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Die Beschaffung der neuen „Sonderwagen“ für die Bereitschaftspolizeien wird über das Verwaltungsabkommen der Länder mit der Bundesregierung umgesetzt. Der 1950 erstmals geschlossene und mehrmals erneuerte Vertrag regelt die Möglichkeiten, in denen der Bund den Ländern polizeiliche Weisungen erteilen kann. Als Gegenleistung finanziert das Bundesinnenministerium „Führungs- und Einsatzmittel“ für die Bereitschaftspolizeien und kümmert sich um deren „Weiterentwicklung und Neukonzeption“. Zuständig ist der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, der beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Über das Verwaltungsabkommen werden auch die 78 neuen Wasserwerfer für deutsche Polizeien beschafft, den Auftrag erhielt die österreichische Firma Rosenbauer. Ihr Stückpreis lag bei 900.000 Euro (…). Ab 2011 hat die Bundesregierung außerdem die 52 neue „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) für die Länder finanziert. Weitere 24 Spähfahrzeuge wurden für die Bundespolizei gekauft…“ – aus dem Artikel „Mehr Panzer für die Polizei“ von Matthias Monroy am 07. September 2018 bei telepolis, worin eine Art Zusammenschau der polizeistaatlichen Kaufwut gegeben wird, samt der Art und Weise, wie sie durchgeführt wird, wobei die Einleitung bereits das Wesentliche deutlich macht: „
Nach den Spezialkräften erhalten jetzt auch Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei moderne gepanzerte Fahrzeuge. Rüstungskonzerne konkurrieren mit bis zu 15 Tonnen schweren Modellen…“. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag mit ergänzenden Informationen
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