Kritik an brutalen Polizeieinsätzen – da fühlen sich Beamte beleidigt. Niedersachsens Richter fällen Urteile gegen ein T-Shirt
Nicht nur auf T Shirts wird die Göttinger Sondereinheit der Polizei kritisiert„… Die Göttinger BFE ist wegen ihres ruppigen Auftretens in der linken Szene der Stadt seit Jahren äußerst unbeliebt. So räumten Beamte der Truppe im Januar 2012 in der Universität mit einem harten Einsatz die Blockade vor einem Hörsaal, in dem der damalige Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) über innere Sicherheit palaverte – es gab Festnahmen und Verletzte. (…) Außer auf Flugblättern und in sozialen Netwerken wird Kritik an der BFE in Göttingen auch in Form von Wandmalereien und bedruckten Textilien zum Ausdruck gebracht. Beliebt dabei ist besagte Buchstabenfolge „FCK BFE“. Auch der 28-Jährige trug unter der geöffneten Jacke einen Pullover mit dem Schriftzug, als er sich 2017 an einer Demonstration vor dem örtlichen Landgericht beteiligte. Zu dieser hatten verschiedene Gruppen anlässlich eines Prozesses gegen einen Anführer des rechtsextremen „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ aufgerufen. Anwesende Beamte, die ein mögliches Aufeinandertreffen von Linken und Rechten verhindert sollten, fühlten sich beleidigt. Der Mann solle die Jacke schließen, verlangten sie. Als der Angesprochene sich weigerte, forderten die Polizisten ihn auf, den Pulli auszuziehen. Dieses Mal kam der 28-Jährige der Aufforderung nach. Unter dem Pullover trug er allerdings ein T-Shirt, auf dem ebenfalls „FCK BFE“ stand. Ein klarer Fall von Beleidigung der Einheit, befand das Amtsgericht Göttingen. Es verurteilte den 28-Jährigen deshalb zu einer Strafe vom 15 Tagessätzen á 40 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig verwarf in der vergangenen Woche mit ähnlicher Begründung eine Revision des Angeklagten…“ – aus dem Beitrag „Beleidigte Polizisten“ von Reimar Paul am 16. April 2019 bei der taz online, worin noch informiert wird, dass der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht geht. Siehe dazu neu: Kritikwürdige BVerfGE: „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit“ – und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Nicht nur auf T Shirts wird die Göttinger Sondereinheit der Polizei kritisiert

Kritik an brutalen Polizeieinsätzen – da fühlen sich Beamte beleidigt. Niedersachsens Richter fällen Urteile gegen ein T-Shirt / Kritikwürdige BVerfGE: „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit“ – und Kommentar von Armin Kammrad
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G20-Gipfel in Hamburg: Polizeigewalt gegen Pressefreiheit

Dossier

G20-Gipfel in Hamburg: RoG zu Polizeigewalt gegen PressefreiheitDie Polizei steht wegen ihres Einsatzes beim G20-Gipfel in Hamburg in der Kritik. Beamte haben mehrfach Pressevertreter verbal und körperlich angegangen und in ihrer Berichterstattung behindert….“ Überblick „Journalistenverbände: Polizeigewalt gegen Reporter auf dem G20“ von Markus Reuter vom 10.07.2017 bei Netzpolitik. Wir nehmen dies zum Anlass, den Bereich Pressefreiheit aus unserem Dossier zu den Protesten gegen den Gipfel auszuziehen, siehe siehe auch die Category: Pressefreiheit bei G20 Doku – Der Gipfel der Polizeigewalt und hier u.a. neu dazu: Journalist von G20-Gipfel ausgeschlossen: 1.500 Euro – Polizei sagt „sorry“ weiterlesen »

