Soli- und Spendenaufruf! Unterlassungsverfügung der Großschlachterei Tönnies gegen Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg
„Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung“„Jour Fixe Gewerkschaftslinke bekam am Freitag, 18.01.2019, einen 27-seitigen Brief vom Landgericht Hamburg. Veranlasser dieses Briefes ist die Großschlachterei Tönnies, Rheda-Wiedenbrück. Sie hatte die renommierte Anwaltskanzlei Schertz Bergmann (Berlin) mit der Forderung nach einer Unterlassungsverfügung beauftragt. (*) Worum geht es? Wir hatten zum 9.1.2019 zu einem Jour Fixe eingeladen, bei dem es um Informationen und Aufklärung zu den Arbeits- und Wohnbedingungen der im Tönnies-Betrieb Kellinghusen Arbeitenden mit Werksvertrag geht. In Kellinghusen (Kleinstadt 60 km nördlich von Hamburg) hatte im Juni 2018 im Bürgerhaus eine Informations- und Protestveranstaltung zu den Arbeits- und Wohnbedingungen der WerkverträglerInnen (meist RumänInnen) stattgefunden. Fast alle in dem proppevollen Saal waren empört über die Berichte zu den schlimmen Zuständen, die ausländischen KollegInnen zugemutet wurden. Von Arbeitszeiten von … bis … (**) Stunden am Tag war die Rede, von Betten zu viert in einem Zimmer, teilweise mit Kakerlaken, herausgerissenen Leitungen, für 150 Euro pro Bett. Viele hatten von diesen Zuständen noch nichts oder noch nicht in so krasser Form gehört: Sie waren empört. Und sowas in unserem Kellinghusen!…“ Stellungnahme vom 25. Januar 2019 von und bei der Gewerkschaftslinke Hamburg mit einem Bericht von Jour Fixe zur Versammlung in Kellinghusen am 9. Januar und neu dazu: UNTERSTÜTZT UNS GEGEN TÖNNIES! Großschlachter Tönnies gegen Jour Fixe und andere Kritiker seiner Ausbeutungsmethoden – Spendenaufruf weiterlesen »
„Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung“"Jour Fixe Gewerkschaftslinke bekam am Freitag, 18.01.2019, einen 27-seitigen Brief vom Landgericht Hamburg. Veranlasser dieses Briefes ist die Großschlachterei Tönnies, Rheda-Wiedenbrück. Sie hatte die renommierte Anwaltskanzlei Schertz Bergmann (Berlin) mit der Forderung nach einer Unterlassungsverfügung beauftragt. (*) Worum geht es? weiterlesen »

Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in Dortmund und anderswo! Demo am 24. September 2016„… Mit dem Podium unter dem Titel »Rechter Terror – Untersuchungsausschuss jetzt!« im Gemeinschaftshaus der Gropiusstadt sollten denjenigen eine Stimme gegeben werden, die wegen ihrer politischen Einstellung um ihre Gesundheit fürchten müssen und die immer wieder durch Neonazis bedroht werden. Ziel ist es, wie der Titel andeutet, einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus zum rechten Terror einzurichten. Diese Forderung soll die Petition stützen. Das bringt den Betroffenen zwar nicht direkt Sicherheit, ihr Bedürfnis nach Aufklärung würde allerdings endlich ernst genommen. Viele der Anschlagsopfer leben in Angst. Die Liste der Anschläge, die die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) zusammengestellt hat, umfasst 21 Daten. Insgesamt wurden 55 Angriffe von Neonazis auf Antifaschist*innen gezählt. Dazu gehören neben Bedrohungen durch Graffitis auch Steinwürfe und andere Sachbeschädigungen. 14 Autos wurden angezündet und zwei Brandanschläge auf Häuser verübt. Laut den Experten wurde die Angriffe alle durch den selben Täterkreis begangen: von Neonazis aus dem Umfeld des ehemaligen »Nationalen Widerstands Berlin«. (…) Die Kritik an der der Fachkompetenz der Polizei weitete sich im Laufe der Zeit aus. Heute steht der Verdacht im Raum, dass die Polizei kein Interesse an der Aufklärung der Taten hat. Bei der Veranstaltung zeigt sich, dass einige der Betroffenen auf dem Podium an ein politisches Kalkül glauben. So weit hergeholt ist das nicht: Zuletzt bekam die Berliner Polizei in Sachen Rechtsextremismus keine guten Schlagzeilen…“ – aus dem Veranstaltungsbericht „Licht ins braune Dunkel bringen“ von Philip Blees am 26. Mai 2019 in neues deutschland online über die Neukölner Nazi-Gewaltwelle und die Reaktion der Betroffenen… weiterlesen »
Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in Dortmund und anderswo! Demo am 24. September 2016„… Mit dem Podium unter dem Titel »Rechter Terror - Untersuchungsausschuss jetzt!« im Gemeinschaftshaus der Gropiusstadt sollten denjenigen eine Stimme gegeben werden, die wegen ihrer politischen Einstellung um ihre weiterlesen »

