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Auch im Angesicht des erneuten Aufmarschs der türkischen Armee gegen Nordsyrien bleibt die BRD bei ihrem Kurs: Erdogans Regime helfen, Opposition unterdrücken – mit der bayerischen Justiz als Vorreiter
[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!„… Morgens um sechs Uhr sind das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum und zwei Privatwohnungen von der Polizei durchsucht worden. An der etwa eine Stunde andauernden Durchsuchung des kurdischen Vereins waren Dutzende Polizisten beteiligt. Es wurden Computer, Akten und Transparente beschlagnahmt. In den Wohnungen von Yeliz B. und Mazlum B. wurden elektronische Geräte und private Gegenstände beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss soll vom Oberlandesgerichts Bayern ausgestellt worden sein. Die Betroffenen berichten von aggressivem Verhalten der Polizisten…“ – aus der Meldung „Kurdischer Verein und Wohnungen in Kassel durchsucht“ am 13. August 2019 bei der ANF über diese bundeslandübergreifende Zusammenarbeit gegen die kurdische Opposition. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag über die Unterstützung des Erdogan-Regimes durch die BRD und Hintergründe weiterlesen »
[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!„... Morgens um sechs Uhr sind das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum und zwei Privatwohnungen von der Polizei durchsucht worden. An der etwa eine Stunde andauernden Durchsuchung des kurdischen Vereins waren Dutzende Polizisten beteiligt. Es wurden weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen„Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (…) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes über die Konventionen. „Der Schutz des Menschen als solchen, mag er als Verwundeter oder Kranker, als Schiffbrüchiger, Gefangener oder als hilfsbedürftige Zivilperson Opfer des Krieges geworden sein, ist die alleinige und ausschließliche Aufgabe dieser Abkommen.“ (…) Doch der runde Geburtstag der Genfer Konventionen bietet keinen Anlass zum Feiern. Zu offensichtlich treten Regierungen, Warlords, Soldaten, Milizionäre, Rebellen und Terroristen die Vorschriften mit Füßen: In Afghanistan, im Irak, im Jemen, in Libyen, in der Demokratischen Republik Kongo, im Südsudan, in Syrien oder in der Ukraine, um nur die bekanntesten Brennpunkte aufzulisten. (…) „Rund um die Welt sehen wir enorme Verletzungen des humanitären Völkerrechts“, klagt der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer. Und er warnt: „Diese Verletzungen können zu der Wahrnehmung führen, dass die Prinzipien niemals respektiert werden und dass sie nicht relevant sind.“ (…) Auch wenn die Abkommen fast täglich verletzt werden – sie gehören zu den wenigen universal ratifizierten Verträgen. „Doch bedeutet die Verletzungen der Abkommen nicht, dass sie ungenügend sind“, bilanziert Rot-Kreuz-Präsident Maurer. „Vielmehr sind die Anstrengungen, die Abkommen zu respektieren, ungenügend.“ Beitrag von Jan Dirk Herbermann vom 12. August 2019 bei MiGAZIN weiterlesen »
Menschenrechte nicht vergessen"Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (...) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes weiterlesen »