Dossier zur Behinderung von Journalisten beim G20-Gipfel

G20-Gipfel in Hamburg: RoG zu Polizeigewalt gegen Pressefreiheit

Journalist von G20-Gipfel ausgeschlossen: 1.500 Euro – Polizei sagt „sorry“
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Dossier

friendsofhengameh: Pressefreiheit statt Polizeigewalt!„… am 21. Juni 2020 kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer an, eine Strafanzeige gegen taz- Autor_in Hengameh Yaghoobifarah wegen einer satirischen Kolumne zu stellen. Das ist ein massiver Angriff gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir als Kulturproduzent_innen, Autor_innen, Journalist_innen, als Bürger_innen einer offenen demokratischen Gesellschaft, sind erschüttert über diesen Vorgang. Die Bundesregierung sollte nämlich aktiv für den Schutz dieser Freiheiten stehen. Öffentliche Statements von Bundesinnenminister Horst Seehofer knüpfen dagegen einen erfundenen Zusammenhang zwischen dieser satirischen Zeitungskolumne und den Randalen gegen die Polizei in Stuttgart am 20. Juni 2020. (…) Die gefährliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch den Innenminister spaltet die Gesellschaft, sie führt auch dazu, dass Autor_innen wie Hengameh Yaghoobifarah von anderen Rechtspopulisten und Rechtsextremen massiv angefeindet, angegriffen und bedroht werden. (…) Das eigentliche Thema worüber nämlich gerade weltweit gesprochen wird und worüber wir auch in Deutschland sprechen müssen, heißt rassistische Polizeigewalt. Der Bundesinnenminister möchte sich diesem Gespräch nicht stellen und profiliert sich mit seiner angedrohten Strafanzeige auf dem Rücken einer freien Autor_in, die selbst von Rassismus, Queerfeindlichkeit und den täglichen Angriffen gegen Journalist_innen betroffen ist. Diese Strafanzeige ist eine Einschüchterungstaktik gegen all jene, die sich öffentlich für die Chancengleichheit aller Bürger_innen in diesem Land positionieren. Das können wir nicht zulassen…“ Petition „Pressefreiheit statt Polizeigewalt!“ von friendsofhengameh bei change.org an die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland – siehe die ErstunterzeichnerInnen auf der Aktionsseite friendsofhengameh und hier weitere Stellungnahmen. Neu: taz-Kolumne „All cops are berufsunfähig“: Presserat sieht keinen Verstoß gegen Pressekodex weiterlesen »

Dossier zur angedrohten Strafanzeige Horst Seehofers gegen taz-Journalistin Hengameh Yaghoobifarah

friendsofhengameh: Pressefreiheit statt Polizeigewalt!

taz-Kolumne „All cops are berufsunfähig“: Presserat sieht keinen Verstoß gegen Pressekodex
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[Sachsens „SoKo LinX“] Droht nach linksunten das nächste Verbot? „Die linke Onlineplattform Indymedia im Fokus“ des Polizeipräsidenten

Dossier

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!Nach den jüngsten Brandanschlägen in Sachsen und dem Angriff auf eine Mitarbeiterin einer Immobilienfirma in Leipzig rückt auch das Onlineportal indymedia.org in den Fokus. Eine Unterseite war vor gut zwei Jahren verboten worden, eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Doch auch auf indymedia.org werden regelmäßig anonyme Bekennerschreiben von Linksextremisten veröffentlicht. Die Polizei will jetzt auch dagegen vorgehen. MDR SACHSEN erklärt den Hintergrund. (…) linksunten.indymedia ist eine Unterseite von indymedia.org, die sich als Alternative zu anderen Medien sieht. Auch auf dieser Seite können Texte anonym und unzensiert geschrieben werden, linksunten.indymedia war nur noch radikaler. Aber auch auf indymedia.org wurden in der letzten Zeit mehrere Bekennerschreiben nach Anschlägen auf Baufahrzeuge in Leipzig veröffentlicht, zuletzt auch nach dem Angriff auf die Prokuristin einer Immobilienfirma. Von ihr wurden auch Name und Adresse auf der Seite veröffentlicht. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar kündigte an, dagegen vorzugehen. Es werde geprüft, ob die Veröffentlichungen strafbar sind…“ MDR-Beitrag vom 06.11.2019, siehe dazu neu: Hackerangriffe auf Indymedia? Linke Online-Plattform leidet unter Störungen weiterlesen »