[Fusion-Festival 2019] Eigenes Sicherheitskonzept bei einem Festival? Verboten! Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, es gehe ohne Polizeistaat: Unterzeichnet die Protesterklärung!

Dossier

Für die Freiheit von Kunst und Kultur! Gegen die Eskalation auf dem Fusion-Festival durch Landesregierung und Polizei! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken!

Grafik von Victor Perli (@victorperli) – wir danken!

„… Der Polizeipräsident von Neubrandenburg will eine Polizeiwache mitten auf dem Festival und eine anlasslose Bestreifung des Geländes durch Beamte. Die Veranstalter wehren sich: Sie verweisen auf die Freiheit der Kunst und auf mehr als 20 Jahre ohne nennenswerte Zwischenfälle. In der Tat kann die Fusion als Modellprojekt für einen alternativen Sicherheitsansatz bei Großveranstaltungen gelten. Seit mehr als 20 Jahren findet Ende Juni in Mecklenburg-Vorpommern das Fusion-Festival statt. Was als kleine linksalternative Technoparty auf dem ehemaligen Militärflugplatz in Lärz begonnen hatte, ist mittlerweile mit etwa 70.000 Gästen zu einem der größten alternativen Kulturfestivals Europas geworden. Trotz allem Wachstum, trotz mancher Veränderungen und vielen Menschen ist das fünftägige Festival immer anders geblieben als seine kommerziellen Gegenstücke: Es gibt keine Medienpräsenz, keine Werbung, kein Sponsoring, keine Promotion, keine Getränkekontrollen, kein Fleisch – und keine Polizei auf dem Gelände. Das Festival an der Müritz ist auch aus bürgerrechtlicher Sicht interessant, kann es doch als Alternativbeispiel dafür gelten, wie Ordnung und Sicherheit mit einer zurückhaltenden Strategie auch auf Großveranstaltungen gewährleistet werden kann. Das liegt nicht nur an einer funktionierenden Sicherheitsstruktur der Veranstalter, den achtsamen und friedlichen Besucherinnen und Besucher des Festivals, sondern vor allem auch daran, dass die Fusion aus einem Netzwerk veranstaltet wird, aus dem bis zu 10.000 Menschen aktiv an der Gestaltung mitwirken und so die involvierte Basis des Festivals bilden. Es sind also nicht nur gesichtslose kommerzielle Dienstleister, sondern Communities, die mit viel Einsatz für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Hierin unterscheidet sich die Fusion von anderen Veranstaltungen in der Größenordnung…“ aus dem Beitrag „Fusion-Festival: Wie die Polizei ein liberales und erfolgreiches Sicherheitskonzept gefährdet“ von Markus Reuter am 04. Mai 2019 bei netzpolitik.org über das versuchte Diktat, den Polizeistaat walten zu lassen… Siehe dazu die Reaktion der Veranstaltungsorganisation – und die Protesterklärung, zu deren Unterzeichnung aufgerufen wird (auch vom LabourNet Germany) sowie weitere Infos. Neu: Breite Proteste erzwingen Rückzug: Keine Polizeistaats-Übung auf dem Festival weiterlesen »

