[Das Projekt Kern] Digitale Überwachung am Arbeitsplatz – Ein Herzchen für den Flow
Das Projekt Kern„Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (…) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie falsch machen. Klingen sie müde, erscheint eine Kaffeetasse, reden sie zu schnell, zeigt man ihnen ein Tachometer. Mangelt es dem Servicemitarbeiter nach Berechnungen der KI an Empathie, schickt ihm diese ein Herzchen auf den Bildschirm. Es versteht sich, dass die Vorgesetzten über die angeblichen Fehlleistungen ständig informiert werden. Aber ist damit schon das Höchstmaß an Leistungsfähigkeit erreicht? Beim Projekt Kern will man »Anstöße zur persönlichen und beruflichen Kompetenzentfaltung« geben und erkundet den »Flow«, einen »Zustand, in welchem eine Person völlig in einer Aufgabe aufgeht und dabei hoch konzentriert ist«. Die Probanden müssen »Sensoren in Armband oder Brustgurt tragen, die beispielsweise Herzfrequenz oder Hautleitwert messen«. Will der Flow nicht kommen, gibt es zur Strafe »Vorschläge zur persönlichen Kompetenzentwicklung« – es ist schließlich jeder selbst dafür verantwortlich, bei der Arbeit Höchstleistungen zu erbringen und dabei glücklich zu sein. Dass jemand seinen wertvollen Flow womöglich lieber außerhalb der Arbeitszeit hätte, statt ihn für den Chef zu verschwenden, ist natürlich auch nicht vorgesehen. Sollten Sie dereinst verdrahtet an Ihrem Arbeitsplatz sitzen und sich fragen, wer zur Hölle diesen Stasi-Kapitalismus zu verantworten hat – der DGB gehört dazu. Das Projekt Kern wird von der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert, der Gewerkschaften und Unternehmerverbände angehören. An sich sollte es ja die Aufgabe der Gewerkschaft sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Richtig angewendet, kann KI dabei nützlich sein. Wenn man sich am Arbeitsplatz zu sehr anstrengt, sollte auf dem Bildschirm als Mahnung ein Faultier erscheinen.“ Beitrag von Jörn Schulz vom 11. Juli 2019 aus jungle world 2019/28 und Infos zum Projekt KERN weiterlesen »
Das Projekt Kern"Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (...) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie weiterlesen »