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„… Der Roboter mit hochauflösenden Kameras, Röntgensystem und Wassergewehr steht dem Landeskriminalamt schon seit drei Jahren zur Verfügung. Noch Zukunftsmusik sind hingegen die bei dieser Gelegenheit präsentierten G38-Gewehre, von denen im nächsten Jahr 1500 Exemplare nach Hessen ausgeliefert werden sollen. Sie sollen stärker sein und leichter handhabbar als die Maschinenpistolen, die bislang im Einsatz sind. Im Gegensatz zu den in der Bundeswehr verwendeten G38 sind mit ihnen nur gezielte Einzelschüsse möglich, kein sogenanntes Dauerfeuer. Die Ausbilder zeigten auch, wie die Schießausbildung mit moderner Lasertechnik aussieht. Was die Beamten bei der Übung außerdem nutzten, war die mobile Variante von Hessendata, wie die Auswerte- und Analyseplattform Palantir in Hessen heißt. Mitte vergangenen Jahres wurde die erste Handyapplikation an eine Einheit übergeben. Geplant ist ein hessenweiter Einsatz. Sie soll Polizisten bei ihren Einsätzen besser vernetzen, sie schneller mit Informationen versorgen: „Dank der Software können Gefahren schneller erkannt und Ermittlungen zu einschlägigen Straftaten zielgerichtet und erfolgreich geführt werden“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Rande der Übung. Hessendata wird unter anderem im Kampf gegen islamistische Gefährder eingesetzt…“ – aus dem Beitrag „Polizei Hessen bekommt 1500 neue G38-Gewehre“ von Jutta Rippegather am 10. August 2019 in der FR online, worin auch noch Roboter, Datensysteme und sonstige Wunderwerke kapitalistischer Technik Gegenstand der realen Utopie des Polizeistaats sind – verbunden mit einem der aus den USA beispielsweise bekannten Loblieder auf Palantir. Siehe dazu auch eine ergänzende Meldung und den Hinweis auf einen dazu gehörenden Infokasten weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„... Der Roboter mit hochauflösenden Kameras, Röntgensystem und Wassergewehr steht dem Landeskriminalamt schon seit drei Jahren zur Verfügung. Noch Zukunftsmusik sind hingegen die bei dieser Gelegenheit präsentierten G38-Gewehre, von denen im nächsten Jahr weiterlesen »

Vertreterin des Grundrechtekomitees reicht Klage gegen Polizeidirektion Chemnitz ein. Gericht soll Rechtswidrigkeit der Einkesselung am 1. September 2018 feststellen
Antinazidemo Chemnitz 27.8.2018„Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., reichte heute Morgen Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, ein. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier Stunden hinweg die Freiheit entzogen worden. Sie wurde von der Polizei ohne Begründung in einen schon bestehenden Polizeikessel geschoben. Die Klägerin sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Rechtsanwalt Christian Mucha, der Michèle Winkler vertritt, sagt zur Klagebegründung: „Für das Vorgehen der Polizei in dieser Situation gibt es keine Rechtsgrundlage; es lagen weder die Voraussetzungen des Sächsischen Polizeigesetzes, noch die der Strafprozessordnung für eine solche Maßnahme vor.“ Juliane Nagel, die als Mitglied des Sächsischen Landtags vor Ort die Situation beobachtete, kommentiert: „Am Roten Turm wurden durch die Polizei wahllos Menschen zusammengetrieben und festgesetzt. Das ist keine Bagatelle, sondern Freiheitsentziehung. Zahlreiche Menschen haben sich noch im Nachhinein bei mir gemeldet und fordern Aufklärung des Polizeihandelns!“ (…) Juliane Nagel kommentiert das Vorgehen der Polizei: „Die Polizei hat sich auf der einen Seite stundenlang mit einer Maßnahme beschäftigt, deren Sinn höchst zweifelhaft bleibt und konnte in anderen Teilen der Stadt mehrere Menschen wie schon an den Vortagen nicht vor rechter Gewalt schützen. Diese Prioritätensetzung ist nicht hinnehmbar.“…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 6. August 2019 weiterlesen »
Antinazidemo Chemnitz 27.8.2018"Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., reichte heute Morgen Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, ein. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier weiterlesen »