Dossier

[caption id="attachment_148479" align="alignright" width="176"]Für die Freiheit von Kunst und Kultur! Gegen die Eskalation auf dem Fusion-Festival durch Landesregierung und Polizei! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken! Grafik von Victor Perli (@victorperli) - wir danken![/caption] „Der Polizeipräsident von Neubrandenburg will eine weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Die Freiheit, sich im Internet anonym äußern zu können, will Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) einschränken. Das von ihm am Wochenende im „Spiegel“ ins Spiel gebrachte „digitale Vermummungsverbot“ ist scharf abzulehnen: Es widerspricht mutmaßlich aktueller Rechtssprechung, es ist in der Praxis kaum umsetzbar und es birgt zahllose Gefahren für Datenschutz und Redefreiheit. Einmal mehr sollen bei diesem Vorgang mit dem Verweis auf angebliche „Hasssprache“ Bürgerrechte beschnitten werden. (…) Andererseits gibt es höchstrichterliche Urteile zum Recht auf Anonymität im Internet, die kaum eindeutiger formuliert sein könnten. So hat der Bundesgerichtshof 2009 in der Sache „VI ZR 196/08“ entschieden: „Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde (…) die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“… „Beitrag von Tobias Riegel vom 21. Mai 2019 bei den NachDenkSeiten weiterlesen »
Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft"... Die Freiheit, sich im Internet anonym äußern zu können, will Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) einschränken. Das von ihm am Wochenende im „Spiegel“ ins Spiel gebrachte „digitale Vermummungsverbot“ ist scharf abzulehnen: Es widerspricht weiterlesen »

[Aktion am Bundestag] GG-Artikel 20, der unbedingt dazu gehört, fehlte: die sog. „Staatsstrukturprinzipien“
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen worden. Warum das eine Lücke war, ergibt sich, wenn man weiß, dass die Artikel 1 bis 19 „nur“ die sog. „Grundrechte“ enthalten und damit „nur“ reine, universell gültige Menschenrechte umfassen – dass aber erst der Artikel 20 die sog. „Staatsstrukturprinzipien“: die demokratische Grundordnung der BRD und ihre unbedingte Anbindung an die Menschen- und ihre Freiheitsrechte, enthält. (…) Als Höhepunkt bildet nun der Artikel 20 in der Reihe der Stelen den Politikern ein Denk-Mal, das es wert ist nicht vergessen zu werden. Es wird den Politiker im Bundestag zeigen WOFÜR die Menschen sie ernannt haben und WER der Souverän im Staate ist…“ Beitrag vom 18.5.2019 im taz blog zur (mittlerweile polizeilich geräumten) Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ – siehe Bilder und Hintergründe auf der Aktionsseite und neu: Wie geht es weiter? Statement und Aufruf zum Verschwinden der Stele … weiterlesen »
Aktion am Bundestag vom „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“"Bis heute fehlte der Artikel 20 in der Reihe der Stelen mit den Artikeln 1-19 am Deutschen Bundestag. Rechtzeitig zum 70.Geburtstag des Grundgesetzes in der nächsten Wochen ist diese Lücke geschlossen weiterlesen »

