Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Das Jobcenter Wuppertal bedient sich zur sozialmedizinischen Untersuchung der Firma bit gGmbH. Diese hat in der Vergangenheit amtsanmaßend Meldeaufforderungen versandt und Wuppertaler Leistungsberechtigte illegal mit Leistungskürzungen bedroht. Diese Verwaltungspraxis war mit dem Jobcenter abgestimmt, das Jobcenter trägt die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit dieser Firma. Nach Beschwerde von Tacheles wurde diese illegale amtsanmaßende Verwaltungspraxis eingestellt. Im Fortgang hat die Kooperationsfirma des Jobcenter Wuppertal die medizinischen Diagnosen oder auch Krankheitsbilder der zu untersuchenden Wuppertaler Hartz IV-BezieherInnen an die Arbeitsvermittler des Jobcenters weitervermittelt. Diese illegale Verwaltungspraxis hat Tacheles zur fachaufsichtsrechtlichen Prüfung an das Ministerium für Arbeit und Soziales NRW (MAIS) weitergegeben. Das MAIS hat nun mit Schreiben an uns als Beschwerdeführer erklärt: „alle Beteiligten [wurden] darauf hingewiesen, dass die sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber nur die vermittlungs- und beratungsrelevanten Funktionseinschränkungen und sozialmedizinische Beurteilung enthalten darf, welche für die Aufgabenerfüllung der Jobcenter Wuppertal AöR notwendig ist“. Damit hat das MAIS zu 100 % unserer Position stattgegeben und die Weitergabe dieser Daten für illegal erklärt…“ Mitteilung von Harald Thomé / Tacheles Online – Redaktion vom 24. März bei Fratzebuch, siehe weitere Infos weiterlesen »
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016"Das Jobcenter Wuppertal bedient sich zur sozialmedizinischen Untersuchung der Firma bit gGmbH. Diese hat in der Vergangenheit amtsanmaßend Meldeaufforderungen versandt und Wuppertaler Leistungsberechtigte illegal mit Leistungskürzungen bedroht. Diese Verwaltungspraxis war mit dem weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Geplant ist eine Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einfügung eines § 126a StGB, welcher das »Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten« unter Strafe stellen soll: »Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.« (…) Bei der »Reform« des StGB geht es aber nicht um die Erfüllung der Straftatbestände der einzelnen Straftaten, sondern darum, jeden bestrafen zu können, dessen internetbasierte Leistungen zur Begehung solcher Straftaten verwendet werden könnten. Also sind Anbieter und Benutzer aller möglichen »internetbasierten Leistungen« gleichermaßen betroffen, da nicht auszuschließen ist, dass alle internetbasierten Leistungen zur Begehung aller möglichen Straftaten missbraucht werden könnten, deren Möglichkeit lediglich mittels Einfügung strafbar gemacht werden können. (…) Wenn diese Vorschrift in Kraft tritt, dann stirbt sicher nicht das Internet, aber es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft alle Anbieter und Benutzer von »internetbasierte(n) Leistung(en)«, wozu bereits das Lesen von Text oder die Betrachtung nackter Damen und Herren zählen kann, damit rechnen müssen, strafrechtlich verfolgt und verurteilt zu werden, wenn sie nicht ausschließen können oder die Gerichte nicht ausschließen wollen, dass solche Leistungen zur Begehung von Straftaten verwendet werden könnten. Und was morgen im Darknet verboten werden soll, kann übermorgen auf jeden Inhalt des Internets und der »freien Welt« ausgeweitet werden: Der zukünftige Gesetzestext und seine Möglichkeiten lassen dies ohne jeden Zweifel zu…“ Beitrag von Ingmar Vetter vom 25. März 2019 bei Grundrechte.org weiterlesen »
Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft"... Geplant ist eine Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einfügung eines § 126a StGB, welcher das »Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten« unter Strafe stellen soll: »Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren weiterlesen »