Dossier „Die linke Onlineplattform Indymedia im Fokus” des Polizeipräsidenten“

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

Hackerangriffe auf Indymedia? Linke Online-Plattform leidet unter Störungen
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Die Staatsanwaltschaft der Türkei bleibt mit ihrem Strafantrag von 16 Jahren Gefängnis gegen Deniz Yücel stramm auf Erdogans Kurs – egal, was selbst dortige Gerichte sagen…
Solidarität der dju mit inhaftierten Journalisten in der Türkei: »Journalismus ist kein Verbrechen«„… Deniz Yücel wurde im Februar 2017 festgenommen und verbrachte ein Jahr ohne Anklage in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhob erst Anklage, als er aus der Haft entlassen wurde und nach Deutschland ausreiste. Der Journalist selbst wird bei der Verhandlung, die im Juni 2018 begann, im Rahmen derer die Staatsanwaltschaft am 13. Februar 2020, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach seiner Festnahme, das geforderte Strafmaß bekannt gab und die im April 2020 fortgesetzt werden soll, nicht anwesend sein. Bereits am 28. Juni 2019 erklärte das türkische Verfassungsgericht die Verhaftung des Journalisten für rechtswidrig, ebenso stellte die Kammer fest, dass der Inhalt der inkriminierte Presseartikel von der Pressefreiheit gedeckt sei. Deniz Yücel wirft der Staatsanwaltschaft vor, sich über „das höchste türkische Rechtsorgan“ zu „erheben“...“ – aus dem Beitrag „Deniz Yücel: 16 Jahre Haft – für was?“ von Birgit Gärtner am 14. Februar 2020 bei telepolis über eine Staatsanwaltschaft die selbst entgegen gerichtlicher Feststellungen stramm auf terroristischem Erdogan-Kurs bleibt. Siehe dazu auch einen früheren Beitrag mit einem Artikel Deniz Yücels aus dem Gefängnis. Neu: [dju] Gewerkschaftliche Solidarität mit Deniz Yücel: Gegen ein weiteres Schandurteil in der Türkei weiterlesen »

Solidarität der dju mit inhaftierten Journalisten in der Türkei: »Journalismus ist kein Verbrechen«

[dju] Gewerkschaftliche Solidarität mit Deniz Yücel: Gegen ein weiteres Schandurteil in der Türkei
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„Bolsonaros Welle“: Duldet keine Kritik an wichtigen „Geschäftsfreunden“ in Brasilien
[28. Oktober 2018] Bolsonazi siegesgewiss: „Erst wählen die Brasilianer. Mich. Dann kann Haddad wählen – zwischen Exil und Gefängnis“Da haben sie doch im Seehofer-Stil („wehe, wer die Polizei kritisiert, das sind Hassreden“) kund getan, die Deutsche Welle würde per sofort eine Beitragsreihe einstellen. Das liest sich im Original so: „A Deutsche Welle comunica que deixa de publicar a coluna quinzenal Periscópio, de J.P. Cuenca, após o colunista ter escrito, em perfil privado nas redes sociais, mensagem que contraria os nossos valores. A Deutsche Welle repudia, naturalmente, qualquer tipo de discurso de ódio e incitação à violência. O direito universal à liberdade de imprensa e de expressão continua sendo defendido, evidentemente, mas ele não se aplica no caso de tais declarações“ – so gewagt formuliert am 18. Juni 2020 in der Erklärung „Comunicado – Deutsche Welle cancela publicação da coluna Periscópio“ – kurz die Sache auf den Kern: Die vierzehntägige Kolumne J.P.Cuencas wird gestrichen, weil der Autor in sozialen Medien Hassreden verbreitet hätte, was mit den Werten der DW nicht übereinstimme und die Meinungsfreiheit verteidigen sie selbstverständlich total auch, nur eben nicht in solchen Fällen. Was der Mann geschrieben hatte: Dass Brasilien erst frei sein werde, wenn der letzte Bolsonaro am Darm des letzten Pastors der Igreja Universal aufgehängt sei. Das Vorgehen des Senders freute natürlich die Bolsonaro-Banden, die es ja gewohnt sind, aus der BRD kontinuierlich Unterstützung zu finden… Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge zu den Reaktionen sowohl in Brasilien, als auch in der BRD auf diese Zensurmaßnahme – die, wenig überraschend, sehr unterschiedlich ausfallen (je nachdem, wie man zu Bolsonaro steht…). weiterlesen »