ChefIn keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz – straflos. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Mitbestimmungs-Gesetz unterliegen, halten sich nicht daran – straflos. Die Behinderung von Betriebsräten, die Verhinderung der Wahl neuer Betriebsräte ist nach § 119 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eine Straftat, die auch mit Gefängnis bestraft werden kann – doch diese Straftat steht ganz knapp hinter dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche an der Spitze der justiziellen Nicht-Verfolgung. Die Regierungen und viele Staatsorgane sind Komplizen und Exekuteure des Arbeits-Unrechts. Entwürdigung, Verarmung, Entrechtung – die wichtigste Quelle des Rechtsradikalismus. Dies ist im Grundgesetz der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland angelegt. Auch der Einigungsvertrag von 1990 zwischen den beiden Teilstaaten BRD und DDR ist hinsichtlich der Arbeitsrechte immer noch nicht vollzogen. Deutschland hat immer noch keine gültige Verfassung, genauso wie die EU. In dieser verfassungsrechtlichen und justiziellen Grauzone dominieren die Rechte der kapitalistischen Privateigentümer – zulasten der abhängig Beschäftigten…“ Beitrag von von Werner Rügemer vom 23.5.2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Chef"In keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiterlesen »

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkAm 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Beitrag aus gefangenen-gewerkschaftlicher Perspektive einbringen. Das Grundgesetz wird in den Kommentaren dafür gewürdigt, dass es einen grundsätzlichen Bruch mit dem nationalsozialistischen Regime darstelle. Das mag in zahlreichen Bereichen stimmen (z.B. in Bezug auf die Grundrechte Art. 1-19, die Stärkung des parlamentarischen Prinzips), aber in Bezug auf die Gefangenenarbeit, befindet es sich in Kontinuität zu allen vorhergehenden Regimen. So heißt es noch im Abschnitt der Grundrechte in § 12 Abs. 3 GG: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde die Zwangsarbeit – nun unter dem schöneren Begriff „Arbeitspflicht“ in § 41 – in das Strafvollzugsgesetz von 1977 übernommen. Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde der Strafvollzug Ländersache und die Bundesländer machten ihre eigene Gesetze. Nur vier Bundesländer haben seitdem die Zwangsarbeit für Gefangene abgeschafft; in den restlichen zwölf besteht sie weiter. (…)Mit dieser Kontitnuität muss endlich gebrochen werden: Lasst uns 70 Jahre Grundgesetz zum Anlass nehmen und die ersatzlose Streichung von Art. 12 Abs. 3 GG fordern!...“ Beitrag der GG/BO Soligruppe Jena vom 23. Mai 2019 weiterlesen »
Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New York"Am 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten weiterlesen »

Grundrechte-Report 2019 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in DeutschlandAm Donnerstag, den 23. Mai 2019 – genau am 70. Jahrestag des Grundgesetzes – stellen in Karlsruhe neun deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. In seinen 45 Beiträgen zeigt der alternative Verfassungsschutzbericht erneut auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Der 23. Grundrechte-Report stellt in 35 Beiträgen die Einschränkungen und Gefährdungen der Menschen- und Grundrechte in Deutschland dar. Der Report nennt aktuelle Missstände beim Namen und zeigt auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Er wird von neun Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben, auf deren Expertise und praktischen Erfahrungen die Berichte beruhen. Siehe Infos und Bestellung auf der Aktionsseite und hier u.a. Zitate aus dem Vorwort weiterlesen »
Grundrechte-Report 2019 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in DeutschlandAm Donnerstag, den 23. Mai 2019 – genau am 70. Jahrestag des Grundgesetzes – stellen in Karlsruhe neun deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor weiterlesen »