Dossier

Verfassungsschutz auflösen!Unter dem Motto »Extremismus: Eine steigende Gefahr für Sicherheit und Reputation von Unternehmen« richten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW) am 27. März eine Tagung im Berliner Regierungsviertel aus. Geladen sind u.a. Mitarbeiter milliardenschwerer Unternehmen wie RWE, BASF und Telekom. Dass diese Veranstaltung eine einzige Dreistigkeit ist, zeigt sich wohl am deutlichsten daran, dass als Redner der Sicherheitschef von RWE geladen ist. Im Hambacher Forst, den RWE für den Gewinn von Braunkohle abholzen lassen will, lässt der Energiekonzern von angeheuerten Security-Trupps immer wieder Klimaschützer*innen brutal zusammenschlagen. Unterstützt wird das ganze durch tausende Polizist*innen, die RWE zur Hand gehen, den Wald von Gegenprotest zu säubern. Was sich da trifft scheint also eine Expertenrunde in Sachen Profitinteressenschutz zu sein. Eine solche Zusammenkunft darf nicht unwidersprochen bleiben. Wenn Verfassungsschutz und Co. am Vorabend der Tagung ihren Gästen am Rosenthaler Platz in der »Sodom und Gomorra«-Bar etwas Berliner Nachtleben präsentieren wollen, laden wir uns selbst ein. Wir werden da sein und klarstellen was wir von ihnen und ihrer extremismustheoretischen Scheiße halten…“ – aus dem Beitrag „Gegen das Treffen von Verfassungsschutz und Kapital!“ am 16. März 2019 bei de.indymedia von AJOC, IL (Klima AG), NEA, BLY, BPA, SJB, AKK. Siehe dazu auch einen wichtigen Hintergrundtext über wer da was treiben will und nun Aktualisierung: Beim Treffen von Verfassungsschutz und Großunternehmen „mitgefeiert“ weiterlesen »

Dossier

Verfassungsschutz auflösen!Unter dem Motto »Extremismus: Eine steigende Gefahr für Sicherheit und Reputation von Unternehmen« richten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW) am 27. März eine Tagung im Berliner Regierungsviertel aus. Geladen weiterlesen »

EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut. Sechs verschiedene Datenbanken sollen verknüpft werden
EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut„Es geht um hunderte Millionen Datensätze, biometrische Fotos und Fingerabdrücke: Im Kampf gegen den Terror will die EU ihre Überwachungstechnik runderneuern und dabei auch gleich massiv ausweiten. Das sieht ein Bündel an Gesetzentwürfen der Kommission vor, das heute im EU-Parlament in Straßburg debattiert wird. Was technisch klingt, hat enorme Folgen: Denn mit der Ausweitung sollen Daten aus den Bereichen Migration, Reisen und Polizei miteinander verknüpft werden – Daten, die vorher in einzelnen Silos voneinander abgeschottet gespeichert waren. Sie alle sollen in einem neuen Identitätsspeicher zusammenlaufen und so für europäische Behörden mit einem Klick durchsuchbar werden: egal ob für Ausländerbehörden, Polizisten oder bei Einreisen in die EU an Flughäfen und Bahnhöfen. Das sperrige Wort dafür: Interoperabilität. (…) Doch Datenschützer warnen vor gravierenden Eingriffen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht etwa das Prinzip der Zweckbindung verletzt – das besagt: Daten dürfen nur für jene Zwecke benutzt werden, für die sie erhoben wurden. Asylbehörden dürfen Migrationsdatenbanken nutzen, Strafverfolgungsbehörden dürfen Daten nutzen, die zum Zweck der Strafverfolgung erhoben werden, Passbehörden dürfen auf Pass- und Meldedaten zugreifen. Vermischt werden darf das nicht. Bisher. Das soll nun aufgeweicht werden. (…) „Wir sind auf dem Weg in den Überwachungsstaat“, schreibt Leutheusser-Schnarrenberger auf Anfrage von BuzzFeed News. Ähnlich drastisch äußern sich im Bundestag FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae und sein Kollege, Innenpolitiker Konstantin Kuhle: „Die Verknüpfung von Migrations- mit Polizeidatendanken stellt Migranten unter Generalverdacht“ – je mehr Personen Zugriff hätten, „desto wahrscheinlicher wird auch ein Missbrauch“, schreibt Thomae auf Anfrage von BuzzFeed News…“ Beitrag von Petra Sorge und Marcus Engert vom 27. März 2019 bei BuzzFeed News , siehe Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) bei der EU weiterlesen »
EU-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut"Es geht um hunderte Millionen Datensätze, biometrische Fotos und Fingerabdrücke: Im Kampf gegen den Terror will die EU ihre Überwachungstechnik runderneuern und dabei auch gleich massiv ausweiten. Das sieht ein weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt… Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf Männern und einer Frau an seinen Tisch. Einige, sichtlich alkoholisiert, setzten sich ungefragt zu ihm, unterhielten sich laut. Weil der Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit. Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“. Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert. Die beschämenden Szenen, die eher an eine Attacke rassistischer Hooligans erinnern, sorgten beim Eintreffen der Polizei für eine äußerst unangenehme Überraschung: Bei der Gruppe handelte es sich um Polizeikollegen aus Giengen an der Brenz in Baden-Württemberg. (…) Mehrere damals an dem Ausflug beteiligte Beamte waren bei ihren Zeugenaussagen sichtlich bemüht, die Angeklagten nicht zu belasten. Richter Michale: „Von den Kollegen hat keiner mehr so genau hingeschaut, eher weggeschaut, wenn es strafbar war.“ (…) Auch Staatsanwältin Möller fiel das Aussageverhalten der Polizeikollegen auf: „Immer wenn es kritisch wurde, hatten sie auffällige Erinnerungslücken.“ (…) Der verurteilte Oberkommissar, so hatten die Augsburger Ermittler festgestellt, hegt offenbar gegen Flüchtlinge ohnehin eine Antipathie. Auf „Facebook“ hatte er ein AfD-Plakat, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtet, geteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Deshalb muss der Polizist die Haftstrafe zunächst auch nicht antreten. Der Beamte wird wohl gegen das Urteil in die Berufung gehen…“ Beitrag von Klaus Utzni vom 8. Juni 2018 bei der Augsburger Allgemeinen online und nun das Urteil: Prozess in Augsburg: Betrunkene Polizisten greifen Flüchtling an – und dürfen Job wohl behalten weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt"... Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf Männern und einer Frau an seinen weiterlesen »

