Ein Unterschied zur Türkei: In der BRD braucht es dafür keine Sondergesetze – Die Verfolgung linker und kurdischer Gruppen aus der Türkei geht pausenlos weiter
Musikgruppe Grup YorumDie Bundesinnenministerkonferenz, die vor einigen Wochen in Quedlinburg getagt hat, befasste sich auch mit dem möglichen Verbot einer Musikband. Doch dabei handelte es sich nicht um eine der Neonazigruppen, deren Auftritte in den letzten Monaten wiederholt für Entsetzen und Protest gesorgt haben. Die Innenminister prüften vielmehr unter dem Oberbegriff »Ausländerextremismus« ein Verbot der linken türkischen Band Grup Yorum. Die 1985 gegründete Band wird als Bestandteil der linken türkischen DHKP-C betrachtet. Diese Organisation beruft sich auf Che Guevara und hat vor allem in einigen Armenvierteln der türkischen Metropole Istanbul Anhänger*innen. Die Organisation ist in der Türkei und in Deutschland verboten. In den Jahren sind zahlreiche angebliche DHKP-C Unterstützer*innen in Deutschland mittels des Paragraphen 129b wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Zu den inkriminierten Tätigkeiten, die ihnen vorgeworfen werden, gehört auch das Organisieren von Grup-Yorum-Konzerten, das Kleben von Plakaten und der Verkauf von Tickets für ihre Auftritte. Seit Jahren werden in Deutschland die Konzerte der Band massiv behindert…“ – aus dem Bericht „Innenminister nehmen linke Band ins Visier“ von Peter Nowak am 22. Juli 2018 in neues deutschland zum konsequenten Schritt der Erdoganschen Geschäftspartner gegen gefährliche Musikanten, nachdem diese, trotz jahrelanger Behinderung durch bundesdeutsche Behörden, immer einfach weiter sangen… Siehe dazu auch einen Beitrag über eine weitere Verfolgungsmaßnahme in der BRD gegen Linke aus der Türkei weiterlesen »
Musikgruppe Grup YorumDie Bundesinnenministerkonferenz, die vor einigen Wochen in Quedlinburg getagt hat, befasste sich auch mit dem möglichen Verbot einer Musikband. Doch dabei handelte es sich nicht um eine der Neonazigruppen, deren Auftritte in den letzten Monaten wiederholt für Entsetzen und Protest weiterlesen »

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinIn den USA gibt es sie schon lange: Die polizeilich definierten „gefährlichen Orte“. Was in der Regel – dies ist bereits bis in die bürgerliche Soziologie vorgedrungen – dazu führt, dass diese Orte noch gefährlicher werden. Denn wo mehr kontrolliert wird, kommt auch mehr zu Tage und auch kleine Vergehen finden in die Statistik Eingang… Und nun, da die bundesdeutsche Polizei, beauftragt von Medienkampagnen, serienweisen neuen Polizeigesetzen und weitgehender Abschaffung der Gültigkeit von rechtlichen Bestimmungen (nannte man einst: Rechtsstaat) daran geht, ihrerseits allüberall solche Orte zu definieren, wird auch die grundsätzliche politische Orientierung solcher Vorgehensweisen deutlich. Denn was sind das für Orte, die vom Akteur selbst als Aktionsfeld bestimmt werden? Die Jahresversammlung der Automobilwirtschaft? Wo allseits bekannte Betrüger stets neue massenhafte Gefahren für Leib und Leben produzieren? Die Hauptversammlung von Rheinmetall? Auf Konto deren Tätigkeit so viele Todesopfer rund um die Welt gehen? Natürlich nicht, deren Sicherheit muss schließlich gewährleistet werden. Sondern es sind die „guten, alten“ Problemviertel, sei es in Dortmund, Duisburg oder Offenbach, wo Migration und Armut zusammen kommen. Zur Entwicklung polizeistaatlichen Alltags zwei aktuelle Beiträge sowie ein Beitrag zum (rechten) Polizeikodex, der dabei zum Tragen kommt – und gestärkt wird – und der Hinweis auf die Deutschlandfunk-Sendung am 24.07.2018 weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinIn den USA gibt es sie schon lange: Die polizeilich definierten „gefährlichen Orte“. Was in der Regel – dies ist bereits bis in die bürgerliche Soziologie vorgedrungen – dazu führt, dass diese Orte weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und mehr als 300 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und jeweiligem kommunalen Träger (Landkreis / kreisfreie Stadt) verfügen über Daten von mehreren Millionen Menschen in Deutschland, darunter aus