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt„In den letzten Jahren hat die Zahl der „presserechtlichen Informationsschreiben“ enorm zugenommen – mit diesen Schreiben wollen Anwaltskanzleien Berichterstattung verhindern oder beeinflussen. (…) „Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu. Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben. Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge. Bei denjenigen, die zum ersten Mal ein solches Schreiben erhalten, sähe das allerdings anders aus, so Moßbrucker. Viele hätten erstmal Angst und wüssten nicht, wie sie reagieren sollen. Bei freien Journalistinnen und Journalisten, hinter denen keine Rechtsabteilung einer Redaktion stehe, müssten in diesem Fall die Gewerkschaft einspringen – sonst würden die Einschüchterungsversuche wirken. (…) Mittlerweile hätten einige Anwaltskanzeleien ihre Strategie allerdings geändert und darauf reagiert, dass sich Investigativ-Redaktionen nicht mehr so einfach von Schreiben einschüchtern ließen. Laut Moßbrucker setzen immer mehr Kanzleien deshalb auf subtilere Einflussnahme: „Die Medienkanzleien werden viel freundlicher in den letzten Jahren. Sie bieten Hintergrundgespräche an, sie antworten auf Fragenkataloge deutlich ausführlicher als noch vor drei, vier Jahren.“ (…) Darüber müsse sich die Branche deutlich mehr Gedanken machen als über die harten Methoden, die mittlerweile Normalität seien.“ Daniel Moßbrucker im Gespräch mit Isabelle Klein bei Deutschlandfunk am 8. August 2019 (Audiolänge: ca. 9:30 Min, abrufbar bis zum 19. Januar 2038) – Lesenswert dazu das OBS-Arbeitsheft 99 „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien“ von Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker vom Juni 2019 (92 Seiten) weiterlesen »
EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt"In den letzten Jahren hat die Zahl der „presserechtlichen Informationsschreiben“ enorm zugenommen – mit diesen Schreiben wollen Anwaltskanzleien Berichterstattung verhindern oder beeinflussen. (...) „Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„… In Jemen hatte das Welternährungsprogramm mit den Huthi-Rebellen ein Abkommen über ein biometrisches Authentifizierungssystem geschlossen. Die Bedürftigen sollten sich mit Fingerabdrücken sowie Iris- und Gesichtsscans in einer Datenbank registrieren, um Zugang zu Hilfsgütern zu erhalten. (…) Nun könnte man angesichts des Leids der Menschen in Jemen einen solchen Streit als sekundär abtun, nach dem Motto: Wer braucht noch Privatsphäre, wenn er nicht einmal etwas zu essen hat? Bei Bedrohung für Leib und Leben muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung doch hintanstehen. Doch so eine rein auf den Nutzen fokussierte Betrachtungsweise würde bedeuten, armen Menschen das Recht auf Datensouveränität abzusprechen – und damit einer Entwicklung Vorschub leistet, bei der Privatsphäre zu einer Frage des Geldbeutels wird. Der Bürgerrechtsaktivist Mark Latonero von der NGO Data & Society bezeichnete die konditionierten Hilfen in einem Gastbeitrag für die New York Times als „Überwachungs-Humanitarismus“: Die Datensammelsysteme würden die Schwächsten noch verwundbarer machen. Wenn die Daten eines Individuums oder einer Gruppe gehackt würden, könnte dies zu Vergeltungsmaßnahmen führen. Trotz der hehren Absicht basiere die Entscheidung, biometrische Identifizierungssysteme zu installieren, auf einer Reihe von Fehleinschätzungen, zum Beispiel der, dass Technologie politische Probleme „lösen“ könne. Latonero befürchtet, dass eine „digitale Unterklasse“ entsteht. Die sei dann gezwungen, ihre persönlichsten Daten im Austausch gegen Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel zu tauschen – ohne Würde, ohne Wahl. Latonero warnt, dass ausgerechnet Hilfsorganisationen zu „den größten Datenbrokern in Krisenregionen“ mutieren könnten – eine Rolle, die sonst vor allem kommerziellen Akteuren zugeschrieben wird…“ Beitrag von Adrian Lobe vom 6. August 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus"... In Jemen hatte das Welternährungsprogramm mit den Huthi-Rebellen ein Abkommen über ein biometrisches Authentifizierungssystem geschlossen. Die Bedürftigen sollten sich mit Fingerabdrücken sowie Iris- und Gesichtsscans in einer Datenbank registrieren, um Zugang zu Hilfsgütern zu weiterlesen »

Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von Amnesty Polizei„… Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen. Am 20. Juli demonstrierte dort die Neonazi-Partei „Die Rechte“. Dagegen formierte sich eine Gegendemonstration. Weil sich auch die oft militante Antifa aus dem nahen Göttingen angekündigt hatte, gab es am Kasseler Bahnhof Polizeikontrollen. Eine 35-jährige Kasseler Politologin wollte eigentlich zur Gegen-Demo. Doch als sie die aus ihrer Sicht „ruppigen“ Polizeikontrollen sah, nahm sie ihr Smartphone und filmte. „Dann hält sich die Polizei vielleicht etwas zurück“, hoffte sie. Die Frau filmte, wie ein Mann an die Wand gestellt wurde und ihm beim Abtasten ein Polizist an die Genitalien griff. Wenig später wurde sogar ihr Freund, der sie begleitete, kontrolliert. Wieder griff sie zum Smartphone. Doch nun wurde das Gerät von der Polizei beschlagnahmt, denn sie habe eine Straftat begangen…“ – aus dem Beitrag „Polizei möchte ungefilmt bleiben“ von Christian Rath am 06. August 2019 in der taz online über den Einfallsreichtum der Polizei beim Verweigern der Durchführung juristischer Entscheidungen… Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge über die Strategien der Polizei zur Vermeidung von Dokumentation ihres Vorgehens. weiterlesen »
Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von Amnesty Polizei„... Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen. Am weiterlesen »

Dossier

Facebook: "Freunde" in und als Gefahr„Nun ist es offiziell. Zusammen mit namhaften Partnern will Facebook bereits im nächsten Jahr seine eigene „Weltwährung“ herausgeben. Die Libra ist als wertstabile Kryptowährung konzipiert, mit der man sich über Währungsräume hinweg einfach und unkompliziert Geld zuschicken kann. Mittel- bis langfristig soll sie zu einem „universalen Zahlungsmittel“ im eCommerce werden. Schon wird eifrig darüber diskutiert, ob Facebooks Libra eine Währung ist und als solche reguliert werden sollte. Doch das lenkt vom eigentlichen Problem ab: Sollte Facebook mit seiner Libra Erfolg haben, kann das Unternehmen die Nutzerdaten aus seinen Softwareangeboten mit den Finanz- und Konsumdaten der Nutzer verknüpfen und würde so zur unangefochten größten Datenkrake der Welt. (…) Auch volkswirtschaftlich ist die Libra nicht sonderlich aufregend. Wenn man das ganze Kryptowährungs-Bohei, das nur unter der Motorhaube von Belang ist, mal herauslässt, ist Facebooks ökonomische Funktion bei dieser Transaktion lediglich, vom Käufer den Kaufpreis zu kassieren und ihn dem Verkäufer gutzuschreiben. Alles andere ist eine Black Box. Nach außen hin ist es unerheblich, ob die Teilnehmer des Netzwerks ihre Preise nun in Euro, Dollar, Libra oder Glasperlen ausschreiben und welche internen Rechnungseinheiten sie zur Fakturierung benutzen. Da ist sehr viel PR und sehr wenig Substanz im Spiel. (…) Dieser gigantische Datenpool in den Händen eines Unternehmens wie Facebook wäre ein Datenschutz-Super-GAU. Wenn es das neu gewählte EU-Parlament mit seinen Sonntagsregeln von einem besseren Datenschutz und der Aufsicht von „Big Data“ ernst meinen würde, wäre Facebooks Libra die Nagelprobe.“ Beitrag von Jens Berger vom 21. Juni 2019 bei den NachDenkSeiten und neu dazu: Facebook: Mit Libra mal kurz die Welt retten? weiterlesen »