»
Türkei »
»
Wieder ein bayerisches Gericht im Dienst des türkischen Regimes
Union Solidarity International: Erdoğan uses ISIS to attack the KurdsDer Friedensaktivist Claus Schreer ist vor dem Amtsgericht München zu 70 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 einen Wimpel der YPJ und ein Plakat mit der Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan“ mit der Abbildung Öcalans verwendet hat. Das Gericht sah den Straftatbestand der Verwendung verbotener Symbole als erfüllt und verurteilte den 80-jährigen Angeklagten am heutigen zweiten Prozesstag zu insgesamt 2800 Euro Geldstrafe. Schreer und sein Anwalt kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an. Wie Claus Schreer nach der Urteilsverkündung gegenüber ANF erklärte, sei er nicht überrascht, es handele sich um ein klassisches Urteil der bayerischen Justiz. Weder das Bild Öcalans noch die Forderung nach seiner Freilassung sei eine Straftat, das gleiche gelte für die YPJ-Fahne und die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots. Er werde weiterhin „Freiheit für Öcalan“ fordern, wie er es bereits vor vierzig Jahren für Nelson Mandela getan habe…“ – aus der Meldung „Claus Schreer zu 70 Tagessätzen verurteilt – UPDATE“ am 26. März 2019 bei der ANF über ein neues Urteil der bayerischen Erdogan-Helfer. Zu diesem Urteil ein weiterer aktueller Beitrag und Hintergründe weiterlesen »
Union Solidarity International: Erdoğan uses ISIS to attack the KurdsDer Friedensaktivist Claus Schreer ist vor dem Amtsgericht München zu 70 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar weiterlesen »