[28. Oktober 2018] Bolsonazi siegesgewiss: „Erst wählen die Brasilianer. Mich. Dann kann Haddad wählen – zwischen Exil und Gefängnis“

„Bolsonaros Welle“: Duldet keine Kritik an wichtigen „Geschäftsfreunden“ in Brasilien
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[Presseschau] Demokratie in sozial polarisierter Krisengesellschaft – auch im Internet
Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 23.6.2020 – wir danken! weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft

[Presseschau] Demokratie in sozial polarisierter Krisengesellschaft – auch im Internet
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[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!„… Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, urteilte das Gericht am Donnerstag. In einem Video soll der Mann Chebli “Quotenmigrantin der SPD” und “islamische Sprechpuppe” genannt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. Die Richter sahen das anders. Der Prozess war öffentlich, doch aus Kapazitätsgründen konnten nur etwas mehr als 20 Personen in den Gerichtssaal. (…) Vor einem Nebeneingang hatten sich allerdings rund 200 Menschen in einer langen Schlange aufgereiht. Sie waren teils aus anderen Städten angereist und am Gericht erschienen, um den Angeklagten zu unterstützen. Als der Einlass gestoppt wurde, drängten sich viele von ihnen durch den Haupteingang ins Gericht. Dabei skandierten sie: „Auf die Tür, das Volk ist hier.” Einige hatten Deutschland-Fahnen dabei. Drinnen angekommen, stimmten sie die Nationalhymne an – während vor der Tür Sirenen erklangen. Die Polizei rückte gegen 13 Uhr mit mehreren Einheiten an, um die Menge wieder hinauszubringen. Polizisten baten sie, sich entweder rechts oder links vom Eingang zu platzieren, damit dieser frei bleibe. „Natürlich nach rechts”, rief eine Frau aus… „ Bericht von Tobias Dinkelborg vom 27. Februar 2020 beim RND, siehe mehr zu Urteilsbegründung und Täterprofil weiterlesen »

[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!

