Dossier
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Inzwischen ist der vereinbarte Plan in einen ersten Gesetzentwurf gegossen. Im Referentenentwurf des »Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« finden sich die vereinbarten Verschärfungen wortgleich wieder, die nach der Besprechung am 9. Februar veröffentlicht worden waren. Sie sind gekennzeichnet vom Anspruch der Bundesregierung, Konsequenz gegenüber abgelehnten Asylbewerbern zu zeigen (…) Auf eine weitere geplante Maßnahme, die in ähnlich einschneidender Form in die Persönlichkeitsrechte von Flüchtlingen eingreift, gehen am Montag »Süddeutsche Zeitung«, WDR und NDR ein. Diese ist allerdings gar nicht auf sogenannte Gefährder beschränkt. Es geht um eine flächendeckende Erfassung von Handydaten, zu deren Herausgabe man Flüchtlinge zwingen will, über deren Identität man Zweifel hegt“ – aus dem Artikel „Staat greift nach Kontaktliste“ von Uwe Kalbe am 21. Februar 2017 in neues deutschland, worin die „Moral“ für den Flüchtling deutlich wird – auf keinen Fall, niemals nicht, in irgendein nichteuropäisches Land telefonieren. Schon gar nicht den Studienfreund aus Ruanda anrufen, wenn man aus Algerien kommt, oder so… Siehe zum Hintergrund unser
Dossier: 16-Punkte-Plan: Merkel will Abschiebungen deutlich beschleunigen »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« und hier Infos zu datenschutzrechtlichen Aspekten des Gesetzesvorhaben. Neu:
Gesetzesverschärfung: Vom Asylsuchenden zum „gläsernen Flüchtling“? weiterlesen »