70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG: Eine Frage des Geldes
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (…) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, Hartz-IV-Empfängern als Sanktion für Fehlverhalten den Regelsatz zu kürzen. (…) Die Karlsruher Richter hielten sich während der Verhandlung Anfang des Jahres bewusst bedeckt. Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: „Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma.“ Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz „derzeit noch vereinbar“ sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12). „Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist“, so Kellner gegenüber LTO. „Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt.“ Lehnten die Karlsruher Richter aber – „entsprechend den aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers“, wie Kellner betont – solch ein Modell der Grundsicherung ab, müsse es auch Kürzungen bei den Leistungen zulassen, die der Höhe nach ohnehin mit dem Grundgesetz nur „derzeit noch vereinbar“ seien. Dann aber, sagt Kellner, stehe „in diesem Fall eine Relativierung der Menschenwürde im Raum.“ Der Sozialrichter tippt deshalb darauf, dass die Karlsruher Richter versuchen werden, eine salomonische Lösung zu finden: „Nicht unwahrscheinlich erscheint es, dass das Verfassungsgericht einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen darin findet, dass es hohe Leistungskürzungen bei wiederholtem Fehlverhalten – namentlich solche in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Regelsatzes – für verfassungswidrig erklärt und zusätzlich eine stärkere Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls fordert. Die Sanktionsregelungen des SGB II sind nämlich relativ starr und sehen keine behördliche Ermessensausübung vor.“ Wie auch immer die Karlsruher Richter tatsächlich entscheiden mögen: Die Hartz-IV-Kürzungen vor dem BVerfG sind ein aktuelles Beispiel dafür, warum die Menschenwürde in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als „schwierigstes Grundrecht“ gilt…“ Beitrag von Marcel Schneider vom 23. Mai 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (...) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!„… Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, „dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft sein muss“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Donnerstag bei einem Symposium in Hamburg. Das folgt auf den Ruf des Bundesdatenschutzbeauftragten nach einer „Sicherheitsgesetz-Pause“. (…) Die Sicherheitsbehörden müssten in die Lage versetzt werden, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen – zum Beispiel „mit Quellen-TKÜ auf Endgeräten und dem Instrument der Onlinedurchsuchung“. Dabei werden Smartphones mit Trojanern infiziert, um Gespräche abzuhören oder verschlüsselt versendete Messenger-Nachrichten mitzulesen. Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß forderte ein „modifiziertes Trennungsgebot“ zwischen Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten. „Kein Land weltweit hat diese strikte Trennung mindestens in Bezug auf die Informationsübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz.“…“ Agenturmeldung vom 23. Mai 2019 bei heise online weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!"... Führende Verfassungsschützer haben am 70. Jahrestag des Grundgesetzes bessere gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert. Im Zeitalter der Digitalisierung und globaler Vernetzung auch von Extremisten und Terroristen bestehe kein Zweifel, "dass unsere Demokratie auch im Cyberraum wehrhaft weiterlesen »

In Gedenken an Laye Condé - Stoppt rassistische Polizeigewalt„… Es waren jedoch nicht nur das provokative Auftreten und die militanten Aktionen von Neonazis allein, die die Polizei in eine Auseinandersetzung mit dem Komplex Rechtsextremismus drängten. Auch im Inneren der Polizei stellten rechtsextreme Einstellungen und Handlungen zu dieser Zeit ein deutliches Problem dar. Dazu gehörte der wiederkehrende Vorwurf, Opfer rassistischer Straftaten seien von Polizeiangehörigen wie Kriminelle behandelt, Hilfe und Schutz ihnen verweigert worden. Fälle, in denen Polizistinnen und Polizisten in rechtsextreme Aktivitäten verwickelt waren oder offenkundig rechtsmotivierte Gewalt von ihnen ausging, machten bundesweit Schlagzeilen. (…) Allen vier Deutungsmustern, die Jaschke in ihrem Gehalt als „Halbwahrheiten“ bezeichnet, ist gemeinsam, dass sie die Frage nach der Bedeutung von Fremdenfeindlichkeit in den Reihen der Polizei verdrängen und sowohl sozialwissenschaftliche Forschungen als auch Fortbildungsmaßnahmen erschweren. Sie zielen auf eine institutionelle Selbstentlastung sowie auf eine Auslagerung der speziellen Verantwortung an die Gesamtgesellschaft…“ – aus dem Beitrag „Polizei und Rechtsextremismus“ von Christoph Kopke am 17. Mai 2019 bei der bpb, worin die Entwicklung seit 1990 ebenso Thema ist, wie die Auseinandersetzung mit einigen Thesen, die eher der Verschleierung der Problematik dienen… weiterlesen »
In Gedenken an Laye Condé - Stoppt rassistische Polizeigewalt„… Es waren jedoch nicht nur das provokative Auftreten und die militanten Aktionen von Neonazis allein, die die Polizei in eine Auseinandersetzung mit dem Komplex Rechtsextremismus drängten. Auch im Inneren der Polizei stellten rechtsextreme weiterlesen »