Gericht: Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli durfte “islamische Sprechpuppe” genannt werden
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Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex„… Was machen eigentlich die Sicherheitsorgane in Zeiten von rechter Gewalt? Sie widmen sich intensiv dem Adbusting, wie die meist satirische Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird. Es gibt natürlich sehr unterschiedliche Gründe, Plakate zu verfremden. Eine Kritik an der Werbung gehört ebenso dazu wie das Lancieren einer politischen Botschaft, die der Aussage des betroffenen Plakates zuwiderläuft. Davon sind besonders häufig Plakate bestimmter in der Öffentlichkeit kritisch gesehener Konzerne, aber auch der Polizei und der Bundeswehr betroffen. Sie werben in der Öffentlichkeit um Mitarbeiter. Eine Bundeswehrwerbung mit der Zielgruppe auf Frauen, die sich dort bewerben sollten, lautete: „Bei uns haben Frauen das letzte Wort: als Chefin“. Unbekannte Adbuster verfremdeten den Text mit dem Halbsatz: „am Grab ihrer Söhne“. Ein anderes Bundeswehrplakat wurde mit dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen: ihre Bundeswehr“ verfremdet. Welch großer Aufwand für die Ermittlung gegen Adbuster betrieben wurde, wird jetzt durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Ulla Jelpke, deutlich. Danach haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst systematisch mit diesen Adbusting-Aktionen befasst. So listete der MAD seit 2015 dreizehn Fälle von bundeswehrkritischer Plakatverfremdung im ganzen Bundesgebiet auf. Unter der Rubrik „Thema“ wird das Delikt als „Überkleben eines Plakats der Bundeswehr mit einem antimilitaristischen, die Bundeswehr diffamierenden Slogan“ beschrieben. Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage wurde auch bekannt, dass sich das länderübergreifende Terrorabwehrzentrum GETZ vier Mal mit der satirischen Plakatverfremdung beschäftigt hat. In diesem Gremium stimmen sich Geheimdienste und Polizei der verschiedenen Bundesländer ab, um Anschläge zu verhindern…“ – aus dem Überblicks – Beitrag „Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate“ von Peter Nowak am 26. Februar 2020 bei telepolis über die Ergebnisse der Forderungen nach mehr polizeilichen und geheimdienstlichen Tätigkeiten in Zeiten des Nazi-Terrors… Siehe dazu auch einen Beitrag zur Frage, wie der VS (Auflösen!) seine Prioritäten frech verkündet weiterlesen »

Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex

Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
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Gegen die Kriminalisierung linker Medien!„… «The resistance is global… a trans-pacific collaboration has brought this web site into existence.» So begann der erste Eintrag auf einer Indymedia-Website am 24. November 1999. Indymedia ging wenige Tage vor den Protesten gegen die Tagung der Welthandelsorganisation WTO in Seattle online, und sollte die alternative Plattform für Berichte über eben diese Proteste sein. (…) Parallel zum Wachsen dieser Bewegung entwickelte sich in Australien etwas ganz anderes: eine Software, die es möglich machte, schnell und ohne weitere Vorkenntnisse Texte, Bilder, Videos und Audiodateien im Web zu veröffentlichen. Eine der ersten interaktiven Web-Anwendungen mit der Möglichkeit zum «Open Publishing» war entstanden – bislang gab es weder Wikipedia noch Blogs, Social Media noch lange nicht. Wer im Netz veröffentlichen wollte, musste wissen, wie HTML-Seiten «gebaut» und wie Server administriert werden, oder musste sich auf das Usenet und erste Foren beschränken. Oder die Möglichkeit haben, auf den ersten Websites von Zeitungen und Zeitschriften zu veröffentlichen. Open Publishing, die Möglichkeit, eigene Beobachtungen, Berichte, Meinungen einfach per Formular online zu veröffentlichen, hat die Welt der Medien auf den Kopf gestellt. (…) Während Indymedia in den letzten Jahren zur Zielscheibe rechter Kritik geworden und ein Ableger sogar verboten wurde, war es noch 2002 ausgezeichnet worden. In der Rubrik «Politik Digital» wurde Indymedia als «hervorragende Initiative im Bereich eDemocracy» den Poldi-Award für Wissenschaft, Bildung und Kultur – in der Jury saß u.a. die spätere Justizministerin Zypries (nicht alle fanden das gut). (…) Inzwischen verschwinden die umfangreiche Archive des wohl größten aktivistischen Online-Nachrichten-Projekts langsam aus dem Netz: viele Gruppen haben sich lange aufgelöst, und auch die Techies, die die Infrastrukturen gepflegt haben, hatten irgendwann besseres zu tun. Dabei gäbe es hier noch viele Schätze zu heben: Bewegungsgeschichte, Medientheorie (und -praxis), Internationalismus. Dennoch gibt es weltweit etliche unermüdliche Indymedia-Gruppen, die eng mit sozialen Bewegungen verflochten sind und ihren Communities wichtige Dienste leisten und das ist gut so.“ Kommentar von Anne Roth, Mitgründerin von Indymedia in Deutschland, vom 24. November 2019 bei der Rosa Luxemburg Stiftung weiterlesen »