Blockupy 2014: EZB-UmzugEine simple Plastikfolie vor den Augen kann, wenn sie auf einer Demonstration getragen wird, eine verbotene Schutzbewaffnung darstellen. Das hat das Frankfurter Landgericht am Mittwoch im Fall eines Blockupy-Aktivisten aus München entschieden. Während der Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB im März 2015 hatte Benjamin R. aus München mit einem Gummiband eine Plastikfolie an seinem Kopf befestigt, um sich gegen den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei zu schützen. Damit habe der 33-Jährige gegen den Paragrafen 17a des Versammlungsgesetzes verstoßen, der das Tragen von Schutzwaffen verbietet, urteilte die Kammer. Die Richter verurteilten R. zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen in Höhe von jeweils 30 Euro…“ – aus dem Bericht „Blockupy-Prozess in Frankfurt: Landgericht wertet Folie als Schutzwaffe“ von Hanning Voigts am 21. März 2019 in der FR online zu einem auf den ersten Blick absonderlichen Urteil. Siehe zu den Hintergründen unser Dossier von 2015/2016: Let’s take over the party: Blockupy 2015 weiterlesen »
Blockupy 2014: EZB-UmzugEine simple Plastikfolie vor den Augen kann, wenn sie auf einer Demonstration getragen wird, eine verbotene Schutzbewaffnung darstellen. Das hat das Frankfurter Landgericht am Mittwoch im Fall eines Blockupy-Aktivisten aus München entschieden. Während der Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen PolizeikongressNachdem in den letzten Monaten in einer Reihe von Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, was mit einer weiteren Militarisierung des Arsenals einhergeht, ist nun eine ähnliche Entwicklung bei einigen kommunalen Ordnungsämtern und städtischen Sicherheitsdiensten zu beobachten.  Vor allem Rheinland-Pfalz nimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle ein. Dort werden alle 72 Polizeiinspektionen bis 2021 mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, ausgestattet, die fortan zur Alltagsausrüstung im Streifendienst gehören sollen. In den vergangenen Wochen meldete aber auch eine Reihe von Bürgermeistern entsprechende Ansprüche an. Ginge es nach dem Willen der Rathauschefs von Mainz, Trier, Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen, sollten nicht nur Polizistinnen und Polizisten, sondern auch Ordnungsamtsmitarbeiter zukünftig mit Elektroschockpistolen ausgerüstet werden. Ähnliche Forderungen erhob auch der rheinland-pfälzische Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) für Justizmitarbeiter. Während letztere zumindest regelmäßig in Sachen Selbstverteidigung und Konfliktmanagement geschult werden, ist derlei bei städtischen Ordnungsdiensten nur bedingt der Fall…“ – aus dem Beitrag „Stromstöße statt Deeskalation“ von Markus Bernhardt am 19. März 2019 in der jungen Welt über Polizeistaats-Maßnahmen von Bürgermeistern, die nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt sind weiterlesen »
We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen PolizeikongressNachdem in den letzten Monaten in einer Reihe von Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, was mit einer weiteren Militarisierung des Arsenals einhergeht, ist nun eine ähnliche Entwicklung bei einigen kommunalen Ordnungsämtern und weiterlesen »

Aktion Arbeitsunrecht: Meinungsfreiheit in der ArbeitsweltAbsurde Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder wegen Meinungsäußerungen per Flugblatt scheitern vor Gericht Auch wenn der Krefelder Betriebsrat des finnischen Edelstahl-Produzenten Outokumpu Nirosta Anfang Februar 2019 komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht weiter über den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei Abmahnungen kassiert hatte. Am 14. Februar verkündeten die Richter, dass die Abmahnungen nicht rechtens seien und aus der Personalakte des Mitarbeiters entfernt werden müssen. Im Dezember 2018 hatte die Personallleitung bereits ein Verfahren wegen ähnlicher Abmahnungen gegen ein weiteres Betriebsratsmitglied verursacht. Was war passiert? Die beiden Mitarbeiter sollen am 30. Mai 2018 ohne Zustimmung des Arbeitgebers Flugblätter verteilt haben, in denen es hieß, dass sich die Belegschaft darum sorge, dass das Stahlunternehmen in Krefeld übertarifliche Vergütungen einsparen wolle. (…) Die Richterin Karola Dicks-Hell bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aktion und stellte klar, dass hier eine betriebliche Vereinbarung so oder so nicht greife, da die Aktion vor den Werktoren stattgefunden habe, und sie unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit falle. Diese gelte selbstverständlich auch für Betriebsratsmitglieder. Entsprechend muss die Abmahnung aus der Personalakte von K. entfernt werden. Wolfgang K. ist der Geschäftsführung von Outokumpu seit vielen Jahren als aktiver Kollege für die Rechte der Belegschaft bekannt und ein Dorn im Auge. (…) Nachdem vier Outokumpu-Mitarbeiter die Ergebnisse der Betriebsratswahl vom März 2018 angefochten haben und das ganze vor Gericht ging, ist der Outokumpu-Betriebsrat am 25. Januar geschlossen zurückgetreten. Noch bevor in zweiter Instanz über den Fall entschieden wurde. (…) Unmittelbar nach dem Rücktritt des Betriebsrats wurde unter Federführung der IG Metall ein fünfköpfiger Wahlvorstand gebildet, der am 15. Februar 2019 die Neuwahlen einleitete. Der neue Wahlvorstand ist dabei zum Teil identisch mit dem der fehlerhaften Wahl im vergangenen Jahr. Das soll laut einem Bericht der Rheinischen Post bereits zu Unmut in der Belegschaft geführt haben. Nur fünf Tage nach Beginn der Vorbereitung der Neuwahl, sei die Vorbereitung aufgrund von erneuten formalen Fehlern vom Wahlvorstand wieder abgebrochen worden. In der Belegschaft gebe es deshalb Forderungen nach einem gerichtlich eingesetzten, neuem neutralen Wahlvorstand…“ Beitrag von Kevin Hoffmann vom 20. März 2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Aktion Arbeitsunrecht: Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt"Absurde Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder wegen Meinungsäußerungen per Flugblatt scheitern vor Gericht Auch wenn der Krefelder Betriebsrat des finnischen Edelstahl-Produzenten Outokumpu Nirosta Anfang Februar 2019 komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht weiter über den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei weiterlesen »

