Monaten gegen großen Widerstand um einen neuen Tarifvertrag. Die Liste der prekär Beschäftigten in Verantwortung des Berliner Senats ist lang. Gegen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird in großem Ausmaß verstoßen. Alle prekär Beschäftigten sind deshalb herzlich eingeladen sich an der Aktion zu beteiligen” – aus der Ankündigung “Flugblattaktion von prekär Beschäftigten vor dem DGB Kongress am Sonntag, 13.5. // Hotel Estrel Berlin” der Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht vom 11. Mai 2018 aus Anlass der Teilnahme von Senatsvertretern am DGB-Bundeskongress weiterlesen »
Gewerkschaftlicher Aktionsausschuss — KEINE PREKÄRE ARBEIT UND TARIFFREIE BEREICHE im Verantwortungsbereich des Landes BerlinWir wollen mit der Verteilung die Verantwortlichen des Berliner Senats an ihre „Wahlversprechen und an den Koalitionsvertrag erinnern. In vielen landeseigenen Betrieben wie zum Beispiel bei der Vivantes-Servicetochter VSG weiterlesen »

Bundesamt für Migration und Streit: Ausgerechnet bei der Behörde, die täglich über Schicksale entscheidet, scheint es menschlich nicht zu laufen: 220 Beschäftigte sind vor Gericht gezogen, weil sie ihren Job verlieren sollen
[NBG] Besetzung des BAMF-VorplatzesEin Mitarbeiter bekommt wegen sehr guter Leistung eine Prämie von seinem Arbeitgeber, freut sich – und erfährt wenig später, dass ihn eben dieser Arbeitgeber nicht mehr haben will. Wegen angeblich mangelnder Leistung. Der Arbeitgeber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Dort erreicht der Unmut über die Personalpolitik einen neuen Höhepunkt. Es ringen vor den Gerichten: Mitarbeiter und Personalrat gegen Amtsleitung. Dabei geht es auch um die Frage, wie glaubwürdig die Bundesregierung ist. Das Bamf hat wie keine zweite Bundesbehörde in den vergangenen Jahren an Personal zugelegt. Tausende Mitarbeiter wurden wegen des hohen Zuzugs von Flüchtlingen eingestellt, viele befristet für zwei Jahre. Nun, da sie eingearbeitet sind und mit den komplizierten und sensiblen Abläufen im deutschen Asylsystem vertraut sind, endet ihr Vertrag, und längst nicht alle dürfen bleiben. 2800 bisher befristet Beschäftigte bewarben sich laut Bamf auf 2000 Dauerstellen. Man darf sich das Ganze wie die Reise nach Jerusalem vorstellen, nur ohne den Spaßfaktor, der sich im Kinderspiel selbst noch bei den Verlierern einstellt. Etwa 800 Bamf-Leute sind ohne Platz….“ Beitrag von Bernd Kastner vom 12. März 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
[NBG] Besetzung des BAMF-Vorplatzes"Ein Mitarbeiter bekommt wegen sehr guter Leistung eine Prämie von seinem Arbeitgeber, freut sich - und erfährt wenig später, dass ihn eben dieser Arbeitgeber nicht mehr haben will. Wegen angeblich mangelnder Leistung. Der Arbeitgeber ist das Bundesamt für Migration weiterlesen »

Frist oder stirb„…Schon während der Aushandlung eines Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD und erst recht nach Bekanntwerden ihrer Absprachen haben die Diskussionen um Sinn und Unsinn von befristeter Beschäftigung wieder mächtig angehoben. Während die Wirtschaft und die Unternehmerfreunde in den Medien nahezu unisono jegliche Einschränkung als Teufelszeug brandmarkten, hielt die übrige Presse bis hin zu den Kritikern durchaus differenzierte Meinungen zu den Verträgen auf Zeit und zur Frage, wie dem Befristungsunwesen beizukommen ist, parat. In die Bestandsaufnahmen zur Verbreitung von Befristungen und zu den Befristungspraktiken im öffentlichen Dienst mischten sich mehr und mehr auch skeptische Stimmen, die meist in der einfachen Frage kulminierten, wie weit die geplanten Gesetzesreformen tatsächlich zu einer nennenswerten Begrenzung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge und zur Einhegung von Kettenbefristungen führen werden. Eine durchaus berechtigte Frage, wenn man allein bedenkt, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen Restriktionen bei der sachgrundlosen Befristung zu erwarten haben… “ Nachrichtenüberblick 03/2018 von Markus Krüsemann vom 20. Februar 2018 bei Blickpunkt WiSo weiterlesen »
Frist oder stirb"...Schon während der Aushandlung eines Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD und erst recht nach Bekanntwerden ihrer Absprachen haben die Diskussionen um Sinn und Unsinn von befristeter Beschäftigung wieder mächtig angehoben. Während die Wirtschaft und die Unternehmerfreunde in den Medien nahezu unisono weiterlesen »