Dossier

Facebook: "Freunde" in und als Gefahr"Nun ist es offiziell. Zusammen mit namhaften Partnern will Facebook bereits im nächsten Jahr seine eigene „Weltwährung“ herausgeben. Die Libra ist als wertstabile Kryptowährung konzipiert, mit der man sich über Währungsräume hinweg einfach und unkompliziert weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Die Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten und wehrt sich dagegen, in einem Innenhof festgesetzt zu werden. „Ihr Widerstand wurde schließlich durch Schläge ins Gesicht gebrochen“, teilt die Polizei damals mit, als Vowürfe gegen den Beamten laut werden. Die Frau erleidet eine Kiefergelenks- und eine Jochbeinprellung. In einem Video des Vorfalls, das der WDR veröffentlicht hat, sind auch Drohungen zu hören: „So, das ist tätlicher Widerstand, da geht‘s in den Bau jetzt für. Dann kannste die Schwangerschaft im Gefängnis machen. Haste mich verstanden jetzt? (…) Ich lass dich jetzt los. Ein Mucks, dann hau ich dir ein Paar ins Gesicht, dass du deine Zähne aufsammeln kannst. Hast du mich jetzt verstanden?“ Das Verfahren gegen den Polizisten wurde nun wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Die schwangere Frau sei aggressiv gewesen, somit könne man das Handeln des Polizisten mit Notwehr rechtfertigen…“ – aus dem Bericht „Schläge gegen Schwangere gerechtfertigt: Verfahren gegen Polizisten eingestellt“ von Bastian Pietsch und Patricia Friedek am 02. August 2019 in den Ruhr Nachrichten online – was in Frankreich die Besetzung von Schulen ist, ist hier halt – beispielsweise – schwangere Frauen schlagen… weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Die Frau schaltet sich in die Razzia in der Shisha-Bar ihres Mannes an der Münsterstraße ein, als sie auf einer Kamera sieht, wie ein Polizist die Kasse öffnet. Es kommt zu einer Rangelei, die Frau beleidigt Polizisten und wehrt sich weiterlesen »

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Zensur und Verbote gegen kurdische Einrichtungen in der BRD – Geld für Islamisten in Syrien: Die Berliner Waffenbrüder Erdogans in Aktion

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. Erstens: Mit einer schwammigen, bisher kaum belegten Begründung werden Verlage verboten. Wenn Polizisten in Deutschland lastwagenweise linke und humanistische Bücher abtransportieren, müssen in Anbetracht der Geschichte die Alarmglocken läuten. Neben Zweig und Dostojewski wurden auch türkische Autoren verlegt, die unter Erdogans Regime verfolgt werden. Die Maßnahme ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Zweitens: Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus. Durch die Verbote werden die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Solche Verhältnisse kannte man bisher aus der Türkei…“ – aus dem Beitrag „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues deutschland, worin abschließend zusammengefasst wird: „… Die Bundesregierung macht sich mit ihrer drakonischen Kriminalisierungsstrategie erneut zum Erfüllungsgehilfen eines brutalen Autokraten“. Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge, darunter die Ankündigung einer Klage gegen die Zensoren, einen Bericht über weitere alltägliche Repression gegen kurdische Proteste und einen Beitrag zur Finanzierung der Hilfstruppen Erdogans in Syrien und neu dazu: Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die willkürlichen Verbote des Innenministeriums weiterlesen »

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Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus weiterlesen »