Arbeitsverträgen, Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, medizinische Daten, Meldebescheinigungen, Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen u.a.m.. Seit 18.07.2018 ist bundesweite die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in den Jobcentern abgeschlossen. (…)Wie es aktuell um den Schutz dieser Daten bestellt ist, das versucht die Linksfraktion im Bundestag mit einer Kleine Anfrage zu klären. Die Antwort der Bundesregierung vom 13.07.2018 (Bundestagsdrucksache 19/3412) lässt aber durch ihre Allgemeinheit viele Fragen weiter offen. Jessica Tatti, Bundestagsabgeordnete der Linken, hat in einem Beitrag auf der Homepage der Linksfraktion im Bundestag u. a. scharf kritisiert, “dass sowohl die IT-Systeme der BA als auch der Scanzentren nur auf Basis des IT-Grundschutzes (EU ISO 27001) gesichert sind. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt diese Zertifizierung nur ein ‘Minimum dessen dar, was in jedem Fall vernünftigerweise an Sicherheitsvorkehrungen umzusetzen ist’. Angesichts der Sensibilität der in der eAkte gespeicherten Daten, ist ein reines Mindestmaß an Datenschutz völlig unzureichend und muss dringend auf das bestmögliche Schutzniveau angehoben werden, um dem Recht der Arbeitssuchenden auf Datensicherheit gerecht werden zu können.” Darüber hinaus kritisiert sie, dass die BA einen externen Dienstleister, dieDeutsche Post E-POST Solutions GmbH, mit dem Scannen vertraulicher Daten beauftragt hat und diese wiederum in den Scanzentren Leiharbeiter*innen zum Verarbeiten, Scannen und Lagern der Dokumente einsetzt. MdB Tatti stellt fest: “Der zeitlich begrenzte Einsatz von Leiharbeiter*innen ist inakzeptabel, weil die Scanzentren eine dauerhafte Aufgabe übernommen haben. Ein guter Datenschutz kann nur gewährleistet werden, wenn die Beschäftigten der Scanzentren ein festes Arbeitsverhältnis haben und intensiv zum Datenschutz geschult werden.”…“ Beitrag vom 21. Juli 2018 von und bei dieDatenschützer Rhein Main, er bezieht sich auf die Bundestagsdrucksache 19/3412 vom 13. Juli 2018. Siehe dazu: Das große Scannen: Was darf in die elektronische Akte der Jobcenter? weiterlesen »
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und mehr als 300 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und jeweiligem kommunalen Träger (Landkreis / kreisfreie Stadt) verfügen über Daten von mehreren Millionen Menschen in Deutschland, weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Fragebogen, Gehaltszettel, Schufa-Auskunft – auf einem angespannten Mietmarkt gehen Datenschutz und Wohnungssuche nicht mehr zusammen.“ Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt in einem Interview von Thomas Öchsner vom 20. Juli 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online, was der Vermieter wann wissen darf: „… Wer Mieter werden will, muss sich oft nackig machen. Viele bringen auf den engen Wohnungsmärkten in vorauseilenden Gehorsam zu Besichtigungsterminen Bewerbungsmappen mit, in dem alle nur denkbaren Unterlagen stecken, vom ausgefüllten Fragebogen über den Einkommensnachweis bis hin zur Schufa-Auskunft. Auf alle diese Daten haben Vermieter oder Makler aber zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch. Diese dürfen sie bei der ersten Kontaktaufnahme oder bei Besichtigungen, bei denen die Interessenten mit ihren Bewerbungsmappen Schlange stehen, gar nicht abfragen. (…) Der Mieter muss logischerweise seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben. Außerdem darf der Wohnungsanbieter fragen, ob der Interessent als Single oder zum Beispiel mit Familie und drei Kindern einziehen will, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt, wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt. Gefragt werden dürfte meines Erachtens auch, ob Haustiere gehalten werden sollen. Das war es aber auch schon. Ob schon beim ersten Kontakt zum Mietinteressenten die Frage erlaubt ist, ob das Jobcenter die Miete zahlt, halte ich für zweifelhaft…“ weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Fragebogen, Gehaltszettel, Schufa-Auskunft - auf einem angespannten Mietmarkt gehen Datenschutz und Wohnungssuche nicht mehr zusammen." Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt in einem Interview von Thomas Öchsner vom 20. weiterlesen »