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Amazon-Alltag: Total control. Überall
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern. Das Problem dabei laut N.: Beschwere man sich bei den Vorgesetzten vor Ort, werde die Verantwortung hin und her geschoben – zwischen dem unmittelbaren Arbeitgeber, der Leiharbeitsfirma, der Amazon-Zentrale in Seattle und dem für den Österreich-Ableger zuständigen Amazon Deutschland. Die Beschwerden liefen deswegen ins Leere. Dabei hat N. einiges anzumerken. Der Scanner, der als Arbeitsgerät benützt wird, registriere exakt die Arbeitsleistung der einzelnen Mitarbeiter, sagt er. Seien diese nicht produktiv genug, so müssten sie gehen…“ – aus dem Bericht „Amazon-Mitarbeiter prangert harsche Bedingungen in Austro-Niederlassung an“ von Regina Bruckner am 12. Juni 2019 in Standard.at über die Amazon-Wirklichkeit in Österreich. Siehe dazu auch drei weitere Erfahrungsberichte aus der letzten Zeit – und aus verschiedenen Ländern weiterlesen »
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Immer mehr Unternehmen tracken das Verhalten ihrer Mitarbeiter während der Arbeit. Das gilt nicht mehr nur für deren Computerbenutzung. (…) Unternehmen sind längst dabei, ihre Mitarbeiter entsprechend zu tracken. Eine Umfrage aus dem Jahr 2018, die das IT-Marktforschungsunternehmen Gartner durchgeführt hat, ermittelte, dass 22 Prozent der weltweiten Organisationen in unterschiedlichen Industrien aufzeichnen, wo sich ihre Angestellten gerade befinden. 17 Prozent überwachen die Computernutzung und 16 Prozent schauen auch mal in die E-Mails (Microsoft Outlook) oder die Kalender. Ziel ist stets, die Produktivität zu erhöhen, heißt es aus dem Management. Doch solche Techniken sind erst der Anfang. Verschiedene Start-ups wollen Mitarbeiter noch deutlich genauer überwachen – in Form eines „Fitbits für Deine Karriere“, wie sie ihre Verfahren bewerben. (…) Das am MIT entstandene Unternehmen erfasst beispielsweise, wenn ein Angestellter redet, sich bewegt oder am Schreibtisch sitzt. Der Smart Badge erkennt, wenn andere Nutzer mit Badge sich in der Nähe befinden und sogar Toilettengänge tracken. Die Firma betont, Unternehmen erhielten nur aggregierte Daten, sie können also beispielsweise nicht einzelnen Gesprächen der Mitarbeiter folgen. Stattdessen kommen dann Daten heraus, die zur Optimierung von Firmenabläufen führen sollen. (…) Das Tracking bei der Arbeit mögen karrierebewusste Mitarbeiter ja noch verstehen. Eine Erfassung privater Daten außerhalb des Betriebs, die aber Auswirkungen auf selbigen haben könnten, sind ein problematischeres Thema…“ Artikel von Ben Schwan vom 13.05.2019 bei heise online weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Immer mehr Unternehmen tracken das Verhalten ihrer Mitarbeiter während der Arbeit. Das gilt nicht mehr nur für deren Computerbenutzung. (...) Unternehmen sind längst dabei, ihre Mitarbeiter entsprechend zu tracken. Eine Umfrage aus weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Videokameras, Wanzen, GPS-Tracker, Keylogger – es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Firmen Mitarbeiter kontrollieren können. Nicht wenige tun das auch und werden dafür mitunter bestraft. Manchmal kommen sie aber selbst mit heimlichen Überwachungsaktionen durch. Es kommt auf die Gründe an. Wenn herauskommt, dass Firmen ihre Mitarbeiter überwachen, ist das immer ein großes Aufregerthema. Vor allem wenn es sich um bekannte Unternehmen wie Lidl oder Tönnies handelt. Gegen beide verhängten die Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wegen ihrer Überwachungspraxis ein erhebliches Bußgeld. Bei Tönnies betrug es 80.000 Euro, bei Lidl sogar 1,5 Millionen Euro. Tönnies hatte Videokameras installiert, die die Mitarbeiter mitunter bis in die Umkleideräume verfolgten. Lidl hatte neben Videokameras auch Detektive eingesetzt, die selbst Toilettengänge der Mitarbeiter notierten. Doch nicht immer sind Videokameras und andere Überwachungsmethoden am Arbeitsplatz illegal. Wann sind sie erlaubt, wann verboten? Und welche Folgen hat ein Verstoß gegen rechtliche Vorschriften?…“ Artikel von Harald Büring vom 12. März 2019 bei Golem weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Videokameras, Wanzen, GPS-Tracker, Keylogger - es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Firmen Mitarbeiter kontrollieren können. Nicht wenige tun das auch und werden dafür mitunter bestraft. Manchmal kommen sie aber selbst mit heimlichen weiterlesen »