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinDie Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen gegen vier Polizisten wegen eines Übergriffs auf einen israelischen Professor eingestellt. Die Aktionen der Beamten seien »nach Polizeirecht gerechtfertigte Maßnahmen« gewesen, sagte Staatsanwalt Sebastian Buß am Montag. Der in den USA lehrende Hochschullehrer Jitzchak Jochanan Melamed war im vergangenen Juli während eines Besuchs in Bonn von einem Deutschen mit palästinensischen Wurzeln attackiert worden. Die alarmierten Polizisten hielten Melamed irrtümlich für den Angreifer und überwältigten ihn. Da er sich gewehrt habe, habe man ihn am Boden fixiert, hieß es. Außerdem sei er zweimal ins Gesicht geschlagen worden. Melamed selbst sagte nach dem Vorfall, er sei »Dutzende Male« geschlagen worden. Er schildert die Ereignisse so: Die Polizisten seien direkt auf ihn losgegangen, er habe kaum noch atmen, geschweige denn Widerstand leisten können. Er habe lediglich gerufen, dass er der Falsche sei. Die Beamten hätten ihm auf dem Rücken Handschellen angelegt und ihn Dutzende Male ins Gesicht geschlagen, so dass es blutete…“ – aus der Meldung  „Übergriff auf jüdischen Professor: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt“ am 18. März 2019 in neues deutschland über einen weiteren jener 97% aller Fälle von Körperverletzung im Amt, die allesamt auf ihrem gemeinsamen Berg ruhen… Siehe zum Fall Jitzchak Jochanan Melamed den Beitrag vom 23. Juli 2018: Prävention an gefährlichen Orten: So entwickelt sich – der Polizeistaat weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in BerlinDie Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen gegen vier Polizisten wegen eines Übergriffs auf einen israelischen Professor eingestellt. Die Aktionen der Beamten seien »nach Polizeirecht gerechtfertigte Maßnahmen« gewesen, sagte Staatsanwalt Sebastian Buß am Montag. Der weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„.. .Der Platz für die Kundgebung ist bewusst gewählt. Nur wenige hundert Meter entfernt befindet sich das 1. Revier, das im Mittelpunkt des „Frankfurter Polizeiskandals“ steht, weil Beamte möglicherweise sensible Daten an Rechtsextreme weitergereicht habe. Aber auch weil die Konstablerwache einer jener Orte ist, an denen Beamte nach Ansicht des Bündnisses, immer wieder rassistische Kontrollen durchführen. „Wir legen den Fokus auf rassistische Polizeigewalt und Racial Profiling“, erklärt Miguel, Sprecher von Copwatch FFM. An der Konstablerwache würde die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Migrationshintergrund regelmäßig eingeschränkt. „Racial Profiling“, so Miguel, „ist eine der krassesten Gewaltformen, die täglich im öffentlichen Raum stattfinden.“ Die Demonstranten fordern: Ende rassistischer Kontrollen, Kennzeichnungspflicht für Polizisten, eine unabhängigen Kontroll- und Beschwerdestelle…“ – aus dem Bericht „Protest in Frankfurt gegen Polizei-Gewalt“ von Danijel Majic am 15. März 2019 in der FR online zu dieser Aktion aus Anlass des Tages gegen Polizeigewalt, siehe auch die Berichte von copwatch frankfurt (@copwatchffm) auf Twitter weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Der Platz für die Kundgebung ist bewusst gewählt. Nur wenige hundert Meter entfernt befindet sich das 1. Revier, das im Mittelpunkt des „Frankfurter Polizeiskandals“ steht, weil Beamte möglicherweise sensible Daten an Rechtsextreme weitergereicht habe. Aber auch weil die Konstablerwache einer weiterlesen »