Digitalisierung und Siechtum: Die Verwandlung der Kommunikation in eine Ware verschafft dem Kapitalismus eine Fristverlängerung
Kongress am 2./3. November 2017 in Berlin: Digitaler Kapitalismus – Revolution oder Hype?„… Bereits in der „Deutschen Ideologie“ (MEW 3, S. 28 f.) spricht Karl Marx davon, dass das „Instrument der Befriedigung zu neuen Bedürfnissen führt – und diese Erzeugung neuer Bedürfnisse ist die erste geschichtliche Tat“. (…) Die Digitalisierungsdebatten, die wir auch in Gewerkschaftskreisen so zeitraubend führen, sind Bestandteil dieses Schubs von Verwandlung alter Bedürfnisse in und durch die Warenform. Die Digitalisierung ermöglicht erstens einen Rationalisierungsschub bei aller bisher schon etablierten Warenproduktion – ob bei der Herstellung von Autos und Kühlschränken oder dem Aufstellen von Pflegeplänen im Krankenhaus. (…) Die zweite Hauptrichtung der Entfaltung der Digitalisierung betrifft den großen Bereich menschlicher Kommunikation. (…) Es sind nicht die technischen Möglichkeiten, die die Kommunikation verarmen lassen, sondern die Art und Weise, wie sie unter kapitalistischen Bedingungen genutzt werden. Ein guter Freund von mir – Mathematiker von Beruf und wie ein Fisch im Wasser des Internet unterwegs – weist mich in unseren Debatten um die Digitalisierung zu Recht auf das große Emanzipationspotential des Internet hin, das den rund 57 Prozent der Menschen verschlossen ist, die bis heute weltweit überhaupt keinen Zugang zu diesem technischen Instrument haben,. Es kann wie oben skizziert missbraucht werden – am deutlichsten bei Facebook. Es kann aber, wie Wikipedia und die daran anknüpfende weltweite Kommunikationsstruktur in Ansätzen zeigt, aber auch dazu führen, dass sich die Spezies Mensch mit der Hilfe dieses technischen Instruments eine Art kollektives Hirn schafft, das, von den Fesseln des Profitsystems und des warenproduzierenden Patriarchats befreit, eine für uns noch unvorstellbare Form rationalen Wirtschaftens ohne Geld und Markt, Marketing und Bedürfnismanipulationen schafft…“ Beitrag von Manfred Sohn bei unsere Zeit vom 20. Juli 2018 weiterlesen »
Kongress am 2./3. November 2017 in Berlin: Digitaler Kapitalismus – Revolution oder Hype?"... Bereits in der „Deutschen Ideologie“ (MEW 3, S. 28 f.) spricht Karl Marx davon, dass das „Instrument der Befriedigung zu neuen Bedürfnissen führt – und diese Erzeugung neuer Bedürfnisse weiterlesen »

Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!Die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Thüringen hat sich von ihren Plänen verabschiedet, das sogenannten Polizeiaufgabengesetz des Landes zu überarbeiten. Zwar hatten sich Linkspartei, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag noch vorgenommen, eine solche Novelle in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der entsprechende Passus im Koalitionsvertrag ist sogar verhältnismäßig umfangreich – weil alle drei Koalitionspartner sich damals einig waren, dass die Grundrechte der Thüringer wieder effektiver vor staatlichen Eingriffen geschützt werden müssen. Diese Kernidee hat auch heute innerhalb der Parteien noch großen Rückhalt; auch wenn vor allem innerhalb der SPD seit einigen Monaten auch wieder deutlich sicherheitszentrierte Haltungen vertreten werden. Inzwischen aber heißt es von wichtigen Innenpolitikern der Koalition, für eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes sei gerade nicht die richtige Zeit. (…) Außerdem sollte laut Koalitionsvertrag per Gesetzesänderung das sogenannte racial profiling verboten werden; also die Praxis, das Polizisten Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrollieren – wobei Polizisten öffentlich immer wieder bestreiten, dass sie eine solche Praxis überhaupt anwenden. Auch hatte Rot-Rot-Grün sich vorgenommen Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Geistliche besser vor Maßnahmen der Polizei zu schützen…“ Artikel von Sebastian Haak vom 17.07.2018 beim ND online – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Neue Polizeigesetze, überall – eine Bestandsaufnahme weiterlesen »
Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!"Die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Thüringen hat sich von ihren Plänen verabschiedet, das sogenannten Polizeiaufgabengesetz des Landes zu überarbeiten. Zwar hatten sich Linkspartei, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag noch vorgenommen, eine solche Novelle in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon an rundweg positiven Bewertungen des Prozesses und des Urteils. Weitgehend alle anderen Äußerungen lassen sich unter der Losung des Tag X zusammenfassen: Das darf kein Schlussstrich sein. Gefordert wurde dies nicht nur von den Angehörigen der Opfer – die in den Jahren seit den Morden immer wieder ihre üblen Erfahrungen mit den bundesdeutschen Behörden öffentlich machten – und den Anwälten der Nebenklage, die so umfassend die Legenden der Staatsanwaltschaft dekonstruierten, sondern auch von dem breiten Feld antifaschistischer und demokratischer Initiativen, Gruppen und Organisationen, die nicht nur am Tag X mobilisierten, sondern ebenfalls über Jahre hinaus. Eine Bewegung, die immerhin so stark war, dass auch jene Kräfte in der BRD, die etwa die Rolle des Verfassungsschutzes beim NSU unter dem Stichwort „Versagen“ kosmetisch bearbeiten wollten und wollen, Verfahren und Prozess kritisierten, zumindest als „nicht ausreichend“. Siehe zur Reaktion auf das Münchner Urteil unsere aktuelle Materialsammlung „Das Echo heißt: Kein Schlussstrich!“ vom 13. Juli 2018 weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon weiterlesen »

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Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben und Carsten Sch. Voraussichtlich im Sommer 2017 wird der Prozess nach etwa 400 Verhandlungstagen zu Ende gehen. Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess nimmt: Für uns bleiben mehr Fragen als Antworten. Wir werden daher zum Prozessende zusammen auf die Straße gehen. Denn wir werden den NSU nicht zu den Akten legen.(…) Die Beschränkung der Bundesanwaltschaft auf das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und ihr nächstes Umfeld ignoriert den Netzwerkcharakter des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Der NSU war keine isolierte Zelle aus drei Personen, der NSU war auch mehr als die fünf Angeklagten vor dem Oberlandesgericht. Nicht zuletzt die Arbeit der Nebenklage hat diese Grundannahme längst widerlegt. Ohne militante Nazi-Strukturen wie Blood and Honour, lokale Kameradschaften oder etwa den Thüringer Heimatschutz um V-Mann Tino Brandt und Ralf Wohlleben, wäre der NSU wohl schwer möglich gewesen. Die Aufklärung im Rahmen des Prozesses wurde jedoch konsequent unterbunden, auch durch die eng geführte Anklageschrift der Bundesanwaltschaft und die Weigerung, der Nebenklage komplette Akteneinsicht zu gewähren“ – aus dem Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung. Es gibt mittlerweile auch einen bundesweiten Aufruf: Kein Ende in Sicht: Rassismus und der NSU-Komplex. Bundesweite Aktionen zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess. Aufruf bei #irgendwoindeutschland. Siehe dazu neu: Zehntausende auf den Straßen der BRD am Tag X der Urteilsverkündung im NSU-Prozess: Kein Schlussstrich! weiterlesen »

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Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben weiterlesen »

In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe dieser 5 Prozessjahre haben NebenklägerInnen und ihre Anwälte, antifaschistische Gruppierungen und Organisationen von MigrantInnen und die kritischen JournalistInnen verschiedener Medien immer wieder die Beschränkungen der Prozessführung insbesondere durch die Staatsanwaltschaft hervor gehoben und kritisiert. Nach dem Motto „1-2-3, was darüber ist, ist von Übel“ wurde alles getan, um tiefer gehende Nachforschungen zu verhindern – das wurde viele Male deutlich und deutlich gemacht und auch LabourNet Germany hat darüber immer wieder berichtet. Seien es ungeklärte Todesfälle rund um die NSU-Nachforschungen oder die Beteiligung der Geheimdienste, die immer wieder als „Versagen“ beschönigt wurde oder, gelinde gesagt, höchst seltsame (Nicht)Vorgänge rund um Heilbronn. Passend zum „Bilanztag“ kommen neue Drohungen faschistischer Banden ans Tageslicht – weswegen auch die „Kontinuität der Mordbrenner“ ein höchst aktuelles Thema ist. Siehe dazu eine aktuelle Enthüllung über Nazi-Menschenjagd-Aufrufe im Juli 2018, über die eindeutige (Nicht)Reaktion von Polizei&Co, über längst bekannt gewordene weitere NSU-Taten und Verbindungen  – und einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur Mordpolitik der Faschisten in der BRD, sowie Fakten zur Fortexistenz des NSU weiterlesen »