Walmart trainiert seine Angestellten jetzt mit VR-Brillen – So schön war Tetris noch nie
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!“… Genau dieses Walmart-Dings hat nun zur Mitarbeiterschulung eine Menge an billiger Oculus-Brillen angeschafft. So geht Angestellten-Enablement heute: Zum einen muss es ein Wort sein, das aus einem deutsch- und einem englischsprachigen Wort besteht. Und dann muss Virtual Reality mit im Spiel sein. Nur so lernt es sich heute noch zeitgemäß und ganz vorne, wenn man in einem gigantischen Supermarkt arbeiten will. Um sich das ein wenig vorzustellen, muss man sich das nur einmal im Hinblick auf einen deutschen Supermarkt vor Augen führen. Angenommen, Aldi würde eine paar Dutzend dieser Ramschbrillen bekommen und damit seine Angestellten auf Zack bringen … Was würde die da sehen? Genau: lustige Spiele wie das Regal-Füll-Tetris. Mitarbeiter können mittels Handbewegungen herabfallende Pakete und Paletten in die richtigen Regalplätze dirigieren. Der Witz dabei ist, dass die Teile immer schneller vom Himmel regnen und so die natürliche Schlagzahl einer bald bewährten Arbeitskraft erhöht wird. Im Schlaf quasi und wie in einem Spiel. Natürlich gibt es dazu Filialmeisterschaften, und Frau Müller von Kasse 3 soll da schon geradezu Superwomanartige Skills an den Tag gelegt haben. Aber die Competition ist natürlich eine Eigeninitiative der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nur an Sonntagen privat ausgetragen wird. Und hat man sich bei Aldi dann erst einmal durch Level 4 beim Semmelaufbacken durchgeschlagen, darf man noch eine Runde Kunden-Fortnite spielen. Dabei kommt es darauf an, dass man sich durch eine virtuelle Filiale schlägt und seine Tasks abarbeitet, ohne ein einziges Mal mit einem Kunden in Berührung zu kommen. Das ist auch ein sehr beliebtes Trainingsprogram bei Baumärkten, habe ich mir sagen lassen. (…) Virtuell auf seinen Job bei Retailern vorbereitet zu werden ist eine spannende Sache. So kommt man noch schneller auf einen 100% Level im Job. Gut, alles ist nicht simulierbar, will man auch gar nicht. Wenn also ein Lagerhaus – von sagen wir Amazon in Baltimore, also nur einmal angenommen – einstürzt, dann lässt sich das schwer simulieren. Das lässt sich auch scheinbar nicht verhindern. Dazu müsste man das Geld für High-End-Mitarbeiter-Training und -Tracing wohl eher auch ein wenig anders ausgeben. Aber wer will das schon heutzutage.“ Artikel von Harald Taglinger vom 08.11.2018 bei telepolis : „Brille auf die 17, bitte“, siehe dazu auch „Augmented Reality am Arbeitsplatz“ bei datenschutzbeauftragter-info weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!“… Genau dieses Walmart-Dings hat nun zur Mitarbeiterschulung eine Menge an billiger Oculus-Brillen angeschafft. So geht Angestellten-Enablement heute: Zum einen muss es ein Wort sein, das aus einem deutsch- und einem englischsprachigen weiterlesen »

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich„… Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht am Mittwoch in Erfurt seine Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Arbeitgeber das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten. (…) Wenn ein Arbeitgeber die Handynummer eines Beschäftigten habe, sei es für ihn möglich, den Mitarbeiter fast immer und überall zu erreichen, sagte Richter Michael Holthaus. Der Arbeitnehmer könne dann nicht mehr wirklich zur Ruhe kommen. Das sei ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte, der nur unter ganz besonderen Umständen gegen seinen Willen hinnehmbar sei. Das gelte beispielsweise dann, wenn sich die Arbeitspflichten des Mitarbeiters nicht anders sinnvoll organisieren ließen…“ Beitrag vom 17. Mai 2018 von und bei heise online – Das Urteil ist nicht ganz nachvollziehbar. Warum sollte überhaupt der Arbeitnehmer in seiner Freizeit einer Erreichbarkeit (wenn nicht per Handy, so doch „auf anderem Weg“) sicherstellen und das noch „gegen seinen Willen“? weiterlesen »
PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich"... Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht am Mittwoch in weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer steht eher am Rande und bekommt selten Antworten auf seine Mails oder Beiträge im firmeninternen Social Network? In kleinen Betrieben weiß das jeder. In Großunternehmen hat das Management aber keinen Einblick in die sozialen Detailstrukturen. Doch das ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Denn schon heute wird der „soziale Graph“ unentwegt gefüttert. Mit jeder E-Mail, mit jedem Chat, mit jedem Tweet und jedem Like wird der Graph um eine Beziehung zwischen Kollegen ergänzt. (…) In einem fiktiven, aber unter rein technischen Gesichtspunkten realistischen Szenario, stellen sie die Möglichkeit in den Raum, dass Arbeitgeber, die Entlassungen planen, sich an den Ergebnissen solcher Analysen orientieren: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 03/2018, dieser Beitrag basiert auf der Untersuchung von Heinz-Peter Höller und Peter Wedde „Die Vermessung der Belegschaft – Mining the Enterprise Social Graph“, Mitbestimmungsreport Nr. 10 vom Januar 2018 (38 Seiten). Siehe dazu: Die Vermessung der Mitarbeiter weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer weiterlesen »

BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko SakureiDer BigBrotherAward 2018 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Soma Analytics UG aus Bruckmühl bei München, vertreten durch ihren Geschäftsführer Johann Huber, für ihre Bemühungen, die Gesundheits-App „Kelaa“ bei Beschäftigten und das zugehörige Kelaa Dashboard in Personalabteilungen von Firmen zu platzieren. Gesundheitsdaten von Beschäftigten in die Hände von Arbeitgebern zu legen, ist ein Tabubruch. Aber der Reihe nach: Die Kelaa-App überwacht, wie viele andere Gesundheitsapps, die Vital-Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Vor Gesundheitsapps warnen wir seit Jahren. Soma Analytics führt unsere Kritik aber in eine neue Dimension. Die von dieser Firma entwickelte Kelaa App kann zwar jeder auf sein Mobiltelefon laden. Sie funktioniert aber nur, wenn der Arbeitgeber über die Software „Kelaa Dashboard“ verfügt. Mit dieser Software können sich die Arbeitgeber die aktuellen Stress- und Vitalwerte ihrer Beschäftigten in (Zitat) „aggregierter und anonymisierter Form“ anzeigen lassen. Die entsprechenden Auswertungen stellt Soma Analytics bereit. (…) Wenn Sie als Beschäftigte meinen, dass es Ihrer Gesundheit förderlich ist, auf Ihrem Smartphone eine App zur Stresserkennung und Stressreduzierung zu installieren, dann steht es Ihnen natürlich frei, dies zu tun. Aber achten Sie darauf, dass es keine Software ist, die ihrem Arbeitgeber gehört…“ Laudatio von Prof. Dr. Peter Wedde zu und bei BigBrotherAwards 2018, siehe zum Hintergrund und anderen Preiträgern BigBrotherAwards 2018 weiterlesen »
BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko Sakurei"Der BigBrotherAward 2018 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Soma Analytics UG aus Bruckmühl bei München, vertreten durch ihren Geschäftsführer Johann Huber, für ihre Bemühungen, die Gesundheits-App „Kelaa“ bei Beschäftigten und das zugehörige Kelaa weiterlesen »