Google’s tracking systems„… Google speichert über Jahre hinweg Bestellungen von Nutzern und zeigt diese auf einer Unterseite in den Google-Einstellungen an. Wie CNBC entdeckt hat, werden auf dieser Seite Bestellungen aufgeführt, die bis ins Jahr 2012 zurückgehen. Dabei listet Google auch Käufe auf, die nicht über das Unternehmen selbst erfolgt sind. Basis für die Einträge ist das Gmail-Postfach des Nutzers: Die Einträge auf der Käufe-Seite werden mit Hilfe von Informationen aus E-Mails generiert, in denen Details oder Rechnungen zu den gekauften Dingen enthalten sind. Solange eine derartige E-Mail nicht gelöscht wird, finden sich die Informationen auf der Seite; das betrifft auch Nachrichten, die archiviert wurden. So lässt sich auf der Käufe-Seite des Autors dieses Textes ein Eintrag vom November 2012 zu verschiedenen Hundespielzeugen finden. Die dazugehörige E-Mail wurde vor Jahren archiviert, allerdings nicht gelöscht. (…) Problematisch ist, dass sich das Tracking nicht ohne weiteres abschalten lässt. (…) Auch löschen lässt sich der Kaufverlauf nicht so einfach: Es gibt keine entsprechende Option auf der Seite oder in den Einstellungen. (…) CNBC zufolge will Google die Käufe-Webseite künftig transparenter gestalten.“ Beitrag von Tobias Költzsch vom 18. Mai 2019 bei golem.de weiterlesen »
Google’s tracking systems"... Google speichert über Jahre hinweg Bestellungen von Nutzern und zeigt diese auf einer Unterseite in den Google-Einstellungen an. Wie CNBC entdeckt hat, werden auf dieser Seite Bestellungen aufgeführt, die bis ins Jahr 2012 zurückgehen. Dabei listet Google auch Käufe auf, die weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Die Stadtpolizei geht verstärkt gegen Bettler in der Innenstadt vor. Die Zahl der Verfahren wegen aggressiven Bettelns oder Bettelns mit Kindern hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2017 mehr als verdoppelt. In der Bilanz der Polizeieinheit, die am Donnerstag im Ordnungsamt vorgestellt wurde, stehen 433 Verfahren. 2016 hatte diese Zahl nur bei 31 gelegen. Gerade von Einzelhändlern auf der Zeil gebe es zahlreiche Beschwerden, sagte Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU). Auch er selbst habe eine Zunahme des Bettelns in der Innenstadt wahrgenommen: „Ich empfinde es als unangenehm, wenn ich gerade etwas bezahle und dann steht jemand neben mir, hält mir seine Hand hin und fragt nach Geld.“ Ob ein solcher Vorgang allerdings tatsächlich schon den Tatbestand des aggressiven Bettelns erfüllt, was die Voraussetzung für ein rechtmäßiges Einschreiten der Stadtpolizei nach der Gefahrenabwehrverordnung wäre, blieb am Donnerstag offen. Gerichtsurteile zu dieser Frage gebe es nicht, sagte der Leiter der Stadtpolizei, Matthias Heinrich…“ – aus dem Bericht „Beschwerden wegen Bettlern – mehr Einsätze der Stadtpolizei“ von Georg Leppert am 17. Mai 2019 in der FR online worin auch noch berichtet wird, woher die meisten der Klagen über die Bettler kommen – von „Geschäftsleuten“ (über die sich keiner beklagt?)… weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„… Die Stadtpolizei geht verstärkt gegen Bettler in der Innenstadt vor. Die Zahl der Verfahren wegen aggressiven Bettelns oder Bettelns mit Kindern hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2017 mehr als verdoppelt. In der Bilanz der Polizeieinheit, die am weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Kraftklub, Tote Hosen, Feine Sahne Fischfilet: Prominente Bands setzten im September in Chemnitz ein Zeichen gegen Rechtsextremismus. Sachsens Verfassungsschutz stuft das Konzert nun in seinem jüngsten Bericht als linksextrem ein – und muss sich nun dafür verteidigen. Zu der Veranstaltung, die ein Zeichen gegen rechtsextremistische Krawalle in Chemnitz setzen sollte, pilgerten im vergangenen September 65 000 Besucher aus ganz Deutschland in die sächsische Stadt. Nach wochenlanger Berichterstattung über angebliche Hetzjagden rechter Mobs durch Chemnitz gab es damals erstmals wieder positive Schlagzeilen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) lobte das Engagement der Organisatorenband Kraftklub. Und nun das: Im jüngsten Jahresbericht erwähnt der sächsische Staatsschutz das „Wir sind mehr“-Konzert als linksextrem. Zur Begründung heißt es: „Im Verlauf der Veranstaltung wurden u. a. die Parolen ,Nazis raus!‘ und ,Alerta, alerta, Antifaschista‘ skandiert.“ In sozialen Netzwerken hagelt es Kritik. „Sachsens Verfassungsschutz ist nicht zu retten“, schreibt Linken-Chefin Katja Kipping auf Twitter. Sie monierte, dass Pegida in dem Bericht des sächsischen Staatsschutzes nicht einmal erwähnt werde…“ – aus dem Bericht „Wer „Nazis raus!“ ruft, macht sich verdächtig“ von Jörg Köpke am 15. Mai 2019 in der FR online über die sächsische Avantgarde der verbeamteten Rechten. Zum realen Wirken dieser Vereinigung – und ihrer Förderung – einige weitere aktuelle Beiträge aus Sachsen und Berlin, wie auch zu ebenfalls aktuellen Vorhaben in der ganzen BRD weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Kraftklub, Tote Hosen, Feine Sahne Fischfilet: Prominente Bands setzten im September in Chemnitz ein Zeichen gegen Rechtsextremismus. Sachsens Verfassungsschutz stuft das Konzert nun in seinem jüngsten Bericht als linksextrem ein – und muss sich nun dafür verteidigen. Zu der Veranstaltung, die weiterlesen »