In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe weiterlesen »

latifeWäre es nicht so übel, wäre es ein Witz: Wenn gegen jemand keine Beweise vorliegen – und die Angeklagte demzufolge in einem Rechtsstaat frei gesprochen werden müsste – dann kennt die bundesdeutsche Justiz ihre Gedanken (die zu Beginn der bürgerlichen Herrschaft noch als frei bezeichnet wurden). In dem Beitrag „Kurdische Aktivistin kriminalisiert“ von Gitta Düperthal am 09. Juli 2018 in der jungen welt wird unter anderem zusammen gefasst: „Seit dem 21. Juni muss Latife Cenan-Adigüzel im Frauenhaus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich II eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten absitzen. Dabei seien der Antifaschistin vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf keinerlei strafbare Handlungen nachzuweisen gewesen, betonten ihre Anwälte Yener Sözen und Roland Meister am Freitag gegenüber jW. Das gegen die kurdische Aktivistin vor einem Jahr gefällte Urteil sei ein »besonders drastisches Beispiel für die neuerliche Verschärfung der Anwendung der sogenannten Antiterrorparagraphen 129 a und b des Strafgesetzbuchs«, sagte Meister (siehe jW vom Wochenende). Sözen warnte, künftig könne jeder von dieser Art der Verfolgung betroffen sein, wenn sich die Vorgehensweise des Staatsschutzsenats am OLG durchsetze und der Vorwurf der »Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung« derart ausgeweitet werden dürfe. Denn so, wie der Paragraph 129 b, der kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland betrifft, könne auch Paragraph 129 a ausgelegt werden, der sich auf Organisationen im Inland bezieht. Im Verfahren habe es dem Gericht ausgereicht, Cenan-Adigüzel eine Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen türkischen »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front« (DHKP-C) zu unterstellen – wegen »innerer Übereinstimmung«…“ Siehe dazu auch einen Beitrag der Prozessgruppe und den Hinweis auf unseren ersten Beitrag zum Urteil weiterlesen »
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Ausweisung einer kurdischen Aktivistin: Norwegens Werk und Deutschlands Beitrag
gulizar-tasdemirGülizar Taşdemir hat fast 27 Jahre in den Bergen Kurdistans Widerstand als Guerillakämpferin geleistet. 2015 stellte sie in Norwegen aufgrund einer Erkrankung einen Antrag auf Asyl. Heute wurde sie trotz schwerer gesundheitlicher Probleme und der Folter, die sie in den Gefängnissen der türkischen Diktatur zu erwarten hat, in die Türkei ausgewiesen. Wie zu erfahren war, wurde die Abschiebung heute Morgen durchgeführt. Taşdemir ist demnach an Händen und Füßen gefesselt in einem Militärflugzeug in die Türkei gebracht worden. Diese rechtswidrige Auslieferung weist auf neue Gefahren für Schutzsuchende in Europa hin. Den Asylantrag von Taşdemir hatten die norwegischen Behörden 2015 abgelehnt. Daraufhin beantragte die Aktivistin der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland Asyl. Hier wurde sie aufgrund der Dublin-Verordnung zurück nach Norwegen überstellt. Überstellungen in abschiebewillige Länder sind eine Praxis, mit der die Bundesregierung schon den Abschiebestopp nach Afghanistan zu umgehen wusste. Durch Überstellungen nach Norwegen wurden dutzende Menschen von Deutschland indirekt in Länder abgeschoben, in die sie nicht hätten abgeschoben werden dürfen. Auch hier scheint das enge deutsch-türkische Bündnis gegen die kurdische Freiheitsbewegung eine Rolle zu spielen…“ – aus der Meldung „Kurdische Frauenaktivistin in die Türkei abgeschoben!“ am 04. Juli 2018 bei der ANF über einen weiteren Fall der Unterstützung für Freund Erdogan. weiterlesen »