Frist oder stirb„… Viele denken bei Befristungen an den privaten Sektor. Tatsächlich wird auch dort fleißig von der Regelung Gebrauch gemacht, die Befristungen ohne Grund bis zu zwei Jahre erlaubt: Vor allem die Verträge von Berufseinsteigern und jungen Bewerbern werden inzwischen beinahe automatisch zeitlich begrenzt, um die Neuen zu erproben, ganz ohne Risiko für die Unternehmen. Start-ups profitieren zusätzlich von einer Sonderregelung für Neugründungen: Hier darf sogar bis zu vier Jahre lang befristet werden. Unter den 15- bis 24-Jährigen ist die Zahl der Betroffenen laut einer Studie von 2014 mit 21,1 Prozent deswegen am höchsten. Doch einer der Haupttäter bei der sachgrundlosen Befristung generell, speziell auch junger Arbeitnehmer, ist seit Jahren der Staat selbst. Zwar ist die Anzahl von Befristungen im Öffentlichen Dienst leicht gesunken – auf 7,1 Prozent im Jahr 2014. Doch der Anteil von Befristungen ohne Grund hat sich im öffentlichen Sektor zwischen 2004 und 2013 von 17,5 auf 35,7 Prozent verdoppelt. Das ergibt ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung…“ Beitrag vom 1. Februar 2018 vom und beim Kölner Stadt-Anzeiger weiterlesen »
Frist oder stirb"... Viele denken bei Befristungen an den privaten Sektor. Tatsächlich wird auch dort fleißig von der Regelung Gebrauch gemacht, die Befristungen ohne Grund bis zu zwei Jahre erlaubt: Vor allem die Verträge von Berufseinsteigern und jungen Bewerbern werden inzwischen beinahe automatisch weiterlesen »

Frist oder stirbZur sachgrundlosen Befristung Zitat Karl Heinz Hausner und Christian Hohendanner (2017) „in: Wirtschaftsdienst, Heft 6/2017: »Um die Befristung von Arbeitsverträgen einzudämmen, ließen sich flexible Arbeitgeberbeiträge in der Arbeitslosenversicherung einführen. Der Beitragssatz für befristet Beschäftigte würde steigen und im Gegenzug für die Unbefristeten leicht fallen. (…) Nun sind für die Arbeitgeber immer am Ende die Arbeitskosten insgesamt relevant und in deren Kontext spielen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine nun wirklich überschaubare Rolle. Natürlich würden sich die Unternehmen ärgern, wenn sie etwas mehr bezahlen müssten, aber ob das wirklich zu einer deutlichen Begrenzung der sachgrundlosen Befristungen führen würde, beispielsweise bei den Berufsanfängern, die man in einer verlängerten Probeschleife halten möchte? Man darf erhebliche Zweifel haben…“ Beitrag von Stefan Sell vom 25. Januar 2018 bei der Aktuellen Sozialpolitik weiterlesen »
Frist oder stirbZur sachgrundlosen Befristung Zitat Karl Heinz Hausner und Christian Hohendanner (2017) "in: Wirtschaftsdienst, Heft 6/2017: »Um die Befristung von Arbeitsverträgen einzudämmen, ließen sich flexible Arbeitgeberbeiträge in der Arbeitslosenversicherung einführen. Der Beitragssatz für befristet Beschäftigte würde steigen und im Gegenzug für die weiterlesen »

Frist oder stirbJunge Menschen arbeiten überdurchschnittlich oft in befristeten Arbeitsverhältnissen. „Die Politik muss handeln: Sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen gehören endlich abgeschafft“, fordert deshalb DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte. (…) Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hatte bereits 2016 gezeigt: Fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte unter 35 Jahren hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag, mehr als 60 Prozent aller befristet Beschäftigten in Deutschland sind jünger als 35. Damit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Berufseinstiegs- und Familiengründungsphase auch besonders stark von den Nachteilen dieser atypischen Beschäftigungsform betroffen.“ DGB-Stellungnahme vom 26. Januar 2018 weiterlesen »
Frist oder stirb"Junge Menschen arbeiten überdurchschnittlich oft in befristeten Arbeitsverhältnissen. "Die Politik muss handeln: Sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen gehören endlich abgeschafft", fordert deshalb DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte. (...) Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hatte bereits 2016 gezeigt: Fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte unter 35 Jahren weiterlesen »