Schläge, Diebstahl, Belästigung: Das erleben Lidl-Mitarbeiter in den Filialen
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...„Lidl führt die Video-Überwachung ein, weil die Diebstähle und Einbrüche in den Filialen stark zugenommen haben. Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Im Gespräch mit CHIP erzählen Sie über ihre schlimmsten Erlebnisse. (…) Sie sind Einbrüchen, Diebstählen und sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt. (…) 70.000 Mitarbeiter hat Lidl in Deutschland nach eigenen Angaben. Besonders in den Filialen verzichtete der Konzern bisher auf die Videoüberwachung. Grund war der Bespitzelungsskandal aus dem Jahr 2008. (…) Jetzt sollen Überwachungskameras zurückkehren. Ab Sommer 2017 installiert der Discounter-Riese 2400 Kameras. (…) Viele Mitarbeiter begrüßen die Entscheidung: „Es ist richtig. Ich habe im Winter nachts oft Angst Spätdienst zu haben“, sagt eine Mitarbeiterin einer abgelegenen Münchner Filiale zu CHIP. (…) Video-Überwachung im Einzelhandel ist keine Seltenheit. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Mitarbeiter und Kunden. Allerdings dürfen die Aufnahmen nicht dazu verwendet werden, um Mitarbeiter bloß zu stellen oder sie zu kontrollieren. Auch dürfen diese Aufnahmen nicht für Marketingzwecke genutzt werden. Etwa um den Kaufweg eines Kunden zu analysieren…“ Beitrag von Konstantinos Mitsis vom 22. Oktober 2017 bei CHIP News weiterlesen »
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt..."Lidl führt die Video-Überwachung ein, weil die Diebstähle und Einbrüche in den Filialen stark zugenommen haben. Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Im Gespräch mit CHIP erzählen Sie über ihre schlimmsten Erlebnisse. (...) Sie sind Einbrüchen, Diebstählen und sogar körperlicher Gewalt weiterlesen »

Kurzer Überblick zur Frage der E-Mail-Überwachung von Volker Bahl vom 10.9.2017 weiterlesen »

Kurzer Überblick zur Frage der E-Mail-Überwachung von Volker Bahl vom 10.9.2017

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„… Arbeitgeber dürfen die Produktivität ihrer Beschäftigten nicht dauerhaft technisch überwachen. Auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist unzulässig und daher unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Urteil entschieden hat (…) Mit einer „Belastungsstatistik“ wollte das Versicherungsunternehmen »die Belastung der Sachbearbeiter überprüfen, die in den Außenstellen für die Schadensregulierung zuständig sind. Grund waren die nach Angaben des Unternehmens erheblichen Unterschiede in der Produktivität der Außenstellen.« (…) Nun ist es so, dass der Betriebsrat bei technischen Überwachungen der Arbeitnehmer ein  Mitspracherecht hat und im vorliegenden Fall konnten sich Unternehmen und Betriebsrat nicht verständigen, so dass eine Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema verfasst hat: »Danach sollten unter anderem für jeden Sachbearbeiter die Zahl der erledigten Fälle und die „Rückstände“ auf dem jeweiligen Schreibtisch ermittelt werden. Diese und detaillierte weitere Daten sollten dann wöchentlich durch den Firmencomputer ausgewertet werden.« Damit nun war der Gesamtbetriebsrat des betroffenen Unternehmens nicht einverstanden – und klagte gegen die Regelung in der Betriebsvereinbarung. Das BAG gab nun dem Betriebsrat recht. Der Spruch der Einigungsstelle verletze die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Mit welcher Begründung? »Zwar sei es grundsätzlich ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers, die Ursachen der unterschiedlichen Produktivität der Außenstellen in Erfahrung zu bringen. Das BAG äußerte allerdings Zweifel, ob die „Belastungsstatistik“ in der vorgesehenen Form hierfür überhaupt geeignet ist. Denn vorrangig werde nicht die Belastung, sondern die Produktivität der einzelnen Sachbearbeiter erfasst. (…) „Für diesen schwerwiegenden dauerhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer gibt es keine hinreichende Rechtfertigung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht.“ Beitrag von Stefan Sell vom 27. August 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
"... Arbeitgeber dürfen die Produktivität ihrer Beschäftigten nicht dauerhaft technisch überwachen. Auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist unzulässig und daher unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Urteil entschieden hat (...) Mit einer "Belastungsstatistik" wollte das Versicherungsunternehmen »die Belastung der Sachbearbeiter überprüfen, die in den Außenstellen für die Schadensregulierung weiterlesen »