gulizar-tasdemirGülizar Taşdemir hat fast 27 Jahre in den Bergen Kurdistans Widerstand als Guerillakämpferin geleistet. 2015 stellte sie in Norwegen aufgrund einer Erkrankung einen Antrag auf Asyl. Heute wurde sie trotz schwerer gesundheitlicher Probleme und der Folter, die sie in den Gefängnissen der türkischen weiterlesen »

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Schon wieder: Polizeirazzia in kurdischem Zentrum – diesmal Bielefeld
bielefeldrazzia_3.7.2018In Bielefeld ist heute in den frühen Morgenstunden das Demokratisch-Kurdische Gesellschaftszentrum (DKTM) für etwa vier Stunden von der Polizei durchsucht worden. Ein Großaufgebot der Polizei hatte sich nach Angaben des DKTM-Vorstands gegen 6.00 Uhr gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten verschafft und diese durchwühlt. Grund für die Vereinsdurchsuchung sei laut Polizei der Besitz von verbotene Fahnen. Bei der Durchsuchung wurden unzählige Bücher, Transparente, Fahnen und Bilder beschlagnahmt. Der Vereinsvorstand verurteilte das polizeiliche Vorgehen gegen das DKTM, das anti-demokratisch und rechtswidrig sei…“ – aus der Meldung „Razzia im DKTM Bielefeld“ am 03. Juli 2018 bei der ANF über die (bisher?) letzte Polizeistaatsaktion gegen kurdische Gruppierungen in der BRD. Siehe dazu auch den Hinweis auf den bisher letzten Beitrag unserer unfreiwilligen, aber schier endlosen Serie „Bundesdeutsche Polizei als Erdogans Partner“ weiterlesen »
bielefeldrazzia_3.7.2018In Bielefeld ist heute in den frühen Morgenstunden das Demokratisch-Kurdische Gesellschaftszentrum (DKTM) für etwa vier Stunden von der Polizei durchsucht worden. Ein Großaufgebot der Polizei hatte sich nach Angaben des DKTM-Vorstands gegen 6.00 Uhr gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten verschafft und diese weiterlesen »

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Amazon Entwickler in den USA protestieren gegen Deal mit der Polizei: Stop Erkennungs-Software Recognition
Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?Am Donnerstag, 21. Juni 2018 haben über 100 Beschäftigte der unternehmenseigenen Software-Entwicklung einen offenen Brief an Amazon-Boss Jeff Bezos veröffentlicht, mit dem sie dafür eintraten, die Entwicklung der Gesichtserkennungs-Software Recognition einzustellen. Die Unterzeichner, unter ihnen auch mehrere Chefentwickler, die sich auf eine Stellungnahme der Menschenrechtsorganisation ACLU bezogen (siehe den Hinweis auf unseren ersten Bericht am Ende dieses Beitrags) forderten konkret, die Zusammenarbeit mit der Palantir-Gesellschaft, die die Polizeiprojekte betreibt, aufzugeben. Stattdessen solle das Unternehmen öffentlich klar legen, ob es noch weitere polizeistaatliche Projekte gäbe. Dem Artikel „Over 100 Amazon employees, including senior software engineers, signed a letter asking Jeff Bezos to stop selling facial-recognition software to police“ von Greg Sandoval am 22. Juni 2018 beim Business Insider ist zu entnehmen, dass die Aktion eine Reaktion auf eine erste Stellungnahme der Unternehmensleitung auf betriebliche Kritiken war. Der Topmanager der künstlichen Intelligenz-Abteilung von Amazon Web Services hatte versucht, sich mit ziemlich plumpen Ausreden der aufkommenden internen Kritik zu entziehen – die Erkennungs-Software habe schon dazu beigetragen, Menschen- und Kinderhandel zu verhindern. Als Antwort darauf wird in dem Brief ausdrücklich gefordert, die Zusammenarbeit mit den Kinder-Käfig-Betreibern der ICE Behörde ebenfalls zu beenden… Siehe dazu auch unseren ersten Beitrag zur amazonischen Förderung des Polizeistaats weiterlesen »
Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?Am Donnerstag, 21. Juni 2018 haben über 100 Beschäftigte der unternehmenseigenen Software-Entwicklung einen offenen Brief an Amazon-Boss Jeff Bezos veröffentlicht, mit dem sie dafür eintraten, die Entwicklung der Gesichtserkennungs-Software Recognition einzustellen. Die Unterzeichner, unter ihnen auch mehrere Chefentwickler, weiterlesen »

Die Angriffe der Geheimdienste auf die Rote Hilfe gehen weiter – die Gegenwehr auch