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

20 Jahre Indymedia – Ein anderes Internet schien möglich
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AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!„… Meine Frau und ich, als Gründer und letzte Funktionäre der ehemaligen Grundrechtepartei und anschließend Treuhänder der nicht rechtsfähigen Grundrechte(treuhand)stiftung, werden angeklagt der gewerbsmäßigen Veruntreuung von Spendengeldern in vier Fällen; konkret der Untreue gegenüber den Spendern als Vermögensinhaber der Spenden. Klingt hart, ist hart. (…) Es soll sich gemäß Anklage (…) nicht um Untreue gegenüber der Grundrechtepartei oder der nicht rechtsfähigen Grundrechte(treuhand)stiftung handeln, sondern ausschließlich um Untreue gegenüber nicht im Einzelnen benannten Spendern – jedoch ohne deren Vermögensschaden. (…) Im Zuge dessen hat der Staatsschutz(!) der Kriminalpolizei Kempten alle unsere Dokumentenordner und Speichermedien konfisziert und insgesamt ca. ein Jahr ermittelt. (…) Angesichts der eindeutigen Tatbestandsmerkmale sowie der entsprechenden Rechtsprechung zum »Mädchen für Alles«-Straftatbestand der Untreue kann hier nicht lediglich von Fehlern in der Ermittlungsarbeit gesprochen werden. Vielmehr ist zu vermuten, dass es im vorliegenden Fall um eine finale Lösung des in allen Verfassungsorganen bekannten »Problems« der justizkritischen Arbeit der Grundrechtepartei an sich geht, selbst nach deren Auflösung. Die hierfür missbrauchten Mittel der staatlichen Gewalt sprechen für sich. (…) Inwieweit diese »verbrecherischen« Ausgaben nun tatsächlich den gegenüber Spendern unmöglich zu verwirklichenden Straftatbestand der Untreue verwirklicht haben sollen, unterfällt nunmehr der – hoffentlich dem Wortlaut und Wortsinn der entsprechenden Gesetze entsprechenden – rechtlichen Beurteilung durch das Amtsgericht Kaufbeuren am 14.01.2020 sowie der moralischen Beurteilung durch die Öffentlichkeit…“ Stellungnahme von Ingmar Vetter vom 24. November 2019 bei Grundrechte.org und unser Kommentar dazu weiterlesen »

AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!

Angriff auf unliebsame Ansichten zu Rechtstaat und Rechtsetzung durch eine fragwürdige Rechtskonstruktion von Seiten der Staatsanwaltschaft Kempten
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Dossier

Freitag13 2019: Tönnies gewinnt Online-Voting mit AbstandDie berüchtigte Berliner Medien(verhinderungs)-Kanzelei, die regelmäßig und berechenbar für den Tönnies-Konzern aktiv wird, konnte vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin (Vorsitzender Richter: Holger Thiel) eine einstweilige Verfügung gegen die aktion ./. arbeitsunrecht erwirken. Der Beschluss ist auf verschiedene Weise skandalös: Unser Anwalt erhielt keine Möglichkeit zur Stellungnahme, die Gegenseite konnte keine glaubhafte Vollmacht beibringen, einzelne Punkte sind inhaltlich geradezu hanebüchen… Doch davon lassen wir uns jetzt – mitten in der Vorbereitung auf den Aktionstag #FREITAG13 – nicht beeindrucken. (…) Besonders sensibel reagiert Tönnies offenbar auf Behauptungen zu Lohn und Gerechtigkeit, Lohn-Dumping, eventuelle Arbeitszeitverstöße und zum Aufkauf von anderen Schlachthöfen im Stil einer Heuschrecke. Wir werden den anstehenden Medien-Prozess durch vertiefende Recherchen und Zeugenaussagen zu einem Tribunal gegen Tönnies und die Praktiken von Schertz Bergmann verwandeln…“ Pressemitteilung von aktion./.arbeitsunrecht vom 03. September 2019 (per e-mail), in der um Spenden für deren Rechtshilfe-Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt gebeten wird. Siehe dazu Hintergründe und neu: Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein – Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht weiterlesen »