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung findet ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern der EU Anwendung. Sie schafft erstmals europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten auch für den Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Bereits heute erheben und verarbeiten Unternehmen in ihren täglichen Betriebsroutinen eine nie dagewesene Menge an Informationen digital. In Zukunft werden sowohl das Volumen der im Betriebsprozess erhobenen Daten neue Dimensionen erreichen als auch die Möglichkeiten, diese Informationen gezielt zu analysieren. Die Daten, die Unternehmen verwerten, beschränken sich nicht auf rein technische Betriebsdaten, sondern bestehen zu einem großen Teil aus personenbezogenen Daten, also Informationen, die sich auf einzelne Beschäftigte beziehen bzw. diesen zugeordnet werden können. Mithilfe dieser Informationen lassen sich technische und organisatorische Arbeitsprozesse optimieren und Betriebsabläufe effizienter gestalten. Gleichzeitig können die gewonnenen Daten aber auch genutzt werden, um die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmer_innen zu kontrollieren und/oder zu steuern. (…) Prof. Dr. Peter Wedde liefert in der vorliegenden Studie Antworten auf diese Fragen und zeigt, wie der Datenschutz am Arbeitsplatz weiterentwickelt werden sollte, um die Rechte der Beschäftigten zu stärken…“ Studie von Peter Wedde als WISO-Diskurs 09/ 2017 der Friedrich Ebert Stiftung weiterlesen »
2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015"Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung findet ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern der EU Anwendung. Sie schafft erstmals europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten auch für den Umgang weiterlesen »

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. In anderen Fällen verstößt die Nutzung der Überwachungssoftware gegen § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. (AZ 2 AZR 681/16). Mit seiner Rechtssprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm (AZ 6 Sa 1711/15) bestätigt. (…) „Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig,“ heißt es in der Urteilsbegründung.“ Artikel von Detlef Borchers vom 27. Juli 2017 bei heise online – wir wissen allerdings aus Erfahrung, wie schnell sich ein Verdacht konstruieren lässt… weiterlesen »
"Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. weiterlesen »

„Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (…) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde am Dokument X gearbeitet, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, wann wurde geantwortet? Für viele Arbeitgeber sind das interessante Daten. (…) Der Fachanwalt rät Betriebsräten in einer Betriebsvereinbarung sicherzustellen, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet ist und Datenverlust und –manipulation effektiv vorgebeugt wird. Zudem gilt: „Will ein Unternehmen Office 365 in der Cloud-Version einführen, muss es mit Microsoft einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen.“ Darin müssen die in der Datenschutz-Grundverordnung (§ 28 Abs. 3 DSGVO) genannten Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Betriebsrat sollte außerdem auf Regelungen bestehen, die ihm das Recht einräumen, beim Anbieter selbst Auskunft und Einsicht zu verlangen. Die ArbeitnehmervertreterInnen sollten sicherstellen, dass nicht jede „technisch mögliche aber zwecküberschießende Datenverarbeitung erfolgt“…“ Beitrag vom 24. Juli 2017 aus dem DGB-Newsletter SmartUnion weiterlesen »
"Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (...) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde weiterlesen »

BigBrotherAwards 2017 in der Kategorie Arbeit: Firma PLT (Planung für Logistik Transport GmbH) und ihr PLT-Personal-Tracker
BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko SakureiDie Firma PLT – Planung für Logistik & Transport GmbH erhält den BigBrotherAward 2017 in der Kategorie Arbeit für ihren PLT Personal-Tracker. Dieses Gerät zeigt Arbeitgebern in Echtzeit, wo sich Zeitungsausträger oder Briefträgerinnen befinden und wie schnell sie sich bewegen. Diese Totalkontrolle ist menschenunwürdig und sinnlos…“ Siehe die Laudatio von Prof. Dr. Peter Wedde und Hintergründe weiterlesen »
BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko Sakurei"Die Firma PLT – Planung für Logistik & Transport GmbH erhält den BigBrotherAward 2017 in der Kategorie Arbeit für ihren PLT Personal-Tracker. Dieses Gerät zeigt Arbeitgebern in Echtzeit, wo sich Zeitungsausträger oder Briefträgerinnen weiterlesen »

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