Logo: Rote HilfeFür das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist der Fall klar: Die »Rote Hilfe«, eine Organisation zur Unterstützung von Repression betroffener Linker und politischer Gefangener, ist ein »gewaltorientierter« Verein. Einen Beweis für diese Behauptung nennt der Inlandsgeheimdienst nicht. Derweil behauptet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ebenso faktenfrei, die bundesweit aktive Gruppe »Interventionistische Linke« (IL) sei »gewaltaffin«. Am Donnerstag kündigte die Rote Hilfe rechtliche Schritte gegen ihre Verunglimpfung an. Im Bremer Verfassungsschutzbericht, der am Montag veröffentlicht wurde, wird die Organisation im Kapitel »Gruppierungen des gewaltorientierten Linksextremismus« aufgeführt. Dort widmen sich die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes auch der IL und verschiedenen Antifagruppen. (…) Das Feindbild »gewalttätiger Linksextremist« wird offenkundig dringend gebraucht. Denn mehrere Bundesländer wie auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollen die Befugnisse der Staatsschützer massiv ausweiten – und begründen das sowohl mit der Gefahr durch islamistische Terroristen als auch mit der angeblich wachsenden Gewaltbereitschaft von Linken. Ein »Lagebild Rechtsextremismus« wurde übrigens nicht veröffentlicht.“ – aus dem Beitrag „Ein Geheimdienst muss nichts beweisen“ von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 23. Juni 2018 mit der Unterzeile: „Bremer »Verfassungsschutz« bezeichnet Rote Hilfe erneut als »gewaltorientiert«. Die plant Gegenwehr“. Siehe dazu auch den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zum Thema weiterlesen »
Logo: Rote Hilfe"Für das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist der Fall klar: Die »Rote Hilfe«, eine Organisation zur Unterstützung von Repression betroffener Linker und politischer Gefangener, ist ein »gewaltorientierter« Verein. Einen Beweis für diese Behauptung nennt der Inlandsgeheimdienst nicht. Derweil behauptet weiterlesen »

"Surveillance under Surveillance": Eine Weltkarte der VideoüberwachungVorüber und vorbei ist das große Business-Festival namens CeBIT (ja, klassische Schreibweise). Das Riesenrad wird abgebaut, die letzten Algorithmen warten darauf, endlich vom großen Datenschatten abgeholt zu werden. Noch am Freitag waren fast alle Chinesen weg, die mit ihrem Wust an Ladegeräten, Spezialkabeln und Smartphonehüllen zwei halbe Hallen füllten. Immerhin stellten sie mit Huawei den absolut besten Messestand. Eine derartige Fülle an Überwachungstechnik für Smart Cities, das hatte was Visionäres, diese Erfahrbarkeit des digitalen Überwachungs-Alltags. Ganz im Sinne des bayerischen Polizeigesetzes lauerte in der Huawei-Präsentation eine irgendwie „drohende Gefahr“ an jeder simulierten Strassenecke und wurde dank Big Data und maschinellem Lernen erkannt und gebannt. Wenn im Control Room der Operator sich mit einer Überwachungskamera sich dann an einen Passanten heranzoomt, wird automatisch-algorithmisch der nächsterreichbare Polizist auf den Gefährder angesetzt und zückt seine eigene Kamera. Läuft der Gefährder davon, erscheint sein Gesicht auf den Monitoren ringsum und Bürger dürfen analoge Zivilcourage zeigen und ihn festnehmen. Was für ein beeindruckendes Szenario, wie die Technik für ein ein Höchstmaß an Sicherheit sorgt in der schönen neuen Welt…“ – aus dem Beitrag „Was war. Was wird. Von Scharla- und ihren Untertanen“ von Hal Faber am 17. Juni 2018 bei heise.de über die Entwicklung der einstigen Technologie- zu einer Polizeimesse. Siehe zur smarten Polizeistadt auch einen weiteren Beitrag zur Warnung insbesondere den Menschen im Dammstart (oder so), sowie einen Hintergrundbeitrag zur smartesten Stadt der Welt weiterlesen »
"Surveillance under Surveillance": Eine Weltkarte der VideoüberwachungVorüber und vorbei ist das große Business-Festival namens CeBIT (ja, klassische Schreibweise). Das Riesenrad wird abgebaut, die letzten Algorithmen warten darauf, endlich vom großen Datenschatten abgeholt zu werden. Noch am Freitag waren fast alle Chinesen weg, weiterlesen »

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