Die am 04. Januar 2017 befohlene Auflösung des unabhängigen Gewerkschaftsverbandes CNTUK gilt auch für verschiedene Einzelgewerkschaften der Föderation, der Gewerkschaft im Gesundheitswesen und der Gewerkschaft der Hausangestellten, wie sie auch der unabhängigen Ölarbeitergewerkschaft gilt. Allen wird vorgeworfen, sie hätten die Registrierungsunterlagen nicht entsprechend dem neuen Gewerkschaftsgesetz von 2014 eingereicht, was von den Gewerkschaften verneint wird – denn die Regelungen seien so unklar, dass sie der Manipulation durch die Behörden Tür und Tor öffneten. In der Presseerklärung „Kazakh authorities dissolve trade union center“ der IndustriAll vom 12. Januar 2017 wird diese reaktionäre Offensive der kasachischen Behörden kritisiert und Solidarität mit den Gewerkschaften ausgedrückt. Und es wird darüber berichtet, dass neben den hungerstreikenden Ölarbeitern (über deren – inzwischen „verbotenen“ aber trotzdem fortgeführten – Hungerstreik LabourNet Germany bereits berichtet hatte) auch weitere Gewerkschafter ab diesem Wochenende in Protest-Hungerstreiks treten werden. Siehe dazu auch eine aktuelle Dokumentation von Human Rights Watch
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Die am 04. Januar 2017 befohlene Auflösung des unabhängigen Gewerkschaftsverbandes CNTUK gilt auch für verschiedene Einzelgewerkschaften der Föderation, der Gewerkschaft im Gesundheitswesen und der Gewerkschaft der Hausangestellten, wie sie auch der unabhängigen
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