Auf nach Spandau! Den Hess-Marsch am 19.08. verhindern!„… Zwei Jahre nach einem Vorfall in Zusammenhang mit Protesten gegen den neonazistischen Rudolf-Heß-Marsch im August 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 34 Personen wegen schweren Landfriedensbruchs. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die Gruppe war auf Fahrrädern unterwegs nach Spandau, als sie in der Charlottenburger Otto-Suhr-Allee auf einen Werbestand der AfD für die Bundestagswahl stieß. Dabei sei es zu Rangeleien gekommen und der Stand sei umgekippt. So sagen es an dem Vorfall Beteiligte in einer Stellungnahme, die das Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR) am Mittwoch veröffentlichte. (…) Einige von ihnen, der BbgR-Sprecher spricht von „zwei oder drei Personen“, sollen nun über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister erfahren haben, dass sie „im polizeilichen Informationssystem des Bundeskriminalamts mit dem Vermerk ‚Politisch motivierte Kriminalität – links‘ geführt werden“. Der angegebene Grund: „Paragraf 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Vermutet wird, das dies auch bei den anderen Personen der Fall ist. Der Paragraph stellt allein die Zurechnung zu einer Gruppe unter Strafe und gilt Kritikern als Schnüffelparagraph, der er als Legitimation zur Totalüberwachung von Personen genutzt werden kann. Laut BBgR hatte der Eintrag Folgen für die Betroffenen: „Einigen wurde in den letzten Monaten der Zutritt zu Behörden verwehrt. Eine Person wollte ehrenamtlich arbeiten und wurde aufgrund des Eintrags abgelehnt. Mehrere wollten in den Urlaub und wurden am Flughafen länger festgehalten.“ Die Einträge sollen auf das Berliner LKA zurückgehen und über das länderübergreifende Informationssystem Inpol für alle Polizeibehörden abrufbar sein. Inzwischen hat die Polizei ihre Ermittlungen eingestellt, wie sie auf Anfrage der taz mitteilte. Die Einträge, die so etwas wie den Anfangsverdacht der Polizei darstellen, sind aber wohl dennoch nicht gelöscht. Bei der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs übernommen hat, wird nicht wegen des Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. „Paragraph 129 ist derzeit nicht der Tatvorwurf“, heißt es...“ – aus dem Beitrag „Heß-Gegner als Kriminelle?“ von Erik Peter am 31. Juli 2019 in der taz online – passender Weise im „Vorfeld“ des nächsten Nazi Auftriebs zum Thema. Siehe dazu auch die Stellungnahme der Betroffenen beim Berliner Bündnis gegen Rechts – und einen Beitrag zum erneuten „freien Geleit“ für antisemitische Hasspropaganda sowie unser damaliges Dossier weiterlesen »
Auf nach Spandau! Den Hess-Marsch am 19.08. verhindern!„... Zwei Jahre nach einem Vorfall in Zusammenhang mit Protesten gegen den neonazistischen Rudolf-Heß-Marsch im August 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 34 Personen wegen schweren Landfriedensbruchs. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die weiterlesen »

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk. Siehe dazu die Petition und neu: Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? weiterlesen »

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu weiterlesen »

Facebook: "Freunde" in und als Gefahr„… Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks „Like“-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die die Nutzer darüber informieren und eventuell deren Zustimmung dazu einholen – und zwar bevor die Website benutzt wird. (…) Der Like-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat. Die Richter in Luxemburg befassen sich mit dem „Like“-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Modehändler „Fashion ID“ der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des Like-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht – und reichte 2015 eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Der EuGH argumentiert nun, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werde. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschweigend“ der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe. Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge. Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor…“ Beitrag von Axel Kannenberg vom 29. Juli 2019 bei heise online weiterlesen »
Facebook: "Freunde" in und als Gefahr"... Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die die Nutzer weiterlesen »