»
Österreich »
»
Pressefreiheit „unter“ Rechtspopulisten – ein Lehrstück über rechte „Rethorik“ – und ihre Wirkung auf den journalistischen Alltag
Neue „Feinde der Pressefreiheit“Eigentlich wunderbar hat Holger Gertz an diesem Beispiel Armin Wolf auf der Seite 3 der Süddeutschen vom Mittwoch den 15. Mai „porträtiert“. Das Erschreckende daran ist nicht, ob im konkreten Fall Armin Wolf – dazu ist der viel zu berühmt – diese Einschüchterung durch die Rechten „funktioniert“. Auch der ORF – mag ihm das im angestrebetn „Wohlfühlmodus für alle“ auch unbequem sein – wird bei Armin Wolf nicht einknicken, aber die Wirkung darüber hinaus auf viele andere Journalisten kann nicht unterschätzt werden. Zwar verspricht ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz, um die Kirche im Dorf zu lassen,“von einer echten Unterdrückung der Meinungsfreiheit kann in Österreich nicht die Rede sein.“…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 15.5.2019 – wir danken! weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 15.5.2019 - wir danken!

Neue „Feinde der Pressefreiheit“Eigentlich wunderbar hat Holger Gertz an diesem Beispiel Armin Wolf auf der Seite 3 der Süddeutschen vom Mittwoch den 15. Mai "porträtiert" (https://www.sueddeutsche.de/medien/armin-wolf-orf-fpoe-pressefreiheit-1.4445762 weiterlesen »

nach oben