Polizei überwacht Hamburger Infoladen Schwarzmarkt: Mit der Cola-Flasche gegen Gesetze
Kontrollverluste. Interventionen gegen ÜberwachungEs klingt wie eine schlechte Agentenstory: Ein linker Infoladen im Hamburger Schanzenviertel wird durch eine getarnte Kamera überwacht. Nach einiger Zeit entdecken die Bewohner eines alternativen Wohnprojekts die im dritten Stock eines gegenüberliegenden Seniorenheims getarnte Kamera, die in einer Colaflasche angebracht ist. Dem Leiter des Seniorenheims hatten Polizeibeamte erklärt, man überwache hier die Drogenszene im alternativen Schanzenviertel. Der Fall sorgte für einigen Wirbel, die Kamera wurde mittlerweile abgebaut. (…) Christiane Schneider kritisiert das Vorgehen der Behörden: »Die Polizei benennt eine Rechtsgrundlage. Ob die Observation durch diese Rechtsgrundlage gedeckt ist, kann ich nicht beurteilen. Mehr als problematisch finde ich allerdings, dass für einen ›gefahrenrechtlichen Ermittlungsvorgang‹ des LKA in die Grundrechte zahlreicher Menschen eingegriffen wird, darunter viele unbeteiligte Dritte. Problematisch finde ich ferner, dass eine solche Observation vieler Menschen durch den Polizeipräsidenten angeordnet werden kann und nicht dem Richtervorbehalt unterliegt.«…“ – aus dem Beitrag „Die Kamera in der Cola-Flasche“ von Folke Havekost am 19. März 2019 in neues deutschland über ein Beispiel mehr, wie die Polizei sich immer mehr selbst die Gesetze macht oder zurecht legt…  Siehe dazu zwei weitere Beiträge über die ganz spezielle Gesetzes-Interpretation der Hamburger Polizei, die ja diesbezüglich keinesfalls zum ersten Mal auffällig wird weiterlesen »
Kontrollverluste. Interventionen gegen ÜberwachungEs klingt wie eine schlechte Agentenstory: Ein linker Infoladen im Hamburger Schanzenviertel wird durch eine getarnte Kamera überwacht. Nach einiger Zeit entdecken die Bewohner eines alternativen Wohnprojekts die im dritten Stock eines gegenüberliegenden Seniorenheims getarnte Kamera, die in einer weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Ein Blick in die Geschichte des Verfassungsschutzes zeigt, dass Sympathien für die extreme Rechte, Hass gegen Linke und Missachtung des Rechtsstaats keineswegs neue Phänomene im Inlandsgeheimdienst sind. 1950 wurde das Bundesamt unter strenger Aufsicht der Alliierten gegründet. So sollte verhindert werden, dass ehemalige Angehörige von Gestapo, SS oder dem Sicherheitsdienst des Reichssicherheitshauptamtes ins Amt gelangten. Dies wurde allerdings durch die Praxis der „Freien Mitarbeiter“ und die Gründung von Tarnfirmen umgangen. Als „Freie Mitarbeiter“ konnten auch hochrangige Nazis im neu gegründeten Amt Karriere machen. Zentrale Figur für die Einstellung der Nazis war Richard Gerken. In seiner Abteilung „Beschaffung“ stellte der ehemalige Offizier der nationalsozialistischen Abwehr viele ranghohe Funktionäre ein. Eine anschauliche Personalie ist die von Johannes Strübing. Strübing war SS-Hauptsturmführer und Mitarbeiter der Gestapo. Im Bundesamt durfte er das tun, was er auch schon im Faschismus tat: tatsächliche oder vermeintliche Sozialisten jagen. Strübing, der schon bei der Gestapo für die Bekämpfung der Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“ zuständig war, behauptete, die Organisation sei nach wie vor aktiv und werde von der Sowjetunion gesteuert. Diese Verschwörungstheorie war übrigens auch im BND und dessen Vorläuferorganisation äußerst wirkungsmächtig. Im Rahmen dieser antikommunistischen Fantasterei sorgte Strübing unter dem Einsatz von V-Leuten und auf Grundlage von Gestapo-Akten dafür, dass Überlebende und Angehörige des Widerstandskreises bespitzelt wurden, darunter auch Hartmut Schulze-Boysen, Bruder des Widerstandskämpfers Harro Schulze-Boysen, der mit seiner Frau Libertas 1942 hingerichtet worden war. Vor seiner Hinrichtung war Harro Schulze-Boysen vernommen worden – von Gestapo-Kommissar Johannes Strübing…“ – aus dem Beitrag „Das Problem Verfassungsschutz hat eine lange Geschichte“ von Sebastian Wehrhahn und Martina Renner am 18. März 2019 bei Netzpolitik (früher bei „Vorgänge“ 224), worin neben dem geschichtlichen Abriss auch das aktuellere Wirken dieser Vereinigung zusammen gefasst wird weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Ein Blick in die Geschichte des Verfassungsschutzes zeigt, dass Sympathien für die extreme Rechte, Hass gegen Linke und Missachtung des Rechtsstaats keineswegs neue Phänomene im Inlandsgeheimdienst sind. 1950 wurde das Bundesamt unter strenger Aufsicht der Alliierten gegründet. So sollte verhindert werden, weiterlesen »