Frist oder stirb„Vor allem Jüngere, Ausländer, Menschen ohne Berufsabschluss sind betroffen – aber auch Akademiker: Befristungen haben längerfristig immer mehr zugenommen. (…) Die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland hat innerhalb der vergangenen 20 Jahre um mehr als eine Million auf rund 2,8 Millionen im vergangenen Jahr zugenommen. Das geht aus einer Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 2015 waren rund 2,7 Millionen Arbeitnehmer befristet beschäftigt. Berücksichtigt wurden alle abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren. Jüngere Arbeitnehmer im Übergang von Schule oder Hochschule zum Arbeitsmarkt flossen nicht in die Statistik ein. Der Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten stieg seit 1996 von 6,4 auf 8,5 Prozent. Der Anteil wuchs mit leichten Schwankungen bis 2006 auf 8,4 Prozent und schwankte seither zwischen 8,2 und 8,9 Prozent. Besonders oft sind 25- bis 34-Jährige befristet beschäftigt. Hier stieg der Anteil von 9,6 Prozent vor 20 Jahren über 16,6 Prozent 2006 bis 18,1 Prozent im vergangenen Jahr…“ Agenturmeldung vom 11. Dezember 2017 bei der Wirtschaftswoche online, siehe dazu einen relativierenden Beitrag von Stefan Sell weiterlesen »
Frist oder stirb"Vor allem Jüngere, Ausländer, Menschen ohne Berufsabschluss sind betroffen - aber auch Akademiker: Befristungen haben längerfristig immer mehr zugenommen. (...) Die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland hat innerhalb der vergangenen 20 Jahre um mehr als eine Million auf rund 2,8 weiterlesen »

Befristungstarifvertrag Steinkohlenbergbau unwirksam
Frist oder stirb„Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen – ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre zulässig. Durch Tarifvertrag sind aber Verlängerungen möglich. Die Tarifvertragsparteien haben einen Ermessensspielraum. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifvertragsparteien bereits in mehreren Entscheidungen zum besonnen Umgang mit diesem vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen aufgefordert, da befristete Arbeitsverträge für die Arbeitnehmer negative Folgen haben und zu den prekären Arbeitsverhältnissen gehören. Der Ermessensspielraum sei nicht grenzenlos, so das Bundesarbeitsgericht. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 26.10.2016, dass trotz der Tarifautonomie sachgrundlose Befristungen in Tarifverträgen maximal für 6 Jahre zulässig sein können. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. (…) Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hamm entschied Mitte Mai diesen Jahres unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, dass auch der Tarifvertrag über sachgrundlose Befristungen im Steinkohlenbergbau unwirksam sei, da er sich nicht im Rahmen des verfassungs- und unionsrechtlich zulässigen Gestaltungsrahmen halte…“ Pressemitteilung der Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 23. November 2017 weiterlesen »
Frist oder stirb"Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen - ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre weiterlesen »

[Zur Hochschulrektorenkonferenz 2017] Akademisches Prekariat: Konkurrenzkampf und Kinderlosigkeit
Frist oder stirbNach der hart erarbeiteten Promotion: der hart umkämpfte Zeitvertrag. Für über 90 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiter ist dies die Realität, die sie davon abhält, intensiver zu forschen oder gar Familien zu gründen. Die Forderungen nach Veränderung sind groß. „Hochschulrektoren hört jetzt her, wir haben keinen Bock mehr auf prekär.“ Knapp zwei Dutzend wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Privatdozenten mit Megafon und Transparenten vor der Universität Potsdam. Hier tagt heute die Hochschulrektorenkonferenz mit knapp 150 Rektoren von Universitäten und Hochschulen aus ganz Deutschland – und die sollen sich stärker um die Probleme des sogenannten Mittelbaus kümmern, so die Forderung. Über 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter haben nur Zeitverträge, mehr als die Hälfte davon mit einer Laufzeit von unter einem Jahr...“ Beitrag von Anja Nehls vom 14.11.2017 beim Deutschlandfunk, siehe dazu die GEW weiterlesen »
Frist oder stirb"Nach der hart erarbeiteten Promotion: der hart umkämpfte Zeitvertrag. Für über 90 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiter ist dies die Realität, die sie davon abhält, intensiver zu forschen oder gar Familien zu gründen. Die Forderungen nach Veränderung sind groß. "Hochschulrektoren hört jetzt weiterlesen »

Frist oder stirb„… Die Zahl befristeter Verträge bei Neueinstellungen steigt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen mitteilte, waren 2016 insgesamt 45 Prozent der Neueinstellungen befristet. Im Jahr zuvor waren es noch 41 Prozent gewesen. Bei den 25- bis 39-Jährigen war sogar die Hälfte der Neueinstellungen befristet. (…) Die Zahlen lieferte das Bundesarbeitsministerium auf der Basis von Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach waren bei den Neueinstellungen 2016 etwa 1,6 Millionen Jobs befristet. (…) Insgesamt stieg der Anteil befristeter Jobs an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung damit von 7,7 Prozent im Jahr 2015 auf 7,8 Prozent im vergangenen Jahr, wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht. Die Quote derjenigen, die nach einer Befristung von ihrem Betrieb übernommen wurden, blieb mit 40 Prozent hingegen unverändert…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 6. September 2017 weiterlesen »
Frist oder stirb"... Die Zahl befristeter Verträge bei Neueinstellungen steigt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen mitteilte, waren 2016 insgesamt 45 Prozent der Neueinstellungen befristet. Im Jahr zuvor waren es noch 41 Prozent gewesen. Bei den 25- bis weiterlesen »

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