Dossier zum Tönnies-Konzern

Freitag13 2019: Tönnies gewinnt Online-Voting mit Abstand

Tönnies zieht das Ringelschwänzchen ein – Schlacht-Konzern stoppt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung der aktion ./. arbeitsunrecht
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Gewerkschaftslinke Hamburg: Solidarität mit dem Itzehoher Polizeisprecher – anlässlich der Besetzung des Kellinghusener Tönnies-Schlachthofes
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiertLieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass sie sich so mutig für das Tierwohl einsetzen. Die Frage stellt sich natürlich, ob das mit Straftaten einhergehen muss, aber grundsätzlich finde ich es sehr schön, dass die Tiere hier Anwälte gefunden haben.“ Obwohl Sie die Aktion der TierrechtlerInnen als Straftat bezeichnet haben und ausdrücklich ihre Meinung als persönliche darstellten, wurden Sie von Vorgesetzten gerügt und beurlaubt. Von Bauern wurden Sie beschimpft. Wir vom Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg erklären uns solidarisch mit Ihnen! Wir machen seit Juni vorigen Jahres mit beim Stützkreis Kellinghusen, einer Inititative gegen die Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse der Tönnies-WerksvertragsarbeiterInnen. Dadurch haben wir einen guten Einblick in das „System Tönnies“ als Werkvertragssystem mit Subsubunternehmern bekommen. (…) Lieber Herr Hinrichs, diese Fakten zeigen, daß Ihre persönlich-menschliche Reaktion bei dem Polizeieinsatz am 20.10.2019 wohlbegründet war. Die 28 TierrechtsaktivistInnen haben auf diese Zustände in der Schlachthofindustrie mutig und in vollem Wissen der Konsequenzen ihres Einsatzes aufmerksam gemacht. Dafür haben sie Ihre und unsere Hochachtung bekommen. Die Straftaten in der Schlachthofindustrie werden nicht oder sehr selten geahndet, die Straftat der TierrechtsaktivistInnen allerdings mit Sicherheit…“ Solidaritätserklärung vom 30.10.2019 von und bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg samt Hintergründen – siehe auch: Pressesprecher der Polizeidirektion Itzehoe mit dem Preis der Aufrichtigkeit ausgezeichnet (Deutsches Tierschutzbüro) weiterlesen »
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiert"Lieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass weiterlesen »

Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere! weiterlesen »
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!"Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich weiterlesen »

Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!„Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook nicht pauschal als „jugendgefährdend“ eingestuft und von der Medienaufsichtsbehörde eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen Landesverband der verfassungsfeindlichen NPD wegen veröffentlichter „jugendgefährdender“ Inhalte auf deren Facebook-Profil zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet, muss dies verhältnismäßig sein und genau begründet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des Berliner NPD-Landesverbandes Erfolg. (…) [A]uch hetzerische und möglicherweise offen rassistische Äußerungen gehörten zum Schutzbereich der Meinungsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwar dürfe die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, dies „bedarf aber immer der besonderen Rechtfertigung“, so die Verfassungsrichter. Dies sei hier unterlassen worden…“ Meldung vom 14. Oktober 2019 von und bei MiGAZIN – siehe das Urteil und einen Kommentar von Armin Kammrad (wir danken!) weiterlesen »
Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!"Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf weiterlesen »

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