Foto von Bernard Schmid von den Protesten gegen die Pariser Polizei am Sonntag, den 2. April 17 in Paris - wir danken!Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Polizisten wegen eventuell strafbarer Inhalte in einer Chat-Gruppe. Unter anderem geht es um zwei Videos, die dort geteilt wurden und antisemitisch sein könnten. Entdeckt wurde dies auf dem privaten Handy eines Polizisten. Auch intern werde deswegen gegen die Männer ermittelt, teilte die Münchner Polizei am Freitag mit. (…) Im Münchner Fall wurde im Fotoarchiv des Handys außerdem ein Foto von einer Hakenkreuzschmiererei auf einem Betonsockel in einem Münchner Park gefunden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, dass nun geprüft werde, welche Inhalte strafrechtlich relevant seien. Auch der Einsatz einer Elektroschockpistole gegen einen anderen Polizisten wird nach Angaben der Polizei untersucht...“  – aus der Meldung „Polizeiskandal in München: Mehrere Beamte suspendiert“ am 17. März 2019 im GMX.net über den neuesten – wievielten? – „Einzelfall“ in Großhessen. Siehe dazu auch den allerersten, ausführlicheren Bericht zum Thema und einen Beitrag über Reaktionen weiterlesen »
Foto von Bernard Schmid von den Protesten gegen die Pariser Polizei am Sonntag, den 2. April 17 in Paris - wir danken!Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Polizisten wegen eventuell strafbarer Inhalte in einer Chat-Gruppe. Unter anderem geht es um zwei Videos, die weiterlesen »

[18. März 2019] Zahlreiche Solidaritätsaktionen am Tag der politischen Gefangenen

Dossier

Rote Hilfe zum 18.3.2019: Freiheit für alle politischen GefangenenAuch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen unten viele aufgelistet sind. Anfang März erscheint die jährliche 16-seitige Sonderzeitung der Roten Hilfe e.V., die auch mehreren Tages- und Monatszeitungen beiliegt. Der Schwerpunkt widmet sich in diesem Jahr der politischen Prozessführung aus der (Untersuchungs-)Haft. Daneben gibt es Artikel zur Situation politischer Gefangener in der BRD und international: Außerdem gibt es wie immer Plakate und Aufkleber zum Tag der politischen Gefangenen. Alle Materialien können ab sofort bestellt werden bei literaturvertrieb@rote-hilfe.de“ – so die Ankündigung „Sonderzeitung zum Tag der politischen Gefangenen am 18.3“ des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 27. Februar 2019 – worin eben auch, wie angekündigt, auf zahlreiche Veranstaltungen zum Thema politische Gefangene quer durch die BRD im ganzen Monat März hingewiesen wird. Siehe dazu auch zwei Beiträge über politische Prozesse in der Türkei und der BRD, die ausgerechnet an diesem Tag beginnen, einen Demonstrationsaufruf aus Hamburg, sowie einen Bericht über die Aktionen letztes Jahr. Neu: [18. März 2019] Freiheit für alle politischen Gefangenen – erste Berichte weiterlesen »

Dossier

Rote Hilfe zum 18.3.2019: Freiheit für alle politischen GefangenenAuch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen unten viele aufgelistet weiterlesen »

nach oben