EuGH entscheidet über Zensurheberrecht: Nur enge Ausnahmen für die Pressefreiheit
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (…) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke Mediengruppe hatte im Jahr 2012 etwa 5.000 Seiten aus militärischen Lageberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ins Internet gestellt. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ zeigen, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan von 2005 bis 2012 prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Nach einer Klage des Bundesverteidigungsministeriums und einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mussten die Journalisten die Papiere wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts löschen. (…) Der EuGH hat dazu heute festgestellt, dass die Informationsfreiheit und Pressefreiheit in der Regel keine Ausnahmen von Urheberrechten zulassen. Im Klartext: Ist ein Werk tatsächlich urheberrechtlich geschützt, darf es meist – anders als im Fall der Afghanistan-Papiere – nur von der Urheberin selbst veröffentlicht und vervielfältigt werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Verwendung von Zitaten oder in der Berichterstattung der Presse über Tagesereignisse, wie der EuGH im Fall Spiegel Online gegen Volker Beck ebenfalls heute in einem liberaleren Tenor entschied. Bei solchen Ausnahmen bedarf es zur Veröffentlichung von Werken keine Zustimmung des Urhebers. Danach ist das Recht am geistigen Eigentum kein Supergrundrecht. Wann ein Ereignis aber als tagesaktuell einzustufen ist, ist oft strittig. (…) Die Frage, ob der Staat überhaupt Urheberrechte an Werken in Anspruch nehmen kann, wird vom EuGH in seiner Entscheidung nicht thematisiert. Das liegt an der schwachen Urheberrechtsrichtlinie der EU, die keine Ausnahme für steuerfinanzierte und staatliche Dokumente festlegt, deren Veröffentlichung ja eigentlich grundsätzlich im öffentlichen Interesse sein müssten. Damit könnte – je nach finalem Urteil des Bundesgerichtshofs – der Staat ermutigt werden, künftig häufiger das Urheberrecht als Mittel der Zensur zu verwenden. Neben dem Verteidigungsministerium nutzten auch das Innenministerium und das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits das Urheberrecht, um die Veröffentlichung unliebsamer Berichte zu verhindern…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 29. Juli 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (...) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt„… Der Fall sorgte im September 2016 für Schlagzeilen: Der irakische Flüchtling Hussam Hussein wurde vor einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit von Polizisten erschossen. Die Beamten hätten Angst um das Leben eines anderen Flüchtlings gehabt, den der 29-Jährige mit einem Messer bedroht habe, hieß es später in der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Hussein hatte kurz zuvor erfahren, dass seine sechsjährige Tochter Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sei – durch einen anderen Flüchtling in der Unterkunft. Der Verdächtige war bereits von herbeigerufenen Polizeibeamten festgenommen worden. Mittlerweile ist er wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Nach der offiziellen Darstellung der Berliner Staatsanwaltschaft soll Hussam Hussein damals mit einem Messer bewaffnet auf den gefesselten Mann zugerannt sein, woraufhin drei Beamte das Feuer eröffneten. Eine Kugel traf Hussam Hussein tödlich in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte im Mai 2017 das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen mit der Begründung ein, die Beamten hätten schießen müssen, um den Angriff gegen den anderen Flüchtling abwehren zu können. Nach neuen Recherchen ergeben sich nun erhebliche Zweifel an der Darstellung, dass der erschossene Hussam Hussein überhaupt bewaffnet war. Ein Zeuge, der den Polizeieinsatz beobachtet hat, sagt im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste: „Hussein hatte kein Messer, das schwöre ich, ich habe kein Messer gesehen und ich stand ja neben ihm. Niemand von uns hat ein Messer gesehen. Der hatte einfach keins.“ Mit dieser Aussage steht er nicht allein. Auch ein Polizeibeamter, der an dem Geschehen selbst beteiligt war, kritisiert die Einstellung des Verfahrens: „Meine Kollegen und ich glauben, nein, wir wissen, dass wir alle kein Messer gesehen haben. Aus unserer Sicht war der Mann nicht bewaffnet.“ Der Beamte gibt an, das Geschehen gut im Blick gehabt zu haben. Ein Messer in der Hand von Hussam Hussein hätte er demnach gar nicht übersehen können…“ – aus dem Bericht „Hatte Hussam Hussein etwa kein Messer in der Hand?“ am 29. Juli 2019 beim rbb über einen Vorgang, dessen Einstellung die Polizei gefordert hatte… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt„... Der Fall sorgte im September 2016 für Schlagzeilen: Der irakische Flüchtling Hussam Hussein wurde vor einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit von Polizisten erschossen. Die Beamten hätten Angst um das Leben eines anderen Flüchtlings gehabt, den der 29-Jährige mit einem Messer bedroht weiterlesen »

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