„Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern könnte? Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) geht noch weiter. Es verlangte nun von einer schwangeren Mandantin der Bremer Rechtsanwaltskanzlei »Rightmart« unter Strafandrohung detaillierte Auskünfte über ihr Intimleben und ihre Sexualpartner. Außerdem nötigte es sie zu eigener Recherche. Ziel sei es, den unterhaltspflichtigen Vater ausfindig zu machen. Das Dokument unter dem Titel »Zusatzfragebogen -ungeborene Kinder- (Kindesvater unbekannt)« veröffentlichte die Kanzlei Ende vergangener Woche. Darin soll die werdende Mutter die Namen und Geburtsdaten der Männer auflisten, mit denen sie »in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte«. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) umfasst letztere 181 bis 300 Tage vor dem errechneten oder tatsächlichen Geburtstermin. Sollte die Betroffene keine Angaben machen können, mahnt das Jobcenter, habe sie dies »ausführlich und nachvollziehbar« zu begründen. Außerdem soll sie darlegen, welche »intensiven Nachforschungen zur Ermittlung des Kindesvaters« sie selbst angestellt habe. Schließlich verlangt ihr das Amt eine Erklärung ab. In dieser soll sie nicht nur versichern, dass ihre Angaben wahr sind. Sie soll sich darüber hinaus verpflichten, jede Erkenntnis zum möglichen Kindesvater umgehend dem Jobcenter mitzuteilen. Ferner soll sie bekunden: »Ich wurde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe.«… „ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 25. Oktober 2016, siehe dazu auch die Info der RA-Kanzlei Rightmart vom 19. Oktober 2016 und